Stellungnahmen/Gutachten
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185 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BauNVO"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (185)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Werte der TA-Lärm sollen angepasst werden, um das innerstädtische Wohnen nicht nur ausnahmesweise zu ermöglichen. Bisher ist das nur ausnahmesweise möglich. Die Lärmwerte dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die hochrangig zentralen Funktionen (diese sind typischerweise in Innenstädten verstandortet) durch die "heranrückende Wohnbebauung herausgeklägt werden können. Einsatz für praxisgerechte Lärmwerte zur nachhaltigen Innenstadtentwicklung.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 02.10.2024
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Adressatenkreis:
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12.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Baunutzungsverordnung (BauNVO) „(…) vorwiegend der Unterbringung..., ...Städtebaurecht u.a. in § 7 BauNVO dahingehend novelliert..., ...der Novellierung des § 7 BauNVO abgeben müssten. In dem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Werte der TA-Lärm sollen angepasst werden, um das innerstädtische Wohnen nicht nur ausnahmesweise zu ermöglichen. Bisher ist das nur ausnahmesweise möglich. Die Lärmwerte dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die hochrangig zentralen Funktionen (diese sind typischerweise in Innenstädten verstandortet) durch die "heranrückende Wohnbebauung herausgeklägt werden können. Einsatz für praxisgerechte Lärmwerte zur nachhaltigen Innenstadtentwicklung.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 02.10.2024
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Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Baunutzungsverordnung (BauNVO), die das Wohnen nicht..., ...neuen Wortlaut des § 7 BauNVO unberücksichtigt lassen muss. § 7 Abs. 1 BauNVO besagt bisher: „Kerngebiete..., ... Abs. 2 Nummer 6 und 7 BauNVO sind nur „Wohnungen für..., ...ausnahmsweise zulässig (§ 7 BauNVO Abs. 3 Nummer 2). Das ..., ...das Kerngebiet nach § 7 BauNVO eine besondere Rolle. ..., ...Funktionen. Nach § 7 Abs. 1 BauNVO dienen Kerngebiete vorwiegend...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
- Resiliente Infrastruktur als Abwägungsbelang verankern - Frühzeitige Beteiligung von KRITIS-Betreibern praxistauglich ausgestalten - ÖPNV-orientierte Stadtentwicklung verbindlich machen - Große ÖPNV-Infrastruktur schneller realisieren - Dichte dort erhöhen, wo leistungsfähiger ÖPNV vorhanden ist - ÖPNV-Folgekosten investiv und verursachergerecht regeln - Erneuerbare im Außenbereich beschleunigen - Kompensation vereinheitlichen und flächensparend gestalten - Wohnungsbau in Bestandsplänen wirksam ermöglichen - Überragendes Interesse am Wohnungsbau ganzheitlich definieren
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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27.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wohnungsbau 12 1. § 7 BauNVO Absatz 1 BauNVO 12 2...., ...Änderungsvorschläge Wohnungsbau 1. § 7 BauNVO Absatz 1 BauNVO Durch..., ...Änderung in § 7 Absatz 1 BauNVO sollen insbesondere zügiger..., ...Änderung des § 7 Absatz 1 BauNVO verfolgten Zielsetzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des BauGB an geändertes BImschG
Dynamischer Verweis auf § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in § 245e Absatz 3 und § 249 Absatz 3 BauGB: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Repowering-Vorhaben im anstehenden 5H-Abstand gewährleisten
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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21.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Baunutzungsverordnung (BauNVO) ........................, .............. 7 4.1 § 2 BauNVO – Aufhebung des Baugebietstyps..., ............ 7 4.2 § 19a BauNVO – Versiegelungsfaktor ..., ...Baunutzungsverordnung (BauNVO) 4.1 § 2 BauNVO – Aufhebung..., ...Kleinsiedlungsgebiete gemäß § 2 BauNVO aufzuheben, da dieser ..., ...für sinnvoll. 4.2 § 19a BauNVO – Versiegelungsfaktor ..., ...Änderung des § 16 Absatz 2 BauNVO und die Einführung eines neuen § 19a BauNVO sollen verbindliche Vorgaben..., ...Nutzung in § 16 Absatz 2 BauNVO soll daher um eine Festsetzungsmöglichkeit..., ...werden, während der § 19a BauNVO die in § 16 Absatz 2 Nummer 2 BauNVO vorgeschlagene neue Festsetzungsmöglichkeit..., ... 16 Absatz 3 Nr. 2, 18 BauNVO und in Flächennutzungsplänen..., ...i.V.m. §§ 16 Absatz 1, 18 BauNVO festgesetzt werden. Auf..., ...Baunutzungsverordnung (BauNVO) –, die im Zusammenhang...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme beschäftigt sich insbesondere mit der die faktischen Abschaffung der zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese ist ein wesentliches Merkmal eines transparenten demokratischen Planungsprozesses. Weiterhin ist Gegenstand der Betrachtung die Anhebung der Schwellenwerte in § 13a, insbesondere der Anhebung von 20.000 m² auf 30.000 m². Weitere Punkte sind die aus Sicht der SRL beabsichtigte Schwächung des Flächennutzungsplanes sowie bspw. der Hinweis auf die Einführung einer TA Artenschutz.
- Bereitgestellt von: Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. am 21.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
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BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Prozesse erwartet werden. BauNVO – verschiedene Regelungen..., ...erwarten sind. § 7 BauNVO In der Zweckbestimmung..., ...bleibt. § 11 Abs. 2a BauNVO Nach einem neuen, zusätzlichen § 11 Abs. 2a BauNVO-E soll die Festsetzung..., ...soll von den §§ 3 bis 9 BauNVO abweichen können, wenn..., ...Feinsteuerung nach § 1 BauNVO nicht umsetzen lassen...., ...gesamte Typen-Systematik der BauNVO und damit auch die Störgradsystematik..., ... § 11 Abs. 3 Satz 5 BauNVO Die intensiven Diskussionen..., ...werden. § 19 Abs. 6 BauNVO Es ist nicht erkennbar..., ...abgesehen werden. § 20 BauNVO Die SRL befürwortet die..., ...Verbände umgesetzt. § 20a BauNVO Die neue Festsetzungsmöglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
Positionierung zu planungsbescheunigenden Aussagen, zur kommunalen Planungsheit sowie zu Regelungen zur verbesserten Integration von Klimaanpassung, Energieversorgung und Digitalisierung.
- Bereitgestellt von: Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. am 28.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Grundlage von § 1 Abs. 4 BauNVO festsetzbar. Mit der..., ...245d, § 247a BauGB, § 14 BauNVO Mit § 245d Abs. 2 BauGB soll § 14 Abs. 1a BauNVO durch direkte gesetzliche..., ...ersichtlich. § 14 Abs. 1a BauNVO hat letztlich nur deklaratorischen..., ...angebotsbezogenen Planung. § 7 BauNVO Die Änderung des § 7 BauNVO hat keinen erkennbaren..., ...Überarbeitung. § 11 BauNVO (und andere) Die Einführung..., ...nichts bei. §§ 16, 19a BauNVO Mit der Festsetzung ..., ... die Zuordnung zu § 16 BauNVO (Maß der baulichen Nutzung..., ...erfolgen sollte. § 20 BauNVO Die SRL befürwortet ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Privilegierung Batteriespeicher im Außenbereich
Der BVES setzt sich für die Aufrechterhaltung der Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB ein. Der Verband spricht sich gegen eine Beschneidung dieser Privilegierung durch einen Mindestabstand von 100-Metern zu Umspannwerken und für eine Neudefinition der Privilegierung über den baurechtlichen Begriff der "räumlichen Nähe" aus.
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 02.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...11 5. Anmerkungen zur BauNVO ........................., ... 5. ANMERKUNGEN ZUR BAUNVO SPEICHER IN DEN BEBAUUNGSGEBIETEN..., ...Gewerbegebiete: In § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sollten Energiespeicher..., ...Industriegebiete: In § 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sollten Energiespeicher..., ...Sondergebiete: In § 11 Abs. 2 BauNVO sollten neben Anlagen,..., ...Erzeugungsanlagen über § 14 Abs. 1 BauNVO möglich sind, sollten ..., ... ebenso in § 14 Abs. 3 BauNVO. Dies fördere di Integration...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir schlagen vor, den Begriff der „Atypik“ im Bauordnungsrecht zu spezifizieren und in der Baunutzungsverordnung zu verankern. So kann sichergestellt werden, dass Behörde und Gerichte bundesweit gleich mit gleichgelagerten Fällen umgehen. Damit kann dem Problem begegnet werden, dass historisch in Stadtzentren gewachsene Betriebe der Ernährungswirtschaft bei Überschreiten der sog. 300-Tonnen-Regel in eine nachträgliche Genehmigungspflicht rutschen, die nicht zu rechtfertigen ist und eine Verlagerung oder Stillegung der Betreibe zur Folge haben kann.
- Bereitgestellt von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stand Februar 2018, § 6 BauNVO Rn. 30; Fickert/Fieseler, BauNVO, 12. Aufl. 2014, Vorbem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Werte der TA-Lärm sollen angepasst werden, um das innerstädtische Wohnen nicht nur ausnahmesweise zu ermöglichen. Bisher ist das nur ausnahmesweise möglich. Die Lärmwerte dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die hochrangig zentralen Funktionen (diese sind typischerweise in Innenstädten verstandortet) durch die "heranrückende Wohnbebauung herausgeklägt werden können. Einsatz für praxisgerechte Lärmwerte zur nachhaltigen Innenstadtentwicklung.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 02.10.2024
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Adressatenkreis:
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12.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgetauscht, wonach ..., ...der Novellierung des § 7 BauNVO abgeben müssten. In dem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Baugesetzbuches für flexiblere Standortplanungen
Änderungen mit dem Ziel der Flexibilisierung für Niederlassungen von großen Ladengeschäften für eine Erweiterung des Handlungsspielraums für Marktansiedelungen und Relocations
- Bereitgestellt von: MediaMarktSaturn Retail Group GmbH am 23.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einzelhandelsbetriebe (§ 11 Abs. 3 BauNVO) hinweisen: Der Referentenentwurf..., ...Anpassungen zu § 11 Abs. 3 BauNVO auch weitere Vorschläge...
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Zu Regelungsvorhaben: