Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

22.947 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche ohne Suchbegriff gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.947)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt. Das gesonderte Kapitel sollte u.a. angemessene Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen und verpflichtende losweise Vergabe getrennt von Bauleistungen umfassen.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 04.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt. Das gesonderte Kapitel sollte u.a. angemessene Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen und verpflichtende losweise Vergabe getrennt von Bauleistungen umfassen.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 12.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt. Das gesonderte Kapitel sollte u.a. angemessene Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen und verpflichtende losweise Vergabe getrennt von Bauleistungen umfassen.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 12.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die von der EU-Kommission geplante Einstufung von Soja als Rohstoff mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen („High iLUC“) läuft den Zielen der Bundesregierung und der EU-Wachstumsagenda diametral entgegen und sie stößt wichtige Handelspartner, besonders die Vereinigten Staaten, die Mercosur-Staaten und die Ukraine vor den Kopf.

    • Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 27.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.03.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die von der EU-Kommission geplante Einstufung von Soja als Rohstoff mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen („High iLUC“) läuft den Zielen der Bundesregierung und der EU-Wachstumsagenda diametral entgegen und sie stößt wichtige Handelspartner, besonders die Vereinigten Staaten, die Mercosur-Staaten und die Ukraine vor den Kopf.

    • Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 27.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 21.05.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung und Ahndung von Umweltstraftaten - insbesondere beim illegalen Handel mit Kältemitteln (F-Gasen) - wird befürwortet. Anpassungs- und Optimierungsbedarf besteht bei § 27f. des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie hinsichtlich 1. einer Ausweitung des Tatbestands der „schweren Chemikalienstraftat“, 2. einer Ausweitung auf die gesamte Lieferkette, 3. erweiterter Ermittlungsbefugnisse und 4. eines eigenständigen Straftatbestands im Kernstrafrecht.

    • Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 27.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6133 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
    • Adressatenkreis:
      • 21.05.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung und Ahndung von Umweltstraftaten - insbesondere beim illegalen Handel mit Kältemitteln (F-Gasen) - wird befürwortet. Anpassungs- und Optimierungsbedarf besteht bei § 27f. des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie hinsichtlich 1. einer Ausweitung des Tatbestands der „schweren Chemikalienstraftat“, 2. einer Ausweitung auf die gesamte Lieferkette, 3. erweiterter Ermittlungsbefugnisse und 4. eines eigenständigen Straftatbestands im Kernstrafrecht.

    • Bereitgestellt von: Herstellerverband RLT-Geräte e. V. am 27.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6133 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
    • Adressatenkreis:
      • 21.05.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung und Ahndung von Umweltstraftaten - insbesondere beim illegalen Handel mit Kältemitteln (F-Gasen) - wird befürwortet. Anpassungs- und Optimierungsbedarf besteht bei § 27f. des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie hinsichtlich 1. einer Ausweitung des Tatbestands der „schweren Chemikalienstraftat“, 2. einer Ausweitung auf die gesamte Lieferkette, 3. erweiterter Ermittlungsbefugnisse und 4. eines eigenständigen Straftatbestands im Kernstrafrecht.

    • Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 27.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6133 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
    • Adressatenkreis:
      • 21.05.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
Nach oben blättern