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1.501 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.501)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die BWKG fordert die nachfolgenden Änderungen am Gesetzesentwurf: - Keine Absenkung der Grundlohnentwicklung um 1% - Streichung der geplanten Erhöhung der Prüfquoten des MD sowie der Schwellenwerte (§ 275c Absatz 2 SGB V) - Bürokratiearme Ausgestaltung der Personalvorgaben in der Krankenhauspflege, Abschaffung des Pflegepersonalquotienten und Aufhebung weiterer Personalbemessungsregelungen (§§ 137i SGB V ff.) Zudem fordert die BWKG einen Strukturorientierter Zuschlag (§ 8 Abs. 13 neu KHEntgG) in das Gesetz aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die BWKG fordert die nachfolgenden Änderungen am Gesetzesentwurf: - Keine Absenkung der Grundlohnentwicklung um 1% - Streichung der geplanten Erhöhung der Prüfquoten des MD sowie der Schwellenwerte (§ 275c Absatz 2 SGB V) - Bürokratiearme Ausgestaltung der Personalvorgaben in der Krankenhauspflege, Abschaffung des Pflegepersonalquotienten und Aufhebung weiterer Personalbemessungsregelungen (§§ 137i SGB V ff.) Zudem fordert die BWKG einen Strukturorientierter Zuschlag (§ 8 Abs. 13 neu KHEntgG) in das Gesetz aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die BWKG fordert die nachfolgenden Änderungen am Gesetzesentwurf: - Keine Absenkung der Grundlohnentwicklung um 1% - Streichung der geplanten Erhöhung der Prüfquoten des MD sowie der Schwellenwerte (§ 275c Absatz 2 SGB V) - Bürokratiearme Ausgestaltung der Personalvorgaben in der Krankenhauspflege, Abschaffung des Pflegepersonalquotienten und Aufhebung weiterer Personalbemessungsregelungen (§§ 137i SGB V ff.) Zudem fordert die BWKG einen Strukturorientierter Zuschlag (§ 8 Abs. 13 neu KHEntgG) in das Gesetz aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung Pflegeversicherung und Finanzierung der Pflegeversicherung
Einführung von Leistungsbudgets, Pflegebegleitung, Stärkung Prävention und Gesundheitsförderung, Berücksichtigung Tarifsteigerungen, nachhaltige Finanzierung, Förderung Digitalisierung und energetische Sanierung, Investitionskostenförderung Länder, Behandlungspflege ins SGB V, Entlastung Kommunen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz - Pflegekompetenzgesetz - PKG
Ziel ist die Weiterentwicklung gesetzlicher Regelungen im Bereich Pflege durch das Pflegekompetenzgesetz (PKG), insbesondere im SGB V und SGB XI. Im Fokus stehen die Erweiterung von Kompetenzen für Pflegefachpersonen, Anpassungen bei Leistungsansprüchen und Pflegeberatung sowie Regelungen zur Begutachtung, Versorgung und Finanzierung von Pflegeleistungen. Zudem werden Klarstellungen zur Leistungserbringung, zur Rolle weiterer Berufsgruppen sowie zur Ausgestaltung von Unterstützungsleistungen und Ansprüchen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen adressiert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt erstens für eine Ausweitung des Leistungsanspruchs zur Begleitung von Behandlungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung auf ambulante Behandlungsmaßnahmen, zweitens für eine gesetzliche Verankerung psychotherapeutischer Stellungnahmen in der Bedarfsfeststellung, drittens eine Ausweitung der Kooperationsmöglichkeiten, sodass nicht nur bei Kindeswohlgefährdung, sondern für alle Kinder und Jugendlichen, die gleichzeitig Leistungen aus SGB V und SGB VIII erhalten, eine enge Abstimmung zwischen Jugendamt und behandelnden Psychotherapeut*innen bzw. Ärzt*innen gesetzlich ermöglicht wird.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz,1. KJHRSG)
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung Pflegeversicherung und Finanzierung der Pflegeversicherung
Einführung von Leistungsbudgets, Pflegebegleitung, Stärkung Prävention und Gesundheitsförderung, Berücksichtigung Tarifsteigerungen, nachhaltige Finanzierung, Förderung Digitalisierung und energetische Sanierung, Investitionskostenförderung Länder, Behandlungspflege ins SGB V, Entlastung Kommunen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 12.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der AKEK hat seine Stellungnahme auf Art. 7, Ziff. 10: Einfügung eines neuen § 26 GDNG fokussiert. Der AKEK hat gegen den vorgeschlagenen § 26 GDNG erhebliche Bedenken und stellt die Gründe in der Stellungnahme dar.
- Bereitgestellt von: Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (AKEK) am 12.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bosch Health Campus setzt sich für die Weiterentwicklung der Primärversorgung durch innovative, patientenzentrierte Strukturen ein. Befürwortet werden: gesetzliche Verankerung von Primärversorgungszentren als multiprofessionelle Versorgungseinrichtungen, Etablierung von Gesundheitskiosken als niederschwellige Anlaufstellen, rechtliche Rahmenbedingungen für Gesundheitsregionen, Integration neuer Gesundheitsberufe (insbesondere Community Health Nurses), Förderung telemedizinischer Vernetzung sowie angemessene Vergütungsstrukturen für multiprofessionelle Zusammenarbeit.
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 09.06.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Viele Regelungen sind bislang noch nicht ausreichend an den tatsächlichen Versorgungs- und Abrechnungsprozessen der Pflege ausgerichtet. Besonders kritisch sieht der bpa die fehlende Einbindung der Sozialhilfeträger in digitale Gesamtprozesse und die Telematikinfrastruktur (TI) sowie die sehr fragmentierte Betrachtung von Gesamtprozessen und die Verschiebung verschiedener Fristen, z.B. die der elektronischen Verordnung häuslicher Krankenpflege (eVO HKP). Der bpa fordert eine sektorübergreifende Interoperabilität für IT-Systeme, die auch für das SGB XI gelten muss. Mit einigen vom bpa geforderten Anpassungen rund um die digitale Identität könnte bspw. der bislang aufwendige Prozess rund um das quartalsweise Einlesen der Versichertenkarten in den Arztpraxen endlich entfallen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
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Adressatenkreis:
-
18.05.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Leistungskürzungen in der Pflege
Digitalisierung in der Pflege, Telematik Infrastruktur in der Pflege, Telepflege Effiziensteigerung und Entlastung der Mitarbeiter durch nachhaltigen Rollout digitaler Lösungen der Telematik Infrastruktur in die Pflege.
- Bereitgestellt von: Awesome Technologies Innovationslabor GmbH am 17.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Keine Leistungskürzungen in der Pflege
-
BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsrahmen für Patientenzugang und Vergütung für Zell- und Gentherapien
Änderungen im Rechtsrahmen des §130b SGB V insbesondere im Blick auf Arzneimittel mit nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen Klarstellung zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln, um Besonderheiten von Gentherapien zu berücksichtigen Sicherstellung der Qualität von Registerdaten
- Bereitgestellt von: Michael Kauch am 15.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Michael Kauch
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Diakonie Deutschland setzt sich für umfassende Maßnahmen zur Reformierung der Pflege ein: in der Finanzierung, bei Rahmenbedingungen und in der Anerkennung von Pflegeleistungen.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Der Antrag adressiert zu Recht die Gefahr, dass die Pflegeversicherung durch Leistungsabbau ihre Schutzfunktion verliert. Daher ist es wichtig, die Ressourcen der Pflege effizienter einzusetzen, z.B. durch Senkung von Wegezeiten, verbesserte Einbindung pflegender Angehörige und somit Leistungskürzungen insgesamt zu reduzieren. Hierfür sollte der Einsatz digitaler Kommunikationswerkzeuge in der Pflege erleichtert werden. Daher muss der TI-Messenger als rechtlich gleichwertige, vergütete Alternative zur zertifizierten Videosprechstunde in SGB XI (§ 37 Abs. 3) und SGB V (§ 365, § 132a) verankert werden.
- Bereitgestellt von: Cherry Digital Health GmbH am 11.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Keine Leistungskürzungen in der Pflege
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BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen zur Bekämpfung von Epi-/Pandemien müssen Belange von behinderten Menschen berücksichtigen.
Maßnahmen zur Bekämpfung/Begleitung einer Epi-/Pandemie: - Bestehenden staatlichen Maßnahmen müssen überprüft werden, ob sie Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung & ihre Familien haben. Sie sind ggf. anzupassen um den spezifischen Bedarfen von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden. - Das individuelle Risiko der jeweiligen Person muss bei gesetzlichen Regelungen & der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen berücksichtigt werden. - Alle relevanten Informationen müssen in barrierefreier Form zur Verfügung stehen. - Menschen mit Behinderung dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung pauschal zur Risikogruppe erklärt werden. - Die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Soziale Teilhabe & Bildung sind zu berücksichtigen. - Es müssen ausreichend Notunterstützungsangebote zur Verfügung stehen.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 20.04.2026
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Adressatenkreis:
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18.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
AMNOG zur Flexibilisierung der Nutzenbewertung und Erstattungssystematiken für neuartige Therapien
Pfizer setzt sich im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren und Reformdiskussionen zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) dafür ein, dass sich der innovative Charakter neuartiger, insbesondere onkologischer Therapien, in den rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Nutzenbewertung und der Erstattungsbetragsverhandlungen widerspiegelt. Bestehende Verfahren sollen überprüft und weiterentwickelt werden, um die Anwendbarkeit innovativer Erstattungsmodelle zu ermöglichen. Zudem bringt Pfizer Positionen zur Ausgestaltung der Umsatzschwelle für Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen im Kontext des GKV Finanzstabilisierungsgesetzes ein.
- Bereitgestellt von: Pfizer Pharma GmbH am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
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04.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
AMNOG zur Flexibilisierung der Nutzenbewertung und Erstattungssystematiken für neuartige Therapien
Pfizer setzt sich im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren und Reformdiskussionen zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) dafür ein, dass sich der innovative Charakter neuartiger, insbesondere onkologischer Therapien, in den rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Nutzenbewertung und der Erstattungsbetragsverhandlungen widerspiegelt. Bestehende Verfahren sollen überprüft und weiterentwickelt werden, um die Anwendbarkeit innovativer Erstattungsmodelle zu ermöglichen. Zudem bringt Pfizer Positionen zur Ausgestaltung der Umsatzschwelle für Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen im Kontext des GKV Finanzstabilisierungsgesetzes ein.
- Bereitgestellt von: Pfizer Pharma GmbH am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
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04.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der ambulanten Versorgung
Einführung innovativer Versorgungsformen (Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren) zur Stärkung der Primärversorgung durch Hausärzte, Verbesserung der Versorgung chronisch kranker Menschen und von Menschen mit Behinderung, Stärkung der interprofessionellen und teambasierten Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Voraussetzungen zur Einführung individualisierter Therapien in der deutschen Versorgungslandschaft
Gegenwärtig befinden sich zunächst in der Onkologie erste individualisierte Therapien, deren Wirkprinzip auf der Anpassung an den spezifischen Tumor der/des einzelnen Patient:in fußt, in der letzten Phase der klinischen Entwicklung. Das deutsche System der frühen Nutzenbewertung ist allerdings bislang auf großindustriell hergestellte Medikamente ausgerichtet. Ziel ist es, im Dialog mit den Stakeholdern des Gesundheitswesens eine Regelung zu schaffen, die dieser neuen, auf die Einzelne und den Einzelnen abgestimmten Methode gerecht wird und somit für den Fall einer Zulassung einen schnellen Zugang für die Patient:innen in Deutschland gewährleistet.
- Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 25.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung des Sozial- und Gesundheitswesens
Schaffung einer zentralen „Daten- und Kommunikationsplattform Pflege“ rund um die Themen Qualitätssicherung, Prüfung, Kontrollen und andere Meldepflichten; Abschaffung Doppel- und Mehrfachprüfung; Vereinfachung und Beschleunigung von Vergütungsverhandlungen; vollständige Digitalisierung der Leistungsabrechnung; Vereinfachung der Verordnung in der Häuslichen Krankenpflege; Entschlackung und Vereinfachung des WBG; Abschaffung des Präqualifizierungserfordernisses bei der Inkontinenzversorgung in der Langzeitpflege; Begutachtung nach Aktenlage bei Höherstufungsanträgen, Entbürokratisierung der Anforderungen an die Pflegedokumentation in den Qualitätsprüfungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 09.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Streichung der vorgeschlagenen Regelung zur Verschiebung einer Evaluation des Kompetenzzentrums
Die Bundesärztekammer spricht sich dafür aus, dass eine Evaluation des Kompetenzzentrums nach § 2 der Verordnung zum 30.09.2026 vorgenommen wird. Die beabsichtigte Verschiebung des Termins auf den 31.03.2028 wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 20.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Zweite Verordnung zur Änderung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung
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Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Etablierung eines zukunftssicheren Rahmens der Nutzenbewertung im AMNOG speziell für zielgerichtete Onkologika. Verbesserung bzw. Modifikation des gesetzlichen Rahmens für die Vereinbarung von erfolgsabhängigen Erstattungsmodellen.
- Bereitgestellt von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 16.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Preisregulierungsmechanismen für generische Arzneimittel
Wir setzen uns für die Überarbeitung der Preisregulierungsmechanismen für generische Arzneimittel ein mit dem Ziel der Verbesserung der Versorgungssicherheit: - Vorgaben zur Diversifizierung von Lieferketten für alle Rabattverträge - Aussetzung von Rabattverträgen und preissenkenden Maßnahmen für versorgungskritische und engpassgefährdete Arzneimittel - Inflationsausgleich für Generika im Preismoratorium, unter Festbeträgen und in Rabattverträgen - Generika- und Herstellerrabatt dürfen bei engpassgefährdeten Arzneimitteln nicht angewendet werden. - Überarbeitung des Festbetragssystems - Aufhebung der gesetzlichen Vorgabe zur Substitution von Biologika
- Bereitgestellt von: Sandoz Deutschland GmbH am 10.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Preisregulierungsmechanismen für generische Arzneimitte
Wir setzen uns für die Überarbeitung der Preisregulierungsmechanismen für generische Arzneimittel ein mit dem Ziel der Verbesserung der Versorgungssicherheit: - Vorgaben zur Diversifizierung von Lieferketten für alle Rabattverträge - Aussetzung von Rabattverträgen und preissenkenden Maßnahmen für versorgungskritische und engpassgefährdete Arzneimittel - Inflationsausgleich für Generika im Preismoratorium, unter Festbeträgen und in Rabattverträgen - Generika- und Herstellerrabatt dürfen bei engpassgefährdeten Arzneimitteln nicht angewendet werden. - Überarbeitung des Festbetragssystems - Aufhebung der gesetzlichen Vorgabe zur Substitution von Biologika
- Bereitgestellt von: HEXAL AG am 10.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: