Stellungnahmen/Gutachten
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19.408 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.408)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Gesetzgeber beabsichtigt, das Baugesetzbuch an aktuelle Bedarfe anzupassen. Vorgelegt hat der VLK eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWSB. Mit dieser Stellungnahme hat der VLK Verbesserungsvorschläge eingebracht.
- Bereitgestellt von: Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) am 28.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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28.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Technologieneutrale Ausgestaltung der CO2 Flottenregulierungen
Technologieneutrale Ausgestaltung der (EU) CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge sowie (EU) CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge. Ziel ist ein wirksamer Klimaschutz unter Berücksichtigung aller verfügbaren technologischen Optionen.
- Bereitgestellt von: IVECO Deutschland AG am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
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27.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche nationale Umsetzung der EU-Methanverordnung
Die EU Methanverordnung soll Methanemissionen durch Vorgaben zur Messung, Überwachung und Reduktion von Lecks in der Öl und Gasindustrie sowie durch Vorschriften für den Import fossilier Brennstoffe senken. Ziel ist eine praxistaugliche nationale Umsetzung bei gleichzeitiger Wahrung der Diversifizierung der Gasquellen. Gefordert werden angepasste Timelines für realistische Umsetzung, Ausnahmen zur Versorgungssicherheit, Rechtssicherheit durch beschleunigte Implementierung sowie ein Sanktionsregime, das Importeure nicht mit bestandsgefährdenden Strafen bedroht und gezeigte Umsetzungsanstrengungen berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: VNG Handel & Vertrieb GmbH am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Adaption des §25b im Rahmen des GeDIG
Alle Seiten erkennen die Chancen und Möglichkeiten für eine Verbesserung der Versorgung und insbesondere für die Früherkennung von Krankheiten sowie die Reduktion von Folgekosten. Allerdings wurde deutlich, dass gesetzliche Krankenkassen von den Möglichkeiten des §25b SGB V nur unzureichend Gebrauch machen. Wir setzen uns für eine Adaption des §25 im Rahmen der Digitalgesetzgebung ein, damit die unbürokratische Nutzung des Paragraphen im Sinne der Prävention möglich wird.
- Bereitgestellt von: AstraZeneca GmbH am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
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13.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer nachhaltigen GKV-Finanzierung
Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist angesichts u.a. des demografischen Wandels unter Druck. AstraZeneca setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der GKV ein. Auf diese Weise soll u.a. die Versorgung von Versicherten mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: AstraZeneca GmbH am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
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13.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Urteil des EuGH (C-293/23) vom 28.11.2024 wird zu einer erheblichen Erhöhung des administrativen und regulatorischen Aufwandes für (bisherige) Kundenanlagenbetreiber, Dritte in diesen Kundenanlagen und Regulierungsbehörden führen. Aus diesem Grund ist es aus Sicht der BASF SE notwendig, dass der deut-sche Gesetzgeber zum einen kurzfristig alle Möglichkeiten nutzt, im Rahmen der bestehenden EU-Vorgaben eine Lösung zu schaffen, die den erheblichen administrativen Aufwand möglichst weitgehend vermeidet, und sich zum anderen umgehend für eine nachhaltige und plan-bare Verankerung einer der Kundenanlagenregelung äquivalenten Regulierungsausnahme in den einschlägigen EU-Richtlinien einsetzt.
- Bereitgestellt von: BASF SE am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
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27.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung/Novellierung des Verpackungsgesetzes
Stärkung und Aufrechterhaltung der deutschen Mehrweg- und Pfandsysteme
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung/Novellierung des Verpackungsgesetzes
Stärkung und Aufrechterhaltung der deutschen Mehrweg- und Pfandsysteme
- Bereitgestellt von: PRO MEHRWEG - Verband zur Förderung von Mehrwegverpackungen e.V. am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Umstellung der Netzentgeltsystematik auf eine kapazitätsbasierte Berechnung. Für Kleinstanbieter müssen zudem geeignete Marktstrukturen entwickelt werden, damit Aggregatoren die Flexibilität in das System integrieren können. Die Standortwahl von Erneuerbare-Energie-Anlagen, von Speichern und neuen zuschaltbaren Lasten muss stärker Netzkriterien reflektieren. - In ausgewiesenen Regionen sollte ihr Anschluss priorisiert werden. - Beim Netzanschluss sollte zudem auf volkswirtschaftliche Effizienz optimiert werden (Überbauung bzw. Cable Pooling). - Effizienzvergleiche in Netzregulierung flächendeckend anwenden und Einsparpotenziale in der technischen Umsetzung heben. "
- Bereitgestellt von: RWE am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auslegung der europäischen und deutschen Regularien zur Luftsicherheit sowie Umsetzung des Unionszollkodex in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Verband der Air Cargo Abfertiger Deutschlands (VACAD) e. V. am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt das Anliegen, Diskriminierungen zu verhindern. Gleichzeitig ist sie darauf angewiesen, dass sachgerechte Differenzierung nach dem Risiko möglich ist. Insbesondere ist daher wichtig, im Falle einer Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale des AGG auch für diese Merkmale – jedenfalls soweit für die Versicherungswirtschaft relevant – eine unterschiedliche Behandlung zuzulassen, sofern sie auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht. Zudem sollte das AGG auch zukünftig technologieneutral formuliert sein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unternehmensstatistikreformgesetz
Die deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt das Ziel des Gesetzesentwurfs, Unternehmen spürbar von Bürokratie zu entlasten. Gleichzeitig kommt einer leistungsfähigen amtlichen Statistik eine wichtige Rolle zu. Vor diesem Hintergrund regen wir an, die vorgesehenen Anpassungen differenziert zu prüfen und dort nachzusteuern, wo der Wegfall von Erhebungen oder Merkmalen zu einem unverhältnismäßigen Informationsverlust führen würde. Ziel sollte eine ausgewogene Lösung sein, die sowohl zur Entlastung der Unternehmen beiträgt als auch die Funktionsfähigkeit der wirtschaftlichen Datenbasis langfristig sichert.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 27.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der GDV begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission für einen Digital Omnibus. Er enthält wichtige Ansätze zur Vereinfachung der digitalen Regulierung, ohne die Schutzstandards zu schwächen. Wir ermutigen die europäischen Gesetzgeber, diesen Weg weiterzugehen und das notwendige Gleichgewicht zwischen regulatorischen Anforderungen, Innovation und starkem Verbraucherschutz wiederherzustellen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
-
22.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
DGOU, DGOOC und DGU verweisen auf die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Definition für die LG 14 "Allgemeine Chirurgie" sowie der Definition von Fachkliniken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 27.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform, Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG
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Adressatenkreis:
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23.12.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 27.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- GIGV [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DGOU, DGOOC und DGU verweisen auf die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Definition für die LG 14 "Allgemeine Chirurgie" sowie der Definition von Fachkliniken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 27.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform, Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionssicherheit über eine Reform der AVBFernwärmeV herstellen
Der Rechtsrahmen und die Berechnung der Fernwärmepreise müssen sich an den aktuellen energie- und klimapolitischen Zielen ausrichten. Es braucht Verlässlichkeit für Wärmeversorger und mehr Transparenz für Wärmekunden, um letztlich auch die Akzeptanz zu stärken. Eine Reform der AVBFernwärmeV ist dringend geboten. Die Kopplung über ein Marktelement in der Preisklausel an den allgemeinen Wärmemarkt ist nicht mehr tragfähig. Für einen wachsenden Anteil der Fernwärmeerzeugung gibt es keine geeignete Preisreferenz, weder als Großhandelspreis noch als Index des Statistischen Bundesamtes. In der Vergangenheit führte das Element insbesondere in Zeiten volatiler Energiepreise zu Unklarheiten, Missverständnissen und barg die Gefahr von Übergewinnen oder -verlusten beim Wärmeversorger.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarheit für die Transformation der Gasverteilernetze
Im Rahmen der Umsetzung der europäischen GasRL im EnWG setzt sich E.ON für Rechtssicherheit bei der Transformation der Gasverteilernetze ein. Unverhältnismäßig lange Informations- und Kündigungsfristen sind nicht zielführend; Informationen müssen zentral über Internetplattformen bereitgestellt werden. Die Duldungspflicht für dauerhaft ungenutzte Gasleitungen ist zu begrüßen und rechtssicher auszugestalten. Die Bewertung von Netzanschlussbegehren von Biogasanlagen nach volkswirtschaftlicher Effizienz ist ein wichtiger Schritt. Die gesetzliche Privilegierung bei Netzanschlusskosten ist zu beenden. Verbleibende Mehrkosten der Biomethaneinspeisung sind solidarisch auf alle Netzbetreiber zu verteilen – über 2028 hinaus.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 27.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.04.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
Die Bundesregierung erarbeitet eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS), in der unter anderem bestehende rohstoffpolitische Strategien gebündelt werden. Die Strategie soll Ziele und Maßnahmen zum zirkulären Wirtschaften und zur Ressourcenschonung aus allen relevanten Strategien zusammenführen. In den "Grundlagen für einen Prozess zur Transformation hin zu einer zirkulären Wirtschaft" haben die beteiligten Ressorts das Leitbild und die Ziele für eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie formuliert sowie die Überlegungen zum inhaltlichen Rahmen und zum politischen Rahmen dargestellt. Die Federführung hat das BMUV.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
-
23.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Diskussion und Bewertung der Optionen zur Ausgestaltung der EE-Finanzierungen
Fachgespräch zu Vor- und Nachteilen der vier Optionen des "BMWK-Optionenpapiers" zur Ausgestaltung eines CfD zur zukünftigen Absicherung des EE-Ausbaus.Konkretes Ziel: Kosteneffiziente und marktnahe Weiterentwicklung des EEG, sodass gleichzeitig ein hohes Tempo beim EE-Ausbau abgesichert ist, aber die Kosten für die Allgemeinheit (EEG-Konto) und das System (effiziente DIfrektvermarktung und Anlagen) sinken.
- Bereitgestellt von: Agora Think Tanks gGmbH am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
-
25.03.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes
Die im Rahmen der Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes diskutierte "Grüngasquote" ist kein geeignetes Instrument zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Agora Energiewende klärt über Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Quote auf, mit dem Ziel, dass sie nicht zum Bestandteil der Novelle wird. Die in den Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz vorgesehene Abschaffung der 65%-Regel für Erneuerbare Energien verlangsamt die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes. Zugleich bergen "Biotreppe" und "Grüngasquote" Kostenrisiken. Agora Energiewende setzt sich dafür ein, diese Instrumente so auszugestalten, dass eine möglichst gute Steuerungswirkung Richtung Klimaneutralität erhalten bleibt und Kostenrisiken insbesondere für Mietende gedämpft werden.
- Bereitgestellt von: Agora Think Tanks gGmbH am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
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23.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
Die Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets führt das neue Instrument der sogenannten Verteilernetzentwicklungsplänen ein, auf deren Basis es für Gasverteilernetzbetreiber möglich sein wird, (Teil-)Netze stillzulegen oder umzuwidmen. Agora Energiewende setzt sich dafür ein, dass diese Gasverteilernetzplanung im Einklang mit dem Klimaneutralitätsziel bis 2045 erfolgen muss und dabei Kostenrisiken für Endverbraucher sowie für die Gasverteilernetzbetreiber minimiert werden.
- Bereitgestellt von: Agora Think Tanks gGmbH am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
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31.03.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes
Die im Rahmen der Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes diskutierte "Grüngasquote" ist kein geeignetes Instrument zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Agora Energiewende klärt über Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Quote auf, mit dem Ziel, dass sie nicht zum Bestandteil der Novelle wird. Die in den Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz vorgesehene Abschaffung der 65%-Regel für Erneuerbare Energien verlangsamt die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes. Zugleich bergen "Biotreppe" und "Grüngasquote" Kostenrisiken. Agora Energiewende setzt sich dafür ein, diese Instrumente so auszugestalten, dass eine möglichst gute Steuerungswirkung Richtung Klimaneutralität erhalten bleibt und Kostenrisiken insbesondere für Mietende gedämpft werden.
- Bereitgestellt von: Agora Think Tanks gGmbH am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
-
01.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Der VDPM begrüßt die geplante Änderung des EnEfG mit einer rechtsverbindlichen Verankerung des „Grundsatzes Energieeffizienz an erster Stelle“ und hält eine Operationalisierung des Leitprinzips „Energy Efficiency First“ für notwendig. Bei der Änderung des EDL-G ist auf eine inhaltliche Abstimmung bei den Definitionen aus EDL-G und EnEfG zu achten.
- Bereitgestellt von: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V. - VDPM am 27.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
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Adressatenkreis:
-
17.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Grundsätzliche Zustimmung zu dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-RED III-Richtlinie
Stellungnahme im Ausschuss für Klimaschutz und Energie: Der Gesetzentwurf ist grundsätzlich geeignet, die Vorgaben der RED III-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen, um die Ausbauziele an Erneuerbaren Energien zu erreichen. Um den dringend notwendigen Stromnetzausbau zu beschleunigen und eine fairere Verteilung der mit dem Ausbau verbundenen Kosten zu erreichen, empfehlen wir die folgenden Ergänzungen: Änderungen des Designs von Offshore-Auktionen hin zu rein preisbasierten Gebotsverfahren, Umwandlung des prozentualen Beitrags der Offshore-Auktionseinnahmen an Meeresnaturschutz- und Fischereiprojekten in einen Fixbetrag sowie Prüfung der Erdleitungspriorität im Netzausbau aus der Perspektive der Systemkosten.
- Bereitgestellt von: Stiftung Ordnungspolitik am 27.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes -
BT-Drs. 20/11558
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes - Drucksache 20/11226 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: