Stellungnahmen/Gutachten
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18.895 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.895)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Verordnung legt die technischen Übermittlungsformates und inhaltliche Mindeststandards für die Meldepflicht gemäß §§ 43, 44 GwG fest. Aus VAB-Sicht haben die Verpflichteten des Finanzsektors haben bereits jetzt umfangreiche Projekte initiiert, um die mit der Einführung von AMLR und AMLD6 verbundenen Anforderungen fristgerecht umzusetzen. Es trägt nicht zur Herbeiführung eines besseren Präventionsniveau bei, wenn auf nationaler Ebene noch neue Anforderungen für die Verpflichteten aufgestellt werden, die in der vorgeschlagenen Form vermutlich nur bis zum 9. Juli 2027 Bestand haben können. In Anbetracht dieser Gemengelage bittet der VAB darum, die Einführung der GwG-Meldeverordnung zu überdenken und mit Blick auf die anstehende europäische Regelung zurückzustellen.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 30.04.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verstetigung und Flexibilisierung von Förderprogrammen für die Innenstadtentwicklung
Ziel ist die langfristige Sicherung und Weiterentwicklung bestehender Bundesprogramme (z. B. Städtebauförderung, ZIZ-Programm) zur Stabilisierung und Revitalisierung innerstädtischer Räume. Notwendig sind eine Reduzierung bürokratischer Hürden, der Ausbau von Förderzugängen auch für private Akteure sowie die Schaffung flexibler Kooperations- und Finanzierungsstrukturen für nachhaltige Stadtentwicklungsprozesse.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.V. am 30.04.2025
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Adressatenkreis:
-
24.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der GEMA-Tarife und Schaffung fairer Wettbewerbsstrukturen für die Musiknutzung
Gesetzliche Neuregelung des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (VGG) mit der Zielsetzung Fairness zwischen den Beteiligten wieder herzustellen. Eine Reform der GEMA-Tarife muss sowohl die angemessene Entlohnung der Musikschaffenden als auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Musiknutzer:innen berücksichtigen. Es bedarf einer Tarifbildung auf Augenhöhe
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.V. am 30.04.2025
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Adressatenkreis:
-
24.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tragfähige Regelungen für Sicherheitsanforderungen bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum
Ziel ist die Anpassung gesetzlicher Vorgaben zur Terrorprävention und Gefahrenabwehr bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Diese sollen organisatorisch und finanziell tragbar gestaltet werden, um die Durchführung identitätsstiftender, oft ehrenamtlich organisierter Veranstaltungen auch künftig zu ermöglichen, ohne die Veranstalter unverhältnismäßig zu belasten.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.V. am 30.04.2025
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Adressatenkreis:
-
24.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung von Recht, Ordnung und Aufenthaltsqualität in öffentlichen Räumen
Ziel ist die Verbesserung gesetzlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen für die Entwicklung sicherer, attraktiver öffentlicher Räume. Dabei sollen städtebauliche Maßnahmen, soziale Hilfsangebote und ordnungspolitische Instrumente stärker miteinander verknüpft und die Zusammenarbeit von Stadtverwaltungen, Polizei und Sozialdiensten gefördert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.V. am 30.04.2025
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Adressatenkreis:
-
24.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dringliche energiepolitische Vorhaben und Reformen in der 21. Legislaturperiode
Schaffung von Regelungen zur Finanzierung von Wasserstoff-Verteilnetzen im EnWG Abschwächung der europarechtlichen Vorgaben an die Wasserstofferzeugung Ermöglichung des Neubaus von Gaskraftwerken an bestehenden Standorten und der Modernisierung von Bestandsanlagen im Kraftwerkssicherheitsgesetz Weiterentwicklung und Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Reform des Strommarktdesigns und Schaffung eines Kapazitätsmechanismus Schaffung eines verlässlichen Förderrahmens für die Wärmewende (KWKG, BEW) Reform des Fernwärmerechts durch Novellen von AVBFernwärmeV und WärmeLV Anpassung der Regelungen zur Gebäudewärme in GEG und WPG Erleichterung von Energie-Contracting Förderung innovativer Modelle (u. a. Mieterstrom, Energy Sharing)
- Bereitgestellt von: Mainova AG am 30.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
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Adressatenkreis:
-
17.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung zur Stärkung der staatlichen Kapazität im Bereich KI ein AI Security Institute (AISI) nach internationalem Vorbild schafft. Ein solches AISI wäre keine Regulierungsbehörde, sondern ein unabhängiges wissenschaftliches Institut, das KI-gestützte Bedrohungen für die nationale Sicherheit frühzeitig erkennt, erforscht und die Bundesregierung dazu berät. Für die konkrete Umsetzung empfehlen wir die Rechtsform einer bundeseigenen GmbH nach Vorbild der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND), eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot und perspektivisch den Zugang zu Verschlusssachen.
- Bereitgestellt von: Kira - Zentrum für KI-Risiken und -Auswirkungen gUG (haftungsbeschränkt) am 30.04.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir fordern den Ausbau staatlicher und proaktiver Such- und Rettungskapazitäten sowie die Einrichtung einer unabhängigen Überwachungsstelle z.B. der EU, um Menschenleben zu retten und die Einhaltung der Menschenrechte an den EU-Außengrenzen sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Ärzte ohne Grenzen e.V. am 29.04.2025
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Adressatenkreis:
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04.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir fordern die Einführung menschenrechtlicher Leitlinien für Migrationspartnerschaften auf EU-Ebene sowie mehr Transparenz, Monitoring und Rechenschaftspflicht in der EU-Migrationspolitik, damit nachweisliche Menschenrechtsverletzungen von Kooperationspartnern klare Konsequenzen nach sich ziehen.
- Bereitgestellt von: Ärzte ohne Grenzen e.V. am 29.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Verzahnung der Notfallversorgung mit der KHVVG und den Rettungsdiensten
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG). Ziel der Einflussnahme ist die strukturierte Beteiligung wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften an der Ausgestaltung zentraler Regelungen wie der Ersteinschätzung, den Anforderungen an Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie der Erstellung einschlägiger Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Zudem soll die AWMF als koordinierende Instanz in die Konsensbildung zwischen stationärem und ambulantem Bereich einbezogen werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 29.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Strategiekonzept für eine Reduktionsstrategie von Tierversuchen
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf zur Neufassung der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV). Ziel der Einflussnahme ist die rechtliche Präzisierung und Erweiterung des §28a, um Rechtssicherheit im Umgang mit Tieren zu schaffen, die im Rahmen wissenschaftlicher Zuchtplanungen entstehen, jedoch nicht für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden können. Darüber hinaus soll die Entscheidungskompetenz über das weitere Vorgehen mit diesen Tieren sachgerecht geregelt und an die gelebte Praxis in wissenschaftlichen Einrichtungen angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 29.04.2025
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Adressatenkreis:
-
28.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist die gesundheitspolitische Ausgestaltung der Legislaturperiode 2025 bis 2029. Ziel der Einflussnahme ist die strukturelle Verankerung evidenzbasierter Medizin in Gesetzgebungsverfahren und Versorgungsstrukturen, u.a. durch den Ausbau von Leitlinienförderung und -implementierung, bessere Rahmenbedingungen für unabhängige Forschung, Digitalisierung auf Basis interoperabler Standards sowie die frühzeitige Beteiligung wissenschaftlicher Fachgesellschaften an gesundheits- und forschungspolitischen Entscheidungsprozessen.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 29.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist die gesundheitspolitische Ausgestaltung der Legislaturperiode 2025 bis 2029. Ziel der Einflussnahme ist die strukturelle Verankerung evidenzbasierter Medizin in Gesetzgebungsverfahren und Versorgungsstrukturen, u.a. durch den Ausbau von Leitlinienförderung und -implementierung, bessere Rahmenbedingungen für unabhängige Forschung, Digitalisierung auf Basis interoperabler Standards sowie die frühzeitige Beteiligung wissenschaftlicher Fachgesellschaften an gesundheits- und forschungspolitischen Entscheidungsprozessen.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 29.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist die gesundheitspolitische Ausgestaltung der Legislaturperiode 2025 bis 2029. Ziel der Einflussnahme ist die strukturelle Verankerung evidenzbasierter Medizin in Gesetzgebungsverfahren und Versorgungsstrukturen, u.a. durch den Ausbau von Leitlinienförderung und -implementierung, bessere Rahmenbedingungen für unabhängige Forschung, Digitalisierung auf Basis interoperabler Standards sowie die frühzeitige Beteiligung wissenschaftlicher Fachgesellschaften an gesundheits- und forschungspolitischen Entscheidungsprozessen.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 29.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist die gesundheitspolitische Ausgestaltung der Legislaturperiode 2025 bis 2029. Ziel der Einflussnahme ist die strukturelle Verankerung evidenzbasierter Medizin in Gesetzgebungsverfahren und Versorgungsstrukturen, u.a. durch den Ausbau von Leitlinienförderung und -implementierung, bessere Rahmenbedingungen für unabhängige Forschung, Digitalisierung auf Basis interoperabler Standards sowie die frühzeitige Beteiligung wissenschaftlicher Fachgesellschaften an gesundheits- und forschungspolitischen Entscheidungsprozessen.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 29.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG). Ziel ist es, auf die Ausgestaltung des Leistungsgruppensystems, der Qualitätskriterien sowie der Mindestvorhaltezahlen Einfluss zu nehmen. Zudem wird eine systematische Einbindung der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften in relevante Entscheidungs- und Evaluationsprozesse angestrebt, etwa durch ein Stellungnahmerecht sowie Vorschlagsrechte bei der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 29.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regierungsprogramm bzw. Koalitionsvertrag
Basierend auf Forschungsprojekte wurden Vorschläge zur digitalen Transformation von Regierungsarbeit und Verwaltung gemacht. Hierbei lag der Schwerpunkt auf Fragen der Organisation und Rolle und Ausgestaltung eines Digitalministeriums oder eines Staatsministers für digitale Transformation.
- Bereitgestellt von: Agora Digitale Transformation gGmbH am 29.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung des Zollkodex soll dazu dienen, die Zollverfahren für vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte zu vereinfachen, die Überwachung der Lieferketten zu verbessern und illegalen Handel zu bekämpfen.Der Verordnungsvorschlag sieht vor, die vorübergehende Verwahrung bei zugelassenen Empfängern von derzeit 90 Tagen auf 3 bis maximal 6 Tage zu verkürzen. Aus Sicht der Seehafenwirtschaft ist diese Verkürzung des Zeitrahmens jedoch werder praktikabel noch handhabbar. Die Hafenwirtschaft erwartet hier eine flexible Lösung, um negative Auswirkungen auf die Wirtschaft insgesamt zu vermeiden. Auch für den Warenverkehr zwischen Einrichtungen der vorübergehenden Verwahrung sollten wie im bisherigen UZK (Artikel 148 Abs. 5) Regelungen getroffen werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) am 29.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Bündnis ErnährungswendeAnpacken! setzt sich für eine Politik ein, die eine zukunftsfeste und resiliente Landwirtschaft stärkt, durch Maßnahmen für mehr pflanzliche Lebensmittel. Für faire und gesunde Ernährungsumgebungen ist die Definition von Grundnahrungsmittel und Lebensmittelbesteuerung zu überprüfen und das Recht auf angemessene Nahrung in die Umsetzung zu bringen. Ein konkretes Ziel zur Umsetzung gesünderer Ernährungsumgebungen ist die verpflichtende Umsetzung der DGE-Empfehlungen für die Gemeinschaftsverpflegung sowie ein Gesetz für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung. Für alle Maßnahmen fordert das Bündnis die Bilanzierung der Auswirkungen unserer Ernährungsgewohnheiten in Deutschland auf Umwelt, Gesundheit und Sozialverträglichkeit.
- Bereitgestellt von: #ErnährungswendeAnpacken am 29.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Ernährungsstrategie der Bundesregierung - Gutes Essen für Deutschland
-
BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Inkassodienstleistern die Vertretungsbefugnis im gerichtlichen Verfahren einräumen
Das Gesetz soll den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen: Es sollen neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess erprobt werden, die gerichtliche Durchsetzung von Kleinforderungen soll erleichtert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass für Inkassodienstleister die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, so dass sie Rechtsuchende bei der Nutzung der neuen Online-Verfahren unterstützen können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit -
BT-Drs. 21/1509
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
-
BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung weiter voranbringen
Die Anzahl der Vollstreckungsaufträge und Anträge in hybrider Form soll reduziert werden. Durch Änderungen in der Zivilprozessordnung (Paragrafen 754a und 829a) soll es umfangreicher als bisher erlaubt werden, anstatt der vollstreckbaren Ausfertigung und anderer Schriftstücke in Papierform elektronische Kopien davon an das Vollstreckungsorgan zu übermitteln. Der BDIU unterstützt das Ziel der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und setzt sich für die Einrichtung einer bundesweiten, digitalen Zwangsvollstreckungs-Datenbank ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 643/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung -
BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
-
BR-Drs. 643/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung weiter voranbringen
Die Anzahl der Vollstreckungsaufträge und Anträge in hybrider Form soll reduziert werden. Durch Änderungen in der Zivilprozessordnung (Paragrafen 754a und 829a) soll es umfangreicher als bisher erlaubt werden, anstatt der vollstreckbaren Ausfertigung und anderer Schriftstücke in Papierform elektronische Kopien davon an das Vollstreckungsorgan zu übermitteln. Der BDIU unterstützt das Ziel der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und setzt sich für die Einrichtung einer bundesweiten, digitalen Zwangsvollstreckungs-Datenbank ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 643/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung -
BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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BR-Drs. 643/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der EU-Datenverordnung (Data Act)
Damit der Data Act sein volles Potenzial entfalten kann, müssen auch auf nationaler Ebene die richtigen Weichenstellungen vorgenommen werden. Auch wenn der Data Act als Verordnung in allen Mitgliedsstaaten direkt anwendbar ist, muss auch bei der nationalen Umsetzung auf europaweit kohärente Regeln geachtet werden. Dazu sollte sich die Bundesregierung über das European Data Innovation Board (EDIB) mit anderen Mitgliedstaaten abstimmen und Leitlinien für die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten erarbeiten. Auch innerhalb Deutschlands muss eine einheitliche Umsetzung erfolgen, um Rechtssicherheit zu garantieren, und den digitalen Binnenmarkt nicht zu beschädigen.
- Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 29.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU KI-Verordnung (AI Act)
Der Erfolg der KI-Verordnung wird auch von der richtigen Umsetzung abhängen, wobei insbesondere Freiräume für Innovationen erhalten bleiben sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa sichergestellt werden müssen. Die einheitliche Umsetzung in Europa und Deutschland ist dabei auch für den Abbau von Unsicherheiten essenziell. Dies muss bei der Auswahl der zuständigen Behörde ebenso beachtet werden wie die erforderlichen Kapazitäten, um die sich ergebenden Aufgaben ausfüllen zu können, was die Funktion als Ansprechpartner miteinschließen sollte. Gleiches gilt auch für die Governance Struktur auf der europäischen Ebene.
- Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 29.04.2025
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Adressatenkreis:
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05.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: