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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (14.848)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV begrüßt den Entwurf und die Fortsetzung der Digitalisierung im Gesellschafts- und Registerrecht ausdrücklich. Der Entwurf stellt einen wesentlichen Schritt zur Ausweitung des bewährten und positiv bewerteten notariellen Online-Verfahrens dar. Der DAV regt jedoch an, dass alle konsensualen Rechtsgeschäfte grundsätzlich online beurkundungsfähig sein sollten, sofern Identifizierung und Belehrung ordnungsgemäß erfolgen können. Die Beschränkung auf einzelne isolierte Willenserklärungen entspricht nicht der praktischen Realität gesellschaftsrechtlicher Vorgänge. Angesichts der sehr schnellen technologischen Entwicklung und der hohen Praxistauglichkeit des bestehenden Systems ist nach Auffassung des DAV zudem eine Evaluation bereits spätestens nach zwei (statt vier) Jahren geboten.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV kritisiert die Ausgestaltung des Konsultationsprozesses sowie der darin angelegten Prämissen aufgrund tendenziös und nicht ergebnisoffen erscheinender Fragestellungen, wodurch zentrale Risiken einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung unzureichend berücksichtigt werden. Zudem sieht der DAV das anwaltliche Berufsgeheimnis als nicht hinreichend berücksichtigt. Eine anlasslose Speicherung von Metadaten gefährdet die Vertraulichkeit zwischen Anwalt und Mandant und kann so die Wahrnehmung der Verteidigungsrechte erheblich beeinträchtigen. Der DAV fordert klare gesetzliche Vorkehrungen, einschließlich technischer Schutzmechanismen wie eines Whitelisting-Verfahrens, sowie strikte Beschränkungen bei Speicherung und Zugriff.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV begrüßt eine neue europäische Gesellschaftsform zur Verwirklichung der Binnenmarktstrategie der EU-Kommission sowie die vorgesehenen weiteren Schritte zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts. Diese Gesellschaftsform sollte jedoch nicht auf Start-Up oder Scale-up Unternehmen beschränkt sein, sondern allen europäischen Unternehmen offenstehen, die diese Rechtsform als die beste Organisationsform für ihr Unternehmen ansehen. Der DAV sieht jedoch keinen Mehrwert in den Überlegungen eines verwaltungslosen Insolvenzverfahrens für Kleinstunternehmen hinsichtlich des Gläubigerschutzes in der Insolvenz und sieht die Wesentlichkeit für ein einheitliches und flexibles Regime für die Beteiligung von Mitarbeitenden und Organmitgliedern an der Gesellschaft.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Einflussnahme auf das internationale Regelwerk zur OECD-Mindesbesteuerung (Pillar 2) mit dem konkreten Anliegen, Pillar 2 entweder vollständig abzuschaffen oder eine Ausnahme für Unternehmensgruppen mit einer effektiven Konzernsteuerquote über 15% zu verankern. Damit soll eine Reform des Regelwerks angestoßen werden, die eine wettbewerbsfähige und praktikable Ausgestaltung im Sinne eines global blending ermöglicht.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Am 2. Juli 2025 hat die EU einen Vorschlag für das Klimaziel 2040 vorgelegt: 90% Emissionsreduktion ggü. 1990, mit Flexibilität ab 2036 durch internationale Zertifikate. Diese dürfen jedoch nicht im EU-ETS angerechnet werden - laut VCI ergibt sich dieser Ausschluss nur aus der Begründung, nicht dem Gesetztext. Damit widerspricht die Regelung dem Koalitionsvertrag. Ziel unserer Interessenvertretung ist es, im Rahmen der Verhandlungen zum EU-Klimagesetz eine gesetzliche Verankerung der Anrechenbarkeit im EU-ETS zu erreichen.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Einflussnahme auf die geplante Weiterentwicklung der EU-Chemikalienverordnung REACH im Rahmen der „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ (CSS). Konkret soll erreicht werden, dass die Kommission ihr angekündigtes Vorhaben zur Vereinfachung von REACH umsetzt, insbesondere mit Blick auf die regulatorische Belastung der Industrie. Zudem wird angestrebt, dass künftige Stoffbewertungen und regulatorische Maßnahmen weiterhin risikobasiert und auf wissenschaftlicher Evidenz beruhen. Eine pauschale Ausweitung des generischen Risikomanagementansatzes (GRA) soll verhindert werden.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht des Gesetzgebers, die Richtlinie im Wesentlichen eins-zu-eins umzusetzen und inhaltlich nicht darüber hinauszugehen. Eine eins-zu-eins-Umsetzung trägt dazu bei, eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in Deutschland im europäischen Vergleich zu vermeiden. In unseren Stellungnahmen haben wir dargestellt, in welchen Bereichen wir Anpassungsbedarf in Zusammenhang mit der Umsetzung der CSRD sehen.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 13.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung der sogenannten "Frühstart-Rente" gibt das Deutsche Aktieninstitut folgende Handlungsempfehlungen ab: 1. So früh wie möglich: Ab Geburt starten 2. Alle Bevölkerungsschichten einbeziehen, aktienbasierte Standardprodukte einführen 3. Zuzahlung von Dritten ermöglichen, staatliche Beiträge erhöhen 4. Attraktive steuerliche Förderung bieten 5. Mit dem Altersvorsorgedepot verknüpfen 6. Grundregeln erfolgreicher Aktienanlage beachten 7. Depotverwaltung digitalisieren, Finanzbildung fördern

    • Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BuReg ist gefordert, die EU Verordnung über Künstliche Intelligenz in das deutsche Recht zu überführen. AlgorithmWatch setzt sich in diesem Kontext für eine KI-Aufsicht ein, die für Menschen in Deutschland niedrigschwellig erreichbar ist sowie für ein nationales Verbot für den Einsatz biometrischer Fernidentifizierungssysteme im öffentlichen Raum.

    • Bereitgestellt von: AW AlgorithmWatch gGmbH am 13.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelli- genz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)
    • Adressatenkreis:
      • 10.10.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      AlgorithmWatch setzt sich für die Einführung eines nationalen KI-Transparenzregisters ein, in dem KI-Anwendungen der öffentlichen Hand in Deutschland aufgelistet, Risikoabschätzungen nachvollziehbar gemacht und verantwortliche Personen vermerkt werden.

    • Bereitgestellt von: AW AlgorithmWatch gGmbH am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 10.10.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung und Weiterentwicklung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), um einen effektiven Schutz der Exportwirtschaft und des Binnenmarkts sicherzustellen. Dabei soll insbesondere ein Ausgleichsmechanismus für exportierte Produkte etabliert werden, der vergleichbar mit der Strompreiskompensation funktioniert. Zudem wird angestrebt, CBAM so auszugestalten, dass Importe aus Ländern ohne vergleichbare Klimaschutzmaßnahmen adäquat belastet werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und Carbon Leakage zu verhindern.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist es, dass die Reform von EU-ETS im Sommer 2026 dazu führt, dass Unternehmen, die in Europa produzieren, nicht stärker mit CO2-Abgaben belastet werden, als die Mitbewerber im EU-Ausland. Konkret sollen Regelungen zur Verlängerung der kostenlosen Zertifikatszuteilung, zur Verwendung von Auktionserlösen für Transformationsmaßnahmen, zur Vermeidung von Doppelbelastungen durch nationale CO2-Abgaben sowie zur Förderung von Dekarbonisierungsinstrumenten und Forschungsvorhaben etabliert bzw. angepasst werden.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Unterstützung des von der EU-Kommission vorgelegten Umsetzungsrechtsakts zur Einwegkunststoffrichtlinie, insbesondere zur Einführung einer europaweit einheitlichen Berechnungsmethode für chemisch recycelte Kunststoffe auf Basis des Massenbilanzansatzes „Fuel-Use-Excluded“. Darüber hinaus wird eine Weiterentwicklung des Entwurfs angestrebt, um bilanziellen Verlusten entgegenzuwirken. Ferner soll das chemische Recycling in der europäischen Verpackungsverordnung berücksichtigt werden, um Investitionssicherheit und die Erfüllung von Rezyklateinsatzquoten zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 05.09.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel zu begrüßen, Anreize zum längeren Arbeiten zu schaffen. Jedoch auch die Schwächen der Maßnahmen sowohl hinsichtlich der Funktionalität als auch der Regelungsausgestaltung aufzuzeigen, dass z.B. die Umsetzung des neuen Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren zum 1. Januar 2026 nicht gewährleistet werden kann. Weswegen ein späteres Inkrafttreten, idealerweise zum 1. Januar 2027, angeregt wurde, um ausreichend Zeit zur Umstellung und finanzverwaltungsseitiger Klärung offener Praxisfragen einzuräumen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Infrastruktur für den schienengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) besteht ein großer und weiter wachsender Bedarf für Investitionen in Grunderneuerung, Modernisierung sowie Aus- und Neubau. Der Bund unterstützt entsprechende Investitionen über das Gemeinverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Der wachsende Bedarf für weitere Investitionen spiegelt sich in einer stark gestiegenen Zahl von Projektanmeldungen für eine Förderung im Rahmen des GVFG.

    • Bereitgestellt von: Allianz pro Schiene e.V. am 13.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Gemeinverkehrsfinanzierungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Koalition stellt die Weichen zur umfassenden Staatsmodernisierung. Die Infrastruktur soll in hohem Tempo modernisiert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und die Lebensqualität der Bevölkerung sollen so spürbar und absehbar verbessert werden. Planung und Genehmigung, Beschaffung und Vergabe der Infrastrukturprojekte sollen dafür weitergehend beschleunigt und vereinfacht werden. Für die Schieneninfrastruktur ist eine Beschleunigung notwendig, um Vorhaben zur Verbesserung der Qualität und Pünktlichkeit zügig umzusetzen. Hierfür bietet sich ein spezifisches Bürokratieabbau-Paket Schiene an. Es kann an bereits vorliegende, aber in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr umgesetzte Maßnahmen zum Bürokratieabbau anknüpfen.

    • Bereitgestellt von: Allianz pro Schiene e.V. am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für eine funktionable Gestaltung der von der Europäischen Kommission vorbereiteten „Local Content Requirements“ ein, welche auf allen Stufen der Wertschöpfungskette greift aber dennoch ausreichend Flexibilität aufweist, um den Notwendigkeiten einer rohstoffarmen Region in einer globalen Industrie Rechnung zu tragen.

    • Bereitgestellt von: BASF SE am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 13.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei IPCEI Projekten gibt es klare Transparenz und Förderrichtlinien (IPCEI-Mitteilung der EU-Kommission (2021/C 528/02), die es erfordern, dass bei einer wesentlichen Änderung des eingereichten bzw. beschiedenen Förderantrages die Projektaufsicht informiert wird. Als Erweiterung dieser Berichtspflichten haben wir das BMWE über eine anvisierte Standortverlagerung unseres IPCEI Projektes informiert und um politische Unterstützung geworben. Hierbei handelt es sich also nicht um einen konkreten Regelungsvorschlag für die Änderung eines Gesetzes sondern um eine Änderungsanzeige in Bezug eines geförderten Projektes.

    • Bereitgestellt von: ENERTRAG am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 29.08.2025

        • Bundesregierung:

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