Stellungnahmen/Gutachten
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1.196 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EnWG 2005"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.196)
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Zu Regelungsvorhaben:
Integration der erneuerbaren Energien in die Stromverteilnetze
Das Gelingen der Energiewende hängt entscheidend davon ab, den Ausbau der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit den vorhandenen und künftigen Stromverteilnetzen in Einklang zu bringen. Dazu braucht es insbesondere eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Verteilnetze.
- Bereitgestellt von: envia Mitteldeutsche Energie AG am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 318/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
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BR-Drs. 318/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zusatzbelastungen für Energiewende vermeiden
Sämtliche PV-Anlagen müssen bei Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen sicht- und fernsteuerbar sein, sofern hinter demselben Netzanschluss eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE wie Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Ladestation) installiert ist. Dies gilt für Neu- und Bestandsanlagen. Diese Koppelung führt zu Aufwand und Kosten. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Anlagenbetreiber und das Elektrohandwerk (BDEW, BSW, VKU und ZVEH) fordern daher eine Eingrenzung dieser Regelung auf die netztechnisch relevanten Anlagen größer 7 kW.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angemessene Fristen bei der Beschleunigung von Netzanschlüssen
BMWK plant Neuregelung der Fristen zur Bearbeitung von Netzanschlussbegehren in den Verteilnetzen, die unverbindliche Netzanschlussauskunft und die Kapazitätsreservierung im Gesetz. EIne Vielzahl der beschriebenen Regelungen erfordert teilweise eine Umstellung und weitreichende Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses von Netzanschlussbegehren. Hierfür muss den Unternehmen zwingend ausreichend Umsetzungszeit eingeräumt werden. Besonders für Netzanschlussbegehren in der Niederspannung erachtet der VKU bundesweit geltende Fristen und einheitliche Antragsformalitäten als zielführend.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Anbietervielfalt bei Offshore Ausschreibungsbedingungen
Der VKU schlägt folgende Anpassungen vor, um die Akteursvielfalt zu erhöhen, um den Beitrag der Offshore-Windenergie zu einem resilienten Energiesystem abzusichern - Maximal eine Fläche pro Bieter pro Ausschreibungsjahr Die Limitierung der Gebotsflächen pro Bieter vermindert die Gefahr einer Oligopolisierung. - Kleinere Flächen in Ausschreibungen: Durch Beschränkung auf Flächen mit einer Größe von maximal 750 MW erhalten auch „non-global-Players“ wieder Marktzugangschancen. - Um die Umweltauswirkungen der Offshore-Windparks möglichst gering zu halten, empfiehlt der VKU eine stärkere Berücksichtigung qualitativer Kriterien. - Einheitliches Ausschreibungsdesign - Anpassung der Pönalen an die jeweiligen Gebotshöhen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Anbietervielfalt bei Offshore Ausschreibungsbedingungen
Der VKU schlägt folgende Anpassungen vor, um die Akteursvielfalt zu erhöhen, um den Beitrag der Offshore-Windenergie zu einem resilienten Energiesystem abzusichern - Maximal eine Fläche pro Bieter pro Ausschreibungsjahr Die Limitierung der Gebotsflächen pro Bieter vermindert die Gefahr einer Oligopolisierung. - Kleinere Flächen in Ausschreibungen: Durch Beschränkung auf Flächen mit einer Größe von maximal 750 MW erhalten auch „non-global-Players“ wieder Marktzugangschancen. - Um die Umweltauswirkungen der Offshore-Windparks möglichst gering zu halten, empfiehlt der VKU eine stärkere Berücksichtigung qualitativer Kriterien. - Einheitliches Ausschreibungsdesign - Anpassung der Pönalen an die jeweiligen Gebotshöhen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung KWKG-Förderung
Es Bedarf einer gesetzlichen Änderung zur Gleichstellung von geschlossenen Verteilernetzen (gVN) mit Netzen der allgemeinen Versorgung (NdaV) dar, die in der neueren energierechtlichen Gesetzessystematik nach Abschaffung der EEG-Umlage geboten ist. Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der gVN und der dort angeschlossenen Kunden bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein gVN eingespeist wird.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VCI setzt sich unter anderem für die Entfristung der gesenkten Stromsteuer sowie eine Anschlussregelung für die Entlastung bei den Netzentgelten ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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28.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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15.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen aus Branchendialog zur Beschleunigung von Netzanschlüssen
Im Rahmen des Netzanschlussgipfels des BMWK, der im April 2024 stattgefunden hat, waren verschiedene Fragen angesprochen worden, die im Rahmen eines Branchendialogs konsultiert wurden. Der ZIA hat verschiedene Vorschläge zur Beschleunigung der Netzanschlussverfahren gemacht. Das sind verpflichtende Rückmeldefristen für Netzbetreiber, die bundesweite Vereinheitlichung und Digitalisierung von Antragsverfahren, die Vereinheitlichung der TAB und TAR.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Solarpaket II soll weitere Vereinfachungen für PV-Anlagen und Stromspeicher enthalten. Wir setzen uns dafür ein, dass die direkte Vermarktung von PV-Strom und die Vermarktung von Flexibilität aus Speichern signifikant vereinfacht wird. Insbesondere, indem die Prozesse der Anmeldung gestrafft und mit beschleunigt werden. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass Stromspeicher so eingesetzt werden, dass eine systemweite Überproduktion von PV-Strom in den Mittagsstunden vermieden wird. Ziel ist es, negative Preise an den Strombörsen zu verringern, was das EEG-Konto entlastet. Hierfür sind die oben beschriebenen vereinfachten Prozesse für die Direktvermarktung der Schlüssel.
- Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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29.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Solarpaket II soll weitere Vereinfachungen für PV-Anlagen und Stromspeicher enthalten. Wir setzen uns dafür ein, dass die direkte Vermarktung von PV-Strom und die Vermarktung von Flexibilität aus Speichern signifikant vereinfacht wird. Insbesondere, indem die Prozesse der Anmeldung gestrafft und mit beschleunigt werden. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass Stromspeicher so eingesetzt werden, dass eine systemweite Überproduktion von PV-Strom in den Mittagsstunden vermieden wird. Ziel ist es, negative Preise an den Strombörsen zu verringern, was das EEG-Konto entlastet. Hierfür sind die oben beschriebenen vereinfachten Prozesse für die Direktvermarktung der Schlüssel.
- Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Solarpaket II soll weitere Vereinfachungen für PV-Anlagen und Stromspeicher enthalten. Wir setzen uns dafür ein, dass die direkte Vermarktung von PV-Strom und die Vermarktung von Flexibilität aus Speichern signifikant vereinfacht wird. Insbesondere, indem die Prozesse der Anmeldung gestrafft und mit beschleunigt werden. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass Stromspeicher so eingesetzt werden, dass eine systemweite Überproduktion von PV-Strom in den Mittagsstunden vermieden wird. Ziel ist es, negative Preise an den Strombörsen zu verringern, was das EEG-Konto entlastet. Hierfür sind die oben beschriebenen vereinfachten Prozesse für die Direktvermarktung der Schlüssel.
- Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung der Einführung von Infrastrukturen für E-Mobilität, z. B. E-Ladestationen in Gebäuden
Forderung einer pragmatischen Umsetzung der EU-Richtlinie und Sensibilisierung für die Herausforderungen der Vorschriften im Handel. Damit die Installation von Ladepunkten nicht am Bedarf vorbei geht, sollte die erreichte Ladeleistung in kW als Zielgröße genutzt werden. Somit kann eine bedarfsorientierte, maßgeschneiderte und flexible Installation von Ladesäulen erfolgen. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Vorzug für Ladeinfrastruktur zu normieren. Ein entsprechende Bestimmung könnte in § 17 EnWG (Netzanschluss) und § 20 EnWG (Netzzugang) verankert werden.
- Bereitgestellt von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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02.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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14.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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14.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dynamische Stromtarife skalieren und breitenwirksam ausgestalten
Für Skalierung und breitenwirksame Anwendung dynamischer Stromtarife: -Unklarheiten beseitigen -Planbarkeit stärken -Best Practice und Innovationen fördern
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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27.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung von Energy Sharing soll es Bürger*innen ermöglichen, Strom über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Bürger*innen sollen zum Einen die Möglichkeit haben, sich in Bürgerenergiegesellschaften zusammen zu schließen, Erneuerbare-Energien-Anlagen gemeinsam zu betreiben und den Strom aus diesen Anlagen gemeinsam zu nutzen. Zum Anderen sollen Betreiber*innen von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom regional, z.B. an eine*n Nachbar*in, weiterverkaufen können.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 13.06.2024
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Adressatenkreis:
-
23.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung eines wirtschaftlichen Betriebs von Netzreserve-Kraftwerken
Vier unserer Steinkohleblöcke können nicht stillgelegt werden, weil sie bis 2031 qua Ausweisung durch die BNetzA in der Netzreserve gebunden sind. Zwei weitere Blöcke sind vorerst bis 2026 als systemrelevant ausgewiesen. Ziel ist eine Anpassung des §13b EnWG, die einen wirtschaftlichen Betrieb von systemrelevanten Anlagen ermöglicht oder eine Verordnung gemäß 13i Abs. 3 Nr.2 EnWG. Eine bloße Kostenerstattung ist nicht mit unternehmerischen und eigentumsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, insbesondere für so lange und mehrfach verlängerte Ausweisungszeiträume. Darüber hinaus stellt eine gesetzliche Erlaubnis, diese Anlagen vorübergehend abhängig von der Höhe des Strompreises am Strommarkt teilnehmen lassen zu dürfen, eine Möglichkeit dar, dämpfend auf den Strompreis zu wirken.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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04.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Batteriespeicher in Deutschland
Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Energiespeicher
- Bereitgestellt von: Fluence Energy GmbH am 17.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8525
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Energiespeicher jetzt ausbauen
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BT-Drs. 20/8525
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure
Damit der Hochlauf der elektrochemischen Wasserstofferzeugung zeitlich nicht verzögert wird, schlägt der DWV eine zeitlich gestufte Einführung der Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure in drei Phasen vor. Durch überzogene Anforderungen entstehen große technische und wirtschaftliche Unsicherheiten für die Unternehmen, überhaupt Elektrolyse ans Netz anschließen zu können. Es gilt, einen angestimmten Hochlauffahrplan zwischen den Akteuren abzustimmen, sodass einerseits der Hochlauf der grünen Wasserstoffproduktion in Deutschland möglich ist und andererseits durch den Betrieb der Elektrolyseure keine unvertretbaren Risiken für den sicheren Stromnetzbetrieb entstehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 743/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
-
BR-Drs. 743/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stromnetze und -regulierung weiterentwickeln
Stromnetze und -regulierung zukunftssicher weiterentwickeln. Es braucht einen Regulierungsrahmen, der grundsätzlich den massiven und vorausschauenden Ausbaubedarf anerkennt, unnötige Bürokratie vermeidet, eine international wettbewerbsfähige und langfristig verlässliche Verzinsung sicherstellt und steigende Betriebskosten berücksichtigt. Zugleich sollte den Netzbetreibern die Nutzung von Batteriespeichern und Elektrolyseuren als Betriebsmittel ermöglicht werden, um schneller erneuerbare Energie aufnehmen und das Netz besser aussteuern zu können.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 27.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapier mit dem BVES zu BESS
Vorschläge des BWE gemeinsam mit dem BVES zur Verbesserung des Rechtsrahmens zur Umsetzung von BESS Projekten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 21.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Integration neuer Verbraucher wie Elektrolyseure, Industrie und Kleinstflexibilitäten ins Stromnetz
Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die effiziente Integration neuer Verbraucher wie Elektrolyseure, Industrie und Kleinstflexibilitäten (Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge) in das Stromnetz sowie deren Steuerung in Absprache mit Verteil- und Übertragungsnetzbetreibern; Ziel ist die Nutzung des Potenzials der vorhandenen (Kleinst-)Flexibilitäten für den Strommarkt, um die Kosten des zukünftig weitgehend auf fluktuierenden erneuerbaren Energien basierenden Stromsystems möglichst gering zu halten und z.B. Kosten für Engpassmanagement wie Redispatch vermeiden bzw. reduzieren zu können.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 22.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Integration neuer Verbraucher wie Elektrolyseure, Industrie und Kleinstflexibilitäten ins Stromnetz
Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die effiziente Integration neuer Verbraucher wie Elektrolyseure, Industrie und Kleinstflexibilitäten (Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge) in das Stromnetz sowie deren Steuerung in Absprache mit Verteil- und Übertragungsnetzbetreibern; Ziel ist die Nutzung des Potenzials der vorhandenen (Kleinst-)Flexibilitäten für den Strommarkt, um die Kosten des zukünftig weitgehend auf fluktuierenden erneuerbaren Energien basierenden Stromsystems möglichst gering zu halten und z.B. Kosten für Engpassmanagement wie Redispatch vermeiden bzw. reduzieren zu können.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 22.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Offshore-Elektrolyse in der Nationalen Wasserstoffstrategie
Damit Deutschland den technologischen Vorsprung, insbesondere in der Offshore-Wind- Wasserstofferzeugung sichert, muss die Bundesregierung unverzüglich die Ausschreibungen auf mindestens 2 GW Offshore-Wind-Wasserstofferzeugung verdoppeln. Im nächsten Schritt müssen weitere Flächen in der gesamten deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone verbindlich ausgewiesen werden. Die Ausschreibungen der SEN-1 Flächen sind zügig und mit nur geringem zeitlichen Versatz umzusetzen. Pönalen sind verhältnismäßig auszugestalten und Anbindungspipelines zu realisieren. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 19.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) für Stromnetze in nationales Recht
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 19.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 157/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes -
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes -
BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
-
BR-Drs. 157/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben: