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202 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"VerpackG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (202)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die erweiterte Herstellerverantwortung für Alttextilien in der neuen Abfallrahmenrichtlinie ist offenkundig auf Länder ausgerichtet, in denen bislang kaum oder keine Textil-sammlungssysteme bestehen. Dies ist in Deutschland nicht der Fall; hier gibt es tradierte und bewährte Sammelstrukturen, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und der gemeinnützigen Sammler. örE sammeln zuverlässig mit ortsangepasster und flächendeckender Infrastruktur auf geeigneten Flächen, zu denen sie häufig einen exklusiven, rechtlich gesicherten Zugang haben. In Deutschland muss die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie deshalb auf eine Weiterentwicklung und Integration der bestehenden Strukturen abzielen, nicht auf deren Ersetzung.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 25.11.2025

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...analog zu § 22 Abs. 9 VerpackG nebst der Behältergestellung..., .................35 II. VerpackG und Verordnung (EU) 2025..., ...auf Art. 8, 8a AbfRRL VerpackG RL 94/62/EG Ja: Art..., ...Ja: Art. 8 der RL II. VerpackG und Verordnung (EU) 2025..., ... Richtlinie. 77 § 24 VerpackG. 78 § 9 VerpackG. 79..., ... S. 7 f., 9. 80 § 26 VerpackG. 37 – Prüfung von ..., ...Verpackungen nach § 3 Abs. 8 VerpackG. 82 § 3 Abs. 16 VerpackG..., ...Branchenlösungen nach § 8 VerpackG. 84 § 18 Abs. 1 VerpackG. 85 § 14 Abs. 1 VerpackG. 86 § 22 VerpackG. ..., .... 1 S. 1, § 14 Abs. 1 VerpackG. 91 § 22 Abs. 4 VerpackG..., ...gemäß § 22 Abs. 4 Satz 2 VerpackG von den örE verlangen..., ...Entgelt nach § 22 Abs. 4 VerpackG ist jedoch nicht nur ..., ...Betracht: § 22 Abs. 9 VerpackG verpflichtet die Systeme nach § 3 Abs. 16 VerpackG, sich an den Kosten zu..., ... Sinn des § 22 Abs. 9 VerpackG erfolgt, die gemeinsam..., ... nahe, an § 22 Abs. 9 VerpackG und die dort geregelte..., ... Erfahrungen mit § 22 VerpackG, der eine Abstimmung ..., ...Systeme nach § 3 Abs. 16 VerpackG: Die örE sorgen schon..., ...AbfRRL. 184 § 29 Abs. 1 VerpackG, § 41 ElektroG, § 24 ..., ...Regelung des § 22 Abs. 9 VerpackG ähnliche Regelung zur...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG regelt seit fast 30 Jahren das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen in der Europäischen Union. In Deutschland wird sie aktuell vom Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt. Mit der Verpackungsverordnung sieht die EU Vorgaben zur Nachhaltigkeit und dem Design von Verpackungen vor, die über die bisherigen Anforderungen an die Gestaltung von Verpackungen hinausgehen.

    • Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 08.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 05.12.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... ein Überbleibsel des VerpackG dar. Forderung: Kohärente..., ... Wirksamkeit des § 21 VerpackG sowie Vorschläge zur ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassungsbedarf sehen wir bei Gestaltung der Beiträge der Hersteller an die Organisationen für Herstellerverantwortung. Die in §10 ausgeführten Regelungen zur ökologischen Gestaltung der Beiträge unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt von denen der EU- Batterieverordnung. Laut EU-Batterieverordnung §57 Absatz 2 Buchstabe a stellen Organisationen für Herstellerverantwortung sicher, dass die Beiträge gegebenenfalls berücksichtigen, ob es sich um wiederaufladbare Batterien handelt, wie hoch der Rezyklatgehalt bei der Erzeugung der Batterien ist, ob die Batterien zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitet oder umgenutzt oder wiederaufgearbeitet wurden und welchen CO2-Fußabdruck sie aufweisen.

    • Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13953 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Adressatenkreis:
      • 28.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verpa-ckungsgesetzes (VerpackG) und des Elektrogesetzes..., ...der ggü. ElektroG und VerpackG sehr viel breiteren Regelungs..., ...Strukturen des ElektroG und VerpackG wird nicht empfohlen....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... der VerpackVO und im VerpackG, sodass auch im aktuellen...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Arbeit und Soziales..., ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Energie und Klima (...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...21 Verpackungsgesetz (VerpackG) sein, um über marktwirtschaftliche...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EWKFondsG, § 27 Absatz 4 VerpackG). Es ist außerdem zu ..., ...Unternehmen (§ 11 Absatz 1 VerpackG). Dabei übersieht das..., ...Mengenschwellen (§ 11 Absatz 4 VerpackG) von über einer Million...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Plastikabgabe ist eine Abgabe auf nicht recycelte Kunststoffverpackungen, die von der Europäischen Union eingeführt wurde und für alle Mitgliedsstaaten verbindlich ist und seit 2021 von den EU-Mitgliedsstaaten an die EU gezahlt werden muss. Die Entscheidung ob und wie diese Abgabe im Inland umgelegt wird obliegt der Bundesregierung. Nun hat sie entschieden, die Abgabe auf die "Verursacher" umzulegen. Neu zu schaffendes Gesetz/Recht, in das der Markenverband die Vorstellungen seiner Mitglieder einfließen lässt.

    • Bereitgestellt von: Markenverband am 13.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 31.05.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...einer Novelle des § 21 VerpackG zu arbeiten. Schließlich..., ...Novellierung des § 21 VerpackG stark zu machen, und ...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Arbeit und Soziales..., ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Energie und Klima (...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...21 Verpackungsgesetz (VerpackG) sein, um über marktwirtschaftliche...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EWKFondsG, § 27 Absatz 4 VerpackG). Es ist außerdem zu ..., ...Unternehmen (§ 11 Absatz 1 VerpackG). Dabei übersieht das..., ...Mengenschwellen (§ 11 Absatz 4 VerpackG) von über einer Million...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rezyklateinsatzes – Reform §21 VerpackG Der § 21 Verpackungsgesetz (VerpackG) bietet durch die ökologische..., ...Darüber hinaus bietet § 21 VerpackG die Möglichkeit, den ...
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