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252 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"VerpackG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (252)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... den Bereich des § 15 VerpackG – bei der Zuständigkeit..., ...Gesetzesbegründung zum VerpackG 2017 hinsichtlich der..., ...und damit der durch das VerpackG verankerte Dualismus..., ...Systembeteiligungspflicht nach § 7 VerpackG am 12.08.2026 endet und..., ...Herstellerbegriff i.S.d. VerpackG für das gesamte Kalenderjahr...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einwegpfandpflicht des § 31 VerpackG soll überführt werden..., ...aktuellen § 31 Abs. 4 Nr. 7 c VerpackG findet sich wortgleich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Anliegen ist eine praxistaugliche Umsetzung der EU-Vorgaben (EU-Verpackungsverordnung 2025/40, Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) ohne zusätzliche nationale Sonderregelungen und unnötige Belastungen für die industrielle Wertschöpfung.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5346 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bisherige Formulierung im VerpackG, § 3, Absatz 1, Nr. 3..., ...bisherigen Formulierung im VerpackG, § 3, Absatz 1, Nr. 3..., ...Grundkonzeption des deutschen VerpackG muss daher festgehalten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verwertung von Verpackungen (VerpackG). § 1 Abs. 1. Online ..., ...www.gesetze-im-internet.de/verpackg/ [14.08.2023 08:35]. ..., ... vom Gesetzgeber nach VerpackG geforderte bundesweite...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das VerpackDG setzt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) um. Der BDE begrüßt u.a. im Entwurf den Erhalt der Trennung zwischen systembeteiligungspflichtigen und nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, da dies bewährte Erfassungsstrukturen sichert. Kritisch sieht der BDE jedoch die drohenden Bürokratielasten, insbesondere bei der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Gewerbe- und Industrieverpackungen. Der Entwurf sieht hier gänzlich neue Anforderungen vor, die funktionierende deutsche Verwertungssysteme gefährden. Daher fordert der BDE, nur die nach EU-Recht zwingend notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Dies hält Prozesse bürokratiearm, schützt bestehende, funktionierende Strukturen und vermeidet unnötige Zusatzkosten für die betroffenen Unternehmen.

    • Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 01.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5346 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
    • Adressatenkreis:
      • 05.12.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

      • 16.04.2026

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verpack-DG-E Im Vergleich zum VerpackG kommt es aufgrund der..., ... - die Quoten aus dem VerpackG fort. Deutschland weist..., ...Regelungen in § 20 (2) VerpackG, ist eine eigene Recyclingquote..., ... dem aus § 18 (4) des VerpackG. Damit werden die Leistungspartner..., ...abgelehnt. In § 14 (3) VerpackG ist bereits geregelt,..., ...Regelungen 1:1 aus § 21 VerpackG übernommen wurden. Die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die erweiterte Herstellerverantwortung für Alttextilien in der neuen Abfallrahmenrichtlinie ist offenkundig auf Länder ausgerichtet, in denen bislang kaum oder keine Textil-sammlungssysteme bestehen. Dies ist in Deutschland nicht der Fall; hier gibt es tradierte und bewährte Sammelstrukturen, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und der gemeinnützigen Sammler. örE sammeln zuverlässig mit ortsangepasster und flächendeckender Infrastruktur auf geeigneten Flächen, zu denen sie häufig einen exklusiven, rechtlich gesicherten Zugang haben. In Deutschland muss die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie deshalb auf eine Weiterentwicklung und Integration der bestehenden Strukturen abzielen, nicht auf deren Ersetzung.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 25.11.2025

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...analog zu § 22 Abs. 9 VerpackG nebst der Behältergestellung..., .................35 II. VerpackG und Verordnung (EU) 2025..., ...auf Art. 8, 8a AbfRRL VerpackG RL 94/62/EG Ja: Art..., ...Ja: Art. 8 der RL II. VerpackG und Verordnung (EU) 2025..., ... Richtlinie. 77 § 24 VerpackG. 78 § 9 VerpackG. 79..., ... S. 7 f., 9. 80 § 26 VerpackG. 37 – Prüfung von ..., ...Verpackungen nach § 3 Abs. 8 VerpackG. 82 § 3 Abs. 16 VerpackG..., ...Branchenlösungen nach § 8 VerpackG. 84 § 18 Abs. 1 VerpackG. 85 § 14 Abs. 1 VerpackG. 86 § 22 VerpackG. ..., .... 1 S. 1, § 14 Abs. 1 VerpackG. 91 § 22 Abs. 4 VerpackG..., ...gemäß § 22 Abs. 4 Satz 2 VerpackG von den örE verlangen..., ...Entgelt nach § 22 Abs. 4 VerpackG ist jedoch nicht nur ..., ...Betracht: § 22 Abs. 9 VerpackG verpflichtet die Systeme nach § 3 Abs. 16 VerpackG, sich an den Kosten zu..., ... Sinn des § 22 Abs. 9 VerpackG erfolgt, die gemeinsam..., ... nahe, an § 22 Abs. 9 VerpackG und die dort geregelte..., ... Erfahrungen mit § 22 VerpackG, der eine Abstimmung ..., ...Systeme nach § 3 Abs. 16 VerpackG: Die örE sorgen schon..., ...AbfRRL. 184 § 29 Abs. 1 VerpackG, § 41 ElektroG, § 24 ..., ...Regelung des § 22 Abs. 9 VerpackG ähnliche Regelung zur...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine Übertragung behördlicher oder behördennaher Aufgaben im Bereich der EPR für Textilien soll nich auf bestehende, aber brachenfremde Organisationen wie z.B. die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) oder die Zentrale Stelle Verpackungsregister übertragen werden. Dies ist weder fachlich noch rechtlich möglich ist und widerspricht in wesentlichen Punkten den etablierten Grundprinzipien der Herstellerverantwortung und des Verursacherprinzips. Für den Textilbereich ist, analog zu den bestehenden Strukturen in anderen Produktbereichen, eine von der eigenen Branche getragene Organisation erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 19.01.2026
    • Adressatenkreis:
      • 10.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...24 Verpackungsgesetz – VerpackG). Allenfalls nehmen diese..., ...Kreislaufwirtschaftsbereiche ElektroG, BattDG, VerpackG) wahr. Sofern diese den..., ...getragen (§ 24 Abs. 1 VerpackG), die auch den maßgeblichen..., ... des ElektroG und des VerpackG entsprechen, diese Aufgaben...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG regelt seit fast 30 Jahren das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen in der Europäischen Union. In Deutschland wird sie aktuell vom Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt. Mit der Verpackungsverordnung sieht die EU Vorgaben zur Nachhaltigkeit und dem Design von Verpackungen vor, die über die bisherigen Anforderungen an die Gestaltung von Verpackungen hinausgehen.

    • Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 08.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 05.12.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... ein Überbleibsel des VerpackG dar. Forderung: Kohärente..., ... Wirksamkeit des § 21 VerpackG sowie Vorschläge zur ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassungsbedarf sehen wir bei Gestaltung der Beiträge der Hersteller an die Organisationen für Herstellerverantwortung. Die in §10 ausgeführten Regelungen zur ökologischen Gestaltung der Beiträge unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt von denen der EU- Batterieverordnung. Laut EU-Batterieverordnung §57 Absatz 2 Buchstabe a stellen Organisationen für Herstellerverantwortung sicher, dass die Beiträge gegebenenfalls berücksichtigen, ob es sich um wiederaufladbare Batterien handelt, wie hoch der Rezyklatgehalt bei der Erzeugung der Batterien ist, ob die Batterien zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitet oder umgenutzt oder wiederaufgearbeitet wurden und welchen CO2-Fußabdruck sie aufweisen.

    • Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13953 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Adressatenkreis:
      • 28.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verpa-ckungsgesetzes (VerpackG) und des Elektrogesetzes..., ...der ggü. ElektroG und VerpackG sehr viel breiteren Regelungs..., ...Strukturen des ElektroG und VerpackG wird nicht empfohlen....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...einer Novelle des § 21 VerpackG zu arbeiten. Schließlich..., ...Novellierung des § 21 VerpackG stark zu machen, und ...
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