Regelungsvorhaben

Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40

Angegeben von:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (R000729) am 01.07.2026

Beschreibung:
Das VerpackDG setzt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) um. Der BDE begrüßt u.a. im Entwurf den Erhalt der Trennung zwischen systembeteiligungspflichtigen und nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, da dies bewährte Erfassungsstrukturen sichert. Kritisch sieht der BDE jedoch die drohenden Bürokratielasten, insbesondere bei der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Gewerbe- und Industrieverpackungen. Der Entwurf sieht hier gänzlich neue Anforderungen vor, die funktionierende deutsche Verwertungssysteme gefährden. Daher fordert der BDE, nur die nach EU-Recht zwingend notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Dies hält Prozesse bürokratiearm, schützt bestehende, funktionierende Strukturen und vermeidet unnötige Zusatzkosten für die betroffenen Unternehmen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/5346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2607010019 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 05.12.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Versendet am 16.04.2026 an:

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