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76 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"VerpackDG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (76)
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die europäische Verpackungsverordnung regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen in der Europäischen Union. In Deutschland wird sie durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz umgesetzt. Plastics Europe Deutschland unterstützt die Verpackungsverordnung grundsätzlich als zentralen europäischen Rahmen für die Kreislaufwirtschaft von Verpackungen. Gleichzeitig fordert der Verband eine praxisnahe und technologieoffene Umsetzung, die Investitionen ermöglicht, die Wettbewerbsfähigkeit sichert und die ambitionierten Rezyklatziele tatsächlich erreichbar macht.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 08.12.2025
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...deutliche Verschlankung des VerpackDG und konsequente 1:1-..., ...Rohstoffe sollen im §21 VerpackDG schon vor 2030 verbindlich..., ...Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG). 2. Umsetzung praxisgerechter..., ...Mitgliedstaaten erfolgen. Die im VerpackDG-E eingeführte Definition..., ...Recyclings (vgl. § 3 Nr. 13 VerpackDG-E) bringt entgegen der..., ...und Schärfung des § 21 VerpackDG, um folgende Ziele deutlich..., ...Rahmen der Umsetzung des VerpackDG stellt für die Akteure..., ...anzustoßen. Die im aktuellen VerpackDG-E vorgesehene technologieoffene..., ... bereits im aktuellen VerpackDG-E einen verbindlichen..., ...Recyclingverfahren im VerpackDG sind folgende Maßnahmen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für eine praxisnahe, bürokratiearme und rechtssichere Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) im nationalen Verpackungsgesetz. Dabei werden zusätzliche finanzielle Belastungen abgelehnt, klare Pfandausnahmen für bestimmte Getränkekategorien in Glasverpackungen gefordert und eine stabile Übergangsregelung für die Systembeteiligung im Jahr 2026 unterstützt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V. (BWSI) am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verordnung (EU) 2025/40 (VerpackDG-RefEntwurf) wahr. 1. Zu § 24 und § 25 VerpackDG-RefEntwurf Die Gründung..., ...Ausgestaltung von § 24 VerpackDG-RefEntwurf in Verbindung..., ...Verpackungsmaterial (§ 25 Absatz 1 VerpackDG-RefEntwurf) insbesondere..., ... 7 Buchstaben a und b VerpackDG-RefEntwurf Im Zuge ..., ...in der Begründung des VerpackDG-RefEntwurf statuierten..., ... 7 Buchstabe a und b VerpackDG-RefEntwurf erforderlich..., ...Absatz 4 Nr. 7 Buchstabe c VerpackDG-RefEntwurf Weinähnliche..., ...des § 36 Absatz 4 Nr. 7 VerpackDG-RefEntwurf führen die..., ...Absatz 4 Nr. 7 Buchstabe d VerpackDG-RefEntwurf Angesichts..., ...Lenkungszweck des § 36 VerpackDG-RefEntwurf, der auf ..., ... 36 Absatz 4 Nummer 7 VerpackDG-RefEntwurf könnte nach..., ... § 36 Absatz 4 Nr. 7 VerpackDG-RefEntwurf darstellen..., ...Nummer 7 Buchstabe h und i VerpackDG-RefEntwurf Der VerpackDG-RefEntwurf..., ... erforderlich, die im VerpackDG-RefEntwurf vorgesehenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Shrink- und Skimpflation verbraucherfreundlich regulieren
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass verstecke Preiserhöhungen in Form von Shrink- und Skimpflation (Mogelpackungen) für die Verbraucher:innen mit einem Warnhinweis für sechs Monate auf der Le-bensmittelverpackung gekennzeichnet werden. Die Bundesregierung muss sich um eine einheitliche Regelung innerhalb der Europäischen Union bemühen. Für Verbraucher:innen sollte es eine Möglichkeit geben Mogelpackungen zu melden. Dafür könnte das Portal Lebensmittelklarheit dienen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 29.01.2026
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verpackungs-Durchführungsgesetz (VerpackDG) setzt die Verordnung..., ...Verpackungsgesetzt (VerpackG). Das VerpackDG ist in Bezug auf die..., ... zu beeinflussen. Das VerpackDG schützt Verbraucher..., ...begrüßt, dass § 12 Absatz 4 VerpackDG die Vorgabe enthält,..., ...vorliegenden Entwurf für das VerpackDG ist wörtlich aus §..., ...nach aktuellem Stand im VerpackDG nicht umgesetzt wird..., ...vorliegende Entwurf des VerpackDG sieht eine Kontrolle..., ...verbraucherschützenden Vorgaben im VerpackDG handelt, sollte ein ..., ...ordnungswidriges Handeln in § 55 VerpackDG benannt werden. Auch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das VerpackDG setzt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) um. Der BDE begrüßt u.a. im Entwurf den Erhalt der Trennung zwischen systembeteiligungspflichtigen und nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, da dies bewährte Erfassungsstrukturen sichert. Kritisch sieht der BDE jedoch die drohenden Bürokratielasten, insbesondere bei der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Gewerbe- und Industrieverpackungen. Der Entwurf sieht hier gänzlich neue Anforderungen vor, die funktionierende deutsche Verwertungssysteme gefährden. Daher fordert der BDE, nur die nach EU-Recht zwingend notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Dies hält Prozesse bürokratiearm, schützt bestehende, funktionierende Strukturen und vermeidet unnötige Zusatzkosten für die betroffenen Unternehmen.
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 01.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5346
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
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BT-Drs. 21/5346
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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16.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verordnung (EU) 2025/40 – VerpackDG-E Das Verpack-DG soll..., ...Verpackungen. Der Entwurf des VerpackDG enthält aus Sicht des..., ...Umsetzungsmaßnahmen im VerpackDG vorzunehmen, um die ..., ... der Übermittlung des VerpackDG-E und dem Ablauf der..., ...Verpackungen Nach § 31 (1) des VerpackDG-E müssen die Sammelsysteme..., ...zurückzunehmen. Nach § 22 (2) VerpackDG-E kann ein örE durch..., ...Geschäftsräume“ in § 31 (1) des VerpackDG-E gestrichen werden...., ...Anforderungen werden in dem VerpackDG-E dadurch adressiert..., ...Verwertung führen. Das VerpackDG hat sicherzustellen,..., ...Herausforderungen. Die in § 33 (4) VerpackDG-E vorgesehene Recyclingquote..., ...nach § 33 (3) Satz 1 des VerpackDG-E dem entsprechenden..., ... Zielen der PPWR bzw. VerpackDG-E. 6. Sicherheitsleistungen..., ...Regelungen in § 15 Abs. 4 des VerpackDG-E entspricht dem aus..., ...Organisation, wie in § 24 VerpackDG-E vorgesehen, wird von..., ...mit einem Entwurf zum VerpackDG auch innovative Anreize..., ...regt daher an, in das VerpackDG-E im Sinne des § 21 ..., ...erarbeiten, der noch in das VerpackDG Eingang finden könnte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass zusätzliche Anforderungen in BioAbfV nicht für klassische, zellulosebasierte Teebeutel und Kaffeepads gelten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 28.09.2026
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Adressatenkreis:
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26.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) sowie der geänderten..., ...Außerdem differenziert das VerpackDG in der Begründung bereits...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellende Ergänzung in § 36 Abs. 4 Nr. 7 c) des als Entwurf vorliegenden Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 bezüglich alkoholfreier und alkoholreduzierter weinähnlicher Getränke
- Bereitgestellt von: Verband der deutschen Fruchtwein- und Fruchtschaumwein-Industrie e.V. (VdFw) am 02.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 36 Referentenentwurf VerpackDG. § 36 Referentenentwurf VerpackDG Die aktuelle Regelung..., ...werden in den neuen § 36 VerpackDG, einschließlich der ..., ... c) Referentenentwurf VerpackDG: (4) Die Absätze 1 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung/Novellierung des Verpackungsgesetzes/Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
Stärkung und Aufrechterhaltung der deutschen Mehrweg- und Pfandsysteme
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. am 11.05.2026
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verpackungsrecht-Durchführungs-Gesetz – VerpackDG) Sehr geehrter ..., ... zur Durchführung des VerpackDG erforderlich sind. Hier..., ...derzeitigen Umsetzung in § 59 VerpackDG jedoch nicht die notwendige...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2024/40
Der Deutsche Schaustellerbund e.V. steht einer umfassenden und einheitlichen Verpackungsregulierung auf europäischem Niveau sehr positiv gegenüber und unterstützen dies nachdrücklich. Jedoch geht der vorliegende Referentenentwurf in die falsche Richtung: Komplexität und Regelungsumfang werden erheblich erhöht, ohne damit einen erkennbaren Nutzen für die Nachhaltigkeit oder Vermeidung unnötiger Abfälle zu erreichen. Stattdessen werden die Unternehmen und Bürger sehr deutlich belastet, Korruptionsrisiken geschaffen und Graubereiche/Umgehungsmöglichkeiten erweitert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 22.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...deutschen Gesetzgebung (VerpackDG) explizit aufzuheben..., ... Zusatz zum deutschen VerpackDG: Wer Verpackungen importiert..., ... schlagen vor, in das VerpackDG zu übernehmen: Unabhängig..., ...Verpackungen Referenz: § 30 VerpackDG Die Erfassung von..., ... Referenz: Kapitel 4 VerpackDG Wir halten ganz grundlegend..., ... Referenz: Kapitel 4 VerpackDG Sollte die Organisation..., ... Referenz: Kapitel 4 VerpackDG Die Abgaben für die..., ... Referenz: Kapitel 4 VerpackDG Dass im Falle der..., ...entfallen. • Umfang des VerpackDG Die Gestaltung des ..., ...Einwegkunststofffonds mit in das VerpackDG zu integrieren und direkt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (VO 2025/40/EU, sog. PPWR) soll es ab 12. August 2026 und in den Folgejahren in der gesamten Europäischen Union (EU) zu umfangreichen Veränderungen und Harmonisierungen für den Verpackungskreislauf kommen. Diese Ambition unterstützen wir im Grundsatz ausdrücklich. Gemeinsames Ziel muss es dabei sein, den Verpackungskreislauf in der EU inkl. Investitionssicherheit in die entsprechende Infrastruktur und neue Technologien zügig herzustellen. Das Inkrafttreten zum 12. August 2026 birgt aufgrund der zahlreichen und relevanten Veränderungen des Rechtsregimes mitten im Jahr Risiken, denen aktiv begegnet werden muss.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zur Verab-schiedung des VerpackDG sein, nur die nach EU-Recht..., ...Anfallstellen. […]“. Im VerpackDG-E sind nun systembeteiligungspflichtige..., ...Nr. 5 auf Seite 98 des VerpackDG-E wird zudem weiterhin..., ...Begriffsdefinition in § 3 Nr. 5 VerpackDG-E und die Begründung..., ...Definition aus § 3 Nr. 5 VerpackDG-E sollte daher angepasst..., ...Vertreter (§ 5 Abs. 2 VerpackDG-E) Eine weitere Frage..., ...Herstellerverantwortung gemäß § 5 Abs. 2 VerpackDG-E. Im Falle von Verpackungen..., ...Kann daher § 5 Abs. 2 VerpackDG-E so verstanden werden..., ...Verantwortliche nach dem VerpackDG-E sind? Vollständigkeitserklärungen..., ...(§ 10 und § 57 Abs. 3 VerpackDG-E) Die PPWR sieht ..., ...(§§ 14, 17, 41 und 45 VerpackDG-E) Es ist im Grundsatz..., ...werden soll. Im Fokus des VerpackDG-E stehen somit etablierte..., ...hat. Die vom BMKUN im VerpackDG-E vorgesehene Ausgestaltung..., ...weitere Verfahren, das im VerpackDG-E skizzierte Zulassungsverfahren..., ...Präventionsmaßnahmen (§§ 24-28 VerpackDG-E) Seit 2021 sinkt ..., ...Kunststoffrecycling (§§ 33-34 VerpackDG-E) Der Referentenentwurf..., ...Kunststoffen gemäß § 3 Nr. 13 VerpackDG-E vor. Diese Quote ergänzt..., ...Hersteller-Begriffs (§ 57 VerpackDG-E) Im Vergleich zum..., ... beginnt. § 57 Abs. 1 VerpackDG-E ermöglicht es bisher..., ...die Pooling-Option im VerpackDG schnellstmöglich zugelassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Pfandpflicht-Ausnahme für Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen
Mit dem Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) soll § 36 Absatz 4 Nummer 5 um eine Legaldefinition für „Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen“ ergänzt werden, um diese klar von pfandpflichtigen PET-Einwegflaschen abzugrenzen und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Definition stellt auf aus Schlauch- oder Flachbeuteln mit Quer- und/oder Längsnähten hergestellte, raumbildende Packmittel ab, unabhängig von deren Standfestigkeit. Ziel ist, ökologisch vorteilhafte, materialeffiziente Schlauchbeutel weiterhin von der Pfandpflicht auszunehmen, ohne die Ausnahme auszudehnen, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den bestehenden Recyclingkreislauf im dualen System zu stärken.
- Bereitgestellt von: CONCILIUS AG am 18.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) und der Umsetzung der..., ...nach § 36 Abs. 4 Nr. 5 VerpackDG. Nach bisheriger Praxis..., ...Referentenentwurf des VerpackDG unklar bleibt, welche..., ...in § 36 Abs. 4 Nr. 5 VerpackDG zu präzisieren:...
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Zu Regelungsvorhaben: