Stellungnahmen/Gutachten
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157 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"InsO"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (157)
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Zu Regelungsvorhaben:
Prüfung der Insolvenzreife bei staatlichen Förderungen (Krankenhausfinanzierung)
Das Regelungsvorhaben „Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)“ sieht vor, die Pflicht zur Prüfung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe von Fördermitteln an Krankenhäuser zu streichen. Der VID setzt sich dafür ein, dass diese Prüfpflicht beibehalten wird, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die Einrichtungen und deren Leitung zu vermeiden und die zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 08.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geraten, wären nach § 15a InsO zur Antragstellung verpflichtet..., ...15a Abs. 1 S. 1 und 2 InsO für eine rechtzeitige Antragstellung..., ...Vermutung des § 15b Abs. 3 InsO geleistete Zahlungen in..., ...Antragspflichtigen nach § 15b Abs.4 S.1 InsO. Zuletzt sollten auch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO
- Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluation des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3328) ist das RSB-Verfahren auf 3 Jahre verkürzt worden. Die Verkürzung der Verfahrensdauer gilt für alle ab dem 1.10.2020 beantragten Verfahren. Nach Art. 107a Abs. 1 EGInsO hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 30.06.2024 u.a. zu berichten, ob und ggf. wie sich die Verkürzung des RSB-Verfahrens auf das Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgewirkt hat. Der VID schildert dazu Erfahrungen aus der Praxis der Insolvenzverwalter und unterbreitet konkrete (Änderungs-)Vorschläge.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
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Adressatenkreis:
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10.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tabellenwiderspruch (§179 Abs.3 InsO) durch den Insolvenzverwalter..., ...der Geschäftsstelle (§154 InsO, §188 InsO) – Onlineportal..., ...Vermögensgegenständen (§36 Abs. 4 InsO) durch den Insolvenzverwalter..., ...Freigabe nach §35 Abs.2 InsO) einschließen. Eine ausschließlich..., ...Ausnahmevorschrift des § 302 InsO noch knapp gehalten: Von..., ... ob gem. § 302 Ziffer 1 InsO qualifizierte Verbindlichkeiten..., ... aus § 302 Nr. 1 Fall 3 InsO im Einzelfall zu Härten..., ...Restschuldbefreiung nach § 302 Nr. 1 InsO nicht umfasst sind. Zu ..., ... 302 Nr. 1 Fall 1 und 2 InsO kommen. In all diesen Fällen..., ...Ausnahmetatbestände des § 302 InsO hin. Arbeitslosigkeit, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO
- Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Suggestions for reducing bureaucracy
The Bundesregierung has agreed comprehensive measures for a Growth Initiative and a draft law for a second Zukunftsfinanzierungsgesetz, with the objective of improving competitiveness and making it easier for companies to access the financial markets. AFME's paper makes some additional suggestions for reduction of bureaucracy.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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09.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...: Betrifft § 39 I, V InsO iVm § 135 I, IV InsO: Die..., ...Gesetzesformulierung zu §39 InsO. Anpassung des Vollstreckungsrechts..., ...Gesetzesformulierung zu § 39 InsO § 39 Nachrangige Insolvenzgläubiger...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Formulierung des § 174 Abs. 1 S. 3 InsO dergestalt geboten, dass..., ...Vorschriften: • § 174 Abs. 1 S. 3 InsO 5. Verbraucherinsolvenzverfahren..., ...wünschenswert. In § 305 Abs. 4 S. 2 InsO ist geregelt, dass sich..., ...Vorschriften: • § 174 Abs. 1 S. 3 InsO • § 305 Abs. 4 S. 2 InsO...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO
Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO; vorsorgliche Einordnung der Vorschläge (1) der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik) und (2) des VID sowie (3) des DRIT zur Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt das Ziel etwaig bestehenden oder durch zukünftige Krisen entstehenden systemischen Risiken durch Schaffung eines leistungsfähigen Abwicklungsrahmens zu begegnen. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die vorgesehenen Regelungen des SAGV zu Sanierungs- und Abwicklungsmechanismen. Der DAV kritisiert insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen teilweise unklar konturiert sind, der Vergleichsmaßstab für eine Schlechterstellung der Beteiligten durch Abwicklungsmaßnahmen im Vergleich zu einem Insolvenzverfahren präzisiert werden sollte und die Haftung von Insolvenzverwalter/innen in den Fällen, in denen Weisungen der Abwicklungsbehörde erfolgen, entsprechend der Haftung von Beamt/innen der Abwicklungsbehörde beschränkt werden sollte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie EU 2025 1 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
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Adressatenkreis:
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11.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erfolgen (vgl. insb. § 58 InsO – Aufsicht des Insolvenzgerichts sowie §157 InsO – Entscheidung über den..., ...SanInsFoG mit § 18 Abs. 2 S. 2 InsO in die Insolvenzordnung..., ...Insolvenzgründe nach §§ 16 ff. InsO rechtfertigt sich der tendenziell..., ...der Sachwalter nach § 274 InsO auch Verwalter in diesem..., ...muss (vgl. § 220 Abs. 2 InsO). 6. Einsatz eines Sicherungsfonds...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO
Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO; vorsorgliche Einordnung der Vorschläge (1) der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik) und (2) des VID sowie (3) des DRIT zur Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO
- Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
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Zu Regelungsvorhaben: