Stellungnahmen/Gutachten
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105 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GVG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (105)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt das Verordnungsziel. Er regt einige Änderungen an, so etwa die Verwendung personenzentrierter Sprache, die Klarstellung, dass auch Kommunikationsbarrieren infolge anderer Einschränkungen erfasst sind, und die Ausgestaltung der Hinzuziehung einer Vertrauensperson als Ergänzung statt Alternative zu anderen Kommunikationsmitteln. Der DAV schlägt zudem vor, dass die Schwelle für die Zurückweisung einer gewählten Kommunikationshilfe erhöht wird und eine Zurückweisung in Textform zu begründen ist. Das Wahlrecht bei der Auswahl der Kommunikationshilfen soll auch nachträglich ausgeübt werden können. In den Fällen einer gerichtlichen Anordnung sollte das Ermessen einzig am Ziel des vollen und gleichberechtigten kommunikativen Zugang orientiert sein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung)
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Adressatenkreis:
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20.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...macht. Gem. § 168 Abs. 1 GVG ist die Person auf ihr ..., ...führt, sieht § 168 Abs. 2 GVG vor, dass das Gericht eine..., ... Fällen des § 186 Abs. 2 GVG ist die für die Person ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reformen des Familienverfahrensrechts
Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 20.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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16.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beteiligte 12 3. Änderungen des GVG nach Artikel 2 des Referentenentwurfs 12 § 23b GVG-E 12 4. Änderungen des..., ...betiteln. 3. Änderungen des GVG nach Artikel 2 des Referentenentwurfs § 23b GVG-E Der RefE sieht eine ..., ... des § 23b Abs. 2 Satz 1 GVG vor. Dieser bestimmt, dass..., ...werden in § 23b Abs. 3 Satz 3 GVG-E die aufgezählten Themengebiete..., ... des § 23b Abs. 2 Satz 1 GVG, da sie die Zuweisung von...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. wendet sich entschieden gegen jegliche Form von Gewalt, gleich gegen wen. Der VAfK e.V. warnt, dass der Referentenentwurf zum Schutz gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren in Teilen zu verfahrenstaktischem Missbrauch, falschen Beschuldigungen und einer Benachteiligung engagierter Elternteile führen kann. Wir fordern stattdessen verbindliche Fortbildungspflichten für Familienrichter, mehr Kollegialentscheidungen in sensiblen Verfahren sowie klare, faire Regelungen zum Erhalt des Kontakts zwischen Kindern und beiden Eltern.
- Bereitgestellt von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 12.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Familienrichter in § 23b III 3,4 GVG (siehe § 23b Absatz 3 Satz 3 und 4 GVG-NEU unten) sowie regen..., ... Artikel 2 (Änderung des GVG [§ 23b Absatz 2 Satz 1 GVG-E]) Sachdienlich. Enthaltung..., ...23b Absatz 3 Satz 3 und 4 GVG-NEU Wir schließen uns..., ...Familienrich ter in § 23b III 3,4 GVG. (Vgl. 24. DFGT, AK 1, ..., ... Einführungsgesetzes zum GVG) Ja, sachdienlich. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bzgl. Verpflichtung berücksichtigen
Übersetzer und Dolmetscher sind von der Reform des Verfplichtungsgesetzes doppelt betroffen: Zum einen sind sie als Berufsgruppen regelmäßig von einer Verpflichtung betroffen bzw. sollten es sein. Zum anderen werden Dolmetscher herangezogen, wenn zu Verpflichtende nicht (ausreichend) des Deutschen mächtig sind.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 23.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6509
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes
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BT-Drs. 21/6509
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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16.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...laienhaften Verständnis nach im GVG bei der Hinzuziehung von..., ...analog zu § 185 Absatz 1 GVG einzufügen: „Wird eine ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bedürfnisse und Anforderungen Tauber und Schwerhöriger an die Kommunikation ist individuell und situationsspezifisch. Dazu muss die GKHV ausreichend Spielraum lassen, etwa für ein Wahlrecht der Kommunikationshilfe der Betroffenen oder für gemischte Dolmetschteams, wobei Anspruch an Qualifikation/Qualität und Vergütung entsprechend berücksichtigt werden müssen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands (BGSD) e.V. am 11.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 433/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für Personen mit Hör- oder Sprachbehinderung in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung - GKHV)
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BR-Drs. 433/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Verordnung Nach § 186 GVG haben Menschen mit Hör-..., ...Ermittlungspersonen (§ 152 GVG) sowie der Polizei, aber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektiven Schutz kritischer Infrastrukturen gewährleisten
Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 07.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ansatzpunkt hierfür wäre § 172 GVG (anwendbar gemäß § 55 ..., ...Ausnahmetatbestand des § 172 Nr. 1 GVG fallen oder ob eine Ergänzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 28.03.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sichergestellt werden. Im GVG sollte eine Fortbildungsverpflichtung..., ...“ verfügen sollen (§ 22b GVG). Dies reicht jedoch nicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Familienrecht: Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren
Ziel ist ein familiengerichtliches Verfahren, das Opfer häuslicher Gewalt und betroffene Kinder wirksam schützt. Familienrichter:innen sollen Kenntnisse im Gewaltschutzrecht und zu Dynamiken häuslicher Gewalt zwingend nachweisen müssen, abgesichert durch Fortbildungspflicht und -anspruch sowie angepasste Pensenschlüssel. Die Amtsermittlungspflicht bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt soll durch einen offenen Katalog typischer Ermittlungsmaßnahmen konkretisiert werden. Bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt sollen die Beteiligten getrennt und zu unterschiedlichen Terminen angehört werden. Wahlgerichtsstände für gewaltbetroffene Elternteile sollen auch in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen gelten.
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 19.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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25.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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12.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist geregelt, über welche..., ...Eingangsanforderungen in § 23 b GVG sollten um belegbare Kenntnisse...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
Das Gesetz zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts soll das deutsche Schiedsverfahrensrecht an heutige Anforderungen anpassen und Deutschland als Schiedsstandort stärken. Die DIS begleitet den Reformprozess aktiv und hat sowohl das Eckpunktepapier 2023 als auch den Referentenentwurf 2024 mit Stellungnahmen unterstützt. Sie begrüßt die behutsame Modernisierung sowie die zügige Wiederaufnahme des Gesetzgebungsverfahrens. In ihrer aktuellen Stellungnahme regt die DIS gezielte Verbesserungen an, um die Anwenderfreundlichkeit weiter zu erhöhen, darunter die Einführung eines Eilschiedsrichters und die Berücksichtigung des Anpassungsbedarfs infolge der Seraing-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
- Bereitgestellt von: Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. am 31.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...können. § 184a Abs. 1 S. 1 GVG ermächtigt die Länder, ..., ...den in § 119b Abs. 1 S. 1 GVG genannten Streitigkeiten..., ...Linie des § 184a Abs. 1 S. 1 GVG ab. Drittens schließlich..., ...sollte auch § 184a Abs. 4 GVG für anwendbar erklärt werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektiven Schutz kritischer Infrastrukturen gewährleisen
Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ansatzpunkt hierfür wäre § 172 GVG (anwendbar gemäß § 55 VwGO..., ...Ausnahmetatbestand des § 172 Nr. 1 GVG fallen oder ob eine Ergänzung...
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Zu Regelungsvorhaben: