Stellungnahmen/Gutachten
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920 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EStG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (920)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...worden ist. 6. § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigun-gen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
bAV-Reform (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Bessere Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung (bAV), gerade bei KMU und Menschen mit geringen Einkommen. Dazu Stärkung der bAV auch außerhalb von tariflichen Sozialpartnermodellen, u. a. - für doppelt freiwillige Modelle der automatischen Entgeltumwandlung mit Opt-out auf Betriebsebene, - für Erhöhung und Dynamisierung der Geringverdienerförderung, - für eine Lockerung der Bruttobeitragsgarantie auf z. B. 80 Prozent für eine neue Balance aus Sicherheit und Renditechance.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.11.2025
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Geringverdienerförderung (§ 100 EStG).........................., ...Geringverdienerförderung (§ 100 EStG), die mit dem ersten ..., ...Geringverdienerförderung (§ 100 EStG) Die Geringverdienerförderung gemäß § 100 EStG ist ein zielgerichtetes..., ...erfolgen, um bei § 40b-EStG-Verträgen eine Novation..., ... Änderung in § 3 Nr. 65 EStG umgesetzt werden könnte..., ...beispielsweise in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG sowie § 4d Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b EStG. Dies erscheint nicht mehr...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Ausnahmen beim Mindestlohn
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 25.07.2025
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wirtschaftsgüter gemäß § 6b EstG für mehr Investitionsanreize..., ...Investitionsabzugsbeträgen gemäß § 7g EStG sowie der GWG-Grenze auf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen, sog. Teilzeitaufstockungsprämie und sog. Aktivrente
Angeregt wird, dass eine Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen keinen Anreiz zur Vereinbarung niedriger Wochenarbeitszeiten setzen sollte. Auch dürfe die derzeitige Arbeitszeitflexibilität zur Stärkung des Arbeitskräfteangebots und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht gefährdet werden. Die angedachte Teilzeitaufstockungsprämie wird für wenig geeignet erachtet, eine Anreizwirkung zur Ausweitung der Arbeitszeit zu entfalten. Daneben wird für den Abbau von Fehlanreizen zur Reduzierung der Arbeitszeit plädiert. Zudem wird zu den Plänen der Aktivrente angeregt, diese erst nach sorgfältiger Prüfung und einem Austausch mit der Praxis einzuführen. Begründet wird dies insbesondere mit den unklaren Anreizwirkungen. Befürchtet werden Mitnahmeeffekte und Diskriminierungspotentiale.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 24.07.2025
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betreuungs-zuschuss nach § 3 Nr. 33 EStG, den Arbeitgeber ihren ..., ...Betreuungszuschuss nach § 3 Nr. 33 EStG sollte daher ausgeweitet..., ...neuer Freibetrag in § 3 EStG wäre nur mit großem Aufwand..., ...einer Lösung über § 39b EStG (Einbehaltung der Lohnsteuer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG (umgangssprachlich „Steuerbonus“) steht im Fokus aktueller Konsolidierungsüberlegungen. Eine Abschaffung ist aus Sicht des Handwerks der falsche Weg. Der Steuerbonus ist kein betrieblicher Subventionsmechanismus, sondern ein Anreiz für Verbraucher, Handwerkerleistungen legal zu beauftragen. Gerade in Zeiten hoher Inflation trägt die Regelung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit bei und entlastet insbesondere Geringverdienerhaushalte. Diese Ziele sind auch im Koalitionsvertrag ausdrücklich verankert. Die Devise muss daher lauten: Reform statt Abschaffung
- Bereitgestellt von: HANDWERK BW Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. am 21.05.2026
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG in den Fokus möglicher ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
Der BVK begrüßt das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz in seiner Zielrichtung ausdrücklich. Es stärkt ein zentrales Instrument der Altersvorsorge und setzt wichtige Impulse für eine breitere Verankerung der bAV im Arbeitsleben. Gleichzeitig appellieren wir an die Bundesregierung, die langjährig etablierte Rolle der Versicherungsvermittler in der Umsetzung, Beratung und Vermittlung zu wahren und aktiv einzubeziehen. Eine nachhaltige Stärkung der betrieblichen Altersversorgung gelingt nur im Dreiklang aus gesetzlicher Förderung, betrieblichen Strukturen und professioneller Beratung. Der BVK steht als kompetenter Partner bereit, diesen Weg gemeinsam mit Politik und Sozialpartnern zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 11.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einkommensteuergesetzes (EStG) Förderbetrag und steuerliche Verbesserungen (§ 100 EStG, § 3 Nr. 55c EStG) Positiv...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge von aba, ABV und AKA zu umfassendem Abbau von entbehrlichen Steuererklärungs- und Mitwirkungspflichten für steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen. Maßgeblicher Grundsatz sollte sein, den Umfang der steuerlichen Feststellungserklärungen konsequent auf die Angabe solcher Erträge zu beschränken, die für Finanzämter bzgl. steuerbefreite Anleger tatsächlich relevant sind und ansonsten eine sog. „Nullerklärung“ zu ermöglichen, ergänzt um weitere Informationen. Dies betrifft die Erstellung und Abgabe der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung für Personengesellschaften (§§ 179, 180 AO) sowie für Spezial-Investmentfonds und Investmentfonds nach InvStG, die derzeit selbst dann zu erfolgen haben, soweit steuerbefreite und nicht-steuerbare Anleger beteiligt sind.
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 05.02.2026
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Adressatenkreis:
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27.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 44a Abs. 7 und Abs. 8 EStG wären dies insbesondere..., ...Anleger nach § 44a Abs. 8 EStG – die inländischen Beteiligungserträge..., ...§ 44a Abs. 7 und Abs. 8 EStG steuerlich nicht erheblich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Streichung der Regelungen in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG
Das in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG normierte Rückgabeerfordernis für die dem Investmentfonds ausgestellte Steuerbescheinigung sollte gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 44a Absatz 7 Satz 2 EStG (§ 9 Absatz 1 Nummer 1 ..., ... 44a Ab- satz 7 Satz 2 EStG erforderlich (NV-Art 03..., ...BSB-Meldung, § 45a Abs. 5 EStG), so dass aus unserer Sicht..., ...Steuerbescheinigung gem. § 45a Abs. 5 EStG melden. Dieser Prozess ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Streichung der Regelungen in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG
Das in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG normierte Rückgabeerfordernis für die dem Investmentfonds ausgestellte Steuerbescheinigung sollte gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 44a Absatz 7 Satz 2 EStG (§ 9 Absatz 1 Nummer 1 ..., ...nach § 44a Absatz 7 Satz 2 EStG erforderlich (NV-Art 03..., ...BSB-Meldung, § 45a Abs. 5 EStG), so dass aus unserer Sicht..., ...Steuerbescheinigung gem. § 45a Abs. 5 EStG melden. Dieser Prozess ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Streichung der Regelungen in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG
Das in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG normierte Rückgabeerfordernis für die dem Investmentfonds ausgestellte Steuerbescheinigung sollte gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 12.05.2026
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 44a Absatz 7 Satz 2 EStG (§ 9 Absatz 1 Nummer 1 ..., ...§ 44a Ab satz 7 Satz 2 EStG erforderlich (NV-Art 03..., ...BSB-Meldung, § 45a Abs. 5 EStG), so dass aus unserer Sicht..., ...Steuerbescheinigung gem. § 45a Abs. 5 EStG melden. Dieser Prozess ...
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Zu Regelungsvorhaben: