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920 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EStG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (920)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...worden ist. 6. § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigun-gen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geringverdienerförderung (§ 100 EStG).........................., ...Geringverdienerförderung (§ 100 EStG), die mit dem ersten ..., ...Geringverdienerförderung (§ 100 EStG) Die Geringverdienerförderung gemäß § 100 EStG ist ein zielgerichtetes..., ...erfolgen, um bei § 40b-EStG-Verträgen eine Novation..., ... Änderung in § 3 Nr. 65 EStG umgesetzt werden könnte..., ...beispielsweise in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG sowie § 4d Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b EStG. Dies erscheint nicht mehr...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wirtschaftsgüter gemäß § 6b EstG für mehr Investitionsanreize..., ...Investitionsabzugsbeträgen gemäß § 7g EStG sowie der GWG-Grenze auf...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Angeregt wird, dass eine Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen keinen Anreiz zur Vereinbarung niedriger Wochenarbeitszeiten setzen sollte. Auch dürfe die derzeitige Arbeitszeitflexibilität zur Stärkung des Arbeitskräfteangebots und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht gefährdet werden. Die angedachte Teilzeitaufstockungsprämie wird für wenig geeignet erachtet, eine Anreizwirkung zur Ausweitung der Arbeitszeit zu entfalten. Daneben wird für den Abbau von Fehlanreizen zur Reduzierung der Arbeitszeit plädiert. Zudem wird zu den Plänen der Aktivrente angeregt, diese erst nach sorgfältiger Prüfung und einem Austausch mit der Praxis einzuführen. Begründet wird dies insbesondere mit den unklaren Anreizwirkungen. Befürchtet werden Mitnahmeeffekte und Diskriminierungspotentiale.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 24.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Betreuungs-zuschuss nach § 3 Nr. 33 EStG, den Arbeitgeber ihren ..., ...Betreuungszuschuss nach § 3 Nr. 33 EStG sollte daher ausgeweitet..., ...neuer Freibetrag in § 3 EStG wäre nur mit großem Aufwand..., ...einer Lösung über § 39b EStG (Einbehaltung der Lohnsteuer...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG in den Fokus möglicher ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BVK begrüßt das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz in seiner Zielrichtung ausdrücklich. Es stärkt ein zentrales Instrument der Altersvorsorge und setzt wichtige Impulse für eine breitere Verankerung der bAV im Arbeitsleben. Gleichzeitig appellieren wir an die Bundesregierung, die langjährig etablierte Rolle der Versicherungsvermittler in der Umsetzung, Beratung und Vermittlung zu wahren und aktiv einzubeziehen. Eine nachhaltige Stärkung der betrieblichen Altersversorgung gelingt nur im Dreiklang aus gesetzlicher Förderung, betrieblichen Strukturen und professioneller Beratung. Der BVK steht als kompetenter Partner bereit, diesen Weg gemeinsam mit Politik und Sozialpartnern zu gestalten.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 11.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einkommensteuergesetzes (EStG) Förderbetrag und steuerliche Verbesserungen (§ 100 EStG, § 3 Nr. 55c EStG) Positiv...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge von aba, ABV und AKA zu umfassendem Abbau von entbehrlichen Steuererklärungs- und Mitwirkungspflichten für steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen. Maßgeblicher Grundsatz sollte sein, den Umfang der steuerlichen Feststellungserklärungen konsequent auf die Angabe solcher Erträge zu beschränken, die für Finanzämter bzgl. steuerbefreite Anleger tatsächlich relevant sind und ansonsten eine sog. „Nullerklärung“ zu ermöglichen, ergänzt um weitere Informationen. Dies betrifft die Erstellung und Abgabe der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung für Personengesellschaften (§§ 179, 180 AO) sowie für Spezial-Investmentfonds und Investmentfonds nach InvStG, die derzeit selbst dann zu erfolgen haben, soweit steuerbefreite und nicht-steuerbare Anleger beteiligt sind.

    • Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 05.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...§ 44a Abs. 7 und Abs. 8 EStG wären dies insbesondere..., ...Anleger nach § 44a Abs. 8 EStG – die inländischen Beteiligungserträge..., ...§ 44a Abs. 7 und Abs. 8 EStG steuerlich nicht erheblich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 44a Absatz 7 Satz 2 EStG (§ 9 Absatz 1 Nummer 1 ..., ... 44a Ab- satz 7 Satz 2 EStG erforderlich (NV-Art 03..., ...BSB-Meldung, § 45a Abs. 5 EStG), so dass aus unserer Sicht..., ...Steuerbescheinigung gem. § 45a Abs. 5 EStG melden. Dieser Prozess ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 44a Absatz 7 Satz 2 EStG (§ 9 Absatz 1 Nummer 1 ..., ...nach § 44a Absatz 7 Satz 2 EStG erforderlich (NV-Art 03..., ...BSB-Meldung, § 45a Abs. 5 EStG), so dass aus unserer Sicht..., ...Steuerbescheinigung gem. § 45a Abs. 5 EStG melden. Dieser Prozess ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 44a Absatz 7 Satz 2 EStG (§ 9 Absatz 1 Nummer 1 ..., ...§ 44a Ab satz 7 Satz 2 EStG erforderlich (NV-Art 03..., ...BSB-Meldung, § 45a Abs. 5 EStG), so dass aus unserer Sicht..., ...Steuerbescheinigung gem. § 45a Abs. 5 EStG melden. Dieser Prozess ...
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