Stellungnahmen/Gutachten
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920 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (920)
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Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung von von Anwendungsproblemen in Doppelbesteuerungsabkommen
Praxisgerechte Besteuerung von Arbeitnehmern, die nicht im selben Land ansässig sind wie ihr Arbeitgeber
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der §§ 50d Abs. 8 und 9 EStG aus, um „weiße Einkünfte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Unterhaltsrecht soll den Lebensrealitäten angepasst werden und die Vielfalt von Familienleben abbilden. Im Hinblick auf die Neuregelung des Kindesunterhalts ist eine möglichst einfache, gut anwendbare Lösung zu finden, die diverse Modelle der Aufteilung der Betreuungsverantwortung abbildet. Dabei ist sicherzustellen, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten abgesichert ist und die Lasten einer Trennung/Scheidung nicht einseitig verteilt werden. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist neben der unterhaltsrechtlichen Regelung im Detail die bedarfsgerechte Bemessung des Existenzminimums und die Ermittlung und Berücksichtigung der Bedarfe von Trennungsfamilien. Die unterschiedliche Anknüpfung von Mindestbedarf des Kindes und Selbstbehalt des/der Unterhaltspflichtigen ist zu lösen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 62 Abs. 1 Satz 1 EStG grundsätzlich die Eltern..., ...Aufenthalt hat (§ 64 Abs. 1 EStG). Statt jeweils beiden..., ...II/XII, des BAföG, des EStG, des Melderechts und des...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf zur Überarbeitung des BMF-Schreibens zur Zinsschranke § 4h EStG; § 8a KStG
Aufgrund der Änderungen bei der Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22. Dezember 2023 (BGBl I Nr. 411) besteht Überarbeitungsbedarf im BMF-Schreiben zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) vom 4. Juli 2008.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 25.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): BMF-Schreiben zur Zinsschranke
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Adressatenkreis:
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08.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verschiebung der erstmaligen Anwendung der neuen §§ 45b und 45c EStG (MiKaDiv)
Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 2. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 8. Juni 2021) und insbesondere des sogenannten MiKaDiv (Mitteilungsverfahren Kapitalertragsteuer auf Dividenden und Hinterlegungsscheine) des BZSt zum 1. Januar 2025; Bitte um zeitliche Verschiebung der erstmaligen Anwendung der neuen §§ 45b und 45c EStG. Diese §§ umfassen Angaben zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer und die Zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 07.05.2024
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Adressatenkreis:
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02.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzgebungsverfahren Pflegekompetenzgesetz
Es geht um die Stärkung und Attraktivistätssteigerung des Pflegeberufs durch Erweiterung der Kompetenzen der Pflegefachkräfte insbeondere durch Übertragung heilkundlicher Kompetenzen, die zuvor den Ärzt*innen vorbehalten waren. Ebenso ist eine Entbürokratisierung sinnvoll, aber nur an der Stelle, an der sie den Menschen nicht dient. Hier ist eine genaue Differenzierung notwendig zwischen sinnvoller Bürokratie, die den Rechnten der Menschen dient und dieser, die überbordned ist und Menschen schadet.
- Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 31.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG eine Sonderregelung beim...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aussetzung der CO2-basierten LKW-Maut
Das Bundesfernstraßenmautgesetz regelt die Einführung der CO2 basierten Maut für LKW. Diese soll bis die erforderliche Ladeinfrastruktur vorhanden ist, ausgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG würde zu einer Bürokratieentlastung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts für Lkws auf 44 Tonnen
Deutschland hält an einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen für Lkw fest, dabei haben zahlreiche europäische Staaten dieses Gewicht bereits erhöht. Dabei könnte mit einer Ausweitung der Gewichtsgrenze, ausserhalb des kombinierten Verkehrs nicht nur bei der angespannten Personalsituation bei Fahrern helfen, sondern auch den CO2-Ausstoß signifikant senken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG würde zu einer Bürokratieentlastung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Senkung staatlich induzierter Strompreisbestandteile
Senkung des Stromsteuersatzes nach § 3 StromStG auf das europäische Mindestmaß (1,00 Euro/Megawattstunde); Senkung der Höchstsätze der Konzessionsabgaben nach § 2 KAV; Änderung der StromNEV und korrespondierender Gesetze (u.a. EnWG, EnFiG), sodass die von Verbrauchern zu zahlenden Netznutzungsentgelte und dazugehörige Umlagen reduziert werden, ggf. durch einen Bundeszuschuss)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG würde zu einer Bürokratieentlastung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschluss eines Bürokratieentlastungspakets
Die im Jahr 2023 im Rahmen der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau adressierten Vorschläge der Verbände müssen in einem weiteren Bürokratieentlastungsgesetz umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG würde zu einer Bürokratieentlastung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung Normenkontrollrat
Die Kann-Bestimmungen des § 4 Abs. 2 werden zu einer Muss-Bestimmung umgewandelt und eine Verpflichtung für Antragsteller von Gesetzentwürfen eingeführt, Änderungsvorschläge des Normenkontrollrats in der Gesetzesvorlage begründet zu erwägen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG würde zu einer Bürokratieentlastung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unser Wohlstand muss erwirtschaftet, d. h. erarbeitet werden. Das seit Jahren stetig sinkende Arbeitszeitvolumen pro Erwerbstätigen zeigt, dass derzeit die Anreize falsch, d. h. gegen eine Ausweitung der aktuellen sowie der Lebensarbeitszeit gesetzt sind. Hier muss gegengesteuert werden – von der abschlagsfreien vorgezogenen Rente über Anreize für Teilzeit bis hin zur Ausgestaltung verschiedener Sozialleistungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG würde zu einer Bürokratieentlastung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bereits seit 1982 ist der Einsatz von Zeitarbeitern im Bauhauptgewerbe verboten. 2021 wurde sie in der Fleischverarbeitung immer weiter eingeschränkt. Verbote in der Paket- und Postzustellung sowie Pflege werden diskutiert. Da rund 90 Prozent der Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit den Tarifwerken unterliegen, ist eine Schlechterstellung unbegründet. Im Gegenteil: Zeitarbeit kann Belastungsspitzen abfedern und den Fachkräftemangel entschärfen. Auch eine entsprechende Einschränkung von Werkverträgen darf nicht erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG würde zu einer Bürokratieentlastung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichen der Zuwanderung von Arbeitskräften in die Zeitarbeit
Gerade für KMU ist nur über die Beteiligung professioneller Personaldienstleister der Zugang zu zugewanderten Arbeitskräften praktisch handhabbar. Zugleich haben beide Seiten - Arbeitnehmer und Unternehmen - die Möglichkeit, die beidseitig passende Konstellation zu finden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG würde zu einer Bürokratieentlastung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeitszeitrecht flexibler, d.h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestalten
Das deutsche Arbeitszeitrecht muss flexibler, d. h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestaltet werden. Alle Möglichkeiten der Flexibilisierung, die die europäischen Vorgaben zulassen, müssen genutzt werden, z. B. eine Wochenhöchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Das Arbeitszeitrecht muss alle europarechtlich zulässigen Möglichkeiten der Flexibilisierung nutzen, insbesondere muss der Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit erfolgen. Auch eine eventuelle Regulierung der Arbeitszeiterfassung muss die europarechtlichen Freiräume nutzen und z. B. solche Beschäftigte ausnehmen, die ihre Arbeitszeiten selbst gestalten können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG würde zu einer Bürokratieentlastung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Arbeitskampfrecht sollte reguliert werden
Es braucht ein Arbeitskampfrecht, um gerade im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge und Infrastruktur Planbarkeit für unbeteiligte Dritte zu gewährleisten. Der Arbeitskampf ist verfassungsrechtlich geschützt, aber dies kann nicht ohne Grenzen gelten. Zunehmend haben Arbeitskämpfe gravierende Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte, wie z.B. bei der Bestreikung des Schienen- oder Luftverkehrs. Regelungen, z. B. hinsichtlich Ankündigungsfristen, Abkühlphasen oder auch innerbetriebliche Schlichtungen reduzieren diese Auswirkungen deutlich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG würde zu einer Bürokratieentlastung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Das Gesetz diente ursprünglich als Übergangslösung für eine europäische Regulierung und führt in seiner jetzigen Form nur zu einer Überflutung nicht-betroffener Unternehmen durch Fragebögen oder Compliance-Erklärungen geführt. Als Folge ziehen sich Unternehmen aus internationalen Märkten zurück, während kleinere Unternehmen eine Marktverdrängung erfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG würde zu einer Bürokratieentlastung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sanktionen für Nachhaltigkeitsvereinbarungen erschweren Verhandlungen über neue Abkommen und treffen oft unbeteiligte Wirtschaftsbeteiligte. Ein kooperativer Ansatz zur Durchsetzung von Arbeits- und Umweltstandards ist ebenso wirksam wie Sanktionen, aber weniger konfrontativ.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG würde zu einer Bürokratieentlastung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Legislativvorschlag zur Änderung des UZK liegt seit 2023 vor, während die Umsetzung der letzten Novelle von 2016 voraussichtlich noch bis Ende der 2020er-Jahre andauert. Eine erneute Reform wäre daher verfrüht. Zudem fehlen bislang Vorschläge zur Entlastung der Wirtschaft, zur Vereinfachung von Zolltarifen und -sätzen. Diese Aspekte sollten in der nächsten Legislaturperiode vorrangig behandelt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG würde zu einer Bürokratieentlastung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Als exportorientierte Nation ist Deutschland auf eine effektive, transparente und reibungslose Ausfuhrkontrolle angewiesen. Angesichts zunehmender geopolitischer Spannungen dürfen Exportkontrollen und Sanktionen nicht zum Wettbewerbsnachteil werden. Behörden wie Zoll und BAFA müssen besser kooperieren und transparenter agieren. Die Handhabung des Umschlüsselungsverzeichnisses sowie der Codierungsaufwand müssen vereinfacht, Genehmigungsverfahren beschleunigt und zusätzliche Allgemeine Genehmigungen (AGGs) geprüft werden. Sanktionen sollten mit Augenmaß verhängt werden, wobei deutsche Handelsinteressen gegenüber der EU und den USA konsequent zu vertreten sind. Eine Übernahme amerikanischer „secondary sanctions“ im Konflikt mit China ist möglichst zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
-
22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG würde zu einer Bürokratieentlastung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten
Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten: Mit dem Zuschlag für das Projekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung eines speziellen Endverbleibsdokuments durch alle Partner – aus Sicht aller beteiligten Staaten für alle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich als genehmigt gelten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Ziffer 34a Buchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Befreiung wissenschaftlicher Publikationen von der Exportkontrollprüfung
1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und be-stimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Ziffer 34a Buchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen bei Genehmigungsverfahren für Tierversuche
1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes 2) Einführung bundesweit angepasster, digitalisierter und einheitlicher Antragsformulare für Tierversuchsvorhaben 3) Es sollte ermöglicht werden, dass Forschungsverbünde ein gemeinsames Tierversuchsvorhaben beantragen (z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz- und Schwerpunktprogramme oder Forschungsinstitute). 4) Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) durch Anpassung an die aktuelle Rechtslage (inklusive EU-Recht).
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
-
02.12.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Ziffer 34a Buchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kooperationen, bei denen eine entgeltliche Nutzung von Infrastruktur unter Wissenschaftseinrichtungen vereinbart wird, sollen umsatzsteuerfrei gestellt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Ziffer 34a Buchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Signifikante Erhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben und Direktaufträge entsprechend der in vielen Bundesländern aktuell für deren Behörden bzw. Hochschulen festgesetzten bzw. geplanten Grenzen: 1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Verhandlungsvergaben bei Liefer- und Dienstleistungen (im Geschäftsbereich des BMBF bisher 30.000 EUR gem. UVgO i.V.m. den einschlägigen Ausführungsbestimmungen) 2. Wertgrenze von mindestens 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen (bisher 1.000 EUR gem. UVgO)
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 591/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
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BR-Drs. 591/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Ziffer 34a Buchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen
1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Ziffer 34a Buchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei...
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Zu Regelungsvorhaben: