Stellungnahmen/Gutachten
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18.498 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.498)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
Die 500 Mrd. Euro werden nicht reichen, da ein enormer Investitionsbedarf in fast allen Infrastrukturbereichen besteht. Wie im KOAV vereinbart, sollte zur Verstärkung privates Kapital einbezogen werden. Dies sollte als politisches Ziel und als Aspekt bei der Mittelverwendung etabliert werden. Im Rahmen einer verpflichtenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sollte geprüft werden, ob ein Infrastrukturprojekt öffentlich oder unter Einbindung privater Partner (ÖPP) umgesetzt werden soll. Es sollte die Einbeziehung einer Infrastrukturgesellschaft bzw. der Förderbanken in Erwägung gezogen werden. Es sollten nur Investitionen in Infrastruktur und nicht konsumtive Ausgaben finanziert werden. Die Erfolgskontrolle sollte im SVIKG jährlich erfolgen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung von Bahnstrom bei Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Die gemeinsame Initiative von Allianz Pro Schiene, Die Bahnindustrie, Die Güterbahnen, Mofair, VPI und VDV verfolgt das Ziel, dass zukünftig auch Bahnstrom bzw. Strom für den Betrieb von Eisenbahnen, U- und Stadtbahnen als „Erfüllungsoption“ für die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) berücksichtigt wird. Diese Option ist in der Richtlinie (EU) 2023/2413 bzw. in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) ausdrücklich erlaubt.
- Bereitgestellt von: Allianz pro Schiene e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Krankenkassen verzögern Verträge über die Versorgung von Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege (AKI). Diese Situation ist unhaltbar und gefährdet die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege in ganz Deutschland. Deswegen schlägt der bpa vor, dass Leistungserbringer einen Anspruch auf Vertragsschluss für Leistungen der AKI haben, wenn diese den Anforderungen der geltenden Rahmenempfehlungen gerecht werden. Der bpa fordert außerdem, auch den Vereinigungen der Leistungserbringer die Möglichkeit einzuräumen, durch kollektive Verfahren für Gruppen von Leistungserbringern die Verträge zu schließen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 26.08.2025
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Adressatenkreis:
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20.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kürzungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe nicht vornehmen
In den Haushaltsberatungen für 2026 sollen Kürzungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe nicht gekürzt werden. Diese Bereiche sind dringender und wichtiger denn je.
- Bereitgestellt von: Herborner Weltladen e.V. am 26.08.2025
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Adressatenkreis:
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24.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird sich eingesetzt für die Einführung eines EU-weiten Exportverbots in Drittstaaten von bestimmten gefährlichen Chemikalien, die in der EU bereits verboten sind. Konkret fordern wir deshalb die Verschärfung der Verordnung EU Nr.649/2012.
- Bereitgestellt von: ClientEarth gGmbH am 26.08.2025
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Adressatenkreis:
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23.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes
Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz verfolgt das Ziel, kritische Anlagen nachhaltig gegen Cyber-Angriffe zu schützen. SolarEdge möchte erreichen, dass bei der Umsetzung die dezentrale Solar-Photovoltaik-Erzeugung berücksichtigt wird.
- Bereitgestellt von: SolarEdge Technologies GmbH am 26.08.2025
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Adressatenkreis:
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30.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuer Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
1. Novelle des Vergaberechts; Einführung von Nachhaltigkeitskritierien im Vergaberecht und -prozess.
- Bereitgestellt von: Kunststoffrohrverband e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energiewirtschaftsgesetz, Messstellebetriebsgesetz
Technische Voraussetzungen und aktuelle gesetzliche Anpassungsbedarfe zum Thema Steuern von Anlagen im Stromnetz
- Bereitgestellt von: Stromnetz Berlin GmbH am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG)
Die Bemessung der Unternehmensgröße sollte branchenspezifisch erfolgen, Querschnittsbereiche nur anteilig IT-Systeme, die nicht direkt für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung relevant sind, sollten nicht erfasst werden Lokale Photovoltaik-Energieerzeugung und Mieter-Ladepunkte sollten aufgrund ihrer geringen Bedeutung für die Versorgungssicherheit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden Fern- und Nahwärmeversorgung sollte klar differenziert werden, um das notwendige Entstehen von Kleinstnetzen nicht zu hemmen Das Verpachten passiver Telekommunikationsinfrastruktur sollte ebenso wie der Wiederverkauf von Rundfunk-Übertragungsdiensten aufgrund der fehlenden Einwirkungsmöglichkeiten für Immobilienunternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Leitlinie und Prozessempfehlung : Einfaches Bauen, Gebäudetyp E
Der „Gebäudetyp-E“ hat das Ziel, dass Planen und Bauen zu erleichtern. In den letzten Jahrzehnten ist eine hohe Anzahl an DIN-Normen, aber auch VDI-Richtlinien entstanden, die das schnelle, einfache und auch innovative Bauen nicht befördern. Danach soll das Bauen einfacher, schneller und günstiger werden. Das Bauen im Sinne des Gebäudetyps E soll befördert werden, indem die Vertragspartner Spielräume für innovative Planung vereinbaren, auch durch Abweichen von kostenintensiven Standards. Die Länder beabsichtigen, dazu Änderungen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen vorzunehmen. Die Bundesregierung wird eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" bis Ende des Jahres vorlegen, um dafür zu sorgen, dass für die Beteiligten vereinfachtes Bauen rechtssicher gelingen kann.“
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
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Adressatenkreis:
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20.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Rechtsicherheit:§ 650a BGB in Absatz 3 erstmals eine Regelung zu den anerkannten Regeln der Technik geschaffen. Sicherheitsrelevante Normungen:neue gesetzliche Vermutung geschaffen, dass sie zu den anerkannten Regeln der Technik gehören. Komfort & Ausstattungsmerkmale:diese keine anerkannten Regeln der Technik abbilden. „Gebäudetyp E“: Kapitel 4 „Gebäudebauverträge zwischen fachkundigen Unternehmern“ eingefügt. Der § 650o Absatz 1 BGB-E definiert den Anwendungsbereich. § 650o Absatz 2 BGB-E regelt neu eine Ausnahme von der geltenden Aufklärungspflicht:Bei Verträgen zwischen fachkundigen Unternehmern über Bauleistungen an Gebäuden und Außenanlagen soll künftig keine Verpflichtung mehr bestehen, über Risiken und Konsequenzen eines Abweichens von den anerkannten Regeln der Technik aufzuklären
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aus Sicht des ZIA bedarf es einer Lösung aktuell bestehender grundsätzlicher Probleme durch eine gesetzgeberische Anpassung des Steuerrechts. So muss mit Blick auf die handelsbilanziellen Regelungen zu den nachträglichen Herstellungskosten ein Bewertungsvorbehalt in der Steuerbilanz eingeführt werden (vgl. Punkt B.I.). Ferner müssen energetische Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG entweder vollständig als sofort abziehbare Betriebsausgaben anerkannt oder zumindest durch spezielle Abschreibungsregelungen (z. B. erhöhte Sonderabschreibungen) gefördert werden
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
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Adressatenkreis:
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18.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zur besseren Anwendbarkeit der Vorgaben regen wir an, beispielhaft gängige Anwen-dungen oder Kriterien für die Eignung solcher Tools zu benennen. Wir regen eine Klarstellung an, wie bei abweichendem Leistungs- und Rechnungs-empfänger die jeweiligen Adressdaten in der E-Rechnung anzugeben sind. Wir regen an, klarzustellen, ob und inwieweit sich die Inlandsfiktion gemäß Abschn. 13b.11 Abs. 2 Satz 2 UStAE auf die Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen erstreckt.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
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Adressatenkreis:
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12.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsgrundlagen für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und Fahrzeugdokumenten (digitaler Führerschein, digitaler Fahrzeugschein, digitale Parkraumkontrolle, digitaler Datenaustausch in der Verwaltung aus dem zentralen Fahrzeugregister), Online-Zugang zu Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt Erweiterung der Befugnisse der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen bei der Erhebung von Forschungsdaten zur Untersuchung von Unfällen im Straßenverkehr in Verfolgung der Vision Zero, Verbot des gewerblichen Punktehandels
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrs-gesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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22.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
punktuelle Anpassungen in der eKFV, Änderungen bezogen auf die technischen Anforderungen an Elektrokleinstfahrzeuge, Anpassung der Sicherheitsanforderung der Batterien, Anpassung der verhaltensrechtlichen Regelungen an den Radverkehr, Überfürhung der verhaltensrechtlichen Regelungen in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entlastung von Stromverbrauchern bei Übertragungsnetzentgelten
en2x begrüßt ausdrücklich das Ziel des Referentenentwurfs, die Übertragungsnetzentgelte durch einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 6,5 Mrd. Euro abzusenken. Für die Mineralölbranche sind Höhe und Verlässlichkeit der Stromsystemkosten, einschließlich der Übertragungsnetzentgelte, von zentraler Bedeutung für die globale Wettbewerbsfähigkeit. Aus unserer Sicht ist es daher entscheidend, dass die Entlastung nicht kurzfristig wirkt, sondern über das Jahr 2026 hinaus verstetigt wird. en2x regt an, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie konkret aufzeigt, in welchem Umfang der Zuschuss in Höhe von 6,5 Mrd. Euro das Übertragungsnetzentgelt tatsächlich senken wird.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
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Adressatenkreis:
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22.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II)
Die novellierte Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umzusetzen. Der Verband begleitet die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht und macht u. a. Vorschläge zur Klarstellung zum Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots, zu Werbeverboten, zum Ablauf der Widerrufsfrist und zum Verzicht auf die Schriftform beim Abschluss und bei Änderung von Verbraucherdarlehensverträgen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband spricht sich gegen eine überschießende Umsetzung der geänderten Richtlinie 2011/83/EU im Hinblick auf Außergeschäftsraumverträge über Finanzdienstleistungen aus. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sollten die gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster beibehalten werden. Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen setzen wir uns für eine Änderung der Verbraucherrechte-Richtlinie im Hinblick auf ein europäisches Widerrufsbelehrungsmuster oder zumindest für eine Öffnungsklausel für nationale Widerrufsbelehrungsmuster ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neun Handlungsfelder für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort Deutschland
„Made for Germany“ (M4G) ist eine branchenübergreifende Initiative, in der sich Unternehmen und Investoren zusammengeschlossen haben, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunfts- und wettbewerbsfähiger zu machen – mit dem Ziel einer umfassenden Wachstumswende. Neben weitreichenden Investitionen der beteiligten Unternehmen und Investoren am Standort Deutschland setzt eine erfolgreiche Wirtschaftswende innovationsfreundliche und verlässliche wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen voraus. Die M4G erarbeitet hierfür fortlaufend in zentralen Handlungsfeldern Prioritäten.
- Bereitgestellt von: Made for Germany am 25.08.2025
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Adressatenkreis:
-
21.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des Urteils des BVerfG zur Vaterschaftsanerkennung
Der SkF Gesamtverein und der Deutsche Caritasverband nehmen Stellung zum vorliegenden Referentenentwurf. Grundsätzlich wird der Entwurf begrüßt.
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 25.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung der Gesetzgebung zur Fortpflanzungsmedizin
Forderung an die zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister, endlich einen überfälligen gesetzgeberischen Prozess in Gang zu setzen, der auf den wiederholt dargelegten medizinisch wissenschaftlichen Fakten für eine moderne Reproduktionsmedizin basiert.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. am 25.08.2025
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Adressatenkreis:
-
01.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Zuordnung LG gynäkologischer Krebserkrankungen im Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
Ersatz der Leistungsgruppe „Ovarialkarzinom“ durch die Leistungsgruppe „gynäkologische Karzinome“ mit den von den Zertifizierungskriterien der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. (DKG) vorgesehenen obligaten Anforderungen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. am 25.08.2025
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Adressatenkreis:
-
01.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung der Finanzierung Ärztlicher Weiterbildung
Abbildung der Kosten der ärztlichen Weiterbildung, z.B. im Rahmen der Vorhaltevergütung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. am 25.08.2025
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Adressatenkreis:
-
01.03.2025
-
Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Durch eine auskömmliche Finanzierung und Neustrukturierung der geburtshilflichen Versorgung mit Zentralisierungen sowie der Schaffung von Kooperationsmodellen, wie sie die DGGG vorgeschlagen hat, kann eine flächendeckende Versorgung mit einer sicheren Geburtshilfe auch in dünnbesiedelten Regionen gewährleistet werden. Die Einrichtung von hebammengeleiteten Kreißsälen in Geburtskliniken anstelle von außerklinischen Geburtshäusern sichert eine hebammengeleitete natürliche Geburt und gewährleistet die unmittelbare Verfügbarkeit fachärztlicher Expertise in Notfällen. Hierzu ist es erforderlich, bei der Festlegung für Anforderungen an hebammengeleitete Geburtseinrichtungen auch ärztliche Expertise beratend hinzuzuziehen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. am 25.08.2025
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Adressatenkreis:
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01.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung adäquater Strukturen für Ambulante Operationen
Für die Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen Versorgung müssen dringend und zumindest parallel zur Erweiterung des Katalogs ambulant durchführbarer Leistungen entsprechende Versorgungsstrukturen gefördert und etabliert sowie ein effektives Qualitätssicherungssystem eingerichtet werden, wie es im stationären Bereich bereits besteht.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. am 25.08.2025
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Adressatenkreis:
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01.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: