Stellungnahmen/Gutachten
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18.640 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.640)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Deutschland
Wir sprechen uns gegen eine Mitfinanzierung der Schuldnerberatung durch die Wirtschaft, wie in der Entschließung des Deutschen Bundestages und der Stellungnahme des Bundesrates angedacht, aus.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 26.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 436/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG) -
BT-Drs. 21/2774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
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BR-Drs. 436/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union („Mitgliedstaaten“) sind gemäß durch geänderten Fassung (Erneuerbare-Energien-Richtlinie III, genannt „RED III“) verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit Energie aus Biomasse auf eine Weise erzeugt wird, bei der übermäßige verzerrende Wirkungen auf den Biomasse-Rohstoffmarkt sowie eine nachteilige Auswirkung auf die biologische Vielfalt, die Umwelt und das Klima minimiert werden. Insbesondere dürfen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 3c RED III keine unmittelbare finanzielle Unterstützung mehr gewähren für die Nutzung von Sägerundholz, Furnierrundholz, Rundholz in Industriequalität sowie von Stümpfen und Wurzeln für die Energieerzeugung.
- Bereitgestellt von: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. am 26.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Finanzstabilisierung Nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen durch strukturelle Reformen
Der Bosch Health Campus setzt sich für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen durch strukturelle Reformen ein. Ziel ist die langfristige finanzielle Tragfähigkeit bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgungsqualität. Befürwortet werden: transparente Finanzierungsmechanismen mit Anbindung der Leistungsausgaben an wirtschaftliche Kennzahlen, ausgewogene Finanzierungsmodelle unter Einbeziehung von Bundesmitteln, Effizienzsteigerungen durch Abbau von Doppelstrukturen sowie Anreizsysteme zur Stärkung von Prävention und Gesundheitskompetenz.
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 26.01.2026
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Adressatenkreis:
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18.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bosch Health Campus setzt sich für die Weiterentwicklung der Primärversorgung durch innovative, patientenzentrierte Strukturen ein. Befürwortet werden: gesetzliche Verankerung von Primärversorgungszentren als multiprofessionelle Versorgungseinrichtungen, Etablierung von Gesundheitskiosken als niederschwellige Anlaufstellen, rechtliche Rahmenbedingungen für Gesundheitsregionen, Integration neuer Gesundheitsberufe (insbesondere Community Health Nurses), Förderung telemedizinischer Vernetzung sowie angemessene Vergütungsstrukturen für multiprofessionelle Zusammenarbeit.
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 26.01.2026
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Adressatenkreis:
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18.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bosch Health Campus setzt sich für eine umfassende Reform der Notfallversorgung mit nahtloser Integration von ambulanter und stationärer Versorgung ein. Befürwortet werden: Etablierung integrierter Notfallzentren als zentrale Anlaufstellen, qualifizierte Ersteinschätzung durch geschultes Personal, Weiterentwicklung der telefonischen Erstberatung (116117), angemessene Vergütungsstrukturen für integrierte Notfallversorgung, Berücksichtigung regionaler Besonderheiten sowie Förderung der Digitalisierung zur Verbesserung von Kommunikation und Versorgungskoordination.
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 26.01.2026
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Adressatenkreis:
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18.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Investitionsförderung für Agroforstsysteme im Rahmen des GAK-Rahmenplans (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“). Ziel ist eine praxistaugliche, auskömmliche und rechtssichere Förderkulisse für Anlage und Etablierung von Agroforst (z. B. förderfähige Kosten, Fördersätze, Antrags- und Nachweisanforderungen). Bürokratie und Vollzugshürden sollen reduziert und eine klare Einordnung von Agroforst in Förderlogik und Kontrollen gewährleistet werden.
- Bereitgestellt von: Agroforst Jetzt! am 26.01.2026
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe sowohl für den Gesetzgeber als auch für die ausführenden Behörden. Die Versicherer setzen sich daher für gesetzliche Klarstellungen sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung im konkreten Verwaltungsverfahren ein. So sollten etwa Umfang, Häufigkeit, Anlassbezogenheit oder Dopplungen bei Berichtspflichten oder (aufsichtsrechtlichen) Prüfvorgängen reduziert werden, sofern dies ohne Einschränkungen des Schutzzwecks möglich ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.01.2026
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Adressatenkreis:
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20.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das KRITIS-Dachgesetz setzt die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen, die sog. CER-Richtlinie, um und schafft bundeseinheitliche Regelungen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen. Coca-Cola Europacific Partners Deutschland (CCEP) ist im Lebensmittelbereich mit seinen Produktionsstätten zur Getränkeabfüllung, hauptsächlich kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, ein Betreiber kritischer Infrastruktur. Der vorliegende Gesetzentwurf verursacht für das Unternehmen hohe - doppelte - Belastung mit zusätzlichen Kosten, ohne aber einen über die bereits geltende Gesetzeslage hinaus gehendes Schutzniveau zu erbringen. Deshalb werden Änderungen vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Coca-Cola Europacific Partners Deutschland am 25.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 24.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.01.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 24.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: