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948 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EStG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (948)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche Übergangserklärung..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Absatz..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Sinne des § 3 Nr. 63 EStG, insbesondere die Direktversicherung..., ...steuerrechtlicher Sonderregeln (§ 4d EStG) aktuariell hochkomplex..., ...Erweiterung des § 3 Nr. 55 EStG auf die vorgeschlagenen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft ab. Es fehlt eine gesetzgeberische Begründung für den Bedarf, da bestehende Rechtsinstrumente bereits die wesentlichen Inhalte abdecken. Die Module „Vertretung, Fürsorge und gemeinsame Lebensgestaltung“ (Module 1–3) enthalten Regelungen, die durch Vollmachten realisierbar sind, während Modul 4 „Zugewinngemeinschaft“ steuerliche Nachteile mit sich bringt. Das Notariatserfordernis stellt eine unnötige Hürde dar. Da keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet werden, entsteht für die Beteiligten eine trügerische Sicherheit. Der DAV sieht zudem eine fehlende Einordnung des Instituts in das bestehende Familien- und Erbrecht und fordert eine klare Abgrenzung zu bestehenden Rechtsformen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Steuervorteile nach § 10 Abs. 1a EStG („begrenztes Realsplitting..., ... § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG. Selbst eine etwaige in..., ...Unterhaltsempfänger nach § 22 Nr. 1a EStG könnte vermieden werden..., ...nähme der Pflichtige § 33a EStG in Anspruch. Denn Unterhaltsaufwendungen..., ...§ 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG), zuzüglich Kranken- und...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 Satz 3 EStG) Die Verkürzung..., ... 1 Satz 2 Nr. 15 bis 18 EStG - Neu) Die Ausweitung..., ...erbescheinigungen (§ 45a Abs. 6 EStG): Die in § 45a Abs. 6 EStG geregelte verschuldensunabhängige..., ...werden (§ 45a Abs. 7 Satz 3 EStG a.F. vor AbzStEntModG)...., ...Datenmeldungen nach §§ 45b EStG weitergeleiteten originär...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 Satz 3 EStG) Die Verkürzung des Zeitraums..., ... 1 Satz 2 Nr. 15 bis 18 EStG - Neu) Die Ausweitung ..., ...Steu-erbescheinigungen (§ 45a Abs. 6 EStG): Die in § 45a Abs. 6 EStG geregelte verschuldensunabhängige..., ...werden (§ 45a Abs. 7 Satz 3 EStG a.F. vor AbzStEntModG)...., ...Datenmeldungen nach §§ 45b EStG weitergeleiteten originär...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und die Option zur Körperschaftsteuer..., ... nach § 1a KStG / § 34a EStG) zu diesem Schreiben. Auch...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Angesicht des enormen Investitionsbedarfs in Infrastruktur und erneuerbare Energien ist es wichtig, sichere Rahmenbedingen zu schaffen, die sowohl öffentliche als auch private Mittel mobilisieren können, um die dringend benötigten Projekte umzusetzen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft zu beschleunigen. Ein besonders wichtiger Faktor für private Investitionen sind Fonds. Nach der Investmentfondsstatistik der Deutschen Bundesbank waren im Januar 2024 rund 2 Billionen Euro in deutsche Spezialfonds, ca. 660 Milliarden Euro in inländische Publikumsfonds und 66 Milliarden Euro in geschlossene inländische Investmentfonds investiert. Diese erheblichen Kapitalmittel müssen in stärkerem Umfang für Infrastrukturinvestitionen nutzbar gemacht werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14513 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören. Das entspricht..., ...Anwendungsbereich von § 49 Abs. 1 EStG, wonach Kapitaleinkünfte..., ... Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG liegen wegen der Regelung..., ...Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG vor, die (noch) keine aktive..., ...Gewerbebetrieb i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG vorliegt, jedoch keine ..., ... 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG), sowie bei gewerblich ..., ...Fiktionen in § 15 Abs. 3 EStG nicht dazu geeignet sind..., ...Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG darstellt, liegt zugleich..., ... § 49 Absatz 1 Nummer 2 EStG (insb. Zuordnung zu inländischer..., ... Abs. 5 Satz 1 Nummer 1 EStG bezieht. Demgegenüber liegt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In § 9b Abs. 1 EStDV-E klarstellen, standardisierte Verfahren dann zur Anwendung kommt, wenn Vertragsparteien im Kaufvertrag keine wirtschaftlich nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung vereinbaren Die Gutachterausschüsse vereinbarte Kaufpreisaufteilungen bei der Ableitung von Bodenrichtwerten berücksichtigen Bewertungsmethoden des § 9b Abs. 1 EStDV-E berücksichtigen § 9b Abs. 2 EStDV-E ändern,neben öbuv-Sachverständigen auch nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Sachverständige für die Bewertung Grundstücken zugelassen werden ImmoWertV vorgesehenen Wertermittlungsverfahren im Rahmen der Arbeitshilfe gleichwertig nebeneinanderstehen Keine Vorortbesichtigung verpflichtend einzuführen § 11c Abs. 1a EStDV-E nur auf Gutachten anwenden, die nach Inkrafttreten der Verordnung erstellt werden

    • Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 01.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die Neuregelung des § 5b EStG (JStG 2024) um. Für die..., ...Verzeichnis nach § 5 Abs. 1 S. 2 EStG. Nach der Begründung zur..., ... Übermittlung nach § 5b EStG geschaffen werden. Allerdings..., ...Verzeichnis nach § 5b Abs. 1 S. 5 EStG, für das eine ausdrückliche..., ...Anwendungsvorschrift in § 52 Abs. 11 S. 3 EStG besteht. Petitum: • ..., ...Gleichlauf zu § 52 Abs. 11 S. 3 EStG be-steht. Seite 8 von ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb lehnt die geplanten Änderungen ab, die die Altersvorsorge weiter auf freiwillige private Vorsorgemodelle verlagern. Der djb befürchtet, dass kapitalmarktorientierte Vorsorgeprodukte Ungleichheit weiter verstärken könnten, da sie vor allem finanzstarke Gruppen begünstigen. Der djb kritisiert insbesondere, dass im Reformentwurf keine ausreichende Absicherung von Personen mit niedrigen Einkommen, überproportional häufig Frauen, vorgesehen ist. Risikobehaftete kapitalgedeckte Produkte gefährden die Lebensstandardsicherung, da sie keine Garantie für Mindestabsicherung bieten. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürften nicht dazu verpflichtet werden, Produkte zu subventionieren, die im schlimmsten Fall zu Verlusten führen können.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einkommenssteuergesetzes (EStG) und des Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes..., ... Nr. 5 zu § 52 Abs. 50a EStG-E; RefE S. 7). Gegen die..., ... zu § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG-E, RefE, S. 6). Bislang..., ...Sonderausgaben abziehen (§ 10a EStG). Damit werden Bestandsverträge...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Ab-..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt...
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