Stellungnahmen/Gutachten
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22.135 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.135)
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Zu Regelungsvorhaben:
Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Für das personalintensive Handwerk ist eine kostendämpfende Reform des Gesundheitswesens dringend notwendig. Zusätzliche Ziele der AG GHW: Streichung des Auskunftsanspruchs gegenüber einzelnen Leistungserbringern in § 36 SGB V; verpflichtende Berücksichtigung von Dienstleistungsanteilen bei der Festbetragsfestsetzung sowie paritätische Beteiligung der Leistungserbringer und effektiver Rechtsschutz; keine Anwendung des dreiprozentigen Abschlags nach § 127 SGB V sowie Anpassung der Preissicherungsklausel und der Darlegungslastregelung; keine Absenkung der Grundlohnsumme nach § 71 SGB V; keine Absenkung der Festzuschüsse in § 55 SGB V; Ausweitung von § 43c SGB V auf Hilfsmittelleistungserbringer sowie Sicherstellung auskömmlicher Vergütungsstrukturen und fairer Wettbewerbsbedingungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Für das personalintensive Handwerk ist eine kostendämpfende Reform des Gesundheitswesens dringend notwendig. Zusätzliche Ziele der AG GHW: Streichung des Auskunftsanspruchs gegenüber einzelnen Leistungserbringern in § 36 SGB V; verpflichtende Berücksichtigung von Dienstleistungsanteilen bei der Festbetragsfestsetzung sowie paritätische Beteiligung der Leistungserbringer und effektiver Rechtsschutz; keine Anwendung des dreiprozentigen Abschlags nach § 127 SGB V sowie Anpassung der Preissicherungsklausel und der Darlegungslastregelung; keine Absenkung der Grundlohnsumme nach § 71 SGB V; keine Absenkung der Festzuschüsse in § 55 SGB V; Ausweitung von § 43c SGB V auf Hilfsmittelleistungserbringer sowie Sicherstellung auskömmlicher Vergütungsstrukturen und fairer Wettbewerbsbedingungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drohen Einschränkungen der Wassernutzung, unbedingt Systemrelevanz von Handwerksbetrieben beachten
Das Handwerk ist zentraler Akteur für Klimaschutz und Anpassung, zugleich sind Handwerks-betriebe von Extremwetter unmittelbar betroffen. Trocken- und Hitzeperioden können zu Engpässen oder gar zu Verboten der Wassernutzung bei Handwerksbetrieben führen. Sofern Einschränkungen der Wassernutzung behördlich angeordnet werden müssen, ist die Systemrelevanz vieler Handwerksbetriebe unbedingt zu beachten. Systemrelevante Handwerksbetriebe sollten nicht pauschal als „normal gewerblich Nutzende“ der öffentlichen Wasserversorgung bei Betrachtung der Nutzungskonkurrenzen verortet werden, da sie besondere betriebliche Anforderungen aufweisen. Schlussendlich dient Wasser dem Handwerk als unersetzlicher Rohstoff und ermöglicht deren Produktions- und Arbeitsprozess.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf der Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit
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Adressatenkreis:
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24.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Außenprüfungsordnung: Rechtsunsicherheiten abbauen und Praxistauglichkeit der Regelungen verbessern
Regelungen zum Umfang und Dauer der Außenprüfungen sollten stärker zum Ausdruck bringen, dass diese auf das notwendige Maß zu beschränken sind, um die Beschleunigungswirkung nicht einzuschränken (§ 2 Abs. 4 Satz 2 ApO). Zur Stärkung des Instruments der Rahmenvereinbarungen sollten die Regelungen praxistauglicher und rechtssicherer ausgestaltet werden (§ 8 Abs. 5 ApO). Die Bekanntgabefristen von Prüfungsanordnungen sollten vereinheitlicht werden (§ 6 Abs. 5 Satz 2 ApO). Die Regelungen zu Anträgen auf Verlegung von Außenprüfungen sollten praxistauglicher ausgestaltet werden, um unverhältnismäßige organisatorische Belastungen zu vermeiden (§ 6 Abs. 5 Satz 2 ApO). Die Regelungen zum qualifizierten Mitwirkungsverlangen sollten rechtssicherer und praxistauglicher gefasst werden (§ 9 ApO).
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft für mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie
Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) durch Ersetzung des Automatismus durch ein optionales Erklärungsverfahren. Einführung eines gesonderten, in die Umsatzsteuerveranlagung integrierten Feststellungsverfahrens sowie Verkürzung der Festsetzungsverjährung für diese Feststellung auf ein Jahr. Die organisatorische Eingliederung soll als erfüllt gelten, wenn Organträger und Organgesellschaft die Organschaft gemeinsam erklären. Der Wegfall der Organschaft soll grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc) erfolgen; ein rückwirkendes Ende ist auf die Insolvenzeröffnung zu beschränken. Gesetzliche Begrenzung der Haftung einer Organgesellschaft auf ihre eigene Geschäftstätigkeit.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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27.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt und Weiterentwicklung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Das Ziel ist der Erhalt der Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen durch eine Reform des § 35a EStG anstelle einer ersatzlosen Streichung. Gezielte Weiterentwicklung des Instruments durch Abbau von Mitnahmeeffekten und konsequente Nutzung von Digitalisierungspotenzialen. Zudem wird eine strukturelle Vereinfachung der gesetzlichen Vorgaben in § 35a EStG angestrebt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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15.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt und Weiterentwicklung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Das Ziel ist der Erhalt der Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen durch eine Reform des § 35a EStG anstelle einer ersatzlosen Streichung. Gezielte Weiterentwicklung des Instruments durch Abbau von Mitnahmeeffekten und konsequente Nutzung von Digitalisierungspotenzialen. Zudem wird eine strukturelle Vereinfachung der gesetzlichen Vorgaben in § 35a EStG angestrebt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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13.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
KMU-gerechte Umsetzung der Cyberresilienz-Verordnung
Regulatorische Anforderungen dürfen nicht mittelbar über die Lieferketten an KMU weitergereicht werden. Es muss verhindert werden, dass verpflichtete Unternehmen ihre Pflichten faktisch auf kleinere Betriebe übertragen. Vergleichbare Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz oder der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie haben gezeigt, dass solche „Durchreicheffekte“ erhebliche Belastungen für KMU verursachen können und unbedingt vermieden werden müssen. KMU sind ausdrücklich von bestimmten Pflichten auszunehmen. Insbesondere sollten sie nicht verpflichtet werden, eigenständig die Konformität von Produkten mit den Anforderungen der Verordnung zu überprüfen. Ebenso sollten KMU von entsprechenden Berichts- und Nachweispflichten entbunden werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer europäischen Brieftasche für digitale Identitäten
Wichtig ist, dass §10 keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen schafft: Die Akkreditierung „vertrauender Beteiligter“ darf nicht zu hohem Zeitaufwand führen, Nachweise müssen möglichst schlank sein. §12 betont die Bedeutung der Interoperabilität: Die EUDI-Wallet sollte nahtlos mit NOOTS, OZG-Leistungen und der BUND-ID zusammenarbeiten, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Bei §20 sollte sich eine Gebührenordnung an der Leistung orientieren, nicht an der Person; Verwaltungszugang sollte für Unternehmen grundsätzlich kostenfrei bleiben. Zudem sind Ausnahmen bzw. Unterstützung für Kleinstbetriebe nötig. §21 unterstreicht die Überprüfbarkeit automatisierter Entscheidungen unter Einhaltung von KI-Vorgaben und Datenschutz.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abbau unfairer Regelungen und Stärkung des Lebensmittelhandwerks
Stromsteuersenkung für alle Betriebe; klare, verlässliche Transformationspfade und sichere Energieversorgung; Anpassung der Sonn- und Feiertagsarbeit; handwerksgerechte Umsetzung der EU-Abfallregeln; Begrenzung behördlicher Auslegungsspielräume; transparente, reduzierte Gebühren; Erhalt der befallsunabhängigen Dauerbeköderung; Nachbesserung des Verpackungsrechts zugunsten von Mehrweg und weniger Bürokratie.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
-
22.01.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: