Regelungsvorhaben
Außenprüfungsordnung: Rechtsunsicherheiten abbauen und Praxistauglichkeit der Regelungen verbessern
Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
24.06.2026
Beschreibung:
Regelungen zum Umfang und Dauer der Außenprüfungen sollten stärker zum Ausdruck bringen, dass diese auf das notwendige Maß zu beschränken sind, um die Beschleunigungswirkung nicht einzuschränken (§ 2 Abs. 4 Satz 2 ApO). Zur Stärkung des Instruments der Rahmenvereinbarungen sollten die Regelungen praxistauglicher und rechtssicherer ausgestaltet werden (§ 8 Abs. 5 ApO). Die Bekanntgabefristen von Prüfungsanordnungen sollten vereinheitlicht werden (§ 6 Abs. 5 Satz 2 ApO). Die Regelungen zu Anträgen auf Verlegung von Außenprüfungen sollten praxistauglicher ausgestaltet werden, um unverhältnismäßige organisatorische Belastungen zu vermeiden (§ 6 Abs. 5 Satz 2 ApO). Die Regelungen zum qualifizierten Mitwirkungsverlangen sollten rechtssicherer und praxistauglicher gefasst werden (§ 9 ApO).
- Handwerk [alle RV hierzu]
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SG2606190086 (PDF - 16 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 17.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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