Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (21.495)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) festgelegte Vergütung für Berufsbetreuer*innen ist zuletzt mit dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 (BGBl. I S. 866) angehoben und in ihrer Struktur partiell neu geregelt worden. Strukturell blieb das System für die Vergütung der Betreuung weitestgehend unverändert. Mit dem Referentenentwurf soll das Vergütungssystem vereinfacht werden, u.a. durch Änderung der Vergütungsstufen (Grundstufe und Qualifizierungsstufe), Reduzierung der Anzahl der monatlichen Fallpaschaulen und dem Wegfall der Anknüpfung der Vergütungspauschalen an den Aufenthalt des Betroffenen (stationär/ambulant).

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. am 28.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuer-vergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vollendung einer Kapitalmarktunion auf EU-Ebene mit dem Ziel eines vertieften EU-Binnenmarktes für Kapital und Finanzdienstleistungen, insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussionen in der Eurogruppe sowie weiteren Arbeitssträngen

    • Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 28.05.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1.) Strukturelle Förderung des EU-Clearingökosystems und Abbau ungleicher Wettbewerbsbedingungen für EU-Infrastrukturen und -marktteilnehmer im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen sowie zu nicht-zentral geclearten Märkten 2.) Übergang zu einem gesünderen Marktgleichgewicht, welches durch eine gerin-gere Risikokonzentration systemrelevanter Marktsegmente in Offshore-Zentren und einem stär-keren Wettbewerb gekennzeichnet ist 3.) Die EU sollte Maßnahmen ergreifen, die einerseits die Systemstabilität weiter unterstützen und andererseits ihre Position als globales Finanzzentrum und die globale Wettbewerbsfähigkeit ihres Clearingökosystems und -infrastrukturen stärken.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 28.05.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1.) Vor dem Hintergrund der ersten Vorüberlegungen der nationalen Aufsichtsbehörden zum RTS-Entwurf zur "reasonable commercial basis" (RCB) sollen unsere Standpunkte und erheblichen Bedenken dargelegt werden. 2.) Insbesondere bei einer möglichen Änderungen in der wertbasierten Preisgestaltung für Marktdaten für verschiedene Kundengruppen sollte eine gruppenbezogene Preisgestaltung auf der Grundlage des Nutzens in dem technischen Standard enthalten sein.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 28.05.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Regelungen zur Änderung d. Geschlechtseintrages u. der Vornamen bei Abweichung d. Geschlechtseintrags im Verhältnis zur Geschlechtsidentität sollen vereinheitlicht u. eine selbstbestimmte Änderung d. Geschlechtsidentität geregelt werden. Widersprüche u. Unklarheiten d. bislang maßgebl. TSG, die durch die Entscheidungen des BVerfG zur punktuell. Verfassungswidrigkeit einzelner Voraussetzungen entstanden sind, sollen aufgelöst u. ausgewogen geregelt werden. Die Neuregelung dürfte insb. für Insolvenzverfahren natürl. Personen bedeutsam werden. Der VID zeigt die mit den Änderungen verbundenen insolvenzrechtl. Implikationen auf, wozu neben den Veröffentlichungen im Insolvenzportal auch der Umgang d. Insolvenzverwalters mit den (geänderten) Daten der Schuldner zählt.

    • Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9049 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3328) ist das RSB-Verfahren auf 3 Jahre verkürzt worden. Die Verkürzung der Verfahrensdauer gilt für alle ab dem 1.10.2020 beantragten Verfahren. Nach Art. 107a Abs. 1 EGInsO hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 30.06.2024 u.a. zu berichten, ob und ggf. wie sich die Verkürzung des RSB-Verfahrens auf das Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgewirkt hat. Der VID schildert dazu Erfahrungen aus der Praxis der Insolvenzverwalter und unterbreitet konkrete (Änderungs-)Vorschläge.

    • Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
    • Adressatenkreis:
      • 10.05.2024

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