Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.935)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Fresenius setzt sich im Rahmen des GKV-Sparpakets für eine zielgenaue Stabilisierung der GKV-Finanzen ein. Im Fokus stehen der Abbau struktureller Ineffizienzen (insbesondere an den Sektorengrenzen), Bürokratieentlastung sowie der Einsatz von Digitalisierung und KI. Gleichzeitig sollten Regulierungen stärker evidenzbasiert ausgestaltet und Leistungserbringern ausreichend wirtschaftliche Handlungsspielräume eingeräumt werden. Zudem setzt sich Fresenius für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der europäischen Produktionsbasis ein. Im Arzneimittelbereich wird eine differenzierte Ausgestaltung von Sparmaßnahmen angestrebt. Konkret wird eine Ausnahme von Arzneimitteln zur parenteralen Ernährung vom Herstellerabschlag angestrebt.

    • Bereitgestellt von: Fresenius SE & Co. KGaA am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Referentenentwurf des StromVKG sollte an verschiedenen Stellen verändert werden. Hierzu gehört insbesondere die Streichung des Südbonus bzw. die Sicherstellung der Chancengleichheit Nord- und Ostdeutschlands in den Kraftwerksausschreibungen, die Streichung der Zuschlagserlöschung bei Überschreitung der CO2-Grenze, die Streichung/Reduzierung der Nichtrealisierungspönale in den ersten Monaten, einer Aussetzung der Verfügbarkeitsverpflichtung in Zeiten angekündigter Revisionen, die Streichung der Unabhängigkeit des Preisspitzenausgleichs in Zeiten in denen die Anlage nicht läuft, die Streichung der Momentanreserveanforderungen mindestens der zusätzlichen Batteriespeicheranforderungen und die Resilienzanforderungen für Batterien.

    • Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Referentenentwurf des StromVKG sollte an verschiedenen Stellen verändert werden. Hierzu gehört insbesondere die Streichung des Südbonus bzw. die Sicherstellung der Chancengleichheit Nord- und Ostdeutschlands in den Kraftwerksausschreibungen, die Streichung der Zuschlagserlöschung bei Überschreitung der CO2-Grenze, die Streichung/Reduzierung der Nichtrealisierungspönale in den ersten Monaten, einer Aussetzung der Verfügbarkeitsverpflichtung in Zeiten angekündigter Revisionen, die Streichung der Unabhängigkeit des Preisspitzenausgleichs in Zeiten in denen die Anlage nicht läuft, die Streichung der Momentanreserveanforderungen mindestens der zusätzlichen Batteriespeicheranforderungen und die Resilienzanforderungen für Batterien.

    • Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Referentenentwurf des StromVKG sollte an verschiedenen Stellen verändert werden. Hierzu gehört insbesondere die Streichung des Südbonus bzw. die Sicherstellung der Chancengleichheit Nord- und Ostdeutschlands in den Kraftwerksausschreibungen, die Streichung der Zuschlagserlöschung bei Überschreitung der CO2-Grenze, die Streichung/Reduzierung der Nichtrealisierungspönale in den ersten Monaten, einer Aussetzung der Verfügbarkeitsverpflichtung in Zeiten angekündigter Revisionen, die Streichung der Unabhängigkeit des Preisspitzenausgleichs in Zeiten in denen die Anlage nicht läuft, die Streichung der Momentanreserveanforderungen mindestens der zusätzlichen Batteriespeicheranforderungen und die Resilienzanforderungen für Batterien.

    • Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die unverhältnismäßige Durchbrechung der Beweiskraft der Buchführung und die Eröffnung der Schätzungsbefugnis beim Verstoß gegen die Vorgaben der DSFinVBV (§§ 158 Abs. 2 Nr. 2 und 162 Abs. 2 Satz 2 AO) sollte in einem Gesetzgebungsverfahren gestrichen werden; zumindest sollte eine Konkretisierung der Schätzungsbefugnis in der DSFinVBV erfolgen. Die Anwendung der DSFinVBV sollte auf bilanzierende Betriebe und auf die steuerliche Buchführung im Hauptbuch beschränkt werden. Für sog. Altsysteme sollte eine Härtefallregelung und für einen Übergangszeitraum eine Erprobungsregelung eingeführt werden. Mehrfache Bereitstellungen von identischen Daten über verschiedene Datenschnittstellen sollten vermieden werden. Vor einer Beschlussfassung sollte die Verordnung einem Praxistest unterzogen werden.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
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