Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.112)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus Sicht des TÜV-Verbands soll sich das neue Europäische Parlament weiterhin dafür einsetzt, ein effizientes, wirksames und gerechtes Mobilitätsszenario im Straßenverkehr Europas zu schaffen. Notwendige Maßnahmen für eine umfassende Betrachtung des Kraftfahrzeugs über den gesamten Lebenszyklus sowie die Einbeziehung von Dekarbonisierungsstrategien sind politisch noch nicht erreicht worden. Ebenso fehlt ein angemessener regulatorischer Rahmen für neue Fahrzeugtechnologien und ein fairer Zugang zu Fahrzeuginformationen und -daten. Zudem werden neue Fortbewegungsmittel und Verkehrsträger im Bereich der Mikromobilität nicht berücksichtigt.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gemäß dem AI Act zählt der Automotive-Bereich zu KI-Hochrisikosystemen. Daraus resultiert eine Anpassung vorhandener Typgenehmigungsvorschriften (EU (VO) 2018/858). Der AI Act sieht vor, dass diese Rechtsakte in Zukunft geändert oder delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte erlassen werden. Dabei sollen die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme aus dem AI Act berücksichtigt werden. Die technischen und regulatorischen Besonderheiten des Sektors müssen beachtet und bestehende Governance-, Konformitätbewertungs- und Durchsetzungsmechanismen berücksichtigt werden. Das bewährte System der neutralen Drittprüfung durch Technische Dienste sollte fortgeführt werden.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der TÜV-Verband hat erhebliche Bedenken hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Verkehrssicherheit, sollte ein Grenzwert für den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr vom Gesetzgeber eingeführt werden. Der TÜV-Verband hat hierzu im Gesetzgebungsverfahren einen Änderungsvorschlag für die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Änderungen eingebracht. Aus unserer Sicht sollte der bisherige analytische Nachweiswert von 1 ng/ml THC erhalten bleiben.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11666 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11370 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU - Drucksache 20/11143 - Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine standardisierte und herstellerunabhängige Methode zur Ermittlung der Batteriegesundheit (State-of-Health/SoH) ist notwendig, um feststellen zu können, ob und wie lange die Antriebsbatterie für die jeweilige Anwendung weiterhin genutzt werden kann. Gewerbliche und private Nutzer:innen stehen beim Kauf eines gebrauchten E-Fahrzeugs aktuell vor dem Problem, dass ausgelesene SoH-Werte aus dem Batteriemanegementsystem aufgrund fehlender Transparenz und Standards nicht vergleichbar und nur eingeschränkt zuverlässig sind. Eine einheitliche und herstellerübergreifende Methode zur Bestimmung der SoH ist daher erforderlich, um das notwendige Vertrauen der Nutzer:innen in neue Antriebsformen sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10942 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10942 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Regeln für das Wertpapiergeschäft ein, u.a. durch - Beibehaltung der Wahlfreiheit zwischen provisioniertem und nicht-provisioniertem Wertpapiergeschäft - Vermeidung von preisregulierenden Maßnahmen - Vermeidung einer reinen Kostenfokussierung und Berücksichtigung der Qualität der Produkte und Dienstleistungen - Vermeidung teurer bürokratischer Pflichten, die keinen Mehrwert für die Kunden erzeugen - Abbau des bestehenden Information Overload statt nochmaliger Erweiterung der Informationspflichten

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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