Stellungnahmen/Gutachten
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107 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"PflBG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (107)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Diakonie Deutschland setzt sich für die Schaffung eines eigenständigen und klaren Berufsprofils für die Pflegeassistenz als Heilberuf mit der Finanzierung über den Ausbildungsfond der Länder nach dem Pflegeberufegesetz ein. Die Diakonie setzt sich für eine 18-monatige Pflegeassistenzausbildung ein.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 PflBG aufgeweicht. Diese müssen..., ... Tätigkeiten nach § 4 PflBG kann auch in nicht-komplexen..., ...Pflegefachkraft nach § 1 PflBG erfolgen. Eine Übertragung..., ...vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 PflBG, bei der Pflegefachkraft..., ...dreijährige Berufsausbildung nach PflBG an der Regelung des §27 Abs. 2 PflBG und somit an der verminderten..., ...dreijährigen Ausbildung nach PflBG in Konkurrenz gebracht..., ...Streichung von §27 Abs. 2 PflBG umgesetzt wird. § ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
Die Stärkung der Kompetenzen beruflich Pflegender, insbesondere der Pflegefachpersonen, ist ein ausdrückliches Ziel des DBfK. Das Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Baustein, um die Professionalisierung der Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - DBfK Bundesverband e.V. am 04.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG aufgenommen werden. ..., ...Vorbe-haltsaufgabe nach §4 PflBG gestärkt und damit in ..., ...Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG mit verschiedenen Vorgaben..., ...Lebensführung sind laut §5 PflBG Kernaufgaben von Pfle-gefachpersonen..., ... das Pflegeberufegesetz PflBG. Im Interesse vermeidbarer..., ...sollten die Kompetenzen im PflBG allge-meiner und in Übereinstimmung..., ... in den Änderun-gen des PflBG. „(1) Der Spitzenverband..., ...Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG auf, da in beiden Prozessen..., ...Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG und damit ver-bunden die..., ...Pflegefachperson nach §1 PflBG. Die Vergütungen sind ..., ...Vorbe-haltsaufgabe nach §4 PflBG und dem auch in der Personal..., ...Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG bestätigt wird) enthalten..., ...Inhaltsübersicht, Überschriften PflBG Der DBfK lehnt die ..., ...ARTIKEL 5, Nummer 2, b §4 PflBG Der DBfK begrüßt, dass..., ...ARTIKEL 5, Nummer 4 §14a PflBG §14 PflBG, Absatz 4 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Diakonie Deutschland setzt sich für die Schaffung eines eigenständigen und klaren Berufsprofils für die Pflegeassistenz als Heilberuf mit der Finanzierung über den Ausbildungsfond der Länder nach dem Pflegeberufegesetz ein. Die Diakonie setzt sich für eine 18-monatige Pflegeassistenzausbildung ein.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 PflBG aufgeweicht. Diese müssen..., ... Tätigkeiten nach § 4 PflBG kann auch in nicht-komplexen..., ...Pflegefachkraft nach § 1 PflBG erfolgen. Eine Übertragung..., ...vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 PflBG, bei der Pflegefachkraft..., ...dreijährige Berufsausbildung nach PflBG an der Regelung des §27 Abs. 2 PflBG und somit an der verminderten..., ...dreijährigen Ausbildung nach PflBG in Konkurrenz gebracht..., ...PflAssEinfG der §27 Abs. 2 PflBG ganz gestrichen wird. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kompetenzerweiterung in der Pflege
Der DPR setzt sich für eine Kompetenzerweiterung in der Pflege ein und hat sich in dem beigefügten Papier dazu positioniert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Pflegerat am 10.05.2024
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Adressatenkreis:
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05.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG berühren, wobei die Komplexität..., ...Vorbehaltsaufgaben gemäß § 4 Abs. 2 PflBG zuzuordnen sein (Weidner..., ...Pflegefach-personen nach § 4 PflBG uneingeschränkt durch ..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG von Pflegefachpersonen..., ... ist gemäß § 4 Absatz 2 PflBG eine grundsätzliche Vorbehalts-aufgabe..., ...werden entsprechend § 14 PflBG qualifizierte Pflegefachpersonen..., ...Umkehrschluss für die nach § 14 PflBG qualifizierten Pflegefachpersonen..., ...Analog zum Bachelorstudium (PflBG Teil 3 und korrespondierender..., ...Aufgabenfeldes des BIBB nach § 54 PflBG im Sinne der Erforschung..., ...Pflegeausbildung nach § 53 PflBG sollte darüber hinaus ..., ...Kompetenz“ (§ 5 Absatz 1 Satz 1 PflBG) mit der Begrifflichkeit..., ...Pflegeprozesssteuerung nach §§ 4, 5 PflBG sowie die Unterstützung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung Kompetenzen der Pflegefachpersonen, Weiterentwicklung SGB XI
Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflegefachpersonen gemäß § 4 PflBG in § 28 SGB V i.S. einer..., ...Heilkundeausübung im neuen § 4a PflBG dar. Es ist jedoch zu..., ...Vorbehaltstätigkeit nach § 4 PflBG - daher wird die Definition..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG sind anzuerkennen und ..., ...Zusatzausbildung nach § 14 PflBG. Diese gilt es ebenso ..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG zu dem hier zu entwickelnden..., ... Ausbildungen nach dem PflBG erworbenen Kompetenzen..., ...Anpassungsbedarf von § 14 PflBG, da die Pflegeschulen ..., ... der Überschrift zu § 4 PflBG, wodurch richtig gestellt..., ...Heilkundeausübung in das PflBG ausdrücklich. Die Ausübung..., ...einer Erlaubnis nach § 1 PflBG, also sowohl die beruflich..., ...handelt, die im Rahmen des PflBG erworben wurden. Dies..., ...nach § 37 Absatz 2 Satz 2 PflBG zutreffen, die sich zudem..., ...korrespondierende Regelung im PflBG fehlt, würden aktuell..., ...Heilkundemodulen nach § 14 PflBG muss darüber hinaus von..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... auf die “im Rahmen des PflBG erworbenen Kompetenzen..., ... die Regelung zu § 14a PflBG mit eingeschlossen wird..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ... Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Durchlässige Bildungsstruktur in der Pflege
Der DPR setzt sich für eine durchlässige Bildungsarchitektur ein. Dazu wurden Kompetenzstufen Pflegender formuliert und Mitgliedern des Bundestags übermittelt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Pflegerat am 10.05.2024
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Adressatenkreis:
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05.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflegeübernahme nach § 4 PflBG (DQR4; Verantwortlich ..., ...Pflegeübernahme nach § 37 PflBG (DQR 6, Verantwortlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung von 12 Monaten
Im Bereich der Assistenzausbildung in der Pflege, die nach dem Willen der Bundesregierung bundeseinheitlich geregelt werden soll, muss der Fokus auf einen niedrigschwelligen Zugang zur bestmöglichen Potentialhebung und Ressourcenschonung gelegt werden. Der Zugang in eine Pflegequalifizierung muss für viele Interessierte ermöglicht werden und die Pflegeschulinfrastruktur muss einen Kapazitätsausbau auch realistisch erreichen können. Bereits heute ist ein sich zuspitzender Lehrkräftemangel an Pflegeschulen zu verzeichnen. Daher darf die Ausbildungsdauer im Pflegeassistenzberuf von 12 Monaten in keinem Fall überschritten werden, so wie die weit überwiegende Zahl der Bundesländer die landesrechtlich geregelten Helferausbildungen bereits seit mehreren Jahrzehnten konzipiert haben.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... an die Ausbildung nach PflBG gegeben ist - gleiches..., ...Fachkraft-Ausbildung nach PflBG in die Pflegeassistenz-Ausbildung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform Pflegeassistenz bzw. Pflegehilfeausbildung
Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab.
- Bereitgestellt von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 25.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 30 Abs. 3 Satz 2 PflBG, gilt die für den gleichen..., ...bei Ausbildungsabbruch im PflBG Viele Auszubildende in...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen und Ergänzungen im Pflegekompetenzgesetz
Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe, sowie um die Weiterentwicklung alternativer Wohnformen sowie um Vereinfachungen und Beschleunigung von Vertrags- und Vergtütungsverhandlungen. Der Paritätische fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht, Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege, Geschäftsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens, Änderungen in § 37 SGB V Häusliche Krankenpflege, Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung, keine Etablierung eines dritten Sektors bei Wohnformen für Pflegebedürftige.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 23.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflegefachpersonen gemäß § 4 PflBG in § 28 SGB V i.S. einer..., ...Heilkundeausübung im neuen § 4a PflBG dar. Es ist je-doch zu..., ...Vorbehaltstätigkeit nach § 4 PflBG - daher wird die Definition..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG sind anzuerkennen und ..., ...Zusatzaus-bildung nach § 14 PflBG. Diese gilt es ebenso ..., ...Fach-kommission nach § 53 PflBG zu dem hier zu entwickelnden..., ...der Ausbildungen nach dem PflBG erworbenen Kompetenzen..., ...Anpassungsbedarf von § 14 PflBG, da die Pfle-geschulen..., ... der Überschrift zu § 4 PflBG, wodurch richtig gestellt..., ...Heilkundeausübung in das PflBG ausdrücklich. Die Ausübung..., ...einer Erlaubnis nach § 1 PflBG, also sowohl die beruflich..., ...handelt, die im Rahmen des PflBG erworben wurden. Dies ..., ...nach § 37 Ab-satz 2 Satz 2 PflBG zutreffen, die sich zudem..., ...korrespondierende Regelung im PflBG fehlt, würden aktuell ..., ...Heilkundemodulen nach § 14 PflBG muss darüber hinaus von..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... auf die “im Rahmen des PflBG erworbenen Kompetenzen..., ... die Regelung zu § 14a PflBG mit eingeschlossen wird..., ...Fach-kommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ... Vor-schriften des PflBG gelten entsprechend. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer 18monatigen Pflegeassistenzausbildung
Einführung eines bundeseinheitlichen 18monatigen Pflegeassistenzausbildung, Sicherung einer tariflichen Ausbildugnsvergütung, Finanzierung der Pflegeausbildungen ohne weitere Belastung der Eigenanteile Pflegebedürftiger.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 06.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Ausbildung nach dem PflBG bereits über fun-dierte..., ...Pflegefachkraftausbildung nach PflBG grundsätzlich aus Steuermitteln..., ...generalistischen Pflegeausbildung nach PflBG gerechtfertigt ist, fehlen..., ...Gesetzentwurfs sowie in § 5 Absatz 1 PflBG erfor-derlich. Aufgrund..., ... sollte in § 7 Absatz 1 PflBG vorgenommen werden. In..., ... zum BIBB wie bei § 63 PflBG keine Anwendung finden..., ... möglich. § 27 Absatz 1 PflBG, der auch für die Pflegeassistenzausbildung..., ...Betriebskosten Gemäß § 27 Absatz 1 PflBG, der auch für die Pflegeassistenzausbildung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Grundlegende Festlegung der Kompetenzen der Pflegefachkräfte in Abgrenzung zu Ärzten und Pflegehilfskräften
- Bereitgestellt von: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. am 21.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.09.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...unnötige Doppelung zu § 4 PflBG. Die Regelung des §..., ...Heilkundebegriffs in § 4a PflBG-RE kann eine pflegerische..., ...Arznei-, (…) - Zu § 4a PflBG-RE – Selbständige Heilkundeausübung..., ...Umformulierung des § 4a Abs. 1 S. 1 PflBG-RE: „Personen mit ..., ...Qualifikationen nach § 14 PflBG ausdrücklich im Gesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Kompetenzerweiterung der Pflege, insbesondere im Bereich der Primärversorgung
Kompetenzerweiterung der Pflege, insbesondere im Bereich der Primärversorgung
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 11.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.08.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Entwurf (bspw. §14a PflBG) schwächen die angestrebte..., ... Fachkommission. (§14a PflBG) Der BHC kritisiert: ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung soll ein neuer Pflegepersonalmix mit einer zielgenauen, kompetenzorientierten Aufgabenverteilung insbesondere zwischen Personen mit einer Assistenzausbildung und Pflegefachpersonen geschaffen werden. Dadurch sollen die Rahmenbedingungen der Pflege verbessert und dem demografischen Wandel sowie den sich dadurch ändernden Anforderungen an die gesundheitliche und pflegerische Versorgung begegnet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 04.07.2025
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Adressatenkreis:
-
04.07.2025
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) notwendig. Für den ..., .... Für den § 7 Abs. 1 PflBG wird folgende Ergänzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Referentenentwurf Pflegefachassistenzgesetz
Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 23.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMG): Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflegeberufegesetz (§ 4 PflBG) – vor allem auch vor ..., ...Verantwortlichkei-ten (§ 4 PflBG) – für die Pflegeprozesssteuerung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG – analog den Regelungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen und Ergänzungen im Pflegekompetenzgesetz
Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe, sowie um die Weiterentwicklung alternativer Wohnformen sowie um Vereinfachungen und Beschleunigung von Vertrags- und Vergtütungsverhandlungen. Der Paritätische fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht, Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege, Geschäftsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens, Änderungen in § 37 SGB V Häusliche Krankenpflege, Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung, keine Etablierung eines dritten Sektors bei Wohnformen für Pflegebedürftige.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 30.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in den Modulen nach § 14 PflBG beschriebenen Kompetenzen..., ...vorbehaltenen Aufgaben nach § 4 PflBG sowie in § 15a SGB V tut..., ...vorbehaltene Aufgabe nach § 4 PflBG - daher wird die Definition..., ...Anpassungsbedarf von § 14 PflBG, da die Pflegeschulen ..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG uneingeschränkt gelten..., ... der Überschrift zu § 4 PflBG, wodurch richtiggestellt..., ...Heilkundeausübung in das PflBG ausdrücklich. § 4a stellt..., ...einer Erlaubnis nach § 1 PflBG, also sowohl die beruflich..., ... der Regelung nach § 4a PflBG neu um eine Spezialregelung..., ...soll, die im Rahmen des PflBG erworben wurden. Da dies..., ...korrespondierende Rege-lung im PflBG fehlt, würden aktuell ..., ...Heilkundemodulen nach § 14 PflBG muss darüber hinaus von..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... auf die “im Rahmen des PflBG erworbenen BAGFW-Stellungnahme..., ... hochschulisch nach dem PflBG qualifiziert. Ohne die..., ...Nach-druck dafür ein, dass § 14 PflBG neu gefasst wird – und die Regelung zu § 14a PflBG miteingeschlossen wird..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erar-beiteten standardisierten..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ... Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung Kompetenzen der Pflegefachpersonen, Weiterentwicklung SGB XI
Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 18.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in den Modulen nach § 14 PflBG beschriebenen Kompetenzen..., ...vorbehaltenen Aufgaben nach § 4 PflBG sowie in § 15a SGB V tut..., ...vorbehaltene Aufgabe nach § 4 PflBG - daher wird die Definition..., ...Anpassungsbedarf von § 14 PflBG, da die Pflegeschulen ..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG uneingeschränkt gelten..., ... der Überschrift zu § 4 PflBG, wodurch richtiggestellt..., ...Heilkundeausübung in das PflBG ausdrücklich. § 4a stellt..., ...einer Erlaubnis nach § 1 PflBG, also sowohl die beruflich..., ... der Regelung nach § 4a PflBG neu um eine Spezialregelung..., ...soll, die im Rahmen des PflBG erworben wurden. Da dies..., ...korrespondierende Regelung im PflBG fehlt, würden aktuell ..., ...Heilkundemodulen nach § 14 PflBG muss dar-über hinaus von..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... auf die “im Rahmen des PflBG erworbenen Kompetenzen..., ... hochschulisch nach dem PflBG qualifiziert. Ohne die..., ...Nachdruck dafür ein, dass § 14 PflBG neu gefasst wird – und die Regelung zu § 14a PflBG mit-eingeschlossen wird..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeiteten standardisierten..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ... Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Referentenentwurf Pflegefachassistenzgesetz
Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 01.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMG): Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflegeberufegesetz (§ 4 PflBG) – vor allem auch vor ..., ...Verantwortlichkei-ten (§ 4 PflBG) - für die Pflegeprozesssteuerung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG – analog den Regelungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung Kompetenzen der Pflegefachpersonen, Weiterentwicklung SGB XI
Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Heilkundeausübung in einem neuen § 4a PflBG dar. Allerdings ist dringend..., ...in den Modulen nach § 14 PflBG beschriebenen Kompetenzen..., ...vorbehaltenen Aufgaben nach § 4 PflBG sowie in § 15a SGB V tut..., ...vorbehaltene Aufgabe nach § 4 PflBG - daher wird die Definition..., ...Pflegefachpersonen i.S. des § 1 Absatz 1 PflBG – mithin ohne erweiterte..., ...Anpassungsbedarf von § 14 PflBG, da die Pflegeschu-len..., ...Heilkundemodule nach § 14 Absatz 4 PflBG im Rahmen der Pflegefach-ausbildung..., ...hierzu Anmerkungen zu § 14 PflBG). § 73d: Eigenverantwortliche..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG fallabschlie-ßend zu erbringen..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG uneingeschränkt gelten..., ...Heilkundeausübung in das PflBG ausdrücklich. § 4a stellt..., ...einer Erlaubnis nach § 1 PflBG, also sowohl die beruflich..., ... hochschulisch nach dem PflBG qualifiziert. Ohne die..., ...Nachdruck dafür ein, dass § 14 PflBG neu gefasst wird – und die Regelung zu § 14a PflBG miteingeschlossen wird..., ...Berufsbezeichnung nach § 1 PflBG können zusätzlich Kompetenzen..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeiteten standardisierten..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ...Mindestanforderungen nach § 9 PflBG erfüllt wer-den. Die übrigen Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rehakliniken als Träger der praktischen Pflegeausbildung zulassen
Wir möchten, dass Reha-Einrichtungen für die Pflegeausbildung und Pflegefachassistenzausbildung als Träger der praktischen Ausbildung zugelassen werden.
- Bereitgestellt von: Landesverband der Privatkliniken in Hessen e.V. am 08.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMG):
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMG):
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Das Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht die Trägerschaft...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rehakliniken als Träger der praktischen Pflegeausbildung zulassen
Reha-Einrichtungen sollen als Träger der praktischen Pflege(fachassistenz)ausbildung zugelassen werden.
- Bereitgestellt von: Landesverband der Privatkliniken in Rheinland-Pfalz und dem Saarland e.V. am 08.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMG):
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Referentenentwurf (BMG):
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Das Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht die Trägerschaft...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Pflegekompetenzgesetz wird die Übernahme von Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen erweitert, was sich auf Organisation und Einsetzbarkeit der Mitarbeitenden in Pflege und Krankenhaus auswirkt. Es wird eine Änderung der vorgeschlagenen Begrifflichkeiten erbeten und es werden Vorschläge für einen größeren Wirkungsgrad gemacht. Ziel der Vorschläge zum Leistungsrecht im SGB XI ist eine Verbreiterung der Möglichkeiten für intersektorale Versorgungsmöglichkeiten und eine Beschleunigung der Verfahren der Selbstverwaltung.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 01.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...unnötige Doppelung zu § 4 PflBG. Die Regelung des §..., ...Heilkundebegriffs in § 4a PflBG-RE kann eine pflegerische..., ...Arznei-, (…)“ - Zu § 4a PflBG-RE – Selbständige Heilkundeausübung..., ...Umformulierung des § 4a Abs. 1 S. 1 PflBG-RE: „Personen mit ..., ...Qualifikationen nach § 14 PflBG ausdrücklich im Gesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Grundlegende Festlegung der Kompetenzen der Pflegefachkräfte in Abgrenzung zu Ärzten und Pflegehilfskräften
- Bereitgestellt von: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. am 14.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) in der Versorgung besser..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG und die Bundesministerien nach § 14 PflBG direkte Einflussmöglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Als DDG setzen wir uns dafür ein, dass Pflegefachberufe in der medizinischen Versorgung aufgewertet werden. Es braucht aus unserer Sicht eine Stärkung der Kompetenzen von Pflegenden und eine bessere Einbindung digitaler Lösungen in die Pflege.
- Bereitgestellt von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fachkommission nach §53 PflBG entwickelten standardisierten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorbereitung APN Gesetz
- Bereitgestellt von: Deutscher Pflegerat am 08.07.2024
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fachkommission nach § 53 PflBG stark an medizinischen..., ...der DPR gemäß § 14 Abs. 4 PflBG zudem die Ausweitung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Impulse zur Neuaufstellung des Gesundheits- und Pflegesystems
Weiterentwicklung der Pflege: Mehrfachnutzung bestehender Angebote vor Ort; Flexibilisierung von Pflegeleistungen jenseits von ambulant und stationär; Weiterentwicklung der Steuerungsfunktion von Kommunen; neues Zusammenspiel zwischen Stadt, Land und Bund sowie pflegebedürftigen Menschen, ihren An- und Zugehörigen wie auch den Organisationen der institutionellen Altenhilfe und Pflege; Etablierung von Community Health Nursing und Gesundheitskiosken.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 20.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... die von den nach dem PflBG benannten Stellen erteilt..., ... die von den nach dem PflBG benannten Stellen erteilt...
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Zu Regelungsvorhaben: