Stellungnahmen/Gutachten
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54 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BattG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (54)
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Zu Regelungsvorhaben:
Das BattG sieht keine Mitwirkungsmöglichkeiten der vom BattG betroffenen Herstellerindustrie in den Gremien der Gemeinsamen Stelle der Hersteller nach dem ElektroG vor. Aufgrund sehr breiten Regelungs- und Vollzugsfelder (Produktrücknahme, -zirkularität und - konformität) sowie aufgrund der Beteiligung sehr unterschiedlicher Wirtschaftsbranchen (u. a. Elektro, Fahrrad, Automobil, Chemie, Handel) empfehlen wir dringend den Aufbau einer eigenen „Gemeinsamen Herstellerstelle“ mit besonderer batteriespezifischen Fach- und Marktkompetenz.
- Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Gesetz zur Anpassung des Batterierechts
Stärkung der ordnungsgemäßen Erfassung von Batterien und Akkumulatoren. Produktdesign an die Austauschbarkeit von Batterien knüpfen. Ausbau der verbraucherbezogenen Informationspflichten, insbesondere im Hinblick auf die Gefahren, die von falsch entsorgten Batterien und Akkus ausgehen können. Schaffung einer Pfandpflicht für bestimmte Produkte (z.B. Einweg E-Zigaretten, E-Bike-Akkus etc.). Märkte für Sekundärrohstoffe schaffen (Rezyklateinsatzquote).
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542
Der bvse e.V. setzt sich für eine Anpassung des Batterierechts ein.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 24.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV) (20. WP): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Batterierechts
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Adressatenkreis:
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06.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542
Der VERE Verband verfolgt mit seiner Interessenvertretung das Ziel, Änderungen zu bewirken, um unnötige Bürokratie und die Existenzgefährdung von kleinen und mittelständischen Unternehmen durch zu hohe Kosten zu vermeiden. Stellungnahme SG2405300005: https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/16/7b/279915/Stellungnahme-Gutachten-SG2405300005.pdf
- Bereitgestellt von: Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e.V. (VERE e.V.) am 13.06.2025
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Adressatenkreis:
-
06.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des Batterierechts an die EU-Batterieverordnung
Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU-Batterieverordnung. Einräumung einer Ausnahme von den Händler-Rücknahmepflichten bei beschädigten Lithium-Altbatterien und Absenkung der Mindestabholmenge für LV-Batterien.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 12.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (4):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des Batterierechts an die EU-Batterieverordnung
Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU-Batterieverordnung. Einräumung einer Ausnahme von den Händler-Rücknahmepflichten bei beschädigten Lithium-Altbatterien und Absenkung der Mindestabholmenge für LV-Batterien.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.12.2024
-
Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (4):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542
Der VERE Verband verfolgt mit seiner Interessenvertretung das Ziel, Änderungen zu bewirken, um unnötige Bürokratie und die Existenzgefährdung von kleinen und mittelständischen Unternehmen durch zu hohe Kosten zu vermeiden. Stellungnahme SG2405300005: https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/16/7b/279915/Stellungnahme-Gutachten-SG2405300005.pdf
- Bereitgestellt von: Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e.V. (VERE e.V.) am 12.12.2024
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Adressatenkreis:
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04.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Batt-EU-AnpG für klare Regeln beim Batterierecycling und für mehr Verbraucherschutz
Der ADAC begrüßt diese Bestrebungen, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der den gesamten Lebenszyklus von Batterien betrachtet und damit die etablierten und effizienten Strukturen im Bereich der Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien beibehält, konstruktiv weiterentwickelt und den Verbraucherschutz berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Batterierechts an die VO (EU) 2023/1542
Es soll die überschießenden Umsetzung durch Abweichung des vorliegenden Entwurfs der Bundesregierung von der finalen Version der EU Batterieverordnung beseitigt werden. Dazu sind Unnötige Weiterungen zu streichen. Es wird ebenso gefordert, die Pflicht zur Registrierung von Marken zu streichen. Wir fordern den Grundsatz der 1:1 Übernahme von EU- Verordnungen nicht zu verletzen und schlagen eine Änderung des §5 Abs. 1 BattDG-E vor.
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Batterieverordnung (EU 2023/1542)
Wir setzen uns ein für die Festlegung ambitionierter CO2 Leistungsklassen und Schwellenwerte in den erwarteten Delegierten Rechtsakten.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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27.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der Europäischen Batterieverordnung in nationales Recht (Batt-EU-AnpG)
Es bedarf keiner verpflichtenden profitorientierten "Organisation für Herstellerverantwortung“ (PRO). Auf nationaler Ebene sollten die in der europäischen Batterieverordnung gegebenen Umsetzungsoptionen nicht eingeschränkt und auf bestehende und bereits gut funktionierende Rücknahmestrukturen für Fahrzeugaltbatterien (Starter- und Traktionsbatterien) aufgesetzt werden. Danach ist Herstellern nach wie vor die Rücknahme von Altbatterien über individuelle Systeme zu ermöglichen. Das Batt-EU-AnpG läuft Gefahr einen Konflikt zu kreieren zwischen dem Ansatz auf EU-Ebene (EU 2023/1542), welche auf Non-Profit-Organisationen für Herstellerverantwortung ausgerichtet ist, und dem bisherigen Ansatz in Deutschland von profitorientierten Herstellerorganisationen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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30.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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04.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
24.028_Ausgestaltung der Anpassung des Batt-EU-AnpG
Beeinflussung der Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht. Aufgaben, Zuständigkeit und Kompetenzen der nationalen zuständigen Überwachungsbehörde.
- Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 20.06.2024
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Adressatenkreis:
-
28.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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01.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542
Der vzbv begrüßt die Integration ökologischer Kriterien in die Betragsbemessung, fordert die Sammelquote für alle Batteriearten bis zum Jahr 2032 stark zu erhöhen. Die Anforderungen an die Informationen für Verbraucher:innen müssen erhöht werden. Zudem sollten Information über die Folgen der unsachgemäßen Entsorgung von Batterien an die Verbraucher:innen gespiegelt werden. Der Batteriepass muss verbraucherfreundlich umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.06.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der Europäischen Batterieverordnung in nationales Recht (Batt-EU-AnpG)
Es bedarf keiner verpflichtenden profitorientierten "Organisation für Herstellerverantwortung“ (PRO). Auf nationaler Ebene sollten die in der europäischen Batterieverordnung gegebenen Umsetzungsoptionen nicht eingeschränkt und auf bestehende und bereits gut funktionierende Rücknahmestrukturen für Fahrzeugaltbatterien (Starter- und Traktionsbatterien) aufgesetzt werden. Danach ist Herstellern nach wie vor die Rücknahme von Altbatterien über individuelle Systeme zu ermöglichen. Das Batt-EU-AnpG läuft Gefahr einen Konflikt zu kreieren zwischen dem Ansatz auf EU-Ebene (EU 2023/1542), welche auf Non-Profit-Organisationen für Herstellerverantwortung ausgerichtet ist, und dem bisherigen Ansatz in Deutschland von profitorientierten Herstellerorganisationen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.06.2025
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Adressatenkreis:
-
04.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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11.06.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
24.028_Ausgestaltung der Anpassung des Batt-EU-AnpG
Beeinflussung der Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht. Aufgaben, Zuständigkeit und Kompetenzen der nationalen zuständigen Überwachungsbehörde.
- Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 31.12.2024
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Adressatenkreis:
-
28.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handlungsempfehlungen zur weiteren Ausgestaltung der EU Batterie-Verordnung
Die neue EU-Batterieverordnung schreibt die Berechnung und den Ausweis eines CO2- Fußabdruckes von Batterien vor. Die EU-Kommission hat einen Entwurf für den delegierten Rechtsakt für die Methodologie zur Berechnung des CO2- Fußabdrucks vorgelegt, der noch näher zu spezifizieren ist.
- Bereitgestellt von: Toyota Motor Europe NV/SA am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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10.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der EU-Batterieverordnung
Sicherstellung des nachhaltigen Umgangs mit Batterien in Geräten und Fahrzeugen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 07.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
-
BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542
Der vzbv begrüßt die Integration ökologischer Kriterien in die Betragsbemessung, fordert die Sammelquote für alle Batteriearten bis zum Jahr 2032 stark zu erhöhen. Die Anforderungen an die Informationen für Verbraucher:innen müssen erhöht werden. Zudem sollten Information über die Folgen der unsachgemäßen Entsorgung von Batterien an die Verbraucher:innen gespiegelt werden. Der Batteriepass muss verbraucherfreundlich umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
-
BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Gesetzes bezüglich der Gestaltung der Beiträge der Hersteller
Anpassungsbedarf sehen wir bei Gestaltung der Beiträge der Hersteller an die Organisationen für Herstellerverantwortung. Die in §10 ausgeführten Regelungen zur ökologischen Gestaltung der Beiträge unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt von denen der EU- Batterieverordnung. Laut EU-Batterieverordnung §57 Absatz 2 Buchstabe a stellen Organisationen für Herstellerverantwortung sicher, dass die Beiträge gegebenenfalls berücksichtigen, ob es sich um wiederaufladbare Batterien handelt, wie hoch der Rezyklatgehalt bei der Erzeugung der Batterien ist, ob die Batterien zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitet oder umgenutzt oder wiederaufgearbeitet wurden und welchen CO2-Fußabdruck sie aufweisen.
- Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
-
BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542
Der BDE begrüßt die Anpassungen im nationalen Batterierecht und die Ausgestaltung der europäischen Vorgaben. Im Sinne der Öffnungsklauseln der europäischen Verordnung vermisst der BDE eine ambitioniertere Steigerung der Sammelmengen für Gerätebatterien und die Verminderung der Brandrisiken durch Lithium-Ionen-Batterien. Für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland ist es entscheidend den Blick über das Batterierecycling hinaus auf alle Stoffströme im Wertstoffkreislauf zu richten. Die durch Batteriebrände verursachten Schäden bedrohen die Entsorgungssicherheit. Da die Menge an Lithium-Ionen-Altbatterien in Zukunft deutlich zunehmen wird, braucht es jetzt Maßnahmen, die das Problem an der Wurzel anpacken und deutlich über die geplanten Regelungen des Batt-EU-AnpG hinausgehen.
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
-
BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung einer Standortbenachteiligung durch Delegierten Rechtsakt zur VO (EU) 2023/1542
Aus Sicht des VDA muss der Delegierte Rechtsakt auf Basis der Delegierten Verordnung (EU 2023/1542) Art. 7 (1) die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Standorts wahren und Investitionen in erneuerbare Energien belohnen. Die Ablehnung von Erneuerbare-Energien-Zertifikaten und die Fokussierung auf einen standortbezogenen Ansatz sind nicht zielführend. Der VDA schlägt die Anerkennung von Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreements, PPA) und Stromzertifikaten vor, die die Mindestkriterien der PEF-Methode erfüllen und auf den Scope-2-Kriterien des GHG-Protokolls basieren. Zudem wird vorgeschlagen, anstelle des nationalen durchschnittlichen Netzmixes den regionalen Strommix (z.B. EU) als Standardansatz zu verwenden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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29.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542
Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 geändert wird. Zu folgenden Punkten des Referentenentwurfs haben wir Änderungsvorschläge: § 5 Registrierung der Hersteller § 10 Ökologische Gestaltung der Beiträge § 44 Sprache der Anleitungen, der Informationen und der EU-Konformitätserklärungen § 55 Bußgeldvorschriften hinsichtlich der Konformität von Batterien
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
-
BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für Etablierung nachhaltiger Produkte, Lieferketten und Prozesse im Bereich der Sekundär-Batterien zum Aufbau und Stärkung eines EU Batterie-Ökosystems im Sinne einer echten Kreislaufwirtschaft ein. Im Fokus dabei müssen faire Wettbewerbsbedingungen, wissenschaftlich basierte Berechnungsmethoden und abgestimmte Vorgaben mit angrenzender Regulatorik stehen. Die Batterie-Verordnung sollte als Blaupause für Lebenszyklus-orientierte Produktregulatorik dienen.
- Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Umicore NV/SA
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für Etablierung nachhaltiger Produkte, Lieferketten und Prozesse im Bereich der Sekundär-Batterien zum Aufbau und Stärkung eines EU Batterie-Ökosystems im Sinne einer echten Kreislaufwirtschaft ein. Im Fokus dabei müssen faire Wettbewerbsbedingungen, wissenschaftlich basierte Berechnungsmethoden und abgestimmte Vorgaben mit angrenzender Regulatorik stehen. Die Batterie-Verordnung sollte als Blaupause für Lebenszyklus-orientierte Produktregulatorik dienen.
- Bereitgestellt von: Umicore NV/SA am 10.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542
Der VERE Verband verfolgt mit seiner Interessenvertretung das Ziel, Änderungen zu bewirken, um unnötige Bürokratie und die Existenzgefährdung von kleinen und mittelständischen Unternehmen durch zu hohe Kosten zu vermeiden. Stellungnahme SG2405300005: https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/16/7b/279915/Stellungnahme-Gutachten-SG2405300005.pdf
- Bereitgestellt von: Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e.V. (VERE e.V.) am 30.05.2024
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: