Stellungnahmen/Gutachten
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33 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"21/1934"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (33)
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine enge Definition von Digitaler Souveränität im Vergaberecht
Der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes zielt darauf ab, die öffentliche Beschaffung zu vereinfachen und zu digitalisieren. Allerdings weicht der Kabinettsentwurf vom Referentenentwurf ab, insbesondere durch die Erweiterung von § 128 Abs. 2 GWB um "Belange der Versorgungssicherheit oder der digitalen Souveränität". Diese Erweiterung birgt Risiken, da sie den Begriff der digitalen Souveränität einengt, die Rechtsunsicherheit erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationen hemmen könnte. Zudem könnte sie unbeabsichtigte Widersprüche zu den noch nicht verfügbaren Cloud Platform Requirements schaffen. Die Erweiterung sollte ersatzlos gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 27.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine enge Definition von Digitaler Souveränität im Vergaberecht
Der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes zielt darauf ab, die öffentliche Beschaffung zu vereinfachen und zu digitalisieren. Allerdings weicht der Kabinettsentwurf vom Referentenentwurf ab, insbesondere durch die Erweiterung von § 128 Abs. 2 GWB um "Belange der Versorgungssicherheit oder der digitalen Souveränität". Diese Erweiterung birgt Risiken, da sie den Begriff der digitalen Souveränität einengt, die Rechtsunsicherheit erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationen hemmen könnte. Zudem könnte sie unbeabsichtigte Widersprüche zu den noch nicht verfügbaren Cloud Platform Requirements schaffen. Die Erweiterung sollte ersatzlos gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 23.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
08.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuer Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
1. Novelle des Vergaberechts; Einführung von Nachhaltigkeitskritierien im Vergaberecht und -prozess.
- Bereitgestellt von: Kunststoffrohrverband e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Transformation des Vergaberechts
-Gleichstellung von Kälte- und Wärmeerzeugung: Kälteversorgung als Sektorentätigkeit anerkennen, analog zur Fernwärme -Präzisere Inhouse-Vergabe: Betrauung durch Festlegungen im Gesellschaftszweck ermöglichen. Straffung sozialer und umweltbezogener Kriterien: Kürzere, klarere Definitionen für nachhaltige Beschaffung -Lieferkettensorgfaltspflicht: Intervalle für Risikoanalysen verlängern, „Zulieferer“ enger definieren, Konzernberichte erlauben -Vereinfachte Vergabeverfahren: Schnellere EU-Ausschreibungen, Fokus auf innovative Projekte wie Geothermie -Wärmewende: Unterstützung CO2-neutraler Fernwärmeprojekte durch Tiefengeothermie und rechtliche Vereinfachungen
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 25.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der öffentlichen Vergabe für Schaffung grüner Leitmärkte nutzen
Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung die öffentlichen Vergabeverfahren einerseits vereinfachen, beschleunigen und digitalisieren sowie andererseits um ausdrückliche Vorgaben zur Beschaffung von klimafreundlichen Produkten erweitern.
- Bereitgestellt von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 04.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Transformative Industriepolitik
Die Salzgitter AG appelliert an die Politik, die Transformation zu einer klimaneutralen Stahlproduktion aktiv zu unterstützen. Dies ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der deutschen Industrie sowie für das Erreichen der nationalen Klimaziele. Kernforderungen sind die Senkung der Energiekosten (insbesondere Reduzierung der Netzentgelte und Wasserstoffkosten), die Förderung der Wasserstoffinfrastruktur, die Etablierung Grüner Leitmärkte (verbindliche Berücksichtigung nicht preislicher Kriterien - Klimafreundlichkeit, Kreislauffähigkeit - und Local-Content Vorgaben im Vergaberecht), die Sicherung der Finanzierung der Transformation und der Schutz vor unfairem internationalen Wettbewerb.
- Bereitgestellt von: Salzgitter AG (Holding) am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14026
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025 -
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BT-Drs. 20/14026
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Konkretisierungen im Vergabebeschleunigungsgesetz/GWB
VITAKO setzt sich insbesondere für eine Klarstellung und die Auflösung von Rechtsunsicherheiten im Bereich der Rechtsfragen zu „Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit“ im §108 GWB ein. Ziel ist eine gelingende und effiziente Verwaltungsdigitalisierung. Gerade das Prinzip der arbeitsteiligen Organisation innerhalb des föderalen Bundesstaats und eine problemlose Nachnutzung von EfA-Leistungen für die Umsetzung des OZG beruhen auf der Notwendigkeit einer effizienten Vergabe im öffentlichen Sektor. Vor diesem Hintergrund begrüßt VITAKO in einer eigenen Stellungnahme im Großen und Ganzen den vorliegenden Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz, insbesondere mit Blick auf geplante Änderungen in §108 GWB und fordert an einigen Stellen Nachbesserung und Präzisierung.
- Bereitgestellt von: Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. am 12.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG) -
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorrang für Open Source Software in Beschaffung und Vergaberecht
Als OSBA fordern wir, dass der Staat seine Verantwortung als Ankerkunde wahrnimmt und zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung einen Vorrang für Open Source Software im Vergaberecht verankert. Konkret soll im Vergaberecht u.a. festgelegt werden: Open Source Software soll in der Beschaffung und Vergabe zum Standard werden (Open Source als Default). Dem Prinzip »Public Money Public Code« folgend, soll der Staat mit öffentlichen Geldern finanzierte Software immer unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen, sodass die Software in der Folge von jedermann frei genutzt werden kann. Wenn in einem Vergabeverfahren sowohl proprietäre als auch Open-Source-Lösungen zur Auswahl stehen, sollen die Open-Source-Lösungen bevorzugt ausgewählt werden (Open Source First).
- Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 03.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge -
BT-Drs. 21/1931
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: