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154 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune "« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (154)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die diabetologischen Schwerpunktpraxen sind zulassungsrechtlich und somit abrechnungstechnisch überwiegend im hausärztlichen und nur zu einem geringen Teil im fachärztlichen Bereich angesiedelt, wobei regionale Unterschiede bestehen. Der Fortbestand der diabetologischen Schwerpunktpraxis im Status quo der hochspezialisierten Betreuung der Menschen mit Diabetes ist an den wirtschaftlichen Status quo der Vergütung gekoppelt. Das GVSG gefährdet aus unserer Sicht den Fortbestandes der diabetologischen Praxen. Mit der Einflussnahme soll ein Abrechnungssystem erhalten bleiben, das den Bestand der Diabetologischen Schwerpunktpraxen sichert.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND) am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit Blick auf die in der Gesundheitspolitik breit diskutierte Rolle von Investoren als Träger von Versorgungsstrukturen positionieren wir uns kritisch zu der stetig steigenden Anzahl von investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren im zahnmedizinischen Bereich. Insbesondere sehen wir auch kritische Auswirkungen auf die zahntechnische Versorgung in Deutschland. Speziell im Fokus in dem vorliegenden Verfahren sind für uns im Entwurf Art. 1 Nr. 11 a GVSG (vorgesehene Änderung in § 95 SGB V) mit der darin getroffenen Regelung zu Medizinischen Versorgungszentren. Es werden stärkere Regulierungsmaßnahmen zum Bereich der investorenbetriebenen zahnärztlichen medizinischen Versorgungszentren (iZ-MVZ) gefordert.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband (VDZI) am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vor dem Hintergrund des medizinischen und technologischen Fortschritts, der seit Jahren die Ambulantisierung der medizinischen Versorgung beschleunigt, muss der Gesetzgeber ein erhebliches Interesse daran haben, die Attraktivität der ambulanten Versorgung durch niedergelassene Vertragsärzt*innen zu erhöhen, um zukünftig die Versorgungssicherheit in der ambulanten Versorgung im Sinne der Patient*innen aufrechtzuerhalten. Der BVKJ sieht dabei im Hinblick auf die Einzelnormen zur Entbudgetierung, der Pauschalisierung, dem Bonus in der hauarztzentrierten Versorgung sowie der Stellung der Selbstverwaltung noch zwingenden Änderungsbedarf.

    • Bereitgestellt von: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) am 14.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgende wesentliche Ziele werden zu diesem Vorhaben verfolgt: - Umsetzung eines Bonus für HZV-Versicherte nach § 65a SGB V (Bonus HZV), - Einführung einer jahresbezogene Versorgungspauschale für die Versorgung chronisch Kranker und Vorhaltepauschale nach § 87 Abs. 2b Sätze 5 ff. und § 87 Abs. 2n SGB V, - Wegfall der mengenbegrenzenden und honorarmindernden Regelungen bei der Honorarverteilung im hausärztlichen Bereich (Entbudgetierung) nach § 87a Abs. 3c i. V. m. § 87b Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz SGB V, - keine Beteiligung der Länder in den Zulassungsausschüssen nach § 96 Abs. 2a SGB V, - Einführung einer Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106b Abs. 2 SGB V

    • Bereitgestellt von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 13.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V. (SHV) vertritt als Dachverband die berufspolitischen Interessen der sechs mitgliederstärksten maßgeblichen Spitzenorganisationen gemäß § 125 SGB V auf Bundesebene und ist für die Belange der Heilmittelversorgung Ansprechpartner der Politik, der Ministerien, der Selbstverwaltungsorgane, der Gesundheitsorganisationen im Gesundheitswesen sowie der Medien. Insgesamt vertritt der SHV mehr als 75.000 Mitglieder.

    • Bereitgestellt von: Spitzenverband der Heilmittelverbaende (SHV) e.V. am 11.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie begrüßt eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Wir fordern aber eine evidenzbasierte Bedarfsplanung und Maßnahmen, wie die Absenkung der Verhältniszahlen für die ländliche Versorgung, Überarbeitung der KSVPsych-Richtlinie, erweiterte Beauftragungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten und die Förderung der kontinuierlichen Behandlung nach stationären Aufenthalten. Kritisiert wird das Fehlen von Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung von Fachpsychotherapeuten. Positiv gesehen werden Antrags- und Stellungnahmerechte der einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. am 07.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung umfassender sicherstellen! 2. Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern! 3. Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren tatsächlich einführen und psychotherapeutische Expertise integrieren! 4. Vernetzungsarbeit stärken und finanziell fördern! 5. Psychosoziale Lebensverhältnisse bei der Gesundheitsversorgung mitberücksichtigen! 6. Barrieren für sozial benachteiligte Menschen tatsächlich abbauen!

    • Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e. V. am 24.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 24.04.2024

    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DPtV begrüßt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Gesundheitsversorgung insbesondere in der ambulanten Versorgung grundsätzlich. Kritisch betrachtet die DPtV die Rolle der Fachgesellschaften in Entscheidungsprozessen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die DPtV lehnt vor allem die geplante Ergänzung des § 96 Abs. 2a SGB V um das Einvernehmen der für die Sozialversicherungen zuständigen obersten Landesbehörden ab.

    • Bereitgestellt von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 30.04.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DPtV begrüßt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Gesundheitsversorgung insbesondere in der ambulanten Versorgung grundsätzlich. Kritisch betrachtet die DPtV die Rolle der Fachgesellschaften in Entscheidungsprozessen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die DPtV lehnt vor allem die geplante Ergänzung des § 96 Abs. 2a SGB V um das Einvernehmen der für die Sozialversicherungen zuständigen obersten Landesbehörden ab.

    • Bereitgestellt von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 12.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diabetologie ist ein medizinisches Fach, in dem intersektoral und interdisziplinär gearbeitet wird. Die Diabetologie ist keine Reparaturmedizin, sondern eine kontinuierliche, sich stets kümmernde „Gesprächsmedizin“. Aus diesem Grund kritisieren wir in dem Entwurf, vor allem den Vorschlag, eine Jahrespauschale beim Hausarzt pro Patient einzuführen, bei gleichzeitigem Wegfall der Chronikerpauschalen/Quartalspauschalen für die Diabetolog*innen. Die DDG befürchtet, dass Diabetesschwerpunktpraxen zukünftig Menschen mit Diabetes nicht mehr engmaschig betreuen können, weil es wirtschaftlich aufgrund der Beratungsintensität, die dann nicht mehr bezahlt werden soll, nicht umsetzbar ist.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 17.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BMC fordert, im GVSG die gesetzliche Grundlage für trägeroffene Primärversorgungszentren zu schaffen, die auch außerhalb von unterversorgten Regionen errichtet werden können. Diese sollen sektorenübergreifend arbeiten, unter Einbindung hausärztlicher Leistungen, Pflegefachkräften, Community Health Nurses und telemedizinischer Angebote. Eine Verpflichtung zur Vorhaltung eines Hausarztsitzes soll entfallen. Die Zentren sollen als koordinierende Einheit mit Case- und Caremanagement ausgestaltet werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 15.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diabetologie ist ein medizinisches Fach, in dem intersektoral und interdisziplinär gearbeitet wird. Die Diabetologie ist keine Reparaturmedizin, sondern eine kontinuierliche, sich stets kümmernde „Gesprächsmedizin“. Aus diesem Grund kritisieren wir in dem Entwurf, vor allem den Vorschlag, eine Jahrespauschale beim Hausarzt pro Patient einzuführen, bei gleichzeitigem Wegfall der Chronikerpauschalen/Quartalspauschalen für die Diabetolog*innen. Die DDG befürchtet, dass Diabetesschwerpunktpraxen zukünftig Menschen mit Diabetes nicht mehr engmaschig betreuen können, weil es wirtschaftlich aufgrund der Beratungsintensität, die dann nicht mehr bezahlt werden soll, nicht umsetzbar ist.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 06.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diabetologie ist ein medizinisches Fach, in dem intersektoral und interdisziplinär gearbeitet wird. Die Diabetologie ist keine Reparaturmedizin, sondern eine kontinuierliche, sich stets kümmernde „Gesprächsmedizin“. Aus diesem Grund kritisieren wir in dem Entwurf, vor allem den Vorschlag, eine Jahrespauschale beim Hausarzt pro Patient einzuführen, bei gleichzeitigem Wegfall der Chronikerpauschalen/Quartalspauschalen für die Diabetolog*innen. Die DDG befürchtet, dass Diabetesschwerpunktpraxen zukünftig Menschen mit Diabetes nicht mehr engmaschig betreuen können, weil es wirtschaftlich aufgrund der Beratungsintensität, die dann nicht mehr bezahlt werden soll, nicht umsetzbar ist.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 29.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Immer mehr Arztpraxen werden von Finanzinvestoren durch sogenannte investorengeführte Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) betrieben. Erste Untersuchungen zeigen lokale Monopolisierungstendenzen, negative Auswirkungen auf Patienten und eine hohe Verschuldung dieser Versorgungszentren. Die politische Debatte dazu wird jedoch ohne ausreichende Daten geführt, da niemand genau weiß, wie viele MVZ von Investoren betrieben werden. Um dies zu ändern, sollten alle ambulanten Einrichtungen im Rahmen des GVSG ihre wirtschaftlichen Eigentümer offenlegen. Dies könnte über das Transparenzregister oder ein neues MVZ-Register erfolgen, um Transparenz zu schaffen und fundierte Diskussionen zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 15.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BMC fordert, im GVSG die gesetzliche Grundlage für trägeroffene Primärversorgungszentren zu schaffen, die auch außerhalb von unterversorgten Regionen errichtet werden können. Diese sollen sektorenübergreifend arbeiten, unter Einbindung hausärztlicher Leistungen, Pflegefachkräften, Community Health Nurses und telemedizinischer Angebote. Eine Verpflichtung zur Vorhaltung eines Hausarztsitzes soll entfallen. Die Zentren sollen als koordinierende Einheit mit Case- und Caremanagement ausgestaltet werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 26.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 25.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Plasma- bzw. Immunglobulinpräparate werden aus humanem Blutplasma hergestellt und gelten daher als versorgungskritische Arzneimittel. Aufgrund eines unzureichenden Plasma-Spendeaufkommens bei gleichzeitig steigendem Bedarf ist die Versorgung von Patienten und Patientinnen anfällig für Engpässe. Takeda setzt sich daher für mehr Aufmerksamkeit für die Plasmaspende ein sowie für eine Berücksichtigung der Besonderheiten von Plasma- und Immunglobulinpräparaten bei kostendämpfenden Maßnahmen wie Preismoratorium und Herstellerrabatt. Takeda befürwortet eine Befreiung des erweiterten Preismoratoriums für Immunglobulinpräparaten sowie die Streichung oder zumindest Reduktion des Herstellerrabatts für Plasmapräparate.

    • Bereitgestellt von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 26.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 10.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diabetologie ist ein medizinisches Fach, in dem intersektoral und interdisziplinär gearbeitet wird. Die Diabetologie ist keine Reparaturmedizin, sondern eine kontinuierliche, sich stets kümmernde „Gesprächsmedizin“. Aus diesem Grund kritisieren wir in dem Entwurf vor allem den Vorschlag, eine Jahrespauschale beim Hausarzt pro Patient einzuführen, bei gleichzeitigem Wegfall der Chronikerpauschalen/Quartalspauschalen für di Diabetolog*innen. Es ist zu befürchten, dass Diabetesschwerpunktpraxen zukünftig Menschen mit Diabetes nicht mehr engmaschig betreuen können, weil es wirtschaftlich aufgrund der Beratungsintensität, die dann nicht mehr bezahlt werden soll, nicht umsetzbar ist.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 11.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung nehmen Stellung zu den Empfehlungen des Bundesrates und zum Kabinettsentwurf des GVSG. Sie begrüßen u.a. die Klarstellung zur Finanzierung nichtärztlicher Leistungen in SPZ und MZEB, die Wiedereinführung von Gesundheitskiosken und Primärversorgungszentren sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Sie fordern Nachbesserungen bei Versorgungspauschalen, Vorhaltepauschalen, Mitbestimmungsrechten, Bedarfsplanung und der Umsetzung des Aktionsplans für ein inklusives Gesundheitswesen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 16.10.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Weiterentwicklung der Pflege: Mehrfachnutzung bestehender Angebote vor Ort; Flexibilisierung von Pflegeleistungen jenseits von ambulant und stationär; Weiterentwicklung der Steuerungsfunktion von Kommunen; neues Zusammenspiel zwischen Stadt, Land und Bund sowie pflegebedürftigen Menschen, ihren An- und Zugehörigen wie auch den Organisationen der institutionellen Altenhilfe und Pflege; Etablierung von Community Health Nursing und Gesundheitskiosken.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 23.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die hausärztliche Vorhaltepauschale wird abgelehnt, da die Vorhaltung bestimmter Strukturen und Angebote zum Versorgungsauftrag gehört. Eine Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen wird ebenfalls abgelehnt. Sie hat keinerlei Auswirkungen auf das Versorgungsangebot. Die Mindestbagatellgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen benachteiligt kleine Kassen und wird für die gesetzliche Krankenversicherung eine Last. Diese wird daher abgelehnt und soll verhindert werden. Die Einführung der jährlichen Versorgungspauschale wird begrüßt. Im Gesetz sollte eine finanzneutrale Umsetzung festgeschrieben werden. Ebenfalls begrüßt wird die Regelung zur Verbesserung der Transparenz über Service- und Leistungsqualität der Krankenkassen, die nun gesetzlich verankert wird.

    • Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 22.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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