Stellungnahmen/Gutachten
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197 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ZPO"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (197)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Gesetzentwurf enthält wichtige und sinnvolle Ansätze zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts und greift Vorschläge des DAV bereits auf. Andere jedoch sind noch nicht berücksichtigt worden und sollen daher mittels der vorgelegten Stellungnahme nochmals argumentativ ins Feld geführt werden. Erst in ihrer Gesamtheit können die verfahrensrechtlichen Änderungen Deutschland als Schiedsstandort nachhaltig stärken und im globalen Wettbewerb sichtbar positionieren und die Reform zu einem nachhaltigen Erfolg führen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sondervoten (§ 1054 a ZPO- RefE), von Streitgenossen (§ 1035 (4) ZPO- RefE), die Durchführung..., ...Videoverhandlung (§ 1047 (2,3) ZPO- RefE) und die Einführung..., ...englischer Sprache (§ 1065 (3) ZPO-RefE). Hierzu hatte der..., ...Schiedsvereinbarung nach § 1031 Abs. 1 ZPO, dass diese „entweder in..., ...Rechtssicherheit auf. Gem. § 1031 ZPO-RefE gelten nun Erleichterungen..., ...verständlich und das 10. Buch der ZPO ohne Rückgriff auf das ..., ...1041 Abs. 2 bis 4 Satz 1 ZPO- RefE). Damit ersetzt..., ...Schiedssprüchen (§ 1054b ZPO-E) Der DAV begrüßt..., ... Regelung des § 1054b ZPO-RefE ganz oder teilweise..., ...sollen nach § 1062 Abs. 5 ZPO-E vor den neu eingerichteten..., ...vgl. § 1063 Abs. 1 Nr. 2 ZPO-E). Selbst wenn das Verfahren..., ... werden können (§ 1063b ZPO-E). Diese Pläne sind..., ...geführt werden (§ 1065 (3) ZPO-RefE). Der BGH führt auf..., ...von Eilentscheidungen der ZPO nicht fremd. • Notwendigkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Die..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Die..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 22.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Die..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Die..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gem. § 79 Abs. 2, Nr. 4 ZPO ausdrücklich gestattet ..., ...Vorschriften: • § 88 Abs. 2 ZPO Mangel der Vollmacht 2..., ...S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO, Parteiprozess 3. Parteiprozess..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO (Parteiprozess) 4. Forderungsanmeldung..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO - den Gläubiger in diesem..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO gibt es aber keinen sachlichen..., ...einsetzen (§ 850f Abs. 2 ZPO) und sind auch berechtigt..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO, Parteiprozess 7. Auskünfte..., ...Frage, ob § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auf Inkassounternehmen ..., ...: • § 91 Abs. 2, Satz 3 ZPO 9. Erinnerung gegen..., ...Betroffene Vorschriften: • § 766 ZPO • § 79 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO 10. Immobiliarzwangsvollstreckung..., ... §§ 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO (Parteiprozess) 11. Überlegungen..., ...Vorschriften: • § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, Zeugnisverweigerung aus...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 31.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Übermittlungsweg im Sinne des § 130a ZPO anzubieten, andererseits..., ...dort § 753 Absatz 4 Satz 1 ZPO-E). Andererseits wird die..., ...dungsbereich der §§ 754a und 829a ZPO erweitert werden. Dadurch..., ... in der Entwurfsfassung (ZPO-E) soll geregelt werden..., ... in den §§ 754a und 829a ZPO angesprochene Zwangsvoll..., ... in den §§ 754a und 829a ZPO aufgezählten Fallkonstellationen..., ...Zwangsvollstreckung Seite 4 von 5 ZPO ebenfalls in elektronische..., ...neu gefasste § 754a Abs.2 ZPO vorschlägt: “Kann der..., ...” Der neue § 754a Abs.3 ZPO ergänzt dazu: “Übermittelt..., ... des § 753 Abs. 4 Satz 1 ZPO beschreibt bisher die hier..., ... Mit dem neuen § 752b ZPO sollen auch Inkassodienstleister...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit
Begleitung des Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit. Ziel der Einflussnahme: zügige Einführung und praxistaugliche Umsetzung des Online-Verfahrens, Überprüfung der Streitwertgrenze zugunsten inhaltlicher Anknüpfungspunkte, niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger (z.B. BUND-ID), Sicherstellung technischer Interoperabilität mit Legal-Tech-Anbietern sowie Verkürzung der Erprobungsphase mit früherer Verstetigungsoption.
- Bereitgestellt von: Legal Tech Verband Deutschland e.V. am 15.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1509
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BT-Drs. 21/1509
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...5.000 EUR (§ 1122 Abs. 2 ZPO-E) hat zwar einen gesetzlichen..., ...Erklärungen (§ 1132 Abs. 2 Satz 2 ZPO-E) ist aus unserer Sicht..., ...Verfahrensdokument durch § 1126 ZPO-E und die Pflicht zur strukturierten..., ...Anwälte (§ 1132 Abs. 2 S. 2 ZPO-E) entspricht einer Kernforderung..., ...Zuständigkeitskonzentration (§ 1123 Abs. 2–3 ZPO-E) Die Möglichkeit, Online-Verfahren..., ...Digitale Kommunikation (§ 1124 ZPO-E) Eine digitale Kommunikation..., ...Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 ZPO) als auch über eine Kontakt..., ...Kommunikationsplattform nach §§ 1130, 1131 ZPO-E vorgesehen. Für den ..., ...Weiterentwicklung (§ 1134 ZPO-E) Eine erweiterte Evaluierung..., ...Kommunikationsplattform nach §§ 1130, 1131 ZPO-E zu beachten. Ferner ..., ... neuen zwölften Buch der ZPO ermöglicht eine kontrollierte..., ...Pflicht für Anwälte (§ 1132 ZPO-E) sichern und evaluieren..., ...Verfahrensdokumente (z. B. nach § 1126 ZPO-E) als Grundlage für KI-Anwendungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.01.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gem. § 79 Abs. 2, Nr. 4 ZPO ausdrücklich gestattet ..., ...Vorschriften: • § 88 Abs. 2 ZPO Mangel der Vollmacht ..., ...Vorschriften: • § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, Zeugnisverweigerung aus..., ...Frage, ob § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auf Inkassounternehmen ..., ...: • § 91 Abs. 2, Satz 3 ZPO 4. Klagerücknahme im..., ...S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO, Parteiprozess 5. Parteiprozess..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO, Parteiprozess 6. Forderungsanmeldung..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO – den Gläubiger in diesem..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO gibt es aber keinen sachlichen..., ...einsetzen (§ 850f Abs. 2 ZPO) und sind auch berechtigt..., ...Betroffene Vorschriften: • § 766 ZPO • § 79 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO 10. Immobiliarzwangsvollstreckung..., ... §§ 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO, Parteiprozess 11. Umgehungsverbote...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsrecht für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der VID setzt sich für die Schaffung eines Berufsrechts für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren ein und unterbreitet konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 18.02.2026
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Adressatenkreis:
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18.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Vorschrift des § 244 ZPO nachfolgende Änderung..., ...Fassung des § 244 Abs. 1 ZPO (vgl. Art. 16 Ziff. 5 des..., ...Unterbrechungsgrund dar (Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., § 244 Rn. 3..., .... Die Vor schrift § 240 ZPO greift auch nicht, weil..., ... Partei nach § 85 Abs. 1 ZPO zugerechnet. Dazu gehört..., ...Partei gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet wird, z.B. ..., ...sollte daher § 244 Abs. 1 ZPO dahingehend er gänzt werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Beseitigung von Missständen bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen im Sinne eines stärkeren Verbraucher- und Schuldnerschutzes.
- Bereitgestellt von: Frank Michael Goebel am 26.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
-
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Umgehungsverbot 17 5. Änderung von 79 ZPO und § 10 FamFG - Postulationsfähigkeit..., ...Änderung von § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO - Forderungskauf 19 7...., ...sogar in § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO normiert, was dem Inkassodienstleister..., ...Abs. 2 RDG iVm. §§ 788, 91 ZPO gleich-ermaßen zugutekommt..., ...dies in § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO klarzustellen, um weiteren..., ... sind die in § 79 Abs. 2 ZPO genannten Personen und ..., ...Kreditdienstleistungsinstitute) ZPO geeignet, als Bevollmächtigte..., ... 2 und Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO sowie in § 10 FamFG überzeugt..., ... bietet § 79 Abs. 3 S. 3 ZPO (Ausschluss von der Vertretung..., ... Abs. 2 S. 2 Nr. 3 und 4 ZPO für die Verbraucherzentralen..., ...auch das 1. und 2. Buch der ZPO zum Themenkanon des § 11..., ... Abs. 2 S. 2 Nr. 3 und 4 ZPO genannten Person vertreten..., ... 5. Änderung von 79 ZPO und § 10 FamFG - Postulationsfähigkeit..., ...wird vorgeschlagen, § 79 ZPO wie folgt zu fassen: ..., ...Änderung von § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO - Forderungskauf Zur..., ... wird vorgeschlagen § 91 ZPO dem Gleichheitssatz entsprechend...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Beseitigung von Missständen bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen im Sinne eines stärkeren Verbraucher- und Schuldnerschutzes.
- Bereitgestellt von: Frank Michael Goebel am 26.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
-
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...850d, 850f Abs. 2, § 852 ZPO). Eine Vielzahl mehr an..., ...Verfahrens nach § 696 Abs. 1 ZPO umfasse. Dies solle auch..., ... eine Änderung von § 696 ZPO ausdrücklich klargestellt..., ...von § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO dahin zu verstehen sei,..., ...Verfahren (§ 766 Abs. 1 S. 2 ZPO) Fälle, in denen sich..., ...Kosten bezieht (§ 766 Abs. 2 ZPO). Anders soll dies zu ..., ... § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO geschehen. Sollte sich ..., ... 2 und Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO dient vor diesem Hintergrund..., ...Regelung in § 79 Abs. 3 S. 3 ZPO Rechnung getragen werden..., ...§ 79 Abs. 2, S. 2, Nr. 4 ZPO erweitert werden, so dass..., ... nach § 793 ZPO ohne anwaltliche Vertretung einlegen (§ 793 ZPO iVm. § 78 Abs. 3 und § 569 Abs. 3 Nr. 1 ZPO; vgl. hierzu Klocke, BeckOGK ZPO, Stand 15.09.2025, § 793..., ...deshalb vorgeschlagen, § 79 ZPO wie folgt zu fassen: ..., ... im Erbrecht weist § 792 ZPO dem Gläubiger und den ihn..., ... Abs. 2 S. 2 Nr. 3 und 4 ZPO sind in § 10 FamFG jedoch..., ... Abs. 2 S. 2 Nr. 3 und 4 ZPO ge-nannten Institutionen..., ... Abs. 2 S. 2 Nr. 2 und 4 ZPO genannten Institu-tionen..., ...BGB) wie prozessual (§ 788 ZPO) den Schuldner zusätzlich...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- KapMuG [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nebeneinander von VDuG, KapMuG und ZPO. Mitunter bieten künftige..., ...einem einzigen Ge- setz (ZPO) zu schaffen, auch und ..., ...Leitentscheidungsverfahren in der ZPO sodann wieder dem Anwendungsbereich..., ...entsprechend § 269 Abs. 4 S. 1 ZPO gelöst werden. Ebenfalls..., ...Rechtsgedanken von § 139 ZPO auch und gerade zur Entlastung..., ...Zuständigkeitskonzentration über § 32b RegE ZPO nicht ausgeschlossen. Nach § 32b RegE ZPO soll ein Schadenersatzanspruch..., ... anders bisher in § 32b ZPO geregelt an einem Ort (..., ...richtet. § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO lässt die örtliche Zuständigkeit..., ...entgegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ermöglicht werden, sofern..., ...des gegenwärtig in § 32b ZPO geregelten Zusatzes („..., ...Klarstellung von § 32b RegE ZPO, was bzgl. Art. 75 Abs..., ... Darlegungslast zu § 138 ZPO etwaigen Schwierigkeiten..., ...ren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist je..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 S. 1 ZPO lediglich zulässig, wenn..., ...Verfahrens nach § 148 Abs 5 ZPO zu beantragen Der Musterentscheid..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Ver- gleichsquorum..., ...Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff. ZPO a.F.) ist daher ersatzlos...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- KapMuG [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nebeneinander von VDuG, KapMuG und ZPO. Mitunter bieten künftige..., ...in einem einzigen Gesetz (ZPO) zu schaffen, auch und ..., ...Leitentscheidungsverfahren in der ZPO sodann wieder dem Anwendungsbereich..., ...entsprechend § 269 Abs. 4 S. 1 ZPO gelöst werden. Ebenfalls..., ...Rechtsgedanken von § 139 ZPO auch und gerade zur Entlastung..., ...Zuständigkeitskonzentration über § 32b RegE ZPO nicht ausgeschlossen. Nach § 32b RegE ZPO soll ein Schadenersatzanspruch..., ... anders bisher in § 32b ZPO geregelt an einem Ort (..., ...richtet. § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO lässt die örtliche Zuständigkeit..., ...entgegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ermöglicht werden, sofern..., ...des gegenwärtig in § 32b ZPO geregelten Zusatzes („..., ...Klarstellung von § 32b RegE ZPO, was bzgl. Art. 75 Abs..., ... Darlegungslast zu § 138 ZPO etwaigen Schwierigkeiten..., ...Verfahren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist jedoch..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 S. 1 ZPO lediglich zulässig, wenn..., ...Verfahrens nach § 148 Abs 5 ZPO zu beantragen Der Musterentscheid..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Vergleichsquorum ..., ...Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff. ZPO a.F.) ist daher ersatzlos...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- KapMuG [alle SG hierzu]
- VDuG [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nebeneinander von VDuG, KapMuG und ZPO. Mitunter bieten künftige..., ... einem einzigen Gesetz (ZPO) zu schaffen, auch und ..., ...Leitentscheidungsverfahren in der ZPO sodann wieder dem Anwendungsbereich..., ...entsprechend § 269 Abs. 4 S. 1 ZPO gelöst werden. Ebenfalls..., ...Rechtsgedanken von § 139 ZPO auch und gerade zur Entlastung..., ...Zuständigkeitskonzentration über § 32b RegE ZPO nicht ausgeschlossen. Nach § 32b RegE ZPO soll ein Schadenersatzanspruch..., ... anders bisher in § 32b ZPO geregelt an einem Ort (..., ...richtet. § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO lässt die örtliche Zuständigkeit..., ...entgegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ermöglicht werden, sofern..., ...des gegenwärtig in § 32b ZPO geregelten Zusatzes („..., ...Zuständigkeitsbestimmungsvorschrift geht § 32b RegE ZPO wegen oder zumindest nach..., ...Klarstellung von § 32b RegE ZPO, was bzgl. Art. 75 Abs..., ... Darlegungslast zu § 138 ZPO etwaigen Schwierigkeiten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- KapMuG [alle SG hierzu]
- VDuG [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nebeneinander von VDuG, KapMuG und ZPO. Mitunter bieten künftige..., ...einem einzigen Ge- setz (ZPO) zu schaffen, auch und ..., ...Leitentscheidungsverfahren in der ZPO sodann wieder dem Anwendungsbereich..., ...entsprechend § 269 Abs. 4 S. 1 ZPO gelöst werden. Ebenfalls..., ...Rechtsgedanken von § 139 ZPO auch und gerade zur Entlastung..., ...Zuständigkeitskonzentration über § 32b RegE ZPO nicht ausgeschlossen. Nach § 32b RegE ZPO soll ein Schadenersatzanspruch..., ... anders bisher in § 32b ZPO geregelt an einem Ort (..., ...richtet. § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO lässt die örtliche Zuständigkeit..., ...entgegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ermöglicht werden, sofern..., ...des gegenwärtig in § 32b ZPO geregelten Zusatzes („..., ...Klarstellung von § 32b RegE ZPO, was bzgl. Art. 75 Abs..., ... Darlegungslast zu § 138 ZPO etwaigen Schwierigkeiten..., ...ren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist je..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 S. 1 ZPO lediglich zulässig, wenn..., ...Verfahrens nach § 148 Abs 5 ZPO zu beantragen Der Musterentscheid..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Ver- gleichsquorum..., ...Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff. ZPO a.F.) ist daher ersatzlos...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
-
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.05.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beteiligte/Parteien i.S.v. § 299 ZPO zu qualifizieren sind und..., ...Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 6 ZPO handelt es sich bei gerichtlichen..., ... elektronisch nach § 173 ZPO vorzunehmen, „kann“ – so..., ...Maßgabe des § 173 Absatz 4 ZPO. Im Eröffnungsbeschluss..., ...i.S.d. § 173 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind, regelt § 130a Abs. 4 ZPO. (1) Beschränkung ..., ...Übermittlungsweg i.S.d. § 130a ZPO anbieten muss. Die Vorgabe..., ...Zustellungsurkunde ist in § 182 ZPO definiert. Es sollte..., ...Zustellung nach Maßgabe des § 173 ZPO „die Zustellnachweise zu..., ...i.V.m. § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO) darauf abzustellen ist..., ... So regelt § 173 Abs. 3 ZPO, dass die elektronische..., ...es in § 173 Abs. 4 Satz 4 ZPO: „Ein elektronisches Dokument..., ...Verweis auf § 173 Abs. 2 ZPO, der im Referentenentwurf..., ... des § 173 Abs. 4 Satz 2 ZPO erteilt wurde. Fraglich..., ...Sinne des § 130a Absatz 3 ZPO-E ermöglichen.“ In § 130a Abs. 3 ZPO-E heißt es: „Soll ein..., ...Begründung zu § 130a Abs. 3 ZPO-E wird ausgeführt, dass..., ...Definition des § 130a Abs. 2 ZPO muss das elektronische ..., ... specialis § 130a Abs. 2 ZPO verdrängen soll. Der..., ...es dazu in § 130a Abs. 3 ZPO-E: „Soll ein schriftlich...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Zuständigkeitsstreitwert bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten im digitalen Raum
Der Gesetzentwurf sieht vor, Veröffentlichungsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zuzuweisen (§ 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG-E) sowie den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte von EUR 5.000,00 auf EUR 10.000,00 anzuheben (§ 23 Nr. 1 GVG-E). Diese Änderungen betreffen unmittelbar die Möglichkeiten, mit denen Betroffene digitaler Gewalt ihre Rechte effektiv geltend machen können. HateAid erkennt Chancen für mehr Rechtssicherheit und konkrete Risiken für den Zugang zum Recht bei Streitigkeiten im digitalen Raum an. Zur Stärkung des Rechtsschutzes für Betroffene digitaler Gewalt empfiehlt HateAid: Hürden senken für einfach gelagerte Fälle, Spezialisierung der Gerichte, präzisere Abgrenzung zwischen Veröffentlichungsstreitigkeiten und Individualkommunikation.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 15.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
-
BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mandatsverfahren nach § 549 ZPO-AT Ein Blick auf andere..., ...Mandatsverfahren nach § 549 ZPO-AT, eingeführt durch das..., ...30.10.2025). 9 § 549 Abs. 1 ZPO-AT. 10 Vgl. Bundesministerium..., ...Mandatsverfahren nach § 549 ZPO, online: https://www.bmj.gv.at..., .... 11 § 549 Abs. 2 und 3 ZPO-AT. 12 § 10 Z 6 lit. b..., ...Entscheidungsverfahren analog zu § 549 ZPO-AT könnten in Kombination..., ...erschwert. 16 § 549 Abs. 4 ZPO-AT. Ausschussdrucksache..., ... in § 348 Abs.1 Nr. 2a) ZPO-Einzelrichter*innen zugewiesen..., ...Internet leitet sich aus § 32 ZPO ab. Betroffene können ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung weiter voranbringen
Die Anzahl der Vollstreckungsaufträge und Anträge in hybrider Form soll reduziert werden. Durch Änderungen in der Zivilprozessordnung (Paragrafen 754a und 829a) soll es umfangreicher als bisher erlaubt werden, anstatt der vollstreckbaren Ausfertigung und anderer Schriftstücke in Papierform elektronische Kopien davon an das Vollstreckungsorgan zu übermitteln. Der BDIU unterstützt das Ziel der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und setzt sich für die Einrichtung einer bundesweiten, digitalen Zwangsvollstreckungs-Datenbank ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 643/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung -
BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
-
BR-Drs. 643/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...heute ermöglichen § 754a ZPO und § 829a ZPO unter Einhaltung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtliche Rahmenbedingungen für Inkassodienstleister verbessern
Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach Ablauf von zwei Jahren durch das Bundesjustizministerium evaluiert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass im Nachgang der Evaluierung die Regeln für Inkassodienstleister derart gestaltet werden, dass die verantwortungsvolle Beitreibung von Forderungen wirtschaftlich attraktiv ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 17.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
-
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sich gerade im Bereich der ZPO, aber auch im Berufsrecht..., ... Euro nach § 91 Absatz 1 ZPO erstattungsfähig ist. ..., ...Vorschriften: • § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO Zeugnisverweigerung aus..., ... gem. § 79 Abs. 2, Nr. 4 ZPO ausdrücklich gestattet ..., ...Vorschriften: • § 88 Abs. 2 ZPO Mangel der Vollmacht ..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO (Parteiprozess) 4. Klagerücknahme..., ...S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO Parteiprozess 5. Auskünfte..., ...Frage, ob § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auf Inkassounternehmen ..., ...: • § 91 Abs. 2, Satz 3 ZPO 7. Erinnerung gegen ..., ...Betroffene Vorschriften: • § 766 ZPO • § 79 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO 8. Immobiliarzwangsvollstreckung..., ... §§ 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO (Parteiprozess) 9. ..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO Parteiprozess • Die ..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO - den Gläubiger in diesem..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO gibt es aber keinen sachlichen..., ...einsetzen (§ 850f Abs. 2 ZPO) und sind auch berechtigt...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- KapMuG [alle SG hierzu]
- VDuG [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist je..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 S. 1 ZPO lediglich zulässig, wenn..., ...Verfahrens nach § 148 Abs 5 ZPO zu beantragen Der Musterentscheid..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Ver- gleichsquorum..., ...Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff. ZPO a.F.) ist daher ersatzlos...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- KapMuG [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist je..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 S. 1 ZPO lediglich zulässig, wenn..., ...Verfahrens nach § 148 Abs 5 ZPO zu beantragen Der Musterentscheid..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Ver- gleichsquorum..., ...Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff. ZPO a.F.) ist daher ersatzlos...
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Zu Regelungsvorhaben: