Stellungnahmen/Gutachten
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168 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"UWG 2004"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (168)
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb
Auflösen regulatorischer Widersprüche im Zuge der deutschen Umsetzung in das UWG. Wir fordern nachdrücklich dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass sowohl die EU-Öko-Verordnung 2018/848 als auch darüber hinausgehende Standards ausdrücklich als anerkannte hervorragende Umweltleistungen im UWG verankert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Umweltleistungen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft auch künftig gesetzlich abgesichert sind und wirksam kommuniziert werden können. Darüber hinaus sprechen wir uns für angemessene Übergangsfristen aus, um eine unnötige Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden. Ebenso ist sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitssiegel unabhängig von ihrem markenrechtlichen Schutzstatus diskriminierungsfrei behandelt werden.
- Bereitgestellt von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BSI kritisiert einzelne Regelungen zur Werbung mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln, zur Bewerbung von Produkten mit CO2-Kompensationaussage, zur frühzeitigen Obsoleszenz von Produkten, zur Begrenzung von manipulativen Designs („Dark Pattern“) auf Online-Schnittstellen beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen, die Änderungen im UWG nach sich ziehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Es sollen sinnvolle Regelungen unterstützt werden, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Es sollen sinnvolle Regelungen unterstützt werden, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des 3. UWG-Änderungsgesetzes
Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie durch das 3. UWG-ÄndG. Ziel ist die Vermeidung von Doppelregulierung durch Überschneidungen mit der CSRD, die Schaffung rechtssicherer und enger gefasster Begriffsdefinitionen sowie die Sicherstellung verhältnismäßiger Sanktionen. Zudem geht es um die Abgrenzung zu den Regelungen der Green Claims Directive.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Richtlinie zum ökologischen Wandel / 3. Gesetz zur Änderung des UWG
Die Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen sollte 1:1 erfolgen und Rechtsklarheit beim Begriff "Umweltaussage" schaffen. Zudem sollte, soweit der von den Anbietern zu entwickelnde Umsetzungsplan für beworbene Umweltleistungen von einem unabhängigen externen Sachverständigen zu überprüfen sind, klargestellt werden, dass diese Prüfung auch durch die Abschlussprüfer erfolgen kann.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 09.09.2025
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Bei der Umsetzung der RL sollten beachtet werden: Die Umsetzung der RL ist für die Luftfahrtbranche mit erheblichen Herausforderungen verbunden. 1. Die Umsetzung der RL erschwert es erheblich, Nachhaltigkeitsinitiativen und -angebote – etwa Investitionen in SAF oder emissionsärmere Flottenmodernisierungen – verständlich und sichtbar zu kommunizieren. Dies wirkt dem Ziel, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern, entgegen. 2. Während heimische Airlines den neuen restriktiven Vorgaben unterliegen, können nicht-europäische Airlines ihre Angebote weiterhin uneingeschränkt vermarkten. Dies führt zu einer spürbaren Wettbewerbsverzerrung zulasten europäischer Akteure.3. Die mit der RL einhergehende zusätzlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten führen zu erheblichem administrativem Mehraufwand.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 02.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen UWG / hier: nationale Umsetzung EmpCo
- Bereitgestellt von: IVSH Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. am 19.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Entwurf werden die das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb betreffenden Vorschriften der EmpCo-RL 1:1 in nationales Recht umgesetzt. Die hierin enthaltenen Reglungen führen nach Ansicht von Pharma Deutschland bereits zu nicht erforderlichen Regulierungen. Dies widerspricht dem überall geforderten Ziel der Entbürokratisierung. Irreführende Aussagen sind bereits jetzt verboten. Unsere Mindestforderung lautet daher, dass die Umsetzung ins deutsche Recht nicht über die Regelung des europäischen Rechts hinausgehen darf.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 30.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 28.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 25.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung des unlauteren Wettbewerbs im Bereich umweltfreundlicher und nachhaltiger Fondsprodukte
Wir unterstützen das zentrale Ziel des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, nachhaltige Konsummuster zu stärken und einen fairen Wettbewerb im Bereich umweltfreundlicher und nachhaltiger Produkte europaweit durch eine 1:1 Umsetzung der Vorgaben der Richtline (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie) zu gewährleisten. Unter Berücksichtigung der bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen zur Nachhaltigkeit setzen wir uns für eine klare rechtliche Abgrenzung ein, sodass die zivilrechtlichen Anforderungen an Umweltaussagen durch die regulatorischen Vorgaben für nachhaltige Finanzprodukte begrenzt werden.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 25.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Für die Verbesserung der Proposal for a directive on Green Claims (CGD)
Mit der Richtlinie sollen Unternehmen jede umweltbezogene Aussage, mit der sie werben wollen, aufwendig wissenschaftlich belegen und ex-ante von einer Prüfstelle zertifizieren lassen, Durch die Richtlinie drohen Überregulierung, hohe Risiken und Kosten für die Unternehmen sowie neue bürokratische Anforderungen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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27.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Bio- und Verbands-Standards bei der nationalen Umsetzung der EmpCo-RL
Ermöglichung der Werbung mit allgemeinen Umweltaussagen für Bio-zertifizierte Produkte sowie in Zusammenhang mit den Markenzeichen der Bio-Verbände; Bestimmung einer Aufbrauchfrist zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung
- Bereitgestellt von: Bioland e.V. am 26.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
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09.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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17.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Konkretisierung der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 im UWG
Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (28. Februar 2024): Stärker Präzisierung hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich kommerzieller Kommunikation. Möglichst 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BSI kritisiert einzelne Regelungen zur Werbung mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln, zur Bewerbung von Produkten mit CO2-Kompensationaussage, zur frühzeitigen Obsoleszenz von Produkten, zur Begrenzung von manipulativen Designs („Dark Pattern“) auf Online-Schnittstellen beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen, die Änderungen im UWG nach sich ziehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Der ZAW unterstützt sinnvolle Regelungen, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf einer EU-Richtlinie über Umweltaussagen - Green-Claims-Richtlinie
Der DBB unterstützt sinnvolle Regelungen, wenn damit verhindert werden kann, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie, umgesetzt im UWG, bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltaussagen. Die geplante Green-Claims-Richtlinie droht für Unternehmen eine kaum zu bewältigende Hürde an Bürokratie zu schaffen – mit schwerwiegenden Konsequenzen für Wirtschaft, Innovation und die Meinungsfreiheit. In einem gemeinsamen Schreiben warnen zahlreiche Verbände daher vor der Einführung eines Vorabprüfungsverfahrens für Umweltaussagen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Richtlinie zum ökologischen Wandel / 3. Gesetz zur Änderung des UWG
Die Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen sollte 1:1 erfolgen und Rechtsklarheit beim Begriff "Umweltaussage" schaffen. Zudem sollte, soweit der von den Anbietern zu entwickelnde Umsetzungsplan für beworbene Umweltleistungen von einem unabhängigen externen Sachverständigen zu überprüfen sind, klargestellt werden, dass diese Prüfung auch durch die Abschlussprüfer erfolgen kann.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 13.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 werden neue wettbewerbsrechtliche Vorgaben zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln eingeführt, die bis März 2026 in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umzusetzen sind. Die AöL begleitet den Umsetzungsprozess mit dem Ziel, klare, verständliche und praxistaugliche Regelungen für Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft zu fördern und Rechtssicherheit bei der Umweltkommunikation zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller am 07.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Werbung mit Umweltbezug - Green Claims Richtlinie
Die geplante Green Claims RL COM(2023) 166 final sieht zur Verhinderung von Greenwashing eine strenge Regulierung von freiwilligen Umweltaussagen vor. Unternehmen, die mit Umweltaussagen werben, müssen künftig ein Zertifizierungsverfahren bei einer akkreditierten Prüfstelle durchlaufen. Auch Sanktionen bei Verstößen sind vorgesehen. Die Wettbewerbszentrale sieht den Paradigmenwechsel durch die geplante Vorab-Zertifizierung von Umweltaussagen kritisch. Irreführende und intransparente Umweltaussagen sind bereits nach der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) verboten. Es stellt sich die Frage nach der Erforderlichkeit der vorgeschlagenen Regelungen. Auch der BGH betont die strengen Anforderungen an Werbung mit Umweltbezug (BGH, Urteil vom 27.06.2024, Az. I ZR 98/23).
- Bereitgestellt von: Wettbewerbszentrale e.V. am 26.08.2024
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Adressatenkreis:
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06.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Green-Claims-RL hinsichtlich Verbraucherschutzorganisationen
Neue Regelungen sollen in dem neuen Vorschlag für eine Richtlinie über Umweltaussagen/Green Claims COM(2023) 166 final aufgenommen werden, dass anerkannte Verbraucherschutzorganisationen aus dem Anwendungsbereich der Green-Claims-Richtlinie ausgenommen werden und dass ein vereinfachtes Prüfverfahren ermöglicht wird – insbesondere für den Fall, dass Verbraucherschutzorganisationen im Anwendungsbereich der Verordnung bleiben.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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29.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: