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252 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StromNEV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (252)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...muss eine zu § 19 Abs. 2 StromNEV äquivalente Erstattungshöhe..., ...Atypik-Regelungen (§ 19 Abs. 2 StromNEV). Dies muss für alle ..., ...Poolings" (§ 17 Abs. 2a StromNEV) muss daher zwingend ..., ...Poolings (§ 17 Abs. 2a StromNEV) über alle Spannungsebenen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes zielt darauf ab, die öffentliche Beschaffung zu vereinfachen und zu digitalisieren. Allerdings weicht der Kabinettsentwurf vom Referentenentwurf ab, insbesondere durch die Erweiterung von § 128 Abs. 2 GWB um "Belange der Versorgungssicherheit oder der digitalen Souveränität". Diese Erweiterung birgt Risiken, da sie den Begriff der digitalen Souveränität einengt, die Rechtsunsicherheit erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationen hemmen könnte. Zudem könnte sie unbeabsichtigte Widersprüche zu den noch nicht verfügbaren Cloud Platform Requirements schaffen. Die Erweiterung sollte ersatzlos gestrichen werden.

    • Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 27.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1934 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...wir unser Feedback zur StromNEV-Reform darlegen: Die ..., ...Rabattmechanismus (§ 19 Abs. (2) StromNEV) schafft Unsicherheit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau im produzierenden Gewerbe sollte über 2025 hinaus verstetigt werden. Mindestens jedoch sollte die Regelung über die aktuelle Legislaturperiode hinaus verlängert werden. Andernfalls würde der abrupte Anstieg der Stromsteuer ab 2026 selbst gegenüber 2023 zu erheblichen Mehrkosten und damit auch zur Verhinderung von Investitionen führen. Eine Regelung muss noch 2024 auf den Weg gebracht werden, um einen Systembruch zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
      2. BT-Drs. 20/12351 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV hat für die energieintensive..., ...Auslaufen der heutigen StromNEV Ende 2028 droht ein weiterer..., ...19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV) sollten über freiwillige..., ...vor dem Auslaufen der StromNEV Ende 2028 praxistaugliche..., ...Offshore-, KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage oder „Akzeptanzabgaben...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Strompreiskompensation reduziert die ETS-bedingten Belastungen nur unzureichend. Diese sollte weiterentwickelt werden, um bestehende internationale Wettbewerbsnachteile unbürokratisch und angemessen auszugleichen: Der Begünstigtenkreis muss dazu erheblich ausgeweitet werden und neben den KUEBLL-Branchen auch Industrieparkbetreiber umfassen. Das bisherige Benchmarksystem muss erheblich vereinfacht und unnötige Begrenzungen der Entlastung (u.a. hinsichtlich der Beihilfeintensität) aufgehoben werden. Die im Rahmen der Strompreiskompensation zu erbringenden ökologischen Gegenleistungen müssen mit den anderen diesbezüglichen Regelungen vereinheitlicht und zusammengeführt werden. Die Bundesregierung sollte sich daher zeitnah auf EU-Ebene für eine entsprechende Anpassung einsetzen.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV hat für die energieintensive..., ...Auslaufen der heutigen StromNEV Ende 2028 droht ein weiterer..., ...19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV) sollten über freiwillige..., ...vor dem Auslaufen der StromNEV Ende 2028 praxistaugliche..., ...Offshore-, KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage oder „Akzeptanzabgaben...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Offshore-Umlage und § 19 StromNEV 18 3.7 Zwei Szenarien..., ... (z.B. Offshore, § 19 StromNEV, KWKG) entfiel. Damit..., ... der Umlage nach § 19 StromNEV aktiv auf das Netzentgeltniveau..., ... die Umlage nach § 19 StromNEV wird ohne Anpassungen..., ...Bis Ende 2028 ist die StromNEV zu ersetzen, spätestens..., ...Offshore-Umlage und § 19 StromNEV Eine weitere zu beachtende..., ...Netzentgelte nach § 19 StromNEV [17] relevant. Die Offshore-Umlage..., ...Netzentgelten nach § 19 StromNEV [17]. Die Befreiungen..., ...Netzentgelte nach § 19 StromNEV abhängig von ihrem Verbrauchsprofil..., ...beträgt nach § 19 Abs. 2 StromNEV das individuelle Netzentgelt..., ... der Umlage nach § 19 StromNEV wirkt sich nur in geringem..., ...Netzebene Mögliche § 19 StromNEV Befreiungen Jahresverbrauch..., ...Befreiungen nach § 19 StromNEV angewendet werden können..., ...Regelungen (§§ 12 ff. StromNEV) durch eine oder mehrere..., ...besondere Netznutzung / § 19 StromNEV-Umlage. In https://www.netztransparenz.de..., ...BCr-besondere-Netznutzung-19-StromNEV-Umlage. (Abruf am 2025..., ...Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV) - § 19 Sonderformen ..., ...www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html?level=1. (Abruf...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wegfall Befreiung § 19 StromNEV Aufschlag ab Inbetriebnahme..., ...der Befreiung von § 19 StromNEV ist ebenfalls schwer ..., ... Offshore-Netzumlage, StromNEV-Aufschlag, KWKG-Umlage..., ...Wegfall Befreiung § 19 StromNEV Aufschlag ≈ 0,1 ct/kWh...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es Bedarf einer gesetzlichen Änderung zur Gleichstellung von geschlossenen Verteilernetzen (gVN) mit Netzen der allgemeinen Versorgung (NdaV) dar, die in der neueren energierechtlichen Gesetzessystematik nach Abschaffung der EEG-Umlage geboten ist. Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der gVN und der dort angeschlossenen Kunden bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein gVN eingespeist wird.

    • Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 06.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sowie im EnWG und in der StromNEV) nicht ausdrücklich geregelt..., ...gleichermaßen nach § 10 StromNEV bei der Ermittlung der..., ...gemäß § 4 Abs. 2 und § 5 StromNEV als aufwandsgleiche Kostenpositionen..., ...Netzentgelte nach der StromNEV und Netzumlagen nach ..., ...EnFG. Auch für die § 19 StromNEV-Umlage bedarf es keiner..., ... § 19 Abs. 2 Satz 16 StromNEV auf eine entsprechende...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Dynamische Einspeisenetzentgelte sind aufgrund fehlender Kalkulierbarkeit grundsätzlich ungeeignet. Auch „statische“ Einspeisenetzentgelte in Form von jährlich angepassten Kapazitätsnetzentgelten würden potenziell zu Fehlanreizen und zusätzlichen Systemkosten führen. Baukostenzuschüsse (BKZ) sind hingegen als Einmalzahlung gut kalkulierbar, leisten einen Beitrag zur Netzfinanzierung und bieten die bestmögliche Anreizwirkung zur effizienten Netzanschlussdimensionierung und Standortwahl. Für Bestandsprojekte sowie Projekte in Umsetzung muss ab Gebotsabgabe ein umfassender Vertrauensschutz greifen, der zwingend alle Netzentgeltkomponenten umfasst. Es wird angeregt, dass eine Konsistenz zwischen dem AgNes-Prozess sowie der EEG-Reform und dem Netzpaket erfolgen muss.

    • Bereitgestellt von: JUWI GmbH am 14.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und die Anreizregulierungsverordnung..., ...) als Ersatz für die StromNEV u.a. die Einführung von...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entgeltkalkulation nach StromNEV (bzw. künftigen Festlegungen..., ...Umlagesystem nach KWKG, EnWG und StromNEV ► Nach früherer Praxis..., ...Folgeänderungen in EnFG oder § 19 StromNEV erforderlich ► Zum 01.01.2023...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Gesetzentwurf soll die Grundlagen für ein unionsweites Emissionshandelssystem schaffen. Damit sollen auf kosteneffiziente Weise die Treibhausgasemissionen der einbezogenen Anlagen sowie des Luft- und Seeverkehrs verringert und dadurch einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden. Der VGMS fordert, dass im Rahmen der Überführung des nationalen Emissionshandelssystems gemäß BEHG in das Europäische Emissionshandelssystem EU-ETS 2 ab 1.1.2027 ein Carbon-Leakage Schutz verbindlich festgeschrieben werden muss. Eine alleinige Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, wie es der Gesetzesentwurf vom Oktober 2024 zum TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz derzeit vorsieht, wird der immensen Bedeutung dieses Schutzinstrumentes nicht gerecht und wird daher vom VGMS kritisiert.

    • Bereitgestellt von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 31.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bandlastregelung (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) zum 1. Januar 2026 ..., ...Regelungen der aktuellen StromNEV sollten deshalb grundsätzlich..., ...Netzentgelte (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) verlängert sowie angemessene...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bandlastregelung (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) zum 1. Januar 2026 wird..., ...Regelungen der aktuellen StromNEV sollten deshalb grundsätzlich..., ...Netzentgelte (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) verlängert sowie angemessene...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bandlastregelung (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) zum 1. Januar 2026 ..., ...Regelungen der aktuellen StromNEV sollten deshalb grundsätzlich..., ...Netzentgelte (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) verlängert sowie angemessene...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bandlastregelung (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) zum 1. Januar 2026 wird..., ...Regelungen der aktuellen StromNEV sollten deshalb grundsätzlich..., ...Netzentgelte (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) verlängert sowie angemessene...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bandlastregelung (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) zum 1. Januar 2026 ..., ...Regelungen der aktuellen StromNEV sollten deshalb grundsätzlich..., ...Netzentgelte (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) verlängert sowie angemessene...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.

    • Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Netzentgelten nach § 19 II 2 StromNEV aufmerksam machen. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 10.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Weiterentwicklung §19 (2) StromNEV §19(2): 7000h-Regel ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der Betreiber geschlossener Verteilernetze und der dort angeschlossenen Kunden gegenüber Netzen der allgemeinen Versorgung bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein geschlossenes Verteilernetz eingespeist wird. Um dies zu beheben, ist eine Anpassung der beiden energierechtlichen Regelungen, die bislang zu dieser Ungleichbehandlung führen, erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Infraserv Netze GmbH am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 04.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entgeltkalkulation (nach StromNEV), freie Lieferantenwahl...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Speicher im Rahmen der StromNEV als Erzeuger zu behandeln...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und die Anreizregulierungsverordnung..., ... als Ersatz für die StromNEV u.a. die Einführung von...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und die Anreizregulierungsverordnung..., ...) als Ersatz für die StromNEV u.a. die Einführung von...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...könnten die in § 19 Abs. 4 StromNEV tatsächlich geleisteten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      en2x begrüßt ausdrücklich das Ziel des Referentenentwurfs, die Übertragungsnetzentgelte durch einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 6,5 Mrd. Euro abzusenken. Für die Mineralölbranche sind Höhe und Verlässlichkeit der Stromsystemkosten, einschließlich der Übertragungsnetzentgelte, von zentraler Bedeutung für die globale Wettbewerbsfähigkeit. Aus unserer Sicht ist es daher entscheidend, dass die Entlastung nicht kurzfristig wirkt, sondern über das Jahr 2026 hinaus verstetigt wird. en2x regt an, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie konkret aufzeigt, in welchem Umfang der Zuschuss in Höhe von 6,5 Mrd. Euro das Übertragungsnetzentgelt tatsächlich senken wird.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 19 Abs. 1 und 2 StromNEV nur eingeschränkt oder...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entlastungsmechanismus nach § 19 StromNEV beibehalten werden. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entlastungen bei der § 19 StromNEV-Umlage, den Wegfall der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...könnten die in § 19 Abs. 4 StromNEV tatsächlich geleisteten...
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