Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

38 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"21/7867"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (38)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir begrüßen, dass die Ausbauziele für Windenergie an Land sowie Photovoltaik konstant bleiben. Dies sorgt für Planungs- und Investitionssicherheit und ist das Fundament für eine sichere, günstige und resiliente Energieversorgung in Zukunft. Die Einführung produktionsabhängiger CfD sollte jedochmit einem Marktwertkorridor ausgestaltet werden. Die Anwendung des Claw-Back-Mechanismus sollte nur für Anlagen ab einer installierten Leistung von 200 kW gelten. Bei der vorgesehenen Begrenzung der Korrekturfaktoren in anderen Ausbauregionen bestehen Zweifel, ob dies nicht zu weitgehend ist und der Ausbau in einzelnen Regionen unattraktiv wird. Der VKU begrüßt, dass die Höhe der Entgelte, die Anlagenbetreiber für die Nutzung von Grundstücken für Windenergieanlagen zahlen begrenzt wird.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir fordern in der von der Bundesregierung vorgelegten EEG-Novelle Nachbesserungen, die eine marktbasierte, risikoangemessene und investitionsfreundliche Weiterentwicklung des Rechtsrahmens sicherstellen. Es sollte das Ziel sein, möglichst viel Flexibilität zu wahren und Anreize derart zu setzen, dass Investitionen für das gesamte Stromsystem maximiert und die staatlichen Förderkosten minimiert werden. Vorrangig zu Contracts for Difference (CfDs) sollten Maßnahmen geprüft werden, die den PPA-getriebenen Ausbau erneuerbarer Energien aktiv fördern. Insbesondere müssen Förderregelungen im EEG so gestaltet sein, dass sie der Entwicklung marktbasierter Langfristverträge nicht entgegenwirken.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellen eines kosteneffizienten Ausbaus der Eneuerbaren Energien in Deutschland, insbesondere Windkraft. Sicherstellen des Erreichens der Ausbauziele für Wind an Land.

    • Bereitgestellt von: Nordex am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellen eines kosteneffizienten Ausbaus der Eneuerbaren Energien in Deutschland, insbesondere Windkraft. Sicherstellen des Erreichens der Ausbauziele für Wind an Land.

    • Bereitgestellt von: Nordex am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellen eines kosteneffizienten Ausbaus der Eneuerbaren Energien in Deutschland, insbesondere Windkraft. Sicherstellen des Erreichens der Ausbauziele für Wind an Land.

    • Bereitgestellt von: Nordex am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante EEG-Novelle 2027 zielt auf eine grundlegende Neuausrichtung der Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Im Fokus steht der Übergang von festen Einspeisevergütungen hin zu marktbasierten Instrumenten wie zweiseitigen Differenzverträgen, wodurch insbesondere große Projekte im Bereich Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik stärker in den Strommarkt integriert werden sollen.

    • Bereitgestellt von: EEF Erneuerbare Energien Fabrik GmbH am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Weiterentwicklung des EEG und der Netzanschlussregeln verfolgt ein Ziel, das wir ausdrücklich unterstützen: Den Ausbau erneuerbarer Energien kosteneffizienter, marktnäher und besser mit dem Ausbau der Stromnetze zu verzahnen. Gleichzeitig sollte sichergestellt werden, dass neue regulatorische Anforderungen die langfristige Finanzierbarkeit von Wind- und Photovoltaikprojekten nicht unnötig erschweren. Die Energiewende benötigt erhebliche private Investitionen – dafür sind über die Finanzierungslaufzeit kalkulierbare Rahmenbedingungen entscheidend.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Kreditbank AG am 28.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
      2. BT-Drs. 21/7866 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDE unterstützt den beschleunigten Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys), da diese die Beobachtbarkeit und Digitalisierung von EEG-Anlagen verbessern. Eine pauschale Pflicht zur Steuerbarkeit von Kleinanlagen (2 bis 7 kW) sieht der VDE jedoch derzeit nicht als notwendig an. Steuerbarkeit sollte nur bei tatsächlichem netztechnischem oder marktlichem Bedarf eingeführt werden. Zudem fordert der VDE eine einheitliche technische Architektur, die Vermeidung von Parallelstrukturen wie einem „Smart Meter Light“ sowie die frühzeitige Einbindung von VDE FNN in die technische Ausgestaltung der EEG-Novelle.

    • Bereitgestellt von: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. am 15.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Den Ausschreibungsmechanismus für die Kapazitätsreserve wirklich technologieoffen ausgestalten & bestehende, aber ungenutzte Kapazitäten, z.B. im Bioenergiebereich, priorisieren. Zeitnahe beihilferechtskonforme Reform des EEG-Fördermechanismus, um Planungssicherheit für den weiteren Erneuerbaren-Ausbau zu schaffen. Die Marktprämie ist ein bewährtes Förderinstrument. Aus Zeitgründen sollte auf unerprobte & theoretische Fördermodelle wie eine produktionsunabhängige Förderung der Investitionskosten zunächst verzichtet werden. Stattdessen sollte das bereits erprobte Instrument der Marktprämie durch einen produktionsabhängigen Claw-Back Mechanismus erweitert werden, wie die von der EU vorgesehenen CfD. Auswirkungen auf die Akteursvielfalt müssen konsequent mitbedacht & berücksichtigt werden

    • Bereitgestellt von: Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. am 09.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Den Ausschreibungsmechanismus für die Kapazitätsreserve wirklich technologieoffen ausgestalten & bestehende, aber ungenutzte Kapazitäten, z.B. im Bioenergiebereich, priorisieren. Zeitnahe beihilferechtskonforme Reform des EEG-Fördermechanismus, um Planungssicherheit für den weiteren Erneuerbaren-Ausbau zu schaffen. Die Marktprämie ist ein bewährtes Förderinstrument. Aus Zeitgründen sollte auf unerprobte & theoretische Fördermodelle wie eine produktionsunabhängige Förderung der Investitionskosten zunächst verzichtet werden. Stattdessen sollte das bereits erprobte Instrument der Marktprämie durch einen produktionsabhängigen Claw-Back Mechanismus erweitert werden, wie die von der EU vorgesehenen CfD. Auswirkungen auf die Akteursvielfalt müssen konsequent mitbedacht & berücksichtigt werden

    • Bereitgestellt von: Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. am 09.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Den Ausschreibungsmechanismus für die Kapazitätsreserve wirklich technologieoffen ausgestalten & bestehende, aber ungenutzte Kapazitäten, z.B. im Bioenergiebereich, priorisieren. Zeitnahe beihilferechtskonforme Reform des EEG-Fördermechanismus, um Planungssicherheit für den weiteren Erneuerbaren-Ausbau zu schaffen. Die Marktprämie ist ein bewährtes Förderinstrument. Aus Zeitgründen sollte auf unerprobte & theoretische Fördermodelle wie eine produktionsunabhängige Förderung der Investitionskosten zunächst verzichtet werden. Stattdessen sollte das bereits erprobte Instrument der Marktprämie durch einen produktionsabhängigen Claw-Back Mechanismus erweitert werden, wie die von der EU vorgesehenen CfD. Auswirkungen auf die Akteursvielfalt müssen konsequent mitbedacht & berücksichtigt werden

    • Bereitgestellt von: Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. am 07.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante EEG-Novelle 2027 zielt auf eine grundlegende Neuausrichtung der Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Im Fokus steht der Übergang von festen Einspeisevergütungen hin zu marktbasierten Instrumenten wie zweiseitigen Differenzverträgen, wodurch insbesondere große Projekte im Bereich Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik stärker in den Strommarkt integriert werden sollen

    • Bereitgestellt von: Bernstein Public Policy GmbH am 01.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
Nach oben blättern