Stellungnahmen/Gutachten
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32 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"TAMG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (32)
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Zu Regelungsvorhaben:
Wünsche der Tierärzteschaft an den Koalitionsvertrag
Im Zuge der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD hat die BTK einer Abgeordneten ein Positionspapier mit Forderungen zu den folgenden Themengebieten zur Verfügung gestellt: Verbesserungen von Tiergesundheit und Tierschutz sowie der tierärztlichen Versorgung durch Anpassung gesetzlicher Regelungen in den Bereichen Tierschutzrecht, Tierarzneimittelrecht und Tiergesundheitsrecht
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 23.05.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...wie im aktuell geltenden TAMG niedergeschriebene, um ..., ...Neuaufnahme von Absatz 3 in § 14 TAMG enthalten, die sich jedoch..., ... § 14 Absatz 2 Nummer 2 TAMG, die ursprünglich aus §..., ...vor der Überführung ins TAMG auch die Humanarzneimittel..., ... seit Inkrafttreten des TAMG nicht mehr erfasst sind..., ...immunologischen TAM in das TAMG Tierarztanwendungs-vorbehalt..., ...Tierarzneimittelgesetz (TAMG), muss unbedingt sichergestellt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes
- Es sollte eine Dokumentation der Zweckbestimmung umgangssprachlich bisher „Haltererklärung“ genannt, in das TAMG aufgenommen werden, wenn Tiere der Tierart nach der Lebensmittelgewinnung dienen können, es aber dem Zweck nach nicht mehr tun. - Es sollte eine Kennzeichnung und Registrierung in das TAMG aufgenommen werden, wenn Tiere der Tierart nach der Lebensmittelgewinnung dienen können, es aber dem Zweck nach nicht mehr tun. - Haltererklärungen sollten bei der zuständigen Veterinärbehörden anzeigepflichtig sein. - Haltererklärungen, die im Rahmen eines Therapienotstandes entstehen, bedürfen der Bestätigung durch die behandelnde Tierärzt:in. - Eine Aufbewahrungspflicht der Dokumentation von drei Jahren ist festzulegen.
- Bereitgestellt von: Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. am 08.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Haltererklärung“ genannt, in das TAMG aufgenommen werden, wenn..., ...und Registrierung in das TAMG aufgenommen werden, wenn...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 44a: Im Einzelfall muss es möglich sein, im Rahmen der Nach- bzw. Weiterbehandlung verschreibungspflichtige Tierarzneimittel (ausschließlich) für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere an die betreffenden Tierhalter zu versenden. § 61a: Die Menge der zu meldenden Daten über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist auf den durch die EU geforderten Meldeumfang zu reduzieren. § 88: Streichung da unverhältnismäßig. § 88: Anwendung verfallener TAM/VMP als Straftatbestand streichen, Verschiebung nach § 89 und Behandlung als OWi
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...tierärztlichen Praxis (§ 44a TAMG n. F.) Die Anzahl von..., .../578 (§ 61a i.V.m. § 95 TAMG n.F.) Bezüglich der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Positionierung zum Bezug und Anwendung von Blut und Blutprodukten
Die BTK bewertet die aktuelle Versorgungssituation mit Blut und Blutprodukten differenziert. Während größere tierärztliche Kliniken zum Teil über etablierte Blutspenderprogramme und eigene Möglichkeiten zur Gewinnung und Bevorratung verfügen, bestehen insbesondere für kleinere Kliniken und tierärztliche Praxen Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit geeigneter Blutprodukte. Die BTK steht einer Anpassung beziehungsweise Lockerung der bestehenden Regelungen grundsätzlich offen gegenüber, sofern die Qualität, Sicherheit und behördliche Überwachbarkeit der Produkte weiterhin gewährleistet bleiben.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.06.2026
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Lockerung der Regelungen im TAMG bezüglich Blut/Blutprodukten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierarzneimittelgesetz
Abschaffung der "Nullmeldung" in der TAM-Datenbank. Änderung des Gesetzes, dass Homöopathika durch einen Tierarzt verschrieben werden müssen.
- Bereitgestellt von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbändeanhörung zur Ände-rung des TAMG äußern konnten. Wie bereits...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Evaluierungsbericht des BMLEH über das TAMGÄ (2023)
Evaluierung des Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Kälbermäster e.V. am 09.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unmut über die Änderung des TAMG hinweisen. Die Nutzungsart...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BTK und bpt begrüßen es, dass der unter einer neuen Hausleitung hervorgebrachte Gesetzesentwurf viele der u. E. zu befürwortenden Regelungen aus dem vorherigen Entwurf, welcher der Diskontinuität anheimgefallen war, aufweist. So freut es uns, zum Beispiel, dass die Verpflichtung zur erstmaligen Meldung der Antibiotikaverbrauchsmengen für Hunde und Katzen auf das von der EU vorgesehene Jahr, 2030, um vier Jahre verschoben werden soll.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 03.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 359/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes -
BT-Drs. 21/1938
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothengesetzes
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BR-Drs. 359/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...diese Angaben nach § 61a TAMG nicht verpflichtet von ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung bürokratischer Pflichten im Rahmen des geänderten Antibiotikaminimierungskonzepts
Da insgesamt festzustellen ist, dass inzwischen ein mehr oder weniger gleichbleibendes Niveau des Medians und des 2. Quartils der betrieblichen Therapiehäufigkeit bei den einzelnen Nutzungsarten erreicht wurde und somit weitere Reduktionen zunehmend schwieriger umzusetzen sein werden, sollte unseres Erachtens das Augenmerk verstärkt auf diejenigen Betriebe gerichtet werden, bei denen noch eine deutliche Reduktion der betrieblichen Therapiehäufigkeit erreicht werden kann. Daher sollten zum einen nur noch Betriebe mit Therapiehäufigkeiten des Vielfachen oberhalb des Medians oder des 2. Quartils Maßnahmenpläne erstellen müssen. Zum anderen sollten die für die Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit zu erfassenden Daten auf den Prüfstand gestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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07.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nullmeldung“ gemäß § 55 Absatz 3 TAMG, da nur so Tierhaltungsbetriebe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anmerkungen zur Vereinfachung des nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts
Gemeinsame Stellungnahme der Bundestierärztekammer (BTK) und des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zur Vereinfachung des nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts. Die Stellungnahme begrüßt die vorgesehenen Entlastungs- und Vereinfachungsmaßnahmen grundsätzlich und enthält fachliche Anmerkungen sowie konkrete Änderungsvorschläge zur Weiterentwicklung des Konzepts. Ziel ist eine praxistaugliche Ausgestaltung des Antibiotikaminimierungskonzepts unter Beibehaltung eines wirksamen Antibiotikamonitorings und einer verantwortungsvollen Antibiotikaanwendung in der Nutztierhaltung.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 21.09.2026
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Adressatenkreis:
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03.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nullmeldung“ gemäß § 55 Absatz 3 TAMG, da nur so Tierhaltungsbetriebe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 44a: Im Einzelfall muss es möglich sein, im Rahmen der Nach- bzw. Weiterbehandlung verschreibungspflichtige Tierarzneimittel (ausschließlich) für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere an die betreffenden Tierhalter zu versenden. § 61a: Die Menge der zu meldenden Daten über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist auf den durch die EU geforderten Meldeumfang zu reduzieren. § 88: Streichung da unverhältnismäßig. § 88: Anwendung verfallener TAM/VMP als Straftatbestand streichen, Verschiebung nach § 89 und Behandlung als OWi
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 28.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
-
BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: