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17 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"TAMG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (17)
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 44a: Im Einzelfall muss es möglich sein, im Rahmen der Nach- bzw. Weiterbehandlung verschreibungspflichtige Tierarzneimittel (ausschließlich) für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere an die betreffenden Tierhalter zu versenden. § 61a: Die Menge der zu meldenden Daten über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist auf den durch die EU geforderten Meldeumfang zu reduzieren. § 88: Streichung da unverhältnismäßig. § 88: Anwendung verfallener TAM/VMP als Straftatbestand streichen, Verschiebung nach § 89 und Behandlung als OWi
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...tierärztlichen Praxis (§ 44a TAMG n. F.) Die Anzahl von..., .../578 (§ 61a i.V.m. § 95 TAMG n.F.) Bezüglich der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BTK und bpt begrüßen es, dass der unter einer neuen Hausleitung hervorgebrachte Gesetzesentwurf viele der u. E. zu befürwortenden Regelungen aus dem vorherigen Entwurf, welcher der Diskontinuität anheimgefallen war, aufweist. So freut es uns, zum Beispiel, dass die Verpflichtung zur erstmaligen Meldung der Antibiotikaverbrauchsmengen für Hunde und Katzen auf das von der EU vorgesehene Jahr, 2030, um vier Jahre verschoben werden soll.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 03.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 359/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BR-Drs. 359/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...diese Angaben nach § 61a TAMG nicht verpflichtet von ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 44a: Im Einzelfall muss es möglich sein, im Rahmen der Nach- bzw. Weiterbehandlung verschreibungspflichtige Tierarzneimittel (ausschließlich) für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere an die betreffenden Tierhalter zu versenden. § 61a: Die Menge der zu meldenden Daten über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist auf den durch die EU geforderten Meldeumfang zu reduzieren. § 88: Streichung da unverhältnismäßig. § 88: Anwendung verfallener TAM/VMP als Straftatbestand streichen, Verschiebung nach § 89 und Behandlung als OWi
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 28.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BT-Drs. 20/14514
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die im vorliegenden Gesetzentwurf (Drucksache 547/24) erfolgte Rücknahme der um vier Jahre vorgezogenen Erfassung der Verbrauchsmengen antimikrobiell wirksamer Arzneimittel bei Hunden und Katzen und damit 1:1 Umsetzung von EU-Recht in Deutschland zur Vermeidung von zusätzlichen Bürokratieaufwuchs unterstützen wir mit Nachdruck.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 10.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 547/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BR-Drs. 547/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetzentwurf müssen in der noch verbleibenden Zeit in dieser Legislaturperiode zu Ende geführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 10.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 547/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BR-Drs. 547/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tiergsundheitsgesetz; Tierarzneimittelgesetz
Implementierung der Reg (EU) 2019/6 in nationales Recht, Sicherstellung zukünftige Verfügbarkeit von autogenen Impfstoffen für Tiere, Gewährleistung des freien innergemeinschaftlichen Handels und des Exports in Drittstaaten
- Bereitgestellt von: European Manufacturers of Autogenous Vaccines and Sera - EMAV am 13.08.2025
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Adressatenkreis:
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08.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mehr Flexibilität in der TÄHAV
§ 10, Abgabe kleiner Mengen zwischen tierärztlichen Hausapotheken: Die Bundestierärztekammer begrüßt, dass von der nach Artikel 99 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/6 möglichen Abgabe kleiner Mengen von Tierarzneimitteln ohne Großhandelsvertriebserlaubnis, im Referentenentwurf zur TÄHAV Gebrauch gemacht werden soll. Des Weiteren wäre diese Flexibilität auch für Veterinärbehörden wünschenswert, die Tierarzneimittel für den Fall des Ausbruchs von hochkontagiösen Tierseuchen vorrätig halten und im Fall des Nicht-Ausbruchs diese nach Ablauf des Verfallsdatums regelmäßig vernichten und entsorgen müssen. Daher sollten die Regelungen die Abgabe an Veterinärbehörden gemäß § 45 Absatz 1 Nummer 3 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) einschließen.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 338/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche-Hausapothekenverordnung - TÄHAV)
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BR-Drs. 338/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TÄHAV [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben: