Stellungnahmen/Gutachten
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46 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StaRUG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (46)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.09.2026
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Adressatenkreis:
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24.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Begriffsbestimmung im StaRUG - im Rahmen der nationalen..., ...Regelung im Rahmen des StaRUG (§§ 12, 89) gestaltet ..., ...Zwischenfinanzierungen. Beim StaRUG wurde das mit Bedacht ..., ... Gläubigerbeirat (§ 93 StaRUG) bleiben. Der deutsche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung § 142 Abs. 1 a.E. InsO bei Vorsatzanfechtung des Bargeschäfts; Beschränkung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auf tatsächliche Kenntnis. Übertragung von Kredit- und Finanzdienstleistungsverträgen auf anderen Schuldner soll Zustimmung des Gläubigers erfordern. Streichung der gerichtlichen Beendigungsmöglichkeit von noch zu erfüllenden Verträgen, mind. aber Regelung analog § 108 Abs 1 Satz 2 InsO. Begrenzung der Aussetzung von Einzelvollstreckung für Kleinstunternehmer und Wertersatzanspruch für Weiternutzung der Objekte analog § 54 StaRuG. Keine Beschneidung der Rechte der aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger. Streichung der Fiktion der Forderungsaufstellung. Klarstellung dass zur Ins-Masse nur Vermögenswerte gehören, die sich im Eigentum des Schuldners befinden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... daher an, analog § 54 StaRuG in Artikel 23 RLV um folgenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 11.08.2026
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme des IDW zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG
Das IDW hat zum Entwurf des BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG Stellung genommen. Die Vorschrift des § 8c Abs. 1a KStG verfolgt den Zweck, den Eintritt von Neugesellschaftern in einer Krise zu erleichtern und einen Verlustuntergang nach § 8c Abs. 1 KStG in Sanierungsfällen zu verhindern. Das IDW begrüßt, dass mit dem BMF-Schreiben offene Fragestellungen beantwortet und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden sollen. Im Rahmen der Stellungnahme regt das IDW an, im finalen BMF-Schreiben einige Klarstellungen und Ergänzungen vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 16.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG GZ: IV C 2 - S 2745-a/00040/001/157, DOK: COO.7005.100.2.11583070
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Adressatenkreis:
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05.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Restrukturierungspläne auf Grundlage des StaRUG ebenfalls als Nachweiserleichterung..., ...Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (“StaRUG“) vorliegen. Dies sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 10.08.2026
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.05.2026
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 05.05.2026
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV sieht ein praktisches Bedürfnis für ein europaweit einheitliche Rechtsform die grenzüberschreitende Unternehmensgründung und -führung erleichtert und den europäischen Binnenmarkt stärkt. Positiv bewertet werden unter anderem die geplante vollständige Digitalisierung des Gründungsverfahrens, das „once-only“-Prinzip. Zugleich weist der DAV auf kritische Punkte hin: Die umfangreiche Rückverweisung auf nationales Recht, fehlende einheitliche Regelungen zur Corporate Governance sowie zum Beschlussmängelrecht, der Bedarf an klareren Schutzmechanismen für Anleger, Gläubiger und Minderheitsgesellschafter sowie die Bedeutung anwaltlicher und notarieller Mitwirkung für Rechtssicherheit als Filter für die Erhaltung werthaltiger Register und eine effiziente Geldwäscheprävention.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.06.2026
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Liquiditätsschutz zu sehen. Mit § 1 StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs..., ...Schutzmechanismen adressiert. § 1 StaRUG gilt rechtsformunabhängig..., ...bedienen. Trotz Anwendung des StaRUG bleiben die damit einhergehenden..., ... der derzeit laufenden StaRUG-Evaluation, die auch dem..., ...Pflichtverstoßes gegen § 1 StaRUG bzw. der entsprechenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verordnung der EU-Kommission über den 28. Rechtsrahmen für Unternehmen (28. Regime)
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft durch Schaffung eines international wettbewerbsfähigen optionalen einheitlichen europäischen Rechtsrahmens ("28 Regime") für eine europäische Gesellschaft mit begrenzter Haftung als ein Baustein der Savings and Investment Union (SIU).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 10.08.2026
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 10.08.2026
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Adressatenkreis:
-
10.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen...
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Zu Regelungsvorhaben: