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109 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StVG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (109)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelung in § 2e Abs. 8 StVG-E stellt der Erwerb von..., ...des § 2 Absatz 15 Satz 1 StVG und des § 1 Absatz 1 des..., ...Modellversuchs nach § 2e StVG verstanden wird und keine..., ...Regelung in § 2 Abs. 15 S. 2 StVG unbeachtet bleibt. Demnach..., ...Fahrten nach § 2 Abs. 15 S. 1 StVG sowie bei der Hin- und ..., ... Strafbarkeit nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis..., ...Formulierung des § 2e Abs. 8 StVG-E explizit ausgenommen,..., ... Strafbarkeit nach § 21 StVG erfährt und somit sinnwidrig..., ...Anpassung des § 2 Abs. 15 S. 2 StVG an, da dieser auf den Satz..., ...Regelungsgegenstand in § 24c StVG ist mit Blick auf den Teilnehmer..., ...Adressatenkreis des § 24c StVG erfasst werden. Demgegenüber..., ... Formulierung des § 24c StVG nur von den strengen Vorgaben..., ...innerhalb der nach § 2a StVG geregelten Probezeit befinden..., ...Vorschriften in den §§ 24a, 24c StVG auf die Fahrpraxisanleiter..., ...Ordnungswidrigkeitenvorschriften in den §§ 24a und 24c StVG scheitert an der fehlenden..., ...Verweisung auf § 24a Abs. 2 StVG auch die in der Anlage zum StVG aufgeführten Stoffgruppen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Rechtsgrundlagen für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und Fahrzeugdokumenten (digitaler Führerschein, digitaler Fahrzeugschein, digitale Parkraumkontrolle, digitaler Datenaustausch in der Verwaltung aus dem zentralen Fahrzeugregister), Online-Zugang zu Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt Erweiterung der Befugnisse der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen bei der Erhebung von Forschungsdaten zur Untersuchung von Unfällen im Straßenverkehr in Verfolgung der Vision Zero, Verbot des gewerblichen Punktehandels

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 26.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrs-gesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelungen Stellung: § 4c StVG-E, Verbot der Täuschung..., ...Bußgeldtatbestand des § 23 StVG-E wird der gewerbsmäßige..., ...Zero zu entfalten. § 63f StVG-E, Datenverarbeitung zur..., ...Straßenverkehr, §§ 63g ff. StVG-E Wir begrüßen, dass mit..., ...Regelungen des Abschnitts VIb im StVG-E das Projekt GIDAS gesetzlich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Halterhaftung gem. § 8 Nr. 1 StVG für E-Scooter i.S.d. § ..., ...Haftungsprivilegierung gem. § 8 Nr. 1 StVG. Diese Überlegungen wägen..., ...Haftungsprivilegierung nach § 8 Nr. 1 StVG: 1 BT-Drs. 8/562, 14. ..., ...Haftungsprivilegierung i.S.d. § 8 Nr. 1 StVG böte zugleich ein Einfallstor...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Straßenverkehrsgesetz (StVG) noch der Haftungsprivilegierung..., ...Verschulden nach § 18 Absatz 1 StVG. Dies führt dazu, dass..., ...Artikel 1 (Änderung des StVG) und hier zu Nr. 1 (§ 8 Nummer 1 StVG-E) • Beschränkung auf...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Haftungsprivilegierung des § 8 Nr. 1 StVG herauszunehmen und künftig..., ...Halterhaftung gemäß § 7 StVG sowie der Fahrerhaftung gemäß § 18 StVG zu unterwerfen. Damit greift..., ...Gefährdungshaftung des § 7 StVG ist historisch und dogmatisch...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Verband der privaten Pflegeeinrichtungen ist es dem bpa ein Anliegen, dass auch ambulante Pflegedienste und Einrichtungen der Tagespflege grundsätzlich in das Gesetz und die entsprechende Verordnung aufgenommen werden und so ausdrücklich die Möglichkeit erhalten, von den Parkbevorrechtigungen zu profitieren. Der Bundesgesetzgeber sollte ebenso wie für die Handwerker auch für die Pflegeeinrichtungen ein klares Signal setzen und damit den Kommunen eine deutliche Orientierung an die Hand geben. Zugleich sollte als Beitrag zu dieser Entlastung eine Gebührenfreiheit für die Erteilung der Parkberechtigungen für Gesundheits-, Pflege- und sonstige soziale Dienste verankert werden.

    • Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 21.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...1 Nummer 15 Buchstabe b StVG – Parkbe-vorrechtigungen..., ...1 Nummer 15 Buchstabe b StVG (Seite 41) wird wie folgt..., ...1 Nummer 15 Buchstabe b StVG in Hinblick auf die Einräumung..., ... 2.) § 6a Abs. 5a S. 1 StVG (Nr. 14 b aa) wird wie ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Fußverkehr soll auch auf Bundesebene systematisch eingeordnet und gefördert werden. Drei übergeordnete Vorschläge von FUSS e.V. - Sicherheit und Leichtigkeit für alle - Mobilität, Gesundheit und Städte fördern - Fußverkehr stärken – institutionell, personell, finanziell, mit Know-How und Strategien

    • Bereitgestellt von: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland am 26.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 15.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...neuen Rege-lungszielen des StVG. Wir schlagen vor, dies..., ...neuen Regelungszielen des StVG harmonierte der Fußverkehr..., ...neuen Regelungszielen des StVG. Wir schlagen vor, dies..., ...neuen Regelungszielen des StVG harmonierte der Fußverkehr..., ...neuen Rege-lungszielen des StVG. Wir schlagen vor, dies..., ...neuen Regelungszielen des StVG harmonierte der Fußverkehr..., ...neuen Regelungszielen des StVG. Wir schlagen vor, dies..., ...neuen Regelungszielen des StVG harmonierte der Fußverkehr...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Änderung des KSG sieht fortan die Betrachtung der Klimaschutzziele über alle Sektoren vor. Trotz der dann faktischen Auflösung der einzelnen Sektorziele im nationalen Recht bleiben auf europäischer Ebene über den ESR-Mechanismus weiterhin sektorale Minderungsziele bestehen und verlangen auch vom Verkehrssektor weitere und zügige Emissionsminderungen. Aus Sicht des ADAC muss die Bezahlbarkeit von Mobilität und Teilhabe für alle gewährleistet bleiben. Darüber hinaus sind zusätzliche Impulse aus Politik und Wirtschaft bei Antriebs- und Energiewende erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8290 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
      2. BT-Drs. 20/8670 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes - Drucksache 20/8290 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
      3. BT-Drs. 20/11183 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8290, 20/8670 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verkehrssicherheitsarbeit, StVG/StVO, Cannabis, Fahrausbildung10..., ...2024 Sachstand •Anhörung StVG im Bundestag im Oktober 2023 •Änderung des StVG (und damit zusammenhängender..., ...Bundestag beschlossener StVG-Gesetzentwurf vertretbar..., ...Kompromiss zur Änderung StVG/StVO finden. Einstellung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verkehrssicherheitsarbeit, StVG/StVO, Cannabis, Fahrausbildung10..., ...2024 Sachstand •Anhörung StVG im Bundestag im Oktober 2023 •Änderung des StVG (und damit zusammenhängender..., ...Bundestag beschlossener StVG-Gesetzentwurf vertretbar..., ...Kompromiss zur Änderung StVG/StVO finden. Einstellung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG sollte ursprünglich ab 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen. Dies verzögert sich nun auf 2028. Der ADAC setzt sich dafür ein, die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der nationale CO2-Preis im Jahr 2027 nicht weiter steigt. Der ADAC betont darüber hinaus, dass eine weitere Erhöhung des CO2-Preises nur dann akzeptabel ist, wenn die Politik zuerst ausreichende Entlastungen und mehr Alternativen zu fossiler Energie schafft. Daher fordert der ADAC, dass die Einnahmen künftig stärker als bisher im Verkehr eingesetzt werden, damit schneller mehr Alternativen zu fossiler Energie bereitstehen, und jetzt zügig, vor Beginn des ETS 2, wirksame Kompensationsmechanismen für steigende CO2-Preise geschaffen werden.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verkehrssicherheitsarbeit, StVG/StVO, Cannabis, Fahrausbildung10..., ...2024 Sachstand •Anhörung StVG im Bundestag im Oktober 2023 •Änderung des StVG (und damit zusammenhängender..., ...Bundestag beschlossener StVG-Gesetzentwurf vertretbar..., ...Kompromiss zur Änderung StVG/StVO finden. Einstellung...
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