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61 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ErbStG 1974"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (61)
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Zu Regelungsvorhaben:
- Lohn- und Einkommensteuer konsequent am Maßstab der Steuergerechtigkeit ausrichten; die Steuerpflichtigen sollen nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. - Lohnsteuerklasse III und V abschaffen und in Faktorverfahren mit Lohnsteuerklassenkombination IV/IV überführen - Ehegattensplitting: Reform als Realsplitting mit übertragbaren Grundfreibetrag - Vermögenssteuer wiedereinführen - Privilegien bei Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen und Erbschaften und Schenkungen gerecht besteuern. - Steuergutschrift für Alleinerziehende einführen
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Lohn- und Einkommensteuer konsequent am Maßstab der Steuergerechtigkeit ausrichten; die Steuerpflichtigen sollen nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. - Lohnsteuerklasse III und V abschaffen und in Faktorverfahren mit Lohnsteuerklassenkombination IV/IV überführen - Ehegattensplitting: Reform als Realsplitting mit übertragbaren Grundfreibetrag - Vermögenssteuer wiedereinführen - Privilegien bei Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen und Erbschaften und Schenkungen gerecht besteuern. - Steuergutschrift für Alleinerziehende einführen
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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09.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW schlägt eine punktuelle gesetzliche Klarstellung für den Vorbehaltsnießbrauch an Anteilen an Mitunternehmerschaften vor. Der Nießbraucher soll für die Dauer des Nießbrauchs als Mitunternehmer gelten, sofern auch der Erwerber Mitunternehmer wird. Dadurch sollen Nachfolgegestaltungen rechtssicher abgesichert, Gewinnzurechnung und Gewerbesteuer systemgerecht geregelt sowie Buchwertfortführung, Verlustverrechnung und erbschaftsteuerliche Folgen konsistent im bestehenden Mitunternehmerbesteuerungssystem behandelt werden.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 06.08.2026
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einkommensteuerreform: Erhalt und Verbesserung der transparenten Besteuerung für Personenunternehmen
Personenunternehmen müssen ein wirkungsgleiches steuerliches Entlastungssignal wie Kapitalgesellschaften bei der Körperschaftsteuersenkung erhalten. Konkret sollen die Besteuerung nicht entnommener Gewinne (§ 34a EStG) nachgebessert und das Optionsmodell (§ 1a KStG) praxisgerecht verbessert werden. Ziel ist die Stärkung der Belastungsneutralität zwischen transparenter Besteuerung von Personenunternehmen und der Körperschaftsbesteuerung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus sollen bestehende steuerliche Nachteile der Option (z. B. Wegfall der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG, Lock-in-Effekte, eingeschränkte Verlustverrechnung und Aufdeckung stiller Reserven) beseitigt bzw. deutlich reduziert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenenwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024: Anpassung AO, ErbStG, EStG
Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungsmodelle; Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStG; Adressierung eines zusätzlichen Regelungsbedarfs hinsichtlich einer Todesfallmeldung vom BZSt an die Kreditinstitute
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 25.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bedenken und Forderungen zum Rahmenkonzept zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Es bestehen einige grundsätzliche Bedenken gegen das Rahmenkonzept, die z.B. die Erschwerung der Finanzierung, die volkswirtschaftlich wenig sinnvolle Kapitalallokation, die Erschwernis der Inhaberschaft durch den "Best Owner“ sowie Gefahren der Ewigkeitsgarantie betreffen. Der DAV spricht sich aus für eine notarielle Beurkundung der Satzung; die Möglichkeit, auch „unabänderliche“ Satzungsregeln zu ändern; satzungsmäßige Ausnahmen vom Vererbungsverbot der Mitgliedschaft; Zulässigkeit von Fremdorganschaft und flexibler Governance; Gründungsprüfung durch das Registergericht statt Prüfungsverbände; eine eigenständige Kodifikation; einen jährlichen Vermögensbindungsbericht mit erweiterten Angabepflichten und Prüfungen; sowie Anwendung der erbschaftssteuerlichen Begünstigungsvorschriften.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.08.2026
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt das Ziel, verantwortungsvolle Unternehmensführung und nachhaltige Nachfolgen zu fördern, hält die Einführung einer neuen Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ jedoch nicht für zwingend. Die angestrebten Zwecke lassen sich nach Auffassung des IDW bereits mit bestehenden Rechtsformen erreichen. Kritisch gesehen werden insbesondere die starre und unabänderliche Vermögensbindung, fehlende Gewinn- und Wertsteigerungsbeteiligung, mögliche Lock-in-Effekte sowie steuerliche Widersprüche, etwa durch Erbersatzsteuer und verdeckte Gewinnausschüttungen. Positiv bewertet wird die vorgesehene Kontrolle über das genossenschaftliche Prüfungssystem.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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29.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einkommensteuerreform: Erhalt und Verbesserung der transparenten Besteuerung für Personenunternehmen
Personenunternehmen müssen ein wirkungsgleiches steuerliches Entlastungssignal wie Kapitalgesellschaften bei der Körperschaftsteuersenkung erhalten. Konkret sollen die Besteuerung nicht entnommener Gewinne (§ 34a EStG) nachgebessert und das Optionsmodell (§ 1a KStG) praxisgerecht verbessert werden. Ziel ist die Stärkung der Belastungsneutralität zwischen transparenter Besteuerung von Personenunternehmen und der Körperschaftsbesteuerung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus sollen bestehende steuerliche Nachteile der Option (z. B. Wegfall der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG, Lock-in-Effekte, eingeschränkte Verlustverrechnung und Aufdeckung stiller Reserven) beseitigt bzw. deutlich reduziert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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26.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerfortentwicklungsgesetz (vormals: Jahressteuergesetz 2024 II)
- Verhinderung der Einführung einer Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen - frühzeitige Anpassungen von Änderungen im Steuertarif, um eine rückwirkende Lohnabrechnungsänderung zu vermeiden - Bürokratieabbau durch Erhöhung und Vereinheitlichung der handels- und steuerrechtlichen Regelungen zu Sammelposten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
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Adressatenkreis:
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15.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerfortentwicklungsgesetz (vormals: Jahressteuergesetz 2024 II)
- Verhinderung der Einführung einer Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen - frühzeitige Anpassungen von Änderungen im Steuertarif, um eine rückwirkende Lohnabrechnungsänderung zu vermeiden - Bürokratieabbau durch Erhöhung und Vereinheitlichung der handels- und steuerrechtlichen Regelungen zu Sammelposten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
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Adressatenkreis:
-
17.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: