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127 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EnEfG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (127)
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Energieeffizienzgesetzes
Novellierung des Energieeffizienzgesetzes mit dem Ziel die Nutzungsverpflichtung von Abwärme beizubehalten, Ausnahmetatbestände zu erweitern, Anpassung der Mengendefinition und des Zeitraums mit Blick auf das regionale Umfeld.
- Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...doch die Um-setzung des EnEfG ist komplex … … leider..., ... weshalb Anpassungen im EnEfG für den Ausbau hilfreich..., ...doch eine Anpassung des EnEfG ist notwendig 3 In Deutschland..., ...Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vorgeschrieben. In ..., ...ihrer Abwärme nutzen laut EnEfG. Für Rechenzentrenbetreiber ist die Erfüllung des EnEfG extrem komplex. Rechenzentrenbetreiber..., ... die Umsetzbarkeit des EnEfG – selbst bei kostenloser..., ...Komplexität der Erfüllung des EnEfG im Folgenden Zentrale..., ...Komplexität der Erfüllung des EnEfG An vielen Stellen unzureichende..., ... die Umsetzbarkeit des EnEfG … Grundsätzlich kein ..., ...nach §11 Abs. 3 S.1 Nr. 2 EnEfG Sachverhalt Bedingungen..., ...nach §11 Abs. 3 S.1 Nr. 3 EnEfG Betreiber eines in der..., ...mengenbezogenen Vorgaben des EnEfG zu erfüllen. Eine Vorgabe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Möglichst bürokratiearme Rahmenbedingungen für Energieeffizienz und Energieaudits
Der HDE spricht sich für eine längere Frist für Erstellung & Veröffetlichung von Umsetzungsplänen für alle als wirtschaftlich eingestufte Maßnahmen, für Streichung der Pflicht zur Bestätigung der Umsetzungspläne durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren nach § 9 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG), für die Verschiebung der Frist zur Übermittlung von Daten an die Plattform für Abwärme (§ 17) um ein Jahr, auf den 1.1.2025 sowie für möglichst unbürokratische Kriterien an Weiterbildung der Energieauditoren.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wurden Unternehmen drei..., ...neben dieser Pflicht laut EnEfG umfangreiche Berichtspflichten..., ...Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) Der HDE begrüßt diese..., ... Berichtspflichten nach EnEfG stark angestiegen ist...., ...Energiemanagementsystemen (§8 EnEfG) von 7,5 GWh auf 23 GWh..., ...Energiemanagementsystemen (§8 EnEfG) Ein Umweltmanagementsystem..., ...Umweltbetriebsprüfung (EMAS)) (§ 3 Nr. 29 EnEfG). Ein weiterer Standard..., ...eingefordert wird. § 3 Nr. 29 EnEfG sollte daher um den Halbsatz..., ...der Anforderungen nach §8 EnEfG sowie ein ISO 14001-System...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kleine und mittelständischen Unternehmen mit hohem Energieverbrauch stärker entlasten
Mit der Novelle sollen Anforderungen aus der Neufassung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) umgesetzt, Anpassungen am Energieeffizienzgesetz vorgenommen und bürokratische Hürden abgebaut werden, womit die Wirtschaft entlastet werden soll. Ziel der Interessenvertretung des VGMS ist es, deutlich zu machen, dass die geplanten Maßnahmen nicht zur Entlastung von kleinen und mittelständischen Unternehmen mit hohem Energieverbrauch führen werden, sondern im Gegenteil den Unternehmen weitere Berichtspflichten und bürokratische Hemmnisse auferlegen.
- Bereitgestellt von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) Mit der vorliegenden..., ...praktische Umsetzung des EnEfG weitere Anpassungen vorgenommen..., ...angesetzt werden, so wie er im EnEFG § 8 (1) für die Einführung..., ...Energieeffizienzgesetzes § 9 a) EnEfG-Entwurf § 9 soll wie ..., ...Endenergieeinsparmaßnahmen nach §9 EnEfG Satz 1 von drei Jahren..., ...Veröffentlichungsfrist in § 9 EnEfG Satz 1 sollte daher für..., ...Abs. 1 sowie § 17 Abs. 4 EnEfG-Entwurf In § 9 c) Absatz..., ...Be-gründung. § 9 Abs. 4 EnEfG-Entwurf Wir begrüßen ..., ...ersatz-lose Streichung von § 9 EnEfG Satz 5 und 6 und der damit..., ...ist zu begrü-ßen. § 17 EnEfG-Entwurf Die Einführung..., ... nach § 17 Abs. 5 und 6 EnEfG-Entwurf im Rahmen der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich dafür ein, die Energieeffizienzziele durch konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlicher Hand und Wirtschaft sowie zur Abwärmenutzung zu erreichen. Dazu zählt auch die vollständige Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben an die öffentliche Hand und "Efficiency First" und die Beseitigung von Barrieren für Energiedienstleistungen. Eine Absenkung bestehender Ziele und Vorgaben lehnt die DENEFF ab. Die DENEFF setzt sich ein für eine Beseitigung von regulativen Hindernissen für Energiedienstleistungen ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 26.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Grundsatzempfehlungen zum EnEfG 1 I. Vorbemerkung und..., ... über Aufweichungen bei EnEfG und GEG haben den Investitionsstau verschärft. Mit den im EnEfG etablierten Standards ..., ...Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sind daher besonders ..., ...voll-ständig umsetzen, statt das EnEfG weiter aufzuweichen. Sonst..., ...Gesetzentwurfs für die Novelle von EnEfG und EDL-G mit einer umfassenderen..., ...Grundsatzempfehlungen zum EnEfG 2 II. Politische Handlungsempfehlungen..., ...an. Werden §71 GEG, das EnEfG oder die CO2-Bepreisung..., ...erforderlich. Abschwächungen in EnEfG, GEG oder CO2-Bepreisung..., ...Grundsatzempfehlungen zum EnEfG 3 2. Energiemanagement-Anforderungen..., ... von EnMS ab 7,5 GWh im EnEfG dient der Erfüllung der..., ...über ein Drittel der nach EnEfG verpflichteten Unternehmen..., ...angekündigten Aufweichung des EnEfG. Aber: Sonderfälle erfordern..., ...Grundsatzempfehlungen zum EnEfG 4 3. Abwärmepotenziale..., ...Wärmequellen vernachlässigt: Das EnEfG erfasst durch die 300kW-Schwelle..., ...Grundsatzempfehlungen zum EnEfG 5 4. Effizienzmarkt..., ...Gap: Die Behauptung, das EnEfG sei überflüssig, da Unternehmen..., ...Grundsatzempfehlungen zum EnEfG 6 5. Eine neue Vereinbarung..., ... klares Bekennt-nis zum EnEfG und konkrete Gegenleistungen..., ...Subventionen erhalten: Die EnEfG-Vorgaben, u.a. zu Ener-gieaudits...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung des Anwendungsbereichs der Energieauditverpflichtung
Mit der Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sollen Regelungsinhalte der in 10/2023 in Kraft getretenen Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, insbesondere zur Energieauditpflicht für Unternehmen umgesetzt werden. Klarstellung, dass Organisationseinheiten der Kommunen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, aber auch Eigenbetriebe keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes sind. Ausnahmeregelung für Rechenzentren, die primär zur Erbringung anderer Zwecke dienen, in denen aber IT- und Netzwerkkommunikationsausrüstung zum Teil verbaut ist: Leitzentralen, auch Leitwarten und Leitsysteme, insbesondere der kommunalen Energie- und Wasserwirtschaft, sind besonders schutzbedürftig.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) des Bundesministeriums..., ...Effizienzvorgaben des EDL-G und EnEfG in unterschiedlicher Weise..., ...Fernwärmesatzung bleiben. EnEfG-ÄndG.: Anpassung der ..., ...Informationspflichten gem. § 13 EnEfG würden diese Schutzbedürftigkeit..., ...Energieeffizienzgesetz (EnEfG) teilweise überarbeitet..., ...Zweckverbände durch das EnEfG nicht verpflichtet werden..., ...Insbesondere sollten durch das EnEfG keine Leitzentralen, Leitwarten..., ...Fortführung der Umsetzung des EnEfG und des EnEfG-ÄndG die..., ...Damit das EDL-G und das EnEfG konsistent sind, sollten..., ... 17 Absatz 5 und 6 des EnEfG-Entwurfs formuliert werden..., ...Regelungsvorgaben des EDL-G und des EnEfG ist der gleichlautende..., ...Regelungsvorschlag in § 8 Absatz 3 Nr.1 EnEfG entsprechend anzupassen..., ...belegt. Zu § 3 Nr. 24 d EnEfG-ÄndG (neu) Regelungsvorschlag..., ...Informationspflichten gem. § 13 EnEfG erfüllen müssten. Daher..., ...Abs. 4 des Entwurfs des EnEfG-ÄndG) Regelungsvorschlag...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich dafür ein, die Energieeffizienzziele durch konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlicher Hand und Wirtschaft sowie zur Abwärmenutzung zu erreichen. Dazu zählt auch die vollständige Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben an die öffentliche Hand und "Efficiency First" und die Beseitigung von Barrieren für Energiedienstleistungen. Eine Absenkung bestehender Ziele und Vorgaben lehnt die DENEFF ab. Die DENEFF setzt sich ein für eine Beseitigung von regulativen Hindernissen für Energiedienstleistungen ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energieeffizienzziele im EnEfG und die erwartete Ziellücke..., ...Energieeffizienz-Gesetz (EnEfG) Effizienzziele und erwartete..., ...Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten. ▪..., ... die Effizienzziele des EnEfG zu erreichen; eine Bewertung..., ...Energieeffizienz-Gesetz (EnEfG) 7 Energieeffizienz-Gesetz..., ...Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Das neue Gesetz legt..., ...Verbrauchszielen verankert das EnEfG • Auflagen zur Vorbildfunktion..., ...Ziels beitragen. ▪ Mit dem EnEfG werden die EU-Vorgaben..., ...Verbrauchswerte in Abgrenzung des EnEfG: ohne Solar- und Umweltwärme..., ...die Verbrauchsziele des EnEfG mit den Ergebnissen eines..., ...Komponenten und in Abgrenzung des EnEfG ▪ Im BAU-Szenario verringert..., ...Werte in Abgrenzung nach EnEfG: ohne Nichtenergetischen..., ...Umweltwärme). ▪ Das Ziel des EnEfG wird um rund 150 TWh verfehlt..., ...2030 PEV in Abgrenzung EnEfG 15 Ergebnisse des BAU-Szenarios..., ...Großverbraucher im Rahmen des EnEfG - durch eine verpflichtende..., ...EEG-Umlage zahlen ▪ Das EnEfG passt die Vorgaben für..., ...Energiemanagementsystemen im Rahmen des EnEfG Quellen: PwC, Arqum, ..., ... und EMAS im Rahmen des EnEfG ist bis zum Jahr 2030 ..., ... ▪ Weitere Vorgaben des EnEfG tragen zur Reduktion ..., ...100 weitere Vorgaben des EnEfG* und zusätzliche Instrumente...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich dafür ein, die Energieeffizienzziele durch konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlicher Hand und Wirtschaft sowie zur Abwärmenutzung zu erreichen. Dazu zählt auch die vollständige Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben an die öffentliche Hand und "Efficiency First" und die Beseitigung von Barrieren für Energiedienstleistungen. Eine Absenkung bestehender Ziele und Vorgaben lehnt die DENEFF ab. Die DENEFF setzt sich ein für eine Beseitigung von regulativen Hindernissen für Energiedienstleistungen ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Konkret heißt das für die EnEfG-Novelle: • Investitionssicherheit..., ...Konkret heißt das für die EnEfG-Novelle: • EnMS-Standards..., ...Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) hat die Bundesregierung..., ...reduzieren Konkret muss das EnEfG daher: • Efficiency ..., ...Grundsatz verankern: im EnEfG, EnWG und WPG, sowie..., ...Rahmenbedingungen. Das EnEfG ist zentral für einen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Energiedienstleistungs- und Energieeffizienzgesetzes
Praxisgerechte Ausgestaltung der Plattform für Abwärme im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes durch Einführung einer gesetzlich festgelegten, praxistauglichen Bagatellschwelle und Ausnahme diffuser Abwärmequellen.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) zur Konsultation vorgelegt..., ...2023 in Kraft getretenen EnEfG erfolgt ist. Zudem sollen..., ...praktische Umsetzung des EnEfG weitere Anpassungen vorgenommen..., ...vorgesehenen Änderungen in EnEfG und EDL-G im Folgenden..., ...Januar 2025 (§ 20 Abs. 3 EnEfG-E) werden grundsätzlich..., ...Endenergieeinsparmaßnahmen (§ 9 EnEfG-E) ⬢ Der vorliegende..., ...ersatzlos (Streichung von § 9 EnEfG Satz 5 und 6). Der damit..., ...Endenergieeinsparmaßnahmen nach §9 EnEfG Satz 1 zugleich 2 ..., ...Veröffentlichungsfrist in § 9 EnEfG Satz 1 sollte daher für..., ...bestehender Regelungen in § 9 EnEfG vorgenommen werden: Hinsichtlich..., ...anfallender Abwärme (§ 17 EnEfG-E) ⬢ Die Einführung ..., ... nach § 17 Abs. 5 und 6 EnEfG-E im Rahmen der Pflicht..., ...abwärmeführender Medien (§ EnEfG Nr. 1) nach sind über ..., ...wiederverwendet wird“ (§ 17 EnEfG- E Abs. 6) auch zukünftig..., ...Endenergieeinsparmaßnahmen (§ 9 EnEfG-E) ⬢ Es bedarf einer..., ...der 90%-Regelung. ⬢ Das EnEfG fordert die Pflicht zur..., ...Umsetzungsplänen gemäß §9 EnEfG nur von Unternehmen mit..., ...von den Regelungen des §9 EnEfG unberührt bleiben. Anforderungen..., ...Definition von Rechenzentren im EnEfG ⬢ Die in § 3 Nr. 24a und b EnEfG genutzte Definition zu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Umsetzung/Bürokratieentlastung Energieeffizienzgesetz
Bürokratiearme und sachgerechte Umsetzung der Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes und der Energiedienstleistungsgesetzes für die Glasindustrie.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas) am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
18.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sowie des Energiedienstleistungsgesetz..., ...Energieeffizienzgesetz (EnEfG) grundsätzlich dem Anspruch..., ...zum Änderungsentwurf des EnEfG sowie des EDL-G Stellung..., ... folgende Anmerkungen: EnEfG § 9: Verkürzte Umsetzungsfrist..., ...Hinsichtlich der Umsetzung des EnEfG begrüßen wir die über ..., ... seit Inkrafttreten des EnEfG und der verspäteten Bereitstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung des Anwendungsbereichs der Energieauditverpflichtung
Mit der Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sollen Regelungsinhalte der in 10/2023 in Kraft getretenen Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, insbesondere zur Energieauditpflicht für Unternehmen umgesetzt werden. Klarstellung, dass Organisationseinheiten der Kommunen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, aber auch Eigenbetriebe keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes sind. Ausnahmeregelung für Rechenzentren, die primär zur Erbringung anderer Zwecke dienen, in denen aber IT- und Netzwerkkommunikationsausrüstung zum Teil verbaut ist: Leitzentralen, auch Leitwarten und Leitsysteme, insbesondere der kommunalen Energie- und Wasserwirtschaft, sind besonders schutzbedürftig.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energeeffizienzgesetz (EnEfG) wurden bereits zentrale..., ...werden. Ebenfalls muss das EnEfG mit der EED abgeglichen..., ..., ob Unternehmen die im EnEfG verkürzten Umsetzungszeiträume..., ...zwei Jahre mehr als das EnEfG. Das Herzstück der EED...
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Zu Regelungsvorhaben: