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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.135)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      EWE GASSPEICHER setzt sich für eine Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens für Erdgasspeicher ein. Ziel ist die langfristige Gewährleistung von Versorgungssicherheit bei gleichzeitig effizienter und marktgerechter Ausgestaltung der Speicherbewirtschaftung. EWE GASSPEICHER befürwortet daher die Einführung einer strategischen Gasreserve als gezieltes, staatlich gesteuertes Versorgungssicherheitsinstrument. Dieses kann die bisher primär auf verpflichtenden Füllstandsvorgaben basierende Regulierung perspektivisch ersetzen. Zudem setzt sich EWE GASSPEICHER für eine Anpassung der bestehenden Füllstandsvorgaben ein, um diese stärker an tatsächlichen Versorgungsrisiken, saisonalen Bedarfen sowie Marktmechanismen auszurichten.

    • Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für das EWE-Geschäftsfeld Wasserstoff ist die zügige Etablierung substanzieller H2-Transportkapazitäten in Form von Pipelines essenziell. Insofern hat sich EWE für dia Aufnahme von Leitungsprojekten im Kernnetz ausgesprochen sowie Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung der Regulatorik unterbreitet.

    • Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für die Einführung eines Fördermechanismus (z.B. Differenzkontrakte), um einen sicheren und planbaren Finanzierungs- und Investitionsrahmen zu schaffen, der den Bau neuer und die Umstellung bestehender Speicher anreizt. Für einen integrierten Planungsprozess, der sicherstellt, dass ausreichend H2-Speicherkapazitäten unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit und im Einklang mit dem Wasserstoffmarkthochlauf entwickelt werden. Für die Einführung eines Amortisationskontos, um die regulatorischen Referenzerlöse und damit vor allem die Kosten für die Speicherentwicklung möglichst verursachungsgerecht verteilen zu können. Für netzentgeltliche Entlastung von Wasserstoffspeichern und pragmatische Vorgaben zur Gasbeschaffenheit von Wasserstoff unter Einbeziehung von Speichern.

    • Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die aktuelle Ausgestaltung der Strombezugskriterien für RFNBO verhindert eine systemdienliche Integration von Elektrolyseuren. Insbesondere das Zusätzlichkeitskriterium und die stündliche Korrelation sind dabei problematisch. Darüber hinaus sollte im Sinne einer systemdienlichen Integration von Elektrolyseuren in das Stromsystem die Befreiung oder mindestens Reduktion der Netzentgelte für großskalige Elektrolyseure (ab 110 kV) an netzentlastenden Standorten (nach § 13k EnWG) eingeführt werden. Umsetzung der angekündigten Ausschreibungen systemdienlicher Elektrolyse im WindSeeG durch das BMWE zur Stärkung der Kopplung von Offshore-Wind und der Wasserstoffproduktion.

    • Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die aktuelle Ausgestaltung der Strombezugskriterien für RFNBO verhindert eine systemdienliche Integration von Elektrolyseuren. Insbesondere das Zusätzlichkeitskriterium und die stündliche Korrelation sind dabei problematisch. Darüber hinaus sollte im Sinne einer systemdienlichen Integration von Elektrolyseuren in das Stromsystem die Befreiung oder mindestens Reduktion der Netzentgelte für großskalige Elektrolyseure (ab 110 kV) an netzentlastenden Standorten (nach § 13k EnWG) eingeführt werden. Umsetzung der angekündigten Ausschreibungen systemdienlicher Elektrolyse im WindSeeG durch das BMWE zur Stärkung der Kopplung von Offshore-Wind und der Wasserstoffproduktion.

    • Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die aktuelle Ausgestaltung der Strombezugskriterien für RFNBO verhindert eine systemdienliche Integration von Elektrolyseuren. Insbesondere das Zusätzlichkeitskriterium und die stündliche Korrelation sind dabei problematisch. Darüber hinaus sollte im Sinne einer systemdienlichen Integration von Elektrolyseuren in das Stromsystem die Befreiung oder mindestens Reduktion der Netzentgelte für großskalige Elektrolyseure (ab 110 kV) an netzentlastenden Standorten (nach § 13k EnWG) eingeführt werden. Umsetzung der angekündigten Ausschreibungen systemdienlicher Elektrolyse im WindSeeG durch das BMWE zur Stärkung der Kopplung von Offshore-Wind und der Wasserstoffproduktion.

    • Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Designbranche ist durch technologische Innovationen im Umbruch. Es entstehen derzeit neue Tätigkeitsbereiche, die teilweise rechtlich nicht sicher gefasst sind. Auf gesetzlicher Ebene wird an vielen Stellen noch mit einem überholten Designbegriff gearbeitet. Der Designtag setzt sich für die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen an die aktuelle Arbeitsrealität in der Designwirtschaft ein. Das betrifft eine Reihe von Detailfragen, umfasst aber auch die Etablierung eines zeitgemäßen Designbegriffs in Politik und Gesellschaft.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Designtag e.V. am 25.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6215 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts
    • Adressatenkreis:
      • 07.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Designbranche ist durch technologische Innovationen im Umbruch. Es entstehen derzeit neue Tätigkeitsbereiche, die teilweise rechtlich nicht sicher gefasst sind. Auf gesetzlicher Ebene wird an vielen Stellen noch mit einem überholten Designbegriff gearbeitet. Der Designtag setzt sich für die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen an die aktuelle Arbeitsrealität in der Designwirtschaft ein. Das betrifft eine Reihe von Detailfragen, umfasst aber auch die Etablierung eines zeitgemäßen Designbegriffs in Politik und Gesellschaft.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Designtag e.V. am 25.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6215 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts
    • Adressatenkreis:
      • 13.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Seit 2015 besteht im ENLAG ein Vorrang für Erdverkabelung bei HGÜ-Trassen. In der aktuellen Diskussion wird dieser Vorrang aufgrund eines potenziell hohen Kosteneinsparpotenzials in Frage gestellt. Der ZVEI setzt sich in der Debatte für die Planungssicherheit beim Erdkabelvorrang ein, insbesondere im Hinblick auf die Planbarkeit für die Industrie. Die Komponentenhersteller und die gesamte Lieferkette haben sich auf diese technologische Ausrichtung eingestellt und in die notwendigen Kapazitäten investiert.

    • Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 25.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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