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18.496 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.496)
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Zu Regelungsvorhaben:
Streichung des Werbeverbots für Süßstoff-gesüßte Lebensmittel im Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz
Das im Entwurf für das KLWG und im zugrundeliegenden Nährwertprofil vorgesehene Werbeverbot für Süßstoff-gesüßte Lebensmittel und Getränke muss gestrichen werden. Süßstoffe sind ein nützliches, erprobtes und bewährtes Hilfsmittel für die Zucker- und Kalorienreduktion. Süßstoffe sollten daher der Lebensmittelwirtschaft weiterhin als Reformulierungsoption zur Verfügung stehen – innovative, reformulierte, kalorienreduzierte Produkte benötigen Werbung, um im Wettbewerb zu bestehen. Das stärkt die Lebensmittelvielfalt, die Verbraucher:innen schätzen und aus der sie nach ihren Bedürfnissen auswählen können.
- Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 12.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Streichung des Werbeverbots für Süßstoff-gesüßte Lebensmittel im Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz
Das im Entwurf für das KLWG und im zugrundeliegenden Nährwertprofil vorgesehene Werbeverbot für Süßstoff-gesüßte Lebensmittel und Getränke muss gestrichen werden. Süßstoffe sind ein nützliches, erprobtes und bewährtes Hilfsmittel für die Zucker- und Kalorienreduktion. Süßstoffe sollten daher der Lebensmittelwirtschaft weiterhin als Reformulierungsoption zur Verfügung stehen – innovative, reformulierte, kalorienreduzierte Produkte benötigen Werbung, um im Wettbewerb zu bestehen. Das stärkt die Lebensmittelvielfalt, die Verbraucher:innen schätzen und aus der sie nach ihren Bedürfnissen auswählen können.
- Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 12.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nutri-Score Kennzeichnung: Rücknahme der negativen Bewertung von Süßstoffen in Getränken
Die Berücksichtigung von Süßstoffen bei der Ermittlung der Nutri-Score Kennzeichnung bei Getränken muss zurückgenommen werden und sollte nicht als Beispiel für die Kennzeichnung weiterer Lebensmittel dienen. In den aktualisierten Vorgaben für Getränke wird die Verwendung von Süßstoffen mit „Negativ-Punkten“ bestraft. Für diese Adaption des Algorithmus fehlt die wissenschaftliche Begründung und sie führt die ursprüngliche Zielsetzung des Nutri-Scores – den Energiegehalt zu reduzieren und Reformulierungsanreize zu schaffen – ad absurdum.
- Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 12.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nutri-Score Kennzeichnung: Rücknahme der negativen Bewertung von Süßstoffen in Getränken
Die Berücksichtigung von Süßstoffen bei der Ermittlung der Nutri-Score Kennzeichnung bei Getränken muss zurückgenommen werden und sollte nicht als Beispiel für die Kennzeichnung weiterer Lebensmittel dienen. In den aktualisierten Vorgaben für Getränke wird die Verwendung von Süßstoffen mit „Negativ-Punkten“ bestraft. Für diese Adaption des Algorithmus fehlt die wissenschaftliche Begründung und sie führt die ursprüngliche Zielsetzung des Nutri-Scores – den Energiegehalt zu reduzieren und Reformulierungsanreize zu schaffen – ad absurdum.
- Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 12.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Reduktionsstrategie: Beibehaltung der Reformulierungsmöglichkeit mit Süßstoffen
Die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie muss die Zucker- und Kalorienreduktion durch Süßstoffe weiterhin ermöglichen. Die Reformulierungsmöglichkeit mit Süßstoffen muss in der Entwicklung neuer Reduktionsziele berücksichtigt werden. Staatlich verordnete Rezepturen – ohne tatsächliche Einbindung der Lebensmittelwirtschaft mit Blick auf Lebensmitteltechnologie, Wirtschaftlichkeit und Marktpotenzial und ohne Rücksicht auf die Vielfalt der Geschmäcker der Verbraucher:innen – sind nicht zielführend.
- Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 12.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neufassung Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG)
Der bvpk begleitet die Novellierung des SprengG hinsichtlich der Regulierung von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen (z.B. Feuerwerkskörpern) für professionelle Anwender:innen und Laien. Dabei setzt er sich für den Erhalt der bestehenden Regelungen zu Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ein. Weiterhin setzt sich der Verband für den Erhalt der nicht-kommerziellen Feuerwerkerei im Amateurbereich sowie der gewerblichen, professionellen Feuerwerkerei ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. am 11.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag zur 18. Änderung der EU-Kunststoff-VO 10/2011, Ref: Ares (2024) 1923851
Vorschlag zur 18. Änderung der EU-Kunststoff-VO 10/2011, Entwurf eines Rechtsakts Ref: Ares (2024) 1923851 - Ändern oder Abschaffen der vorgeschlagenen neuen Migrationsgrenzwerte für bestimmte Rohstoffe
- Bereitgestellt von: Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. am 11.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung und Bürokratieabbau bei Genossenschaften
- Ersetzung der Schriftform durch Textform - einfache Ermöglichung von elektronischen Abstimmungen bei General- und Vertreterversammlungen, die in Präsenz durchgeführt werden - Anhebung der Schwellenwerte für die Jahresabschlussprüfung bei Genossenschaften
- Bereitgestellt von: Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. am 11.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das GEODE-Finanzierungspapier 4.0 schlägt die Einrichtung eines staatlich oder halbstaatlich unterstützten Eigenkapitalfinanzierungsfonds vor, um kommunale und regionale Energieversorger bei der Umsetzung der Wärmewende zu stärken. Ziel ist es, einen breit anwendbaren, pluralistischen Finanzierungsansatz zu entwickeln, der etwa 80 Prozent der relevanten Vorhaben abdeckt und sowohl die Interessen von Investoren als auch die Anforderungen der Versorgungsunternehmen berücksichtigt. Das Papier betont die Notwendigkeit gesetzlicher Rahmenbedingungen, um attraktive Rendite-Risiko-Profile zu schaffen und verweist auf positive Entwicklungen in Bundesländern wie Baden-Württemberg. Es baut auf den Erkenntnissen des Finanzierungspapiers 3.0 auf.
- Bereitgestellt von: GEODE Deutschland e.V am 11.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Geplante Novellierung Bundeswaldgesetz
Ziel ist es, dass der bewährte gesetzliche Rahmen auf Landesebene erhalten bleibt, weshalb sich das Bundeswaldgesetz weitgehend darauf beschränken sollte, wie bisher einen gesetzlichen Rahmen vorzugeben und keine Detailvorgaben für die Umsetzung durch den Waldbesitzer enthalten sollte. Weiteres Ziel ist es, den erfolgreichen partnerschaftlichen Umgang zwischen Forstverwaltung und Waldbesitzern fortzuführen, an Stelle eines obrigkeitsstaatlichen Ansatzes mit Bußgeldern und Verwaltungszwang, wie ihn bekannt gewordene inoffizielle Entwürfe vorsahen. Ebenso Ziel ist es, zum Erhalt des Waldes im Klimawandel die dazu zwingend notwendige unternehmerische Entscheidungsfreiheit des Waldbesitzers zu gewährleisten, z.B. bei der Baumartenwahl.
- Bereitgestellt von: Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V. am 11.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: