Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.636)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die Bundesregierung bei der Ausarbeitung eines „nationalen Klimasozialplans“ für Deutschland den Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr berücksichtigt. Dieser „nationale Klimasozialplan“ muss bei der EU-Kommission vorgelegt werden, damit aus dem EU-Klima-Sozialfonds ab 2026 die bereitstehenden Gesamtmittel in Höhe von 65 Mrd. Euro für die EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt werden können. Dazu gehört aus Sicht der Branche die Modernisierung und der Infrastrukturausbau im Eisenbahn- und Nahverkehr, die Reaktivierung stillgelegter Eisenbahnstrecken oder auch die Umstellung der Linienbusflotten auf alternative Antriebe. Größere Anstrengungen sind auch bei der Elektrifizierung des Schienennetzes in Deutschland erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 02.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Änderung der europäischen Pkw- und Lkw-Flottenregulierung, um Zulassung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren wieder zu ermöglichen - ambitionierte und anwendungsoptimierte europäische Kraftstoffregulierung - Flexibilisierung der nationalen Schutzsortenpflicht an Tank- und öffentlich zugänglichen Betriebstankstellen - ermäßigter Energiesteuersatz für erneuerbare Kraftstoffe - europäische und nationale Mautregulierung zur Schaffung von Nutzungsanreizen - nationale wie europäische Kraftstoffstrategie - Öffentlichkeitskampagne zum korrekten Reifendruck -

    • Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 02.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Anpassung der THG-Gesamtquote in 2027 - Anhebung der Obergrenze für anbaubiomassebasierte Biokraftstoffe - Ausgestaltung der RFNBO-Unterquote - in der Schifffahrt eingesetzte erneuerbare Kraftstoffe sollen nicht auf die THG-Quote angerechnet werden - Zugang für behördliche Kontrollen bereits für 2026 vorschreiben - Anhebung der Obergrenze für die Anrechenbarkeit abfallbasierter Biokraftstoffe - keine Erweiterung des Rohstoffpools für co-HVO auf Rohstoffe des Anhangs IX Teil B - biogenen Wasserstoff zur Nutzung/Anrechnung in Mineralölraffinerien zulassen - Doppelförderung ausschließen - Änderung der 10. BImSchV zur Flexibilisierung der Schutzsortenregelung von Kraftstoffen - zügiger Abschluss des Gesetzgebungsprozesses

    • Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 02.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4083 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich im Zuge der Ausgestaltung des Klima-Sozialplans (KSP) des BMUKN sowie daran anknüpfender Gesetzgebungsverfahren dafür ein, die energetische Holznutzung als wichtigen Bestandteil der Wärme- und Klimapolitik zu erhalten und keine starken Einschränkungen vorzuschreiben. Ziel ist eine differenzierte Bewertung von Holzsortimenten, die Wahrung der Kaskadennutzung ohne einseitige Einschränkungen für energetische Holznutzung sowie die Vermeidung zusätzlicher ordnungsrechtlicher Hürden für Holzwärme. Der DEPV setzt sich zudem für eine klare Abgrenzung von Förder- und Ordnungsrecht sowie für technologieoffene Spielräume in Gebäude- und Wärmeplanungsgesetzgebung ein, um regionale Wertschöpfungsketten und den aktiven Waldumbau zu unterstützen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 02.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 26.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich im Zuge der Ausgestaltung des Klima-Sozialplans (KSP) des BMUKN sowie daran anknüpfender Gesetzgebungsverfahren dafür ein, die energetische Holznutzung als wichtigen Bestandteil der Wärme- und Klimapolitik zu erhalten und keine starken Einschränkungen vorzuschreiben. Ziel ist eine differenzierte Bewertung von Holzsortimenten, die Wahrung der Kaskadennutzung ohne einseitige Einschränkungen für energetische Holznutzung sowie die Vermeidung zusätzlicher ordnungsrechtlicher Hürden für Holzwärme. Der DEPV setzt sich zudem für eine klare Abgrenzung von Förder- und Ordnungsrecht sowie für technologieoffene Spielräume in Gebäude- und Wärmeplanungsgesetzgebung ein, um regionale Wertschöpfungsketten und den aktiven Waldumbau zu unterstützen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 02.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 26.02.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung von Maßnahmen um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des IKW ist es, dass die Kennzeichnung gemäß der CLP-Verordnung sachgerecht, möglichst knapp und für Privatpersonen hilfreich und verständlich ist. Die CLP-Änderungsverordnung (EU) 2024/2865, die durch den Chemikalien-Omnibus geändert werden soll, wird ohne Änderung bei vielen Wasch- und Reinigungsmittel zur ungerechtfertigten Kennzeichnung mit dem Ätzend-Piktogramm führen, was für den Verbraucherschutz kontraproduktiv ist, da die Warnwirkung des Piktogramms auf tatsächlich ätzend wirkenden Produkten dadurch verringert wird.

    • Bereitgestellt von: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. am 02.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 29.10.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung regelt kosmetische Mittel umfassend mit dem Ziel, dem Verbraucher sichere Produkte zu bieten. Es muss sichergestellt sein, dass die bewährten Sicherheitsvorgaben grundsätzlich erhalten bleiben sollen. Dabei müssen unverhältnismäßige bürokratische Belastungen verhindert werden, z. B. hinsichtlich der Regelung von Stoffen oder Kennzeichnungsvorschriften, beispielsweise mehr Öffnung für Optionen zur digitalen Kennzeichnung.

    • Bereitgestellt von: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. am 02.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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