Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quotengesetz)

Angegeben von:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. (R002822) am 02.03.2026

Beschreibung:
- Anpassung der THG-Gesamtquote in 2027 - Anhebung der Obergrenze für anbaubiomassebasierte Biokraftstoffe - Ausgestaltung der RFNBO-Unterquote - in der Schifffahrt eingesetzte erneuerbare Kraftstoffe sollen nicht auf die THG-Quote angerechnet werden - Zugang für behördliche Kontrollen bereits für 2026 vorschreiben - Anhebung der Obergrenze für die Anrechenbarkeit abfallbasierter Biokraftstoffe - keine Erweiterung des Rohstoffpools für co-HVO auf Rohstoffe des Anhangs IX Teil B - biogenen Wasserstoff zur Nutzung/Anrechnung in Mineralölraffinerien zulassen - Doppelförderung ausschließen - Änderung der 10. BImSchV zur Flexibilisierung der Schutzsortenregelung von Kraftstoffen - zügiger Abschluss des Gesetzgebungsprozesses

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/4083 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2603020019 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

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