Stellungnahmen/Gutachten
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18.636 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.636)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DRV setzt sich für die Beibehaltung des Rechts der AGB ein, da es Gerechtigkeit und Rechtsfrieden im unternehmerischen Rechtsverkehr fördert. Es verhindert unfaire Vertragsbedingungen und schützt vor einseitigen, unangemessenen Benachteiligungen und Risikoübertragungen. Die Vertragspartner können auf klare Kriterien für die rechtssichere Gestaltung ihrer Verträge auch mit AGB zurückgreifen. Für die von der Initiative pro AGB-Recht vertretenen deutschen Wirtschaftsteilnehmer ist diese Planungs- und Rechtssicherheit von grundlegender Bedeutung. Die Initiative pro AGB-Recht widerspricht nachdrücklich Änderungen des AGB-Rechts, welche zum Entwurf eines Justizstandort-Stärkungsgesetzes gefordert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DRV fordert praxisnahe und wissenschaftsbasierte Lösungen zu eventuellen Anpassungen der Rückstandshöchstgehalten bei Lebensmitteln. Gesundheitsschutz genießt weiterhin bei Neuregelungen oberste Priorität, dennoch müssen Beprobung, Analyseverfahren und die Konsequenzen verhältnismäßig sein und die Verkehrsfähigkeit soll wenn möglich geschützt sein. Eine Harmonisierung der Rückstandshöchstwerte mit internationalen Standards ist anzustreben und Doppelstrukturen sind abzubauen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DRV fordert praxisnahe und wissenschaftsbasierte Lösungen zu eventuellen Anpassungen der Rückstandshöchstgehalten bei Lebensmitteln. Gesundheitsschutz genießt weiterhin bei Neuregelungen oberste Priorität, dennoch müssen Beprobung, Analyseverfahren und die Konsequenzen verhältnismäßig sein und die Verkehrsfähigkeit soll wenn möglich geschützt sein. Eine Harmonisierung der Rückstandshöchstwerte mit internationalen Standards ist anzustreben und Doppelstrukturen sind abzubauen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Teilzahlungsanträge im Sektorprogramm Obst und Gemüse - Zwischenfinanzierungen ermöglichen
Teilzahlungen dienen den Obst- und Gemüseerzeugerorganisationen unterjährig zur Finanzierung ihrer Förderprogramme. Sie sind seit Jahren ein bewährtes Mittel zur Abwicklung der Sektorförderung und waren bis zur GAP-Reform im EU-Recht verankert. Mit dem Übergang in das neue Förderregime der GAP ist die Regelung auf EU-Ebene entfallen und liegt nun in der Hand der Mitgliedstaaten. Derzeit liegt die Verantwortung zur Gewährung von Teilzahlungen auf Ebene der Bundesländer. Da die Länder nicht in der Lage sind, unterjährig Zwischenfinanzierungen zu stellen, ergeben sich für die Erzeugerorganisationen bisher nicht absehbare Veränderungen in der Planung. Der DRV fordert die Schaffung einer Zwischenfinanzierung zur Abwicklung der Teilzahlungen auf Bundes- oder EU-Ebene.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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15.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die mittelständische Wirtschaft bekennt sich ausdrücklich zum verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz und lehnt ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen im Zivilrechtsverkehr ebenso wie Diskriminierungen ab. Sie unterstützt Maßnahmen, welche eine Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit gewährleisten. Gleichzeitig darf dies berechtigte und rechtlich zulässige Differenzierungen im Zivilrechtsverkehr nicht ausschließen. Die Vorschläge sind insgesamt zu weitgehend. Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen würden durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten belastet. Eine Novelle des AGG ist nicht erforderlich. Zu schließende Schutzlücken sind bisher nicht überzeugend dargelegt worden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbot des Einsatzes von Bisphenol A - DRV für praxisgerechte Übergangslösungen
EU plant Verbot des Einsatzes von Bisphenol A – DRV möchte praxisgerechte Übergangslösungen und Handhabung des Rückstandhöchstgehaltes sowie Bestandsschutz für bestehende technische Anlagen
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DRV setzt sich für Fairness entlang der Lebensmittellieferkette ein. Dies umfasst insbesondere, dass das Schutzniveau nicht verwässert wird und Umgehungsstrategien wirksam im Rahmen der Novellierung gesetzlich verhindert werden. Zudem setzt sich der DRV dafür ein, dass den Besonderheiten von Erzeugerzusammenschlüssen Rechnung getragen wird. Ein etwaiges Verbot vom Einkauf/Verkauf unter Produktionskosten lehnt der DRV aufgrund zu erwartender negativer Auswirkungen strikt ab.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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05.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsvalidierung für den Bedarf der Weiterbildungsträger verbessern
Berufliche Validierung vereinfachen und für den Bedarf der Fachkräfteeinwanderung öffnen. Verordnungsermächtigung für Standardisierungsvorhaben zu Teilqualifizierung schaffen. Einbindung von Trägern der Bildungswerke der Wirtschaft verbessern. Digitalisierung in der Bildung vorantreiben
- Bereitgestellt von: Bundesverband betriebliche Weiterbildung - Wuppertaler Kreis e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes - (BVaDiG)
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BT-Drs. 20/10857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsatzsteuerliche Behandlung von Weiterbildungsträgern praxisgerecht gestalten
Diskriminierung gewerblicher Bildungsträger gegenüber Bildungsträgern ohne Gewinnerzielungsabsicht aufheben. Neuregelung des § 4 Ziffer 21 UStG in Anpassung an die Mehrwertsteuersystemrichtlinie praxisgerecht gestalten und das Länderzustimmungsverfahren vorerst beibehalten
- Bereitgestellt von: Bundesverband betriebliche Weiterbildung - Wuppertaler Kreis e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Mietrecht Heilung ordentliche Kündigung
Änderung des Mietrechts; Ergänzung Schonfristregelung ordentliche Kündigung zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit/ Obdachlosigkeit.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11200
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024
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BT-Drs. 20/11200
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: