Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.558)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      § 4d Abs. 1 Nr. 1 lit.b S. 2 und 5 EStG und § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG verlangen nach ihrem Wortlaut jeweils die Schriftform der Versorgungszusage. § 6a EStG verlangt daneben weitergehend schriftliche Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen. Es wird vorgeschlagen, in Analogie zum Schreiben von Dr. Buschmann vom 21.03.2024, welches nun im Rahmen des Nachweisgesetzes die Textform statt der Schriftform für ausreichend erachtet, auch in diesen Fällen die Textform genügen zu lassen. Darüber möchte der Fachausschuss Steuerrecht der aba bei einem Präsenztermin mit dem BMF sprechen.

    • Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unterstützungskassen sind unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG und der §§ 1 bis 3 KStDV von der Körperschaftsteuer befreit. Erforderlich ist u. a., dass die Leistungen der Unterstützungskassen an deren Leistungsempfänger die Grenzwerte gem. § 2, § 3 Nr. 3 KStDV nicht überschreiten. Die letzte Anpassung der Höchstgrenzen fand mit Wirkung zum 13.6.1993 statt, also vor nunmehr über 30 Jahren. Der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) ist im Zeitraum von Juni 1993 bis zum Februar 2024 um insgesamt 73,68%, die Durchschnittsentgelte der gesetzlichen Rentenversicherung im gleichen Zeitraum um 88,04%. Wir empfehlen eine entsprechende Anhebung der Höchstbeträge sowie eine dynamische Koppelung z.B. an die Beitragsbemessungsgrenze West oder die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV.

    • Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG erscheint angesichts von Inflation und Einkommenssteigerungen zu starr. Maßnahmen zur Dynamisierung und Verbesserung der Förderung können sein: Erhöhung der Förderquote gemäß § 100 Abs. 2 EStG von 30 auf 50%, Dynamisierung der monatlichen Einkommensgrenze gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 3 lit.c EStG durch Koppelung an eine dynamische Sozialversicherungsgröße, Gestaltung des Mindestbeitrags gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.H.v. 240 EUR zeitratierlich in Bezug auf die Dauer des Dienstverhältnisses im Jahr. Darüber möchte der Fachausschuss Steuerrecht der aba bei einem Präsenztermin mit dem BMF sprechen.

    • Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der maximal mögliche Sonderausgabenabzug für die Beiträge in Riesterverträge beträgt aktuell 2.100 EUR. Die Höhe der Förderung hängt von den eingezahlten Beiträgen ab. Werden weniger als 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Riestervertrag einbezahlt, erhält der Steuerpflichtige nicht die vollen Zulagen. Mit dem aktuellen Höchstbetrag bzgl. des Sonderausgabenabzugs können viele Arbeitnehmer nicht die erwarteten 4 % des Vorjahresverdienstes steuerfrei einzahlen. Maßnahmen zu Verbesserung der Förderung können sein: Dynamische Anpassung der Grundzulage und des Sonderausgabenabzugshöchstbetrags an die Einkommensentwicklung oder Anhebung des Sonderausgabenabzugs auf 4 % der BBG, damit der erwartete Altersvorsorgebeitrag von 4 % des Jahresverdienstes steuerfrei sein kann.

    • Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Begleitung des UNEP Prozesses zur Verhandlung eines internationalen Plastikabkommens mit dem Ziel, ambitionierte Maßnahmen zur Reduktion der Produktion von Neulastik und Plastikchemikalien zu erzielen, um die Umweltverschmutzung sowie Klima- und Gesundheitsbelastungen durch selbige zu vermindern. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Wiederverwendung, Chemikalientransparenz, Produktdesign, Produkt-, Polymer- und Chemikalienbeschränkungen, Herstellerverantwortung und Subventionsabbau. Außerdem die Entwicklung eines Finanzierungsmechanismus, der die Maßnahmen finanziell absichert.

    • Bereitgestellt von: Exit Plastik am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 22.04.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Technologieoffenheit bei Antrieben/Kraftstoffen im Straßengüterverkehr; Energiesteueranpassung (HVO100/fiskalische Begünstigung für Biokraftstoffe und strombasierte Kraftsstoffe/Besteuerung nach Klimawirkung), Forderung nach zügigem Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur wie auch der Förderung des Depotladens; Reinvesition der CO2-Mauteinnahmen in die Straßeninfrastruktur (Finanzierungskreislauf Straße), Reaktivierung des KsNI-Programms zur Förderung strombasierter schwerer Nutzfahrzeuge, Schaffung von Förderprogrammen für die Anschaffung elektrisch und wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge nach Unternehmensgröße und und Markthochlauf (zeitlich degressiv ausgestaltet), marktwirtschaftliche Preisentwicklung statt planwirtschaftlicher Regelungsansätze

    • Bereitgestellt von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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