Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (16.475)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Überarbeitung der Gewerbeabfallverordnung sollen die Dokumentationspflichten des Verbleibs von gewerblichen Abfällen konkretisiert werden, insbesondere soll zur Dokumentation eine einheitliche Vorlage verwendet werden. Hierdurch droht neuer bürokratischer Aufwand für die Unternehmen des Fleischerhandwerks.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Fleischer-Verband e.V. am 22.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13950 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
    • Adressatenkreis:
      • 14.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) in nationales Recht, Bürokratieabbau in anderen Bereichen verstärken und eine Öffnung des Prüfmarktes für IASP ermöglichen

    • Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 22.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 16.04.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bund und die Bundesländer sind aufgefordert, auch unterhalb der europäischen Schwellenwerte für bundesweit einheitliche, einfache, objektive, transparente und wettbewerbliche Vergabebestimmungen zu sorgen, die praxisgerecht eingehalten und bei Bedarf überprüft werden können. Dazu bietet es sich an, basierend auf einer gemeinsamen Rechtsgrundlage die in der Praxis bereits bekannten und bewährten Bestimmungen – die Unterschwellenvergabeordnung sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teil A, Abschnitt 1) – bundesweit einheitlich für anwendbar zu erklären.

    • Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 22.05.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Annex III der Evaluierung der NR soll der Einsatz von RENURE-Düngern berücksichtigen. Der IVA sieht Potenziale (aus Recyclingproz. stammenden DüM) als gering an. Dennoch zeigt der Gesetzesentw. die Vorteile von mineralischen DüM auf. Deren Stickstoffnutzungseffizienz (NUE) ist deutlich höher als bei Wirtschaftsdüngern u. mit 100% Anrechenbarkeit wesentlich zielgerichteter einsetzbar. Der R.-Ansatz zielt darauf ab, durch Aufbereitung die NUE von Wirtschaftsdüngern deutlich zu erhöhen u. sich an klassische Mineraldünger anzunähern. Der IVA sieht insb. im hohen, technischen, energe-tischen, finanziellen u. logistischen Aufwand unüberwindbare Hürden u. verweist zudem auf ungeklärte Fragen hinsichtlich der regulatorischen Einordnung bei der Düngegesetzgebung u. Anrechenbarkeit von Nährstoffen.

    • Bereitgestellt von: Industrieverband Agrar e.V. am 22.05.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      EU-Verordnung Nr. 2023/2831 vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 352/1. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Angaben zu gewährten De-minimis-Beihilfen ab dem 1. Januar 2026 in einem zentralen Register auf nationaler oder Unionsebene erfasst werden. Grundlage ist zwar europäische Verordnung, aber deutliche nationale Komponente. Als definierte Zielstellung gilt es, ein Zentralregister zu haben und damit auf parallel ergänzende Erklärungen zu den erhaltenen Beihilfen verzichten zu können. Nur so kann das geplante Register zu mehr Transparenz und Bürokratieabbau führen.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Bürgschaftsbanken am 22.05.2024
    • Adressatenkreis:
      • 25.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

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