Regelungsvorhaben

De-Minimis VO Zentralregister

Angegeben von:
Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (R001561) am 22.05.2024

Beschreibung:
EU-Verordnung Nr. 2023/2831 vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 352/1. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Angaben zu gewährten De-minimis-Beihilfen ab dem 1. Januar 2026 in einem zentralen Register auf nationaler oder Unionsebene erfasst werden. Grundlage ist zwar europäische Verordnung, aber deutliche nationale Komponente. Als definierte Zielstellung gilt es, ein Zentralregister zu haben und damit auf parallel ergänzende Erklärungen zu den erhaltenen Beihilfen verzichten zu können. Nur so kann das geplante Register zu mehr Transparenz und Bürokratieabbau führen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2404250003 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 25.04.2024 an:

      • Bundesregierung

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