Stellungnahmen/Gutachten
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499 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (499)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung Referentenentwurf zum Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz
Der Referentenentwurf wird seitens des BDK als untauglich angesehen. Unterm Strich würde durch das VVBG eine Verwaltungsbehörde geschaffen werden, die kaum Handlungsspielraum hat, im Wesentlichen ein paar Dateiabklärungen durchführen und Leute befragen darf, die ihr nicht antworten müssen, und im Ergebnis darauf hoffen muss, dass entweder ein mutmaßlicher Krimineller, der zuvor oft viel Aufwand in Verschleierungshandlungen gesteckt hat, ohne jegliche Not plötzlich ein Geständnis bezüglich der kriminellen Herkunft seines Vermögens ablegt oder dass eine Staatsanwaltschaft dann in weitere Ermittlungen einsteigt.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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07.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...VErmiG i.V.m.) § 76a Abs. 4 StGB. Dieser Systemwechsel ist..., ...Erweiterung von § 76a Abs. 4 StGB, in dem dessen Voraussetzung..., ...Kontext von § 76a Abs. 4 StGB Bezug genommen wurde, vgl..., ... aus § 261 Abs. 1 S. 1 StGB und halb § 73 Abs. 1 StGB...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung §19 Strafgesetzbuch
Die Forderung nach der Absenkung der Strafmündigkeit ist von unterschiedlichen Parteien wieder in die Diskussion gebracht worden. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch sind Kinder ab einem Alter von 14 Jahren unter bestimmten Umständen strafmündig und können für ihr Handeln strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Unterhalb dieser Altersgrenze ist davon auszugehen, dass grundsätzlich eine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des eigenen Handelns und damit eine Strafmündigkeit nicht gegeben ist. Anstatt den Fokus auf Bestrafung zu legen, muss stattdessen an den Ursachen angesetzt werden. Kinder und Jugendliche brauchen wirksame Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, um sie in ihrer Entwicklung – und damit auch im Erlangen der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit – zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gemäß § 19 Strafgesetzbuch (StGB) sind Kinder ab einem Alter..., ...dass die Regelung in § 19 StGB keine psychologisch-biologische...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Appell Versorgungslücken bei Schwangerschaftsabbrüchen schließen
Der gesetzliche Versorgungsauftrag wird nicht erfüllt. Insbesondere kommen die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung nicht ausreichend nach. Eine solche Planung ist verfassungsrechtlich geboten, wird bislang jedoch nicht umgesetzt. Der djb fordert daher die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen. Die Länder müssen endlich ihrem gesetzlichen Versorgungsauftrag nachkommen und eine flächendeckende und sichere Versorgung sicherstellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3909
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern
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BT-Drs. 21/3909
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geregelt in § 218a Abs. 1 StGB, ist nach aktueller Rechtslage..., ...nach § 218a Abs. 2 und 3 StGB. Das liegt daran, dass ..., ...wegen der in § 218 Abs. 1 StGB grundsätzlich angeordneten..., ...§ 218b, 218c, 219, 219b StGB eingehalten sind. Es..., ...sehen wollte, mit § 218g StGB-E (1973) gerade keine Mehrheit..., ...Gesetz in §§ 218 bis 219b StGB und §§ 12, 13, 5 bis 7 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das ZdK setzt sich aktiv für die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG, BGBl. 2025 I Nr. 107 vom 08.04.2025) ein. Im Sinne der Betroffenen engagiert sich das ZdK insbesondere für die unbefristete Sicherung des Fonds sexueller Missbrauch im ergänzenden Hilfesystem sowie für die gesetzliche Verankerung eines Rechts auf individuelle Aufarbeitung und Akteneinsicht. Auch im Bereich der Prävention tritt das ZdK entschieden dafür ein, den § 174c StGB auf sexuelle Handlungen in seelsorgerischen Verhältnissen auszuweiten, und stärkt den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum.
- Bereitgestellt von: Zentralkomitee der deutschen Katholiken e. V. am 03.06.2026
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Adressatenkreis:
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01.02.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Die Erweiterung des §174c StGB auf sexuelle Handlungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewaltschutz von Frauen im Aufenthaltsgesetz
Frauen mit Migrations- und Fluchtgeschichte sind auf der Flucht und im Aufnahmestaat, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, geschlechtsspezifischer, darunter partnerschaftlicher Gewalt, in besonderem Maße ausgesetzt. Prekäre Lebensumstände und/oder die erschwerte soziale Teilhabe erhöhen ihre Vulnerabilität und begünstigen Isolation und missbräuchliche Abhängigkeitsverhältnisse, auch zu gewaltausübenden Partner*innen. Trotz klarer Vorgaben der Istanbul-Konvention fehlt dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ein umfassendes Regelungskonzept, welches Betroffene von häuslicher Gewalt ganzheitlich schützt.Es besteht Reformbedarf.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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04.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftaten nach §§ 232 bis 233a StGB (Men-schenhandel, Zwangsprostitution..., ...Verbrechen gemäß § 12 Abs. 1 StGB ist. Die Umsetzung ..., ...bedroht sind (§ 12 Abs. 1 StGB), z. B. wegen einer Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB). Häusliche Gewalt stellt..., ...Körperverletzungshandlung (§§ 223, 224 StGB), eine Beleidigung (§ 185 StGB), sexuelle Übergriffe (§ 177 Abs. 1, 2 StGB) oder eine Nötigung (§ 240 StGB) handelt. Dies wird den...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Informationelle Selbstbestimmung wirtsch. Berechtigter bei Maßgaben zum Transparenzregister wahren
Die Umsetzung des Anti Money Laundering Package der EU muss verhältnismäßig sein. Beim Transparenzregister gilt dies insbesondere für den Anforderungskatalog der Eintragung personenbezogener Daten wirtschaftlicher Eigentümer und die Beschränkung des Jedermann-Zugangs zum Register. Der Grundrechtsschutz verlangt neben einer verhältnismäßigen Verwaltungspraxis eine legislative Ausgestaltung des „berechtigten Interesses“ (EuGH 2022), die die schutzwürdigen Interessen der Eintragungspflichtigen hinreichend berücksichtigt. Im Rahmen des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes [ZFG] müssen hinreichende Anforderungen an das Bestehen eines „berechtigten Interesses“ und an dessen Nachweis gesetzt werden. Außerdem sind hinreichende verfahrensrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen zu verankern.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 17.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 446/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
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BR-Drs. 446/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... um Nachstellung (§ 238 StGB) und Wohnungseinbruch (§ 244 StGB) ergänzt werden. • Verfahrensrechtliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das ZdK setzt sich für eine Vielzahl von Regelungsvorhaben ein (s.u. Interessensbereiche)
Das ZdK setzt sich für eine Vielzahl von Regelungsvorhaben ein (s.o. Interessensbereiche)
- Bereitgestellt von: Zentralkomitee der deutschen Katholiken e. V. am 14.01.2026
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Adressatenkreis:
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27.01.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gesellschaftliche Kompromiss von §218 StGB, der in den 1990er Jahren..., ...gesetzliche Regelung im §218 StGB stellt aus unserer Sicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hackerparagraph reformieren und Rechtssicherheit für Cybersecuritytests schaffen
Continental setzt sich für eine Reform des "Hackerparagraphen" ein. Cybersicherheitstests müssen rechtssicher möglich sein und die Intention als Kriterium der strafrechtlichen Relevanz eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Continental AG am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Computerstrafrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...deutschem Recht (§ 202a ff StGB) strafrechtliche Risiken...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Befürwortung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt
Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tatbestände: Nötigung § 240 StGB, Erpressung § 253 StGB ..., ...Ausspähen von Daten § 202a StGB. Zu begrüßen ist immerhin..., ...130 Abs. 1 Var. 1 und 2 StGB) mangels persönlicher Betroffenheit..., ...130 Abs. 1 Var. 1 und 2 StGB) zivilrechtlich faktisch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung der Neuregelung des Gewalthilfegesetzes. Derzeit fehlen in Deutschland ca. 14.000 Frauenhausplätze. Aufgrund einer weiterhin fehlenden bundeseinheitlichen, einzelfallunabhängigen Frauenhausfinanzierung ist die Finanzierungsituation vieler Frauenhäuser prekär. Mehr als jede 4. Frau musste 2023 ihren Aufenthalt teilweise oder vollständig selbst bezahlen – eine finanzielle Belastung, die eine deutliche Barriere für hilfesuchende Frauen darstellt und den Zugang zum Frauenhaus erheblich erschwert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenring e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.11.2024
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...endlich abschaffen! § 218 StGB kriminalisiert und stigmatisiert..., ...Schluss gekommen: § 218 StGB verstößt gegen verfassungsrechtliche...
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Zu Regelungsvorhaben: