Stellungnahmen/Gutachten
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920 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (920)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PVD setzt sich für eine Anpassung des §8 Abs. 2 EStG ein, um eine kumulierte und vereinfachte Verwendung von arbeitstäglichen Verpflegungszuschüssen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Prepaid Verband Deutschland e. V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung des §8 Abs. 2 EStG ein, um eine kumulierte..., ...Ergänzung in § 8 Abs. 2 EStG vor: Neu: 13 Die Werte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Kernforderungen enthalten: - Rechtliche Erleichterungen: Flexiblere Bauvorschriften, weniger Normen, einfachere Fachkundigkeitserklärung - Bau & Förderung: Weniger Schallschutz, serielles/modulares Bauen zulassen, verlässliche Zuschüsse und steuerliche Anreize - Nachhaltigkeit & Energie: Vereinfachte QNG-Zertifizierung, feste Grenzwerte statt Referenzgebäude im GEG
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMWSB): Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mietwohnungsneubau, § 7b EstG 6 b. Ansatz des Sachbezuges bei Mietwohnungen, § 8 EstG 7 c. Aufteilung bei verbilligter..., ...unentgeltlichen Teil, § 21 EstG 7 d. Sozialabgaben auf..., ...Mietwohnungsneubau, § 7b EstG Durch die bestehende Regelung..., ...kaum realisierbar. § 7b EStG sollte dahingehend angepasst..., ...Die Regelung § 7b Abs. 5 EstG sollte so angepasst werden..., ...erforderlich, dass § 7b EstG auch für den Werkswohnungsbau..., ...müssten also die in §7 b EStG genannten Werte nach oben..., ... bei Mietwohnungen, § 8 EstG Die bestehende Regelung..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG sollte dahingehend geändert..., ...unentgeltlichen Teil, § 21 EstG Die bestehende Regelung..., ...Unternehmen geben. § 21 Abs. 2 EStG ist dahingehend zu ändern..., ...Entsprechend könnte z. B. im § 21 EStG verankert werden, dass ..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG i.V.m. § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung..., ... des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG sollten dabei auch auf ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die deutsche Versicherungswirtschaft sieht die gewerbesteuerliche Erfassung von Auslandseinkünften grundsätzlich kritisch. Die Fristregelung für die Abgabe der umwandlungssteuerlichen Schlussbilanz sollte die Fälle unterjähriger Übertragungs- und Bilanzstichtage berücksichtigen.Die vorgesehene Erhöhung des maximalen Bußgelds bei Verstößen gegen die FATCA-Meldepflichten sollte vollständig gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 08.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.10.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E wird das Ergebnis des..., ... 5 Satz 3 Nr. 2 und 3 EStG). Sollte die Anpassung ..., ...sollte § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG eine zusätzliche Nr. 4 ..., ...wonach § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG entsprechend gelte, soweit..., .... § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG sollte in Übereinstimmung..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E sollten, wie von der ..., ...sollte § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insgesamt als Wahlrecht..., ... steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Die private Verwendung..., ... 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E wie folgt zu ändern: ..., ...Anfügung Abs. 15 in § 50d EStG) Die Nummern 18 und 21..., ...6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) Die Einführung einer..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStGE für Übertragungen vor..., ... § 52 Abs. 12 Satz 14 EStG-E kann auf gemeinsamen ..., ...fragwürdig. § 6 Abs. 5 EStG und die Regelungen zur ..., ...6 Abs. 5 Satz 7 – neu – EStG soll nun im Widerspruch..., ...6 Abs. 5 Satz 7 – neu – EStG u. E. zu weitgehend. Es..., ...Abs. 5 Satz 7 – neu – EStG würde die Verschmelzung..., ... (Kulosa, in Schmidt, EStG, 41. Aufl. 2022, § 7 Rn..., ... Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 EStG), voraussetzt, dass „..., ... 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG abzusehen. Zumindest ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe sowohl für den Gesetzgeber als auch für die ausführenden Behörden. Die Versicherer setzen sich daher für gesetzliche Klarstellungen sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung im konkreten Verwaltungsverfahren ein. So sollten etwa Umfang, Häufigkeit, Anlassbezogenheit oder Dopplungen bei Berichtspflichten oder (aufsichtsrechtlichen) Prüfvorgängen reduziert werden, sofern dies ohne Einschränkungen des Schutzzwecks möglich ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.01.2026
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Adressatenkreis:
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20.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und des Optionsmodells..., ...anschlussgeprüfte Unternehmen (§ 5b EStG) erfolgen, da in diesen..., ..., 22 UmwStG, § 6 Abs. 5 EStG) Durch eine Vereinheitlichung..., ...von Sachzuwendungen (§ 40 EStG) Die Behandlung von Sachzuwendungen..., ...Pauschalbesteuerung in § 40 EStG eine grundlegende Vereinfachung..., ...Quellensteuerabzugsverfahrens (§§ 50a, 50c EStG) Das Quellensteuerabzugsverfahren (§§ 50a, 50c EStG) ist zu komplex und sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Impulse für Wachstum und Wohlstand
Der Bankenverband setzt sich dafür ein, die Investitionsbedingungen in Deutschland zu verbessern, um damit das Wirtschaftswachstum nachhaltig zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts zu stärken. Konkret schlägt er Anpassungen in folgenden Handlungsfeldern vor: 1. Bankenregulierung überprüfen, Komplexität reduzieren; 2. International vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sicherstellen; 3. Kapitalmarktunion ausbauen und Verbriefungsmarkt stärken; 4. Kreditkosten für Kunden senken; 5. Private Altersvorsorge reformieren und Finanzbildung stärken; 6. Chancen der Digitalisierung im Finanzbereich nutzen; 7. Wirtschafts- und Finanzstandort steuerlich attraktiver machen; 8. ESG-Anforderungen zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels anpassen
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 21.01.2026
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Adressatenkreis:
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20.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Thesaurierungsbegünstigung(§34a EStG) und des Optionsmodells..., ...anschlussgeprüfte Unternehmen (§ 5b EStG) erfolgen, da in diesen..., ..., 22 UmwStG, § 6 Abs. 5 EStG) Durch eine Vereinheitlichung..., ...von Sachzuwendungen (§ 40 EStG) Die Behandlung von Sachzuwendungen..., ...Pauschalbesteuerung in § 40 EStG eine grundlegende Vereinfachung..., ...Quellensteuerabzugsverfahrens (§§ 50a, 50c EStG) Das Quellensteuerabzugsverfahren (§§ 50a, 50c EStG) ist zu komplex und sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 17.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erstattungsanträge nach § 50c EStG a) Gemäß Entwurfsbegründung..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie ..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG zu stellen, soweit sie ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG)
Anpassungen beim SteFEG erforderlich, u.a.: - keine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen - Anhebung der GWG-Grenze von 800 auf 2.500 Euro - Änderungen der Regelungen zum Sammelposten - dauerhafte Einführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter - Überprüfung der Werte für Grundfreibetrag und Eckwerte des Tarifs - Abschaffung des Solidaritätszuschlags - weitere Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen - Ablehnung der Steuerfreiheit von Zuschlägen bei Mehrarbeit - weitere Anhebung der Umsatz- und Gewinngrenzen für die Buchführungspflicht - Reform des Grunderwerbsteuerrechts, insb. Begünstigung von Kapitalgesellschaften
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 04.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 6 Abs. 2 Satz 4 und 5 EStG Durch die geplante Streichung von § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG entfiele künftig die Pflicht..., ...nach § 52 Abs. 12 Satz 11 EStG-E letztmalig für Wirtschaftsjahre..., ...Streichung von § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG wird § 6 Abs. 2 Satz 5 EStG obsolet und die mit der..., ...§ 6 Abs. 2 Satz 4 und 5 EStG als Baustein zum Abbau ..., ...Poolabschreibung, § 6 Abs. 2a EStG-E Durch § 6 Abs. 2a EStG-E..., ...Neufassung von § 6 Abs. 2a EStG das Ausschließlichkeitserfordernis..., ...beginnen (§ 52 Abs. 12 Satz 12 EStG-E). - Streichung des..., ...Betragsgrenze in § 6 Abs. 2a EStG-E führen zu einer verbesserten..., ...Wirtschaftsguts nach § 7 Abs. 1 EStG stellt sowohl für die Steuerpflichtigen..., ... AfA, § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG-E Die degressive Abschreibung..., ...werden, § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG-E. Hierbei soll der Prozentsatz..., ... und 2026, § 32a Abs. 1 EStG-E Der Gesetzentwurf sieht..., ...Verfahren In § 39e Abs. 1a EStG-E ist geregelt, dass das..., ...nach § 39f Abs. 1, § 39g EStG-E gebildet worden ist, ..., ...39e Abs. 10, 39g Abs. 5 EStG-E werden die beim Bundeszentralamt..., ...Gem. § 39f Abs. 1 Satz 5 EStG-E findet das Faktorverfahren..., ...geregelt in § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG-E. Petitum: Mit Blick..., ...Umsetzung der Regelung § 39g EStG-E regelt das automatisierte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schifffahrtsstandort Deutschland und steuerliche Rahmenbedingungen
Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Schifffahrtsunternehmen sind die wichtigsten Grundlagen für die Stärke und Wettbewerbsfähigkeit des Schifffahrtsstandorts Deutschland. Kern der steuerlichen Rahmenbedingungen bildet die Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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03.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG zu Steuermindereinnahmen..., ...Lohnsteuereinbehalt nach § 41 IV EStG als zusätzliche Steuervergünstigung..., ...Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG? Nein. Der Bundesrechnungshof..., ...Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG, sondern lediglich eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gerechte Steuerpolitik für Familien
Für den Familienbund ist es ein wichtiges Ziel, dass Familien ihre Existenz durch eigenes Einkommen sichern können – und nicht durch zu hohe Steuern und Abgaben auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Vom eigenen Einkommen leben zu können, stärkt die Selbstwahrnehmung, die Selbstwirksamkeit und das Selbstvertrauen sowie die persönliche Unabhängigkeit und Freiheit. Priorität im Rahmen der Steuerpolitik für Familien ist für den Familienbund die gerechte Besteuerung entsprechend der Leistungsfähigkeit. Das Existenzminimum steuerlich freizustellen, hat nichts mit Familienförderung zu tun, sondern allein damit, den Gedanken des progressiven Steuertarifs konsequent und fair auf alle Familien anzuwenden.
- Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8399
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Kinderzukunftsprogramm starten und mit zehn Maßnahmen zum Erfolg führen -
BT-Drs. 20/11620
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Familien steuerlich stärken - Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege
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BT-Drs. 20/8399
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...differenzierte Regelung des § 35a EStG für Familien vereinfacht..., ... 2 S. 2 erster Halbsatz EStG. Hierzu hat der Bundesfinanzhof..., ... Satz 2 erster Halbsatz EStG [in Höhe von 20 % bis höchstens..., ... Satz 2 erster Halbsatz EStG erfasst allerdings nicht..., ...Pflegepauschbetrag gemäß § 33b Abs. 6 EStG hält der Familienbund mindestens..., ... Satz 2 erster Halbsatz EStG geltend machen können, ..., ...gem. § 3 Nr. 34a lit. b EStG „zusätzlich zum ohnehin...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Umsetzung der erf. jährlichen Anpassungen im Steuerrecht (Jahressteuergesetz 2024)
Es werden Hinweise gegeben, wie die üblichen jährlichen Anpassungen diverser Steuergesetze aus praktischer Sicht ausgestaltet sein sollten.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 4: § 6 Absatz 5 Satz 3 EStG-E In dem Verfahren 2 BvL..., ...Absatz 5 Satz 3 Nummer 4 EStG-E entspricht der in dem..., ... 1) § 6 Absatz 5 Satz 3 EStG sollte auf die Übertragung..., ...10: § 40 Absatz 2 Satz 1 EStG Die mit § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 EStG-E beabsichtigte zusätzliche..., ... § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 EStG-E auf den Jahreswert einer..., ...Nummer 19: § 52 Absatz 12 EStG-E Die Übergangsregelung..., ...Absatz 5 Satz 3 Nummer 4 EStG-E für Übertragungen vor...
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Zu Regelungsvorhaben: