Stellungnahmen/Gutachten
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821 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EStG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (821)
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Vorschläge zur Konkretisierung des Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes zur Rechtssicherheit.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 14.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ein-kommensteuergesetzes (EStG) oder nach § 11 Absatz ..., ...8Vergütungsschuldner im Sinne des § 50a EStG sollen befugt sein, Anträge..., ... Steuerabzug nach § 50a EStG gemäß § 50c EStG zu stellen..., ...Erstattungsanträge nach § 50c EStG Gemäß Gesetzesbegründung..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG (…) zu stellen, soweit ..., ...§ 44a Abs. 9 oder § 50c EStG (…) zu stellen, soweit ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf bei der Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Der DStV fordert in seiner Stellungnahme insbesondere im Bereich der EStDV: - Bei der Nachweisführung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden sollen nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Experte als Gutachter anerkannt werden. Das Kriterium der höchstpersönlichen Vorortbesichtigung sollte mit Blick auf Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit angepasst werden. Gleiches gilt für Gutachter zur Begründung einer abweichenden Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke. - Der Anwendungszeitpunkt sollte nicht unterjährig beginnen. Die Neuregelung sollte nur für "Neufälle" greifen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 12.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG zu verschärfen, geäußert..., ...werden. § 51 Abs. 1 Nr. 1 EStG ermächtigt die Bundesregierung..., ... gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG darzulegen. Er schließt..., ...“ des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht mehr Gebrauch machen..., ...Wahlrecht des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG zum Nachweis einer kürzeren..., ...Streichung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG gleicht. Der DStV hatte..., ...Regelung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eingesetzt (vgl. DStV-Stellungnahme..., ...Regelungsentwürfe zu § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG stießen allgemein auf große..., ... nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG gesetzlich vorgesehenen..., ...Übermittlung nach § 5b Abs. 2 EStG verzichtet, sind laut ..., ...Neufassung von § 5b Abs. 1 EStG in seiner DStV-Stellungnahme..., ...Unterlagen ab. Den nach § 5b EStG n.F. zu übermittelnden ..., ...i.S.d. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG angewendet wurde. Die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG als wichtigste Grundlage für die Stärke und Wettbewerbsfähigkeit des Schifffahrtsstandorts Deutschland
- Bereitgestellt von: Cornelius Wendel – Cornelius Wendel Policynavigation am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Cornelius Wendel - Cornelius Wendel Policynavigation
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG zu Steuermindereinnahmen..., ...Lohnsteuereinbehalt nach § 41 IV EStG als zusätzliche Steuervergünstigung..., ...Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG? Nein. Der Bundesrechnungshof..., ...Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG, sondern lediglich eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
"Investitionsbooster" mit European Content verbinden (Investititionssofortprogramm)
Die WV Stahl begrüßt diese Initiative v.a. die ab Juli 2025-Ende 2027 vorgesehene degressiven Abschreibungen (AfA) für Investitionen können gesamtwirtschaftlich einen wichtigen Beitrag erbringen, die Rentabilität von Investitionen und die Liquidität zu erhöhen und auf die-se Weise Investitionsanreize zu setzen. Auch die langfristige Senkung des Körper-schaftsteuersatzes auf 10 % bis 2032 wird insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes verbessern. Aus Sicht der Stahlindustrie kann dies jedoch nur ein Schritt auf dem Weg zur Sicherung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit sein. Darüber hinaus bleiben umfassende Maßnahmen zur außenhandelspolitischen Absicherung, der Senkung der Energiekosten und der Flankierung der Dekarbonisierungsbemühungen der Unternehmen entscheidend.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 25.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortpro-gramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abschreibungen gemäß 7 Abs. 2 und 2a EStG überwiegend auf Produkte..., ... Neuer Absatz 7 Abs. 2b EstG: „(..) Die Abschreibung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Stärkung des Finanzstandortes Deutschland
Stärkung des Finanzstandorts Deutschland durch Anreize für den Vermögensaufbau und die private Altersvorsorge, Verbesserungen im AGB-Recht (insbesondere hinsichtlich Anleihebedingungen) einschließlich der Beschränkung der Rückwirkung von Rechtsprechung, Optimierungen im Aktien- und Umwandlungsrecht, Rückbau unzeitgemäßer Schriftformerfordernisse, Überprüfung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen auf ihre Angemessenheit, bürgerfreundliche Nutzung digitaler Identitäten, Schaffung international wettbewerbsfähiger steuerlicher Regelungen (insbesondere in Bezug auf Investments in Aktien und anderen Wertpapieren), Überprüfung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen auf ihre Angemessenheit (Gewährleistung von Proportionalität und Prinzipienorientierung) sowie Belebung des Verbriefungsmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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25.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Körperschaftsteuer nach § 34c EStG unterliegt Beschränkungen..., ...Aktienhandel. Die in § 34c EStG bzw. § 26 KStG vorgesehenen..., ...Ergänzung von § 45a Abs. 7 EStG dahingehend, dass keine..., ... in § 45b Abs. 7 Satz 2 EStG, die Vollständigkeit und..., ...dem BZSt zu § 45a Abs. 7 EStG § 45b Abs. 7 Satz 2 EStG..., ... § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 13 EstG. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 13 EStG 4. Verbesserung der Rahmenbedingungen..., ...per-country-limitation“ in § 34c Abs. 1 S. 1 EStG. § 34c Abs. 1 S. 1 EStG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens, 1:1-Implementierung von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten, Klarstellung zum Abzug der Kapitalertragssteuer nach § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 01.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Regelungen nach § 44a EStG an, die bei bestimmten ..., ... Absatz 1 Satz 1 Nr. 1a EStG für depotverwahrte Anteile..., ...43 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 EStG aus nicht depotverwahrten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Standortförderungsgesetz
- Vereinfachung steuerlicher Prozesse: Einführung einer einheitlichen digitalen Plattform für Steuerkommunikation und maschinenlesbare Steuerbescheide - Erleichterungen im Energiefinanzierungsgesetz: Automatische Privilegierung von Schienenbahnen, Gleichstellung von Geothermie mit Wärmepumpen und Abschaffung des De-Minimis-Vorbehalts für E-Busse - Maßnahmen gegen Fachkräftemangel: Steuerliche Anreize und Erleichterungen für Werkswohnungen und Nacht-/Feiertagsarbeit - Förderung nachhaltiger Finanzierung: Reduzierte Kapitalanforderungen für nachhaltige Infrastrukturprojekte und staatliche Garantien zur Senkung von Finanzierungskosten
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 29.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts
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Adressatenkreis:
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28.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kapitalertragssteuerabzug (§ 50c Abs. 2 EStG): Bundeszentralamt für ..., ...Einkommensteuergesetz § 3b EStG Um die Attraktivität von..., ... 50 in § 3b Abs. 2 S. 1 EStG erhöht werden. Vgl. auch § 1 SVEV § 7b EStG § 7b EStG sollte dahingehend..., ...Grenzen i.S.d. § 7b Abs. 2 EstG erhöht werden. Die Regelung § 7b Abs. 5 EstG sollte so angepasst werden..., ...hochgesetzt wird. § 7g EstG Um erhöhte Sonderabschreibungen..., ...ermöglichen, sollte § 7g EstG erweitert werden, indem..., ...erweitert wird. § 8 EstG § 8 Abs. 2 S. 12 EstG..., ... minimieren. § 21 EstG § 21 Abs. 2 EstG ist..., ...§ 1 SVEV § 3b Abs. 2 EStG iVm § 1 Abs. 1 Nr. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung..., ... die Wertgrenze in § 3b EStG und § 1 SVEV einheitlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BdV unterstützt den Entwurf grundsätzlich, jedoch sehen wir Verbesserungsbedarf. Die Umstellung von dem PIA- auf das PRIIP-System sollte vorgenommen werden. Daher sollte diese Umstellung gestrichen werden. Weiterhin sollte bzgl. Wechselkosten in der Ansparphase die Belastung mit marktüblichen Zillmerkosten verhindert werden. Der Förderung von nur zwei Verträge haben wir nichts entgegenzusetzen, allerdings fordern wir die Streichung der Regelung, dass die Verträge nicht derselben Produktkategorie angehören dürfen. Die angekündigte Evaluierung sollte auch zum Gegenstand haben, den förderfähigen Höchstbetrag für die Zukunft weiter zu erhöhen. Zuletzt ist unklar, ob laufende Leistungen aus Auszahlungsplänen von § 82 Absatz 5 SGB XII erfasst sind.
- Bereitgestellt von: Bund der Versicherten e. V. am 23.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 10a Absatz 1 Satz 1 EStG-E, § 84 Satz 1 EStG-E: ..., ...§ 10a Absatz 1 Satz 1 EStG und § 84 Satz 1 EStG auf..., ...entsprechend § 10a Absatz 1 Satz 1 EStG. Vorschlag Die angekündigte..., ...erhöhen. Zu § 84 Satz 1 EStG-E: beitragsproportionale..., ...Grundzulage gemäß § 84 Satz 1 EStG-E wird eine wesentliche..., ... § 86 Absatz 1 Satz 2 EStG ein Betrag von vier Prozent..., ...pAV-Reformgesetz) Zu §§ 84, 86 EStG-E: zusätzliche Förderung..., ...soll gemäß § 85 Absatz 1 EStG-E beitragsproportional ..., ... beanstanden. Zu § 87 EStG-E: Förderung von zwei bestehenden..., ...Einschränkung gemäß § 87 EstG-E „diese dürfen nicht derselben...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 24.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Ab..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 23.10.2024
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Ab-..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt...
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Zu Regelungsvorhaben: