Stellungnahmen/Gutachten
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1.449 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BGB"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.449)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Stiftungsregisters mit positiver Registerpublizität; Änderungen der StiftRV durch Erweiterung des Registerinhalts um Verwaltungsanschrift, Einsichtnahmerecht bei öffentl. Stiftungen, Schaffung klarer Kriterien für die Beschränkung der Einsichtnahme in die Akten; Aufnahme Stiftungsregister in § 32 GBO; kostenfreie Einsicht in das Stiftungsregister sowie Gebührenbefreiung für gemeinnützige Stiftungen nach StiftRGebV.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf für eine Verordnung zum Betrieb des Stiftungsregisters
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Adressatenkreis:
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22.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gesetzlichen Regelungen des BGB und des StiftRG einzugehen..., ...auszugleichen. Deshalb sollte § 82d BGB angepasst werden, zumal..., ...Stiftungsregisters (§ 82d BGB) Vorzugswürdig wäre aus..., ...negative Publizität (vgl. § 82d BGB). Beabsichtigt hat der..., ...unrichtig ist, gilt § 82d BGB n.F. nicht. Die im Vereinsrecht in § 68 BGB angeordnete negative Publizität..., ...Behörden in Anlehnung an § 69 BGB in § 82d BGB statt in der..., ...Besteuerungsverfahrens auf § 82d BGB berufen können. 3. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung verbraucherfreundliches Recht auf Reparatur
In unserer Stellungnahme sprechen wir uns dafür aus, die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren möglichst verbraucherfreundlich zu gestalten. Wenn die Reparatur in der Praxis eine echte Alternative ist, können Ressourcen geschont und die Kreislaufwirtschaft unterstützt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 16.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dies 1:1 in § 475e Abs. 5 BGB-E umgesetzt. Die Richtlinie..., ...Die in § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB geregelte Gewährleistungsfrist..., ...Beweislastumkehr des § 477 Abs. 1 BGB auf zwei Jahre erweitert..., ...§ 477 Abs. 1 2. Halbsatz BGB. Demnach findet die gesetzliche..., ...Beweis-lastumkehr in § 477 Abs. 1 BGB auf zwei Jahre verlängert..., ...Gesetzgeber in § 475e Abs. 5 BGB-E vor, dass sich die Verjährung..., ...Gewährleistungsanspruchs in § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB einmalig um zwölf Monate..., ...Nachbesserung gem. § 439 BGB behoben wird. Damit wird..., ...Reparatur In § 479a ff. BGB-E wird Art. 5 der Richtlinie..., ...sie nicht gemäß § 479a ff. BGB selbst zu einer Reparatur...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung
Aufgrund eines Urteils des BverfG sollen die Anfechtungsrechte leiblicher Väter reformiert werden. Das ZFF fordert stattdessen eine umfassende Reform des Abstammungsrechts: Soziale Elternschaft muss im Interesse des Kindeswohls gestärkt werden, statt biologische Abstammung weiter aufzuwerten. Zudem gilt es, die Vielfalt moderner Familien rechtlich abzusichern – etwa durch die Anerkennung von Zwei-Mütter-Familien, die Möglichkeit einvernehmlicher Mehrelternschaft sowie die Berücksichtigung von Patchworkfamilien. Auch Diskriminierungs- und Gewaltschutz müssen konsequent einbezogen werden. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung lehnt das ZFF ab, da er Konflikte verschärfen, verlässliche Bindungen schwächen und bestehende Spielräume für Familienvielfalt ungenutzt lassen würde.
- Bereitgestellt von: Zukunftsforum Familie e.V. am 07.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
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BT-Drs. 21/2997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vaterschaftsanfechtung (§ 1600 BGB-E) („Erste Chance“) Im..., ...minderjährigen Kindern (§ 1600 Abs. 3 BGB-E) knüpft die Anfechtungsmöglichkeit..., ...Fallgruppen (§ 1600 Abs. 3 Satz 2 BGB-E). Eine Anfechtung soll..., ...das Kind an (§ 1600 Abs. 5 BGB-E). Es wird davon ausgegangen..., ...bekannt war (§ 1600 Abs. 6 BGB-E) – dies betrifft damit..., ...anderen Mannes (§ 1594 Abs. 5 BGB-E) eingeführt werden. ..., ... – anzuerkennen (§ 1595a BGB-E). Dies ist nun ohne Scheidungsverfahren..., ...ausgestaltet (§§ 1595, 1596 BGB-E). Bei volljährigen Kindern..., ...Anfechtung (§ 1600 Abs. 2 BGB-E). Bei minderjährigen ..., ...Lebensjahres abläuft (§ 1600b BGB-E). 3. Grundsätzliche..., ...Vaterschaftsanfechtung (§ 1600 BGB-E) („Erste Chance“) KINDESWOHL..., ...Fallkonstellationen (§ 1600 Abs. 3 Satz 2 BGB-E), die es leiblichen Vätern..., ...Jahr besteht (§ 1600 Abs. 5 BGB-E) und fordern ihre Streichung..., ...zustimmen müssen (§§ 1595, 1596 BGB-E). Außerdem begrüßen ..., ...eingeräumt wird (§ 1600 Abs. 2 BGB-E), regen jedoch an, dies...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Entwurf sollen die im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ vorgesehenen Vereinbarungen umgesetzt werden, sich bei Reformen des Familienrechts vom Wohl des Kindes leiten zu lassen sowie häusliche Gewalt zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen (KoaV Zeilen 2904-2909). Hierbei beabsichtigen wir sicherzustellen, dass die Rechte von minderjährigen Kindern und Jugendlichen in Bezug auf die Selbstbestimmung in Fragen der Geschlechtsidentität gewahrt bzw. angemessen berücksichtigt werden und im Einklang mit den UN-Kinderrechten stehen.
- Bereitgestellt von: Trans-Kinder-Netz e.V. am 01.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abstammungsrechts. § 1626 Abs. 3 Punkt 7 BGB-E – Kindeswohl Bewertung..., ...Kindern. § 1627 Abs. 3 Satz 2 BGB-E – Pflicht zur Rücksichtnahme..., ...dürfen. §§ 1629 und 1630 BGB-E – Gemeinsame Sorge nicht..., ... 4 § 1632 Abs. 2 Punkt 4 BGB-E – Häusliche Gewalt Bewertung..., ...haben kann. § 1652 Abs. 5 BGB-E – Regelungen zu Kindern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
Der ZIA teilt das Anliegen der Bundesregierung, dass Wohnen bezahlbar sein muss, und unterstützt grundsätzlich das Ansinnen, bestimmte Ausnahmen der Mietpreisbremse zu präzisieren. Als große Herausforderung der Bundesregierung sieht der ZIA, den Schutz sozial Bedürftiger und gleichzeitig ein investitionsfreundliches Umfeld für den Wohnungsbau sicherzustellen. Der vorliegende Referentenentwurf wird aus ZIA-Sicht dem Ausgleich zwischen den Interessen der Mietenden und Vermietenden nicht gerecht. Es bedarf der folgenden Anpassungen, um die Interessen besser auszubalancieren:
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 10.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...4 I. Zu § 557b Absatz 4 BGB-E: Kappung der Indexmiete..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB-E: Kurzzeitvermietung ...., ... 1b und § 556d Absatz 1a BGB-E: Möblierungszuschlag ..., ... IV. Zu § 559c Absatz 1 BGB-E: Anhebung der Wertgrenze..., ...12 VI. Zu § 578 Absatz 1 BGB: Textformerfordernis im..., ... nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB sollte verzichtet werden..., ...nach § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB und damit zur Formkündbarkeit..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ... § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB-E: Kurzzeitvermietung ..., ... nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB durch eine klare zeitliche..., ... nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB sollte verzichtet werden..., ... 1b und § 556d Absatz 1a BGB-E: Möblierungszuschlag ..., ... IV. Zu § 559c Absatz 1 BGB-E: Anhebung der Wertgrenze..., .... VI. Zu § 578 Absatz 1 BGB: Textformerfordernis im..., ...nach § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB ersatzlos zu streichen...., ... des § 550 BGB wurde ursprünglich geschaffen..., ...Regelung des § 578 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 550 BGB jedoch entgegen der ursprünglichen..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Europaweit harmonisierte Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht
Die Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) soll den Verbraucherschutz durch Standards für Kreditwürdigkeitsprüfungen und Informationspflichten stärken und Transparenz sowie Digitalisierung im Kreditmarkt fördern. PayPal unterstützt die Einführung einer verhältnismäßigen Regulierung, die Mindeststandards für den Verbraucherschutz im Kreditbereich festlegt und europaweit harmonisiert
- Bereitgestellt von: PayPal Limited am 24.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Absatz 1, 506 Absatz 1 Satz 1 BGB-RefE, Form der Vertragserklärungen..., ... Abs. 1, 506 Abs. 1 S. 1 BGB-RefE Verbraucherdarlehensverträge..., ...der Textform i.S.d. § 126b BGB bedürfen. Wir gehen hierbei..., ...kann. §492a Absatz 1a BGB-RefE, Zulässige Kopplungsgeschäfte..., ...Ausnahme in § 492a Abs. 1a BGB-RefE zu eng gefasst. ..., ...verbunden ist.“ §505b BGB-RefE, Risikobasierte Proportionalität..., ...Proportionalitätsgrundsatzes in § 505b Abs. 2 BGB-RefE, der vorsieht, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem vorliegenden Entwurf zur Novelle des Mietrechts greift das Ministerium ein sehr wichtiges Anliegen im Mietrecht auf und verfolgt das Ziel, die Belastungen der Mietenden gegenüber steigenden Kosten einzudämmen sowie bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Um diesem Ziel wirksam und langfristig gerecht zu werden, wird aus Sicht des DENEFF EDL_HUB leider jedoch ein wichtiger Bereich in der Novelle nicht berücksichtigt: die explodierenden Betriebskosten, die insbesondere durch unsanierte Heizungsanlagen verursacht werden. Sie haben schon jetzt enorme soziale Sprengkraft. Denn insbesondere in älteren, unsanierten Gebäuden machen die Kosten für die Beheizung der Gebäude bereits mehr als 50% der Warmmiete aus und führen damit zu steigenden Belastungen für Mietende.
- Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 24.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4268
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des sozialen Mietrechts
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BT-Drs. 21/4268
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Möglichkeit (gemäß § 559 BGB): Die Umstellung der Heizungsanlage..., ...Möglichkeit (gemäß § 556c BGB): Die Umstellung der Heizungsanlage..., ...deren Umlage durch § 556c BGB geregelt wird, funktioniert..., ...empfehlen wir daher, § 556c BGB so auszugestalten, dass..., ...§ 556c Absatz 1 Nummer 2 BGB (Umlage überwiegend erneuerbarer..., ...Satzes in § 556c Absatz 1 BGB (Konkretisierung zum Kostenregime) 556c Absatz 1 BGB sollte wie folgt ergänzt..., ...klarstellende Verweis auf § 559 BGB stellt eine systematische..., ...Monat (angelehnt an § 559 BGB) wird sichergestellt,..., ...Satzes in § 556c Absatz 1 BGB (Kostendeckel und Nachweis) § 556c Absatz 1 BGB sollte wie folgt ergänzt..., ...der Anpassung des § 556c BGB ist auch eine zeitgemäße..., ...WärmeLV) erforderlich. § 556c BGB und WärmeLV bilden in der..., ...untrennbare Einheit: Während das BGB die mietrechtliche Umlagefähigkeit..., ...gesetzgeberische Anpassungen im BGB in ihrer Wirkung begrenzt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus sprechen wir uns für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 15.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Klarstellungsbedarf zum BGB, EGBGB, KWG und VVG ..., ...zum § 356b Absatz 2 Satz 5 BGB-E wie folgt zu ergänzen..., ...des § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E aufgenommen werden. ..., ... zu § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E ausdrücklich genannt ..., ...neuen § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E aufgenommen werden. ..., ... § 491 Abs. 2 Nr. 3 BGB-E wie folgt an die gegenüber..., ...nach § 492 Abs. 1 Satz 3 BGB-E klarstellend auf die ..., ...492 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB-E gilt. b) Wir regen..., ...neue § 492 Abs. 1 Satz 1 BGB-E nunmehr vorsieht, dass..., ... des § 492 Abs. 1 Satz 2 BGB-E, der weiterhin nur für..., ... geänderten § 578 Abs. 1 BGB i. V. m. § 550 BGB im Hinblick..., ...Mietvertrag nach § 578 Abs. 1 BGB i. V. m. § 550 BGB wirksam..., ... lassen und § 492 Abs. 1 BGB-E wie folgt zu ändern: ..., ... CCD II und § 492 Abs. 8 BGB-E liegt. Denn nach § ..., ...darum, § 492b Abs. 2 BGB zur Kopplung mit einer ..., ...Schuldnerberatungsdiensten (§§ 497a Abs. 1 BGB-E, 505a Abs. 1 Satz 3 BGB-E..., ...werden mit § 497a Abs. 1 BGB-E und § 505a Abs. 1 Satz 3 BGB-E sowie mit § 18a Abs. ..., ...Rückzahlung (§ 501 Abs. 1 BGB-E) Wir bitten darum,..., ...nach § 491 Abs. 1 Satz 2 BGB-E um einen Oberbegriff,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus spricht er sich für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Klarstellungsbedarf zum BGB, EGBGB, KWG und VVG ..., ...zum § 356b Absatz 2 Satz 5 BGB-E wie folgt zu ergänzen..., ...des § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E aufgenommen werden. ..., ... zu § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E ausdrücklich genannt ..., ...neuen § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E aufgenommen werden. ..., ... § 491 Abs. 2 Nr. 3 BGB-E wie folgt an die gegenüber..., ...nach § 492 Abs. 1 Satz 3 BGB-E klarstellend auf die ..., ...492 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB-E gilt. b) Wir regen..., ...neue § 492 Abs. 1 Satz 1 BGB-E nunmehr vorsieht, dass..., ... des § 492 Abs. 1 Satz 2 BGB-E, der weiterhin nur für..., ... geänderten § 578 Abs. 1 BGB i. V. m. § 550 BGB im Hinblick..., ...Mietvertrag nach § 578 Abs. 1 BGB i. V. m. § 550 BGB wirksam..., ... lassen und § 492 Abs. 1 BGB-E wie folgt zu ändern: ..., ... CCD II und § 492 Abs. 8 BGB-E liegt. Denn nach § ..., ...darum, § 492b Abs. 2 BGB zur Kopplung mit einer ..., ...Schuldnerberatungsdiensten (§§ 497a Abs. 1 BGB-E, 505a Abs. 1 Satz 3 BGB-E..., ...werden mit § 497a Abs. 1 BGB-E und § 505a Abs. 1 Satz 3 BGB-E sowie mit § 18a Abs. ..., ...Rückzahlung (§ 501 Abs. 1 BGB-E) Wir bitten darum,..., ...nach § 491 Abs. 1 Satz 2 BGB-E um einen Oberbegriff,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren
Mit dem Recht auf Reparatur soll eine verbesserte Reparierbarkeit von Waren erreicht und damit ein Beitrag zu Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Verbraucherschutz geleistet werden. Der BVfK fordert u. a.: Kraftfahrzeuge aus dem Anwendungsbereich herauszunehmen; hilfsweise keine Anwendung auf gebrauchte Fahrzeuge, Verlängerung der Gewährleistungsfrist nur bei echtem Wahlrecht und nur für das nachgebesserte Bauteil.
- Bereitgestellt von: Bundesverband freier Kfz-Händler e. V. am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5923
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
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BT-Drs. 21/5923
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Berücksichtigung finden: 1. § 434 BGB – Reparierbarkeit als Tatbestandsmerkmal..., ...Handels. 2. § 475 Abs. 4 BGB – Informationspflichten..., ... Fall sein. § 475 Abs. 4 BGB verweist auf § 439 BGB ..., ...erwarten. 3. § 475 Abs. 6 BGB – Nachlieferung überholter..., ... hat.“ 4. § 475e Abs. 5 BGB – Verlängerung der Gewährleistungsfrist..., ...i.V.m. § 275 Abs. 2 und 3 BGB). Es dürfte Einigkeit darüber..., ...Gesetzestextes (§ 475e Abs. 5 BGB) vor: „Hat der Käufer ..., ...finden, Folgendes: a. § 475e BGB wird in Ergänzung zu Ziffer..., ...zwölf Monate.“ b. § 475e BGB wird anschließend wie folgt..., ...(vgl. § 434 Abs. 3 Nr. 4 BGB), was nunmehr in den Kriterienkatalog des § 434 Abs. 3 BGB integriert werden soll...., ...475 Abs. 4 und 475e Abs. 5 BGB ein Bezug zu den Waren ...
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Zu Regelungsvorhaben: