Stellungnahmen/Gutachten
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18.667 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.667)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Rollout von intelligenten Messsystemen (iMS) ist nur dann (volks-)wirtschaftlich zu rechtfertigen, wenn ein (zusätzlicher) Systemnutzen durch (zusätzliche) Netzdienlichkeit bewirkt wird. In den räumlich begrenzten Industrie- und Arealnetzen sind die wichtigen Funktionalitäten wie die Verfügbarkeit von 1/4h-Messwerten und die Transparenz und Nutzung dieser Daten für die relevanten Marktteilnehmer wie Netzbetreiber, Lieferanten und Kunden bereits vorhanden, sodass ein Pflicht-Rollout von iMS keinen zusätzlichen Nutzen in diesen Netzen mehr bringt, jedoch teilweise ein Downgrade der Funktionalitäten in diesen Netzen bewirken kann.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kooperationen mit Unternehmen zur industriellen Eigenerzeugung (z.B. Joint Ventures von Industrieabnehmern und Projektentwicklern bzw. Windparkbetreibern.), Verbindliche anteilige Stromabnahme durch industrielle Abnehmer (höherer Anteil = höhere Punktzahl)., Verbindliche langfristige Stromabnahme industrieller Abnehmer (längerer Zeitraum = höhere Punktzahl)., Versorgungsanteil lokaler Geschäftsfelder zur Dekarbonisierung (z.B. gem. Definition im „Net Zero Industry Act“ der EU)., CSRD-Kriterien (z.B. Net-Zero-Commitment, Tarifbindung, Ausbildungsquoten, EU-Beschäftigte, F+E-Ausgaben EU)., Systemdienlichkeit durch Ausregelung mit steuerbaren Anlagen / Angebot an Flexibilitäten (z.B. Batterien)., Reduktion des Gewichtungsanteils finanzieller Komponenten (z.B. auf 20%).
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/24039
[alle SG hierzu]
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BT-Drs. 20/24039
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Die aktuelle Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden. 2. Der Zahlungsverkehr mit dem Hauptzollamt (HZA) sollte transparenter gestaltet werden. 3. Im Vorauszahlungsbescheid berücksichtigte eigenen Entlastungsansprüche sollten bei Berechnung der Jahressteuerschuld mindernd berücksichtigt werden. 4. Die neue Monitoringspflicht sollte nur gelten, wenn der Schwerpunkt im Abschnitt E des WZ2003 liegt. Monitoring sonst mindestens auf Abgabe von Strom und Erdgas an Dritte begrenzen. 5. Die neuen Vorgaben zur buchmäßigen Erfassung von strom- und energiesteuerlichen Geschäftsvorgängen bei stromsteuerlichen Versorgern und Lieferern von Energieerzeugnissen sind überzogen. 6. Eine umfassende Verbrauchsermittlung über das 15-Minuten-Intervall ist nicht möglich.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau durch Reduzierung und Konkretisierung der Reportingpflichten bzgl. (EU) 2022/2464
1) Schaffung von Einführungserleichterungen in Bezug auf §315 Absatz 3a HGB-E für kleine und mittlere Konzerne mit Kapitalmarktorientierung 2) Schaffung von Regelungen für eine befreiend wirkende freiwillige Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter KMU
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle SG hierzu]
- HGBEG [alle SG hierzu]
- LkSG [alle SG hierzu]
- AktG [alle SG hierzu]
- AktGEG [alle SG hierzu]
- GmbHG [alle SG hierzu]
- EGGmbHG [alle SG hierzu]
- SEAG [alle SG hierzu]
- GenG [alle SG hierzu]
- SCEAG [alle SG hierzu]
- PublG [alle SG hierzu]
- KredWG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- REITG [alle SG hierzu]
- TranspRLDV [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Etablierung einheitlicher Mining Standards
Einigung auf international einheitliche Mining Standards (z.B. auf etablierte Systeme wie IRMA oder alternativ Entwicklung weiterer Systeme), die durch internationale Auditfirmen überprüft werden können.
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU7 Gesetzgebung für PKW und Vans
Die EU7 Gesetzgebung (EU) 2024/1257 wurde am 8. Mai 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 28. Mai 2024 in Kraft. In den folgenden 12 Monaten werden die technischen Ausführungsbestimmungen zu diesem Hauptakt festgelegt. Mit Blick auf diese Ausführungsbestimmungen ergeben sich Fragestellungen zur technisch, rechtlichen Eindeutigkeit aus dem Hauptakt, die mit dem Ministerium geteilt wurden. Ziel der Fragestellungen ist es, einen Beitrag für eine rechtlich eindeutige EU7 Gesetzgebung zu leisten.
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schnelles und intuitives Signalverständnis im Straßenverkehr durch Nutzung der neu definierten und bisher unbelegten Lichtfarbe Türkis als zusätzliche Kennleuchte. Die Regelung ist relevant sowohl für Fahrer anderer Fahrzeuge als auch für Radfahrer/Fußgänger. Die bedeutet, dass das Verhalten des Fahrzeugs für andere Verkehrsteilnehmer berechenbar wird, wenn diese automatisierte Fahrzustände erkennen können.
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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29.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DRV fordert praxisnahe und wissenschaftsbasierte Lösungen zu eventuellen Anpassungen der Rückstandshöchstgehalten bei Lebensmitteln. Gesundheitsschutz genießt weiterhin bei Neuregelungen oberste Priorität, dennoch müssen Beprobung, Analyseverfahren und die Konsequenzen verhältnismäßig sein und die Verkehrsfähigkeit soll wenn möglich geschützt sein. Eine Harmonisierung der Rückstandshöchstwerte mit internationalen Standards ist anzustreben und Doppelstrukturen sind abzubauen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, die Strategie neben Wasserstoffkraftwerken auch für risikoärmere und schneller mobilisierbare Optionen wie nachhaltiges Biogas zu öffnen. Aktuell wird Biogas noch ausgeklammert.
- Bereitgestellt von: DWR eco GmbH am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Kraftwerkssicherheitsgesetz
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Adressatenkreis:
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24.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Künftiger Kapazitätsmechanismus technologieoffen
Ziel ist ein technologieoffenen Kapazitätsmechanismus, der den Fortbestand des Anlagenparks sicherstellt, die verbleibenden Flexibilisierungspotenziale für Biogasanlagen nutzbar macht und den weiteren Biogasausbau planbar macht und damit Investitionssicherheit gewährleistet
- Bereitgestellt von: DWR eco GmbH am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben: