Stellungnahmen/Gutachten
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18.640 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.640)
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Die Registrierung und der Zugang zum CBAM-Portal sollte technisch verbessert und vereinfacht werden. 2. Vereinfachungen hinsichtlich der zu anwendenden Angaben - Verwendung der Standartwerten weit über die Testphase hinaus. 3. Die Daten über CBAM-relevante Importe, die von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten an das CBAM-Portal gemeldet werden, müssen den Anmeldern zeitnah zur Verfügung gestellt werden. 4. Erhöhung des Schwellenwerts der De-Minimis-Regelung 5. Verhinderung der Doppelbesteuerung aufgrund der Wiedereinfuhren nach der Veredelung in Drittländern, insbesondere im Rahmen der passiven Veredelung. 6. Beseitigung der Unklarheiten beim Umgang mit Händlern von CBAM-Produkten, die in Drittländern ansässig sind.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fragenkatalog und praktische Hinweise zur F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 an UBA
Zuletzt wurde ein Fragenkatalog an das UBA versandt, in dem der VIK Fragen zu praktischen Implikationen der Verordnung anbringen konnten. Das Ziel dieser Fragen war hauptsächlich, eine reibungslose Integration der F-Gase-Verordnung in die betriebliche Praxis zu ermöglichen. Für den Vollzug der Verordnung (EU) 2024/573, der Durchführungsverordnungen sowie der dazugehörigen nationalen Verordnungen sind die Bundesländer zuständig, hier wurde seitens des VIK angeregt, einheitliche und Bundesländerübergreifende Regelungen zu finden um einem regulatorischen Flickenteppich vorzubeugen.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 195/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
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BR-Drs. 195/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erarbeitung eines neuen Regulierungsrahmens für die Gas- und Wasserstoffversorgung durch BMWK und Bundesnetzagentur, Vorlage des Grünpapiers zur Transformation der Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze zur Konsultation, Sicherstellung einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung während der Übergangsphase durch planerische, rechtliche und finanzielle Vorkehrungen, langfristige Nutzung von Erdgas als unverzichtbarer Rohstoff in der chemischen Industrie, Berücksichtigung flexibler und effizienter CO2-Transportinfrastrukturen sowie wirtschaftlicher Netzentgelte.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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12.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Rollout von intelligenten Messsystemen (iMS) ist nur dann (volks-)wirtschaftlich zu rechtfertigen, wenn ein (zusätzlicher) Systemnutzen durch (zusätzliche) Netzdienlichkeit bewirkt wird. In den räumlich begrenzten Industrie- und Arealnetzen sind die wichtigen Funktionalitäten wie die Verfügbarkeit von 1/4h-Messwerten und die Transparenz und Nutzung dieser Daten für die relevanten Marktteilnehmer wie Netzbetreiber, Lieferanten und Kunden bereits vorhanden, sodass ein Pflicht-Rollout von iMS keinen zusätzlichen Nutzen in diesen Netzen mehr bringt, jedoch teilweise ein Downgrade der Funktionalitäten in diesen Netzen bewirken kann.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kooperationen mit Unternehmen zur industriellen Eigenerzeugung (z.B. Joint Ventures von Industrieabnehmern und Projektentwicklern bzw. Windparkbetreibern.), Verbindliche anteilige Stromabnahme durch industrielle Abnehmer (höherer Anteil = höhere Punktzahl)., Verbindliche langfristige Stromabnahme industrieller Abnehmer (längerer Zeitraum = höhere Punktzahl)., Versorgungsanteil lokaler Geschäftsfelder zur Dekarbonisierung (z.B. gem. Definition im „Net Zero Industry Act“ der EU)., CSRD-Kriterien (z.B. Net-Zero-Commitment, Tarifbindung, Ausbildungsquoten, EU-Beschäftigte, F+E-Ausgaben EU)., Systemdienlichkeit durch Ausregelung mit steuerbaren Anlagen / Angebot an Flexibilitäten (z.B. Batterien)., Reduktion des Gewichtungsanteils finanzieller Komponenten (z.B. auf 20%).
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/24039
[alle SG hierzu]
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BT-Drs. 20/24039
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Die aktuelle Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden. 2. Der Zahlungsverkehr mit dem Hauptzollamt (HZA) sollte transparenter gestaltet werden. 3. Im Vorauszahlungsbescheid berücksichtigte eigenen Entlastungsansprüche sollten bei Berechnung der Jahressteuerschuld mindernd berücksichtigt werden. 4. Die neue Monitoringspflicht sollte nur gelten, wenn der Schwerpunkt im Abschnitt E des WZ2003 liegt. Monitoring sonst mindestens auf Abgabe von Strom und Erdgas an Dritte begrenzen. 5. Die neuen Vorgaben zur buchmäßigen Erfassung von strom- und energiesteuerlichen Geschäftsvorgängen bei stromsteuerlichen Versorgern und Lieferern von Energieerzeugnissen sind überzogen. 6. Eine umfassende Verbrauchsermittlung über das 15-Minuten-Intervall ist nicht möglich.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau durch Reduzierung und Konkretisierung der Reportingpflichten bzgl. (EU) 2022/2464
1) Schaffung von Einführungserleichterungen in Bezug auf §315 Absatz 3a HGB-E für kleine und mittlere Konzerne mit Kapitalmarktorientierung 2) Schaffung von Regelungen für eine befreiend wirkende freiwillige Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter KMU
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle SG hierzu]
- HGBEG [alle SG hierzu]
- LkSG [alle SG hierzu]
- AktG [alle SG hierzu]
- AktGEG [alle SG hierzu]
- GmbHG [alle SG hierzu]
- EGGmbHG [alle SG hierzu]
- SEAG [alle SG hierzu]
- GenG [alle SG hierzu]
- SCEAG [alle SG hierzu]
- PublG [alle SG hierzu]
- KredWG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- REITG [alle SG hierzu]
- TranspRLDV [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Etablierung einheitlicher Mining Standards
Einigung auf international einheitliche Mining Standards (z.B. auf etablierte Systeme wie IRMA oder alternativ Entwicklung weiterer Systeme), die durch internationale Auditfirmen überprüft werden können.
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU7 Gesetzgebung für PKW und Vans
Die EU7 Gesetzgebung (EU) 2024/1257 wurde am 8. Mai 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 28. Mai 2024 in Kraft. In den folgenden 12 Monaten werden die technischen Ausführungsbestimmungen zu diesem Hauptakt festgelegt. Mit Blick auf diese Ausführungsbestimmungen ergeben sich Fragestellungen zur technisch, rechtlichen Eindeutigkeit aus dem Hauptakt, die mit dem Ministerium geteilt wurden. Ziel der Fragestellungen ist es, einen Beitrag für eine rechtlich eindeutige EU7 Gesetzgebung zu leisten.
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schnelles und intuitives Signalverständnis im Straßenverkehr durch Nutzung der neu definierten und bisher unbelegten Lichtfarbe Türkis als zusätzliche Kennleuchte. Die Regelung ist relevant sowohl für Fahrer anderer Fahrzeuge als auch für Radfahrer/Fußgänger. Die bedeutet, dass das Verhalten des Fahrzeugs für andere Verkehrsteilnehmer berechenbar wird, wenn diese automatisierte Fahrzustände erkennen können.
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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29.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: