Stellungnahmen/Gutachten
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23.022 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (23.022)
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Zu Regelungsvorhaben:
Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) - Berücksichtigung der Besonderheiten der MedTech Branche
Berücksichtigung der Besonderheiten der MedTech Branche bei der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS): 1. Ausreichend Übergangsfristen bei umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen Regulierungen, 2. Verfügbarkeit von PFAS für und in MedTech-Produkten gewährleisten, 3. Eine strukturierte sowie sichere Rückführung von Medizinprodukten ermöglichen
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 23.12.2024
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Adressatenkreis:
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26.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Von Seiten der Medizintechnikbranche sollte der Fokus im Vergabeverfahren unbedingt auf Planbarkeit liegen. Das kann beispielsweise über Standardisierung von ESG-Vergabekriterien geschehen und sollte von den Akteur:innen des Gesundheitswesens unter Berücksichtigung auf dessen Verhältnismäßigkeit und Eignung in Bezug auf das Gesundheitswesen verhandelt werden. Diese sollen wiederum von der Politik anerkannt werden.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 23.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Übergangsfrist, innerhalb der „sonstige Produkte zur Wundversorgung“ (sPzW), beispielsweise antimikrobiell wirkende Wundauflagen, ihren Nutzen vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nachweisen müssen, endet am 2. Dezember 2024. Ab diesem Zeitpunkt entfiele die Erstattungsfähigkeit dieser Produkte zur Versorgung chronischer Wunden über die gesetzliche Krankenversicherung.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 23.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflgekompetenzgesetz - Stärkung des Pflegepersonals und Erweiterung der Kompetenzen
Der BVMed unterstützt das Ziel des Gesetzes, die Kompetenz von Pflegefachpersonen zu stärken und sie in erweiterte heilkundliche Tätigkeiten einzubeziehen. Der Referentenentwurf muss aber bei der Einbindung aller qualifizierten Pflegefachkräfte und bei den Regelungen zur spezialisierten Hilfsmittel-Versorgung noch erheblich nachgebessert werden.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 23.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI Verordnung)
Begleitung des EU-Gesetzgebungsvorhabens auf nationaler Ebene in Deutschland (insbesondere im Rahmen des Trilog-Verfahrens) mit der Zielsetzung der Sicherstellung eines risikobasierten Ansatzes und einer sinnvollen Zuteilung der regulatorischen Verantwortlichkeiten entlang des KI Technologie-Stacks sowie einer sinnvollen Zuweisung der Verantwortlichkeiten zwischen Anbietern von KI-Systemen, Anwendern solcher Systeme sowie den Anbietern von Foundation Models. Weitere Zielsetzungen: 1. Sicherstellung der Festlegung sinnvoller Anforderungen für die Anbieter von Foundation Models 2. Praktikable Vorgaben für sogenanntes "Watermarking". 3. Klare Definitionen zur Bestimmung des Anwendungsbereichs der VO
- Bereitgestellt von: Microsoft Deutschland GmbH am 23.12.2024
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Adressatenkreis:
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13.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Waste Shipment Regulation
Es soll keine Auditierung von Anlagen im Ausland stattfinden. Absatzmärke und Wettbewerbsfähigkeit der Recyclingwirtschaft muss durch offenen Handel gesichert werden. DIWASS: bvse fordert eine Verschiebung bzw. Übergangsphase für die Einführung
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 23.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Vergabetransformationspakets
Der bvse e.V. lehnt die Änderungen bei der Losvergabe ab, da kleine und mittelständische Unternehmen im Wettbewerb in erheblichem Maße beeinträchtigt werden. Des weiteren fordert der bvse e.V., dass bei den AVV güteüberwachte und nach DIN 18200 zertifizierte Sekundärbaustoffe ergänzt werden sollen, da im Interesse einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft die Nutzung von Sekundärbaustoffen ausdrücklich gefördert werden sollte.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 23.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie praxisnah, einheitlich und ohne nationales „Goldplating“ erfolgt. Der Entwurf muss nachgebessert werden: Wir fordern klare Abgrenzungskriterien für betroffene Unternehmen, die Einbeziehung kommunaler Einrichtungen, einheitliche Sicherheitsstandards für die gesamte Bundesverwaltung sowie eine bessere Abstimmung mit der CER-Richtlinie. Beteiligungsrechte der Wirtschaft müssen gewahrt bleiben, unnötige Doppelregulierung und Rechtsunsicherheit vermieden werden. Nur so gelingt eine effektive und wirtschaftlich tragfähige Cybersicherheitsarchitektur.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
- TKG 2021 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Speicherpraxis von IP-Adressen und Portnummern
Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die bisherigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung vollständig aufgehoben und durch ein neues Regelungskonzept ersetzt werden. Der Gesetzgeber muss dafür eine rechtssichere Lösung schaffen, sowohl für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten als auch für deren Kundinnen und Kunden. Beginn und Dauer der Speicherpflicht müssen dabei so ausgestaltet sein, dass es nicht zu einer faktisch längeren Speicherung als die drei Monate kommt.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung von Aufsicht, Sanktionen und Streitbeilegung in der Umsetzung des Data Act
Der deutsche Gesetzgeber ist durch den Data Act verpflichtet, bis zum grundsätzlichen Anwendungsbeginn der Verordnung insb. entsprechende Aufsichtsstrukturen zur Rechtsdurchsetzung zu schaffen. Hierfür wird ein Durchführungsgesetz benötigt. Dies ist wichtig, denn die Benennung der Aufsichtsbehörde(n) für den Data Act (DA) ist Grundlage für seine erfolgreiche Umsetzung und die Beantwortung zahlreicher Fragen vor und nach seinem grundsätzlichen Anwendungsbeginn. Darüber hinaus können auch ein verhältnismäßiges Sanktionsregime und ein funktionierender Streitbeilegungsmechanismus entscheidend zum Wachstum der europäischen Datenwirtschaft im Rahmen des Data Acts beitragen. Wegen der Relevanz von Datenschutzbehörden in diesem Kontext könnte dies bestimmte Auswirkungen auf das BDSG haben.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
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Adressatenkreis:
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05.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: