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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.933)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennstoffrestriktionen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen als im überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgestaltet, Hemmnisse für Wirtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände fordern im neuen Klimaschutzprogramm eine stärkere und diskriminierungsfreie Einbindung von Bioenergie in allen Sektoren. Im Verkehr sollen E-Kraftstoffe durch höhere Beimischungsquoten, Abschaffung von E5 und einen Well-to-Wheel-Ansatz gestärkt werden. Im Wärmebereich verlangt das HBB die Streichung regulatorischer Restriktionen für Biomasse in GEG und WPG sowie investitionsfreundliche Förderbedingungen. Für indust. Prozesswärme sollen Förderhemmnisse, insbesondere für größere Biomasseanlagen, abgebaut werden. Im Stromsektor wird eine Reform des EEG mit Strommengenmodell, höheren Ausschreibungsvolumina und besseren Bedingungen für Bestands- und Kleinanlagen gefordert. Zudem soll BECCS/BECCU zur Erzeugung von Negativemissionen finanziell unterstützt werden.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände legen eine systematische Übersicht regulatorischer Benachteiligungen von Bioenergie in zentralen energie- und klimapolitischen Regelwerken vor. Betroffen sind u.a. GEG, WPG, BEW, EEW, BEHG, BImSchG, EnergieStG, EU-Flottengrenzwerte, LKW-Mautrecht sowie BauGB. Kritisiert werden u.a. restriktive Primärenergiefaktoren, Förderausschlüsse und -kürzungen, Nachhaltigkeitsanforderungen über EU-Recht hinaus, Deckelungen in Wärmenetzen, der Tailpipe-Ansatz bei Fahrzeugregulierung sowie steuerliche Gleichstellung mit fossilen Energien. Gefordert wird ein technologieoffenes, diskriminierungsfreies Level-Playing-Field für Bioenergie in Wärme, Strom und Verkehr.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der FvB begrüßt die Entfristung und Teile der Reform von § 246d BauGB, kritisiert aber, dass zentrale Hemmnisse für Biogasprojekte im Außenbereich fortbestehen. Die derzeitige Privilegierung von Satelliten-BHKW scheitere am falschen „räumlich-funktionalen Zusammenhang“, obwohl Satelliten-BHKW typischerweise 0,5–8 km entfernt bei Wärmeabnehmern stehen müssen; die Regel ist neu zu fassen und idealerweise in § 35 Abs. 1 BauGB zu überführen. Ebenso soll die Privilegierung von Biogasaufbereitungsanlagen/Clustern so geändert werden, dass geeignete Einspeisepunkte und über Bebauungsplan zugelassene Erzeugungsstandorte nicht benachteiligt werden. Zudem fordert der Verband, Wärmespeicher und Leitungsinfrastruktur zu privilegieren, Schwellen zu modernisieren und Vollzugssicherheit herzustellen.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf des BMWSB für ein Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um die Biomasse-Stromerzeugung zu halten und Biogasanlagen flexibel umzurüsten, seien 2.500 MW/a Ausschreibungsvolumen bis 2032 nötig (statt 500 MW/a). Der Maisdeckel (25 %) soll gestrichen bzw. ins Agrarrecht verlagert werden. Der zweite Vergütungszeitraum soll auf 15 Jahre verlängert, der Flexibilitätszuschlag auf 130 €/kW erhöht werden (auch für Bestandszuschläge). Statt restriktiver Betriebsviertelstundenbegrenzung soll wieder die Bemessungsleistungslogik genutzt werden, ohne Abstriche bei Überbauungen. Netzbetreiber sollen flexible Netzanschlussvereinbarungen nicht nur anbieten können, sondern müssen. Zudem: Bagatellgrenze 750 kW, Kleinanlagenzuschlag stärken, EEV-Regelung für Güllekleinanlagen verlängern und erneute Ausschreibungsteilnahme zur weiteren Flexibilisierung ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der FvB begrüßt die Entfristung und Teile der Reform von § 246d BauGB, kritisiert aber, dass zentrale Hemmnisse für Biogasprojekte im Außenbereich fortbestehen. Die derzeitige Privilegierung von Satelliten-BHKW scheitere am falschen „räumlich-funktionalen Zusammenhang“, obwohl Satelliten-BHKW typischerweise 0,5–8 km entfernt bei Wärmeabnehmern stehen müssen; die Regel ist neu zu fassen und idealerweise in § 35 Abs. 1 BauGB zu überführen. Ebenso soll die Privilegierung von Biogasaufbereitungsanlagen/Clustern so geändert werden, dass geeignete Einspeisepunkte und über Bebauungsplan zugelassene Erzeugungsstandorte nicht benachteiligt werden. Zudem fordert der Verband, Wärmespeicher und Leitungsinfrastruktur zu privilegieren, Schwellen zu modernisieren und Vollzugssicherheit herzustellen.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf des BMWSB für ein Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das HBB kritisiert den Kabinettsentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets als nicht vereinbar mit dem Ziel, Biomethaneinspeisung auszuweiten. Zentraler Kritikpunkt ist die neue Möglichkeit, Biomethan-Netzanschlüsse mit 10-jährigem Vorlauf entschädigungslos zu kündigen; dies gefährde Investitionen (Amortisation 15–20 Jahre), breche mit Investitions-/Bestandsschutz und konterkariere EU-Vorgaben. Gefordert wird, dass Trennungen nur als ultima ratio bei Gemeinwohlbegründung erfolgen, frühestens nach 20 Jahren, für Bestandsanlagen mit verlängertem Schutz (bis 2046) und ggf. mit Ausgleich von Gewinnausfällen. Weitere Punkte: Entwicklungspläne sollen am Gastransport statt an Erdgasnachfrage anknüpfen; Netzentwicklungspläne müssen erneuerbare Gas-Potenziale berücksichtigen

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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